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Citroën Hy Verkaufsklappe einbauen


Paulinepauline

Empfohlene Beiträge

Hallo ihr lieben,

wir haben uns verliebt in einen wunderschönen und gut erhaltenen Citroën Hy. 
Wir wollen diesen umbauen zum Foodtruck und dafür muss noch eine Verkaufsklappe in die Seite eingebaut / geschnitten werden. Nach ganz viele Gesprächen im Bezug auf TÜV, Zulassung und H Kennzeichen haben wir erfahren das wir ein Dokument des Herstellers brauchen worin beschrieben wird wie und wo die Verklaufsklappe geschnitten werden muss. 
Wir haben eure schönen Hy‘s hier im Forum gesehen und auch gelesen das einige von euch diesen Umbau schon gemacht haben. 
Daher hoffen wir von eurem Wissen zu Profitieren sodass unser Traum in Erfüllung gehen kann! 
 

Vielen lieben Dank und liebe Grüße Pauline

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vor einer Stunde schrieb Paulinepauline:

Hallo ihr lieben,

wir haben uns verliebt in einen wunderschönen und gut erhaltenen Citroën Hy. 
Wir wollen diesen umbauen zum Foodtruck und dafür muss noch eine Verkaufsklappe in die Seite eingebaut / geschnitten werden. Nach ganz viele Gesprächen im Bezug auf TÜV, Zulassung und H Kennzeichen haben wir erfahren das wir ein Dokument des Herstellers brauchen worin beschrieben wird wie und wo die Verklaufsklappe geschnitten werden muss. 
Wir haben eure schönen Hy‘s hier im Forum gesehen und auch gelesen das einige von euch diesen Umbau schon gemacht haben. 
Daher hoffen wir von eurem Wissen zu Profitieren sodass unser Traum in Erfüllung gehen kann! 
 

Vielen lieben Dank und liebe Grüße Pauline

Er hat doch schon eine.149103785_3697383793675156_755544562639450832_o.jpg?_nc_cat=108&ccb=3&_nc_sid=730e14&_nc_ohc=lp7PglLY7pcAX9mH7WD&_nc_ht=scontent-ham3-1.xx&oh=3a9d0a48d0a25938798edf8daa71556c&oe=6049802A

 

 

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Lieber entenwilli, 

ja das Foto haben wir schon hier im Forum gesehen ;) 

Jedoch geht es um eine Verkaufsklappe an der Seite, da sie größer sein sollte. 
Kannst du uns den weiterhelfen? 
vielen Dank und einen schönen Abend 

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Moin,

viele HYs haben schon eine Verkaufsklappe, bevor sie in D. zugelassen wurden. D. h., die Leute sind mit ihrem HY so-wie-er-ist, also auch mit der Verkaufsklappe, zum TÜV gefahren und haben ihn abnehmen lassen.

Man bespricht das, am besten in einem Gespräch mit dem eingeplanten abnehmenden TÜV-Prüfer VORHER. Wenn der HY also eine Verkaufsklappe hat, die schon vor "vielen Jahren" in Frankreich eingebaut wurde, gibt es (normalerweise) keine Probleme mit der dt. Eintragung - "der war eben schon so". Wird dann als "Verkaufswagen / Marktwagen" ins Gutachten übernommen.

Wenn der HY schon in D. als normaler Lieferwagen getüvt wurde, würde ich (natürlich VORHER) anfragen, ob der nicht, da er ja schon einen VK-Klappe hat , auch als Verkaufswagen, der er ja ist, umgeschlüsselt werden kann. Dazu muss die Klappe allerdings schon drin gewesen sein - am besten schon so aus F. gekommen.

Der schwerste Weg dürfte sein, aus einem "normalen" Lieferwagen JETZT nachträglich einen Verkaufswagen mit frisch eingebauter VK-Klappe zu machen. Je nach Einschätzung der Prüfer könnte das richtig lustig werden - zumal es mich sehr wundern würde, wenn Citroen dafür entsprechende Vor- oder Freigaben liefern wird.

Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe ;- ) Viel Erfolg!

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vor 9 Minuten schrieb -martin-:

Darf man Fahrzeuge mit H-Kennzeichen überhaupt gewerblich nutzen? 

Ich denke nicht.

Ja, ist wohl so:

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/h-kennzeichen

"Außerdem dürfen Oldtimer mit H-Kennzeichen nicht gewerblich vermietet werden. Ebenso ist eine gewerbliche Nutzung von LKW mit H-Kennzeichen nicht gestattet." 

Die Teilnahme an Veranstaltungen ist also in vielen Innenstädten nicht möglich, denn eine grüne Plakette gibt's für den HY nicht. 

Bearbeitet von -martin-
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Das habe ich dazu gefunden:

" Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können im Hinblick auf die mit Inkrafttreten der FZV geänderten Begriffsbestimmungen des Oldtimers auch der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, wenn sie als Transportmittel im Alltagsverkehr eingesetzt werden; BLFA-Fz, 1./2.2.2007, TOP 2a. Die Nutzungsart ist weder durch die o.a. Rechtsvorschriften noch durch die Bestimmungen des § 9 Abs. 4 KraftStG eingeschränkt, sodass Oldtimerfahrzeuge mit H-Kennzeichen auch zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden dürfen."

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Guten Morgen 

vielen lieben Dank für eure Antworten. 
@ Til wir haben einen TÜV Prüfer gefunden welcher auch das Oldtimergutachten durchführen würde. Es wäre auch kein Problem diese Verkaufsklappe einzusetzen wenn wir einen Dokument haben, welches beschreibt wie die Klappe konstruiert sein muss und wo geschnitten werden darf etc. 

Habt ihr schonmal davon gehört? 
Oder an die welche in der gleichen Lage wie wir waren, habt ihr so etwas auch nachweisen müssen? 

@ Martin vielen Dank für deine Infos, jedoch sind wird der gleichen Meinung wie Dirk, das es kein Problem ist wenn die Zulassungsstelle und die Versicherung mitspielt. 
 

Vielen Dank für die eure Antworten! 
Liebe Grüße 

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Ich habe zwei HYs (61er und 64er) mit Verkaufsklappe und die sind sicherlich nachträglich eingebaut worden. (eine von mir selbst) Beide Autos haben ein H-Kennzeichen und werden kommerziell als Imbiswagen genutzt. Ich bin noch nie nach irgendwelchen Nachweisen gefragt worden. Bei dem 61er habe ich einfach ein Seitenblech abgeschraubt, eine Klappe aus gekanntetem Blech und Hutprofilen geschweiss und eingesetzt.

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vor 28 Minuten schrieb Paulinepauline:

Guten Morgen 

vielen lieben Dank für eure Antworten. 
@ Til wir haben einen TÜV Prüfer gefunden welcher auch das Oldtimergutachten durchführen würde. Es wäre auch kein Problem diese Verkaufsklappe einzusetzen wenn wir einen Dokument haben, welches beschreibt wie die Klappe konstruiert sein muss und wo geschnitten werden darf etc. 

Habt ihr schonmal davon gehört? 
Oder an die welche in der gleichen Lage wie wir waren, habt ihr so etwas auch nachweisen müssen? 

@ Martin vielen Dank für deine Infos, jedoch sind wird der gleichen Meinung wie Dirk, das es kein Problem ist wenn die Zulassungsstelle und die Versicherung mitspielt. 
 

Vielen Dank für die eure Antworten! 
Liebe Grüße 

Warum nicht einen fertigen kaufen ?

Citroën HY Coffeebar/Eiskaffee/Cocktails in Bayern - Neu Ulm | Citroen Gebrauchtwagen | eBay Kleinanzeigen (ebay-kleinanzeigen.de)

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/citro-n-hy-coffeebar-eiskaffee-cocktails/1669878077-216-6681

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@lumiereDanke für deine hilfreiche Antwort! Ist die Klappe den stabil genug? Der TÜV Prüfer hat gesagt dass man genau wissen muss die Klappe dann verstärkt werden muss. 
 

@ entenwilli den haben wir auch schon gesehen, jedoch haben wir u der Herz an den anderen Hy verloren. 
 

Hat jemand von euch Datenblätter dazu? 
 

 Liebe Grüße 

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Gewerbl. Nutzung mit H-Kennzeichen ist definitiv möglich u. erlaubt - siehe Ausführungen Dirk-hy. Das war früher anders und wurde geändert. Hier geht es doch erstmal um die Abnahme der VK-Klappe und nicht darum, welche fiktiven Probleme noch auftreten könnten.

Wenn der "nette TÜV-Prüfer" kein Gutachten o. ä. bekommt, trägt er auch nix ein. Egal ob nett oder nicht. ICH habe bisher noch nirgends von einem Gutachten oder eine von Citroen offiziell bestätigte Einbauanleitung o. ä. für den nachträgl. Umbau eines Lieferwagens in einen VK-HY gesehen und auch nie von gehört. DAS war m. M. nach die Kernfrage.

Unter welchen Voraussetzungen eine Eintragung (i. d. R.) problemlos möglich sein wird, was auch durch die Praxis dutzendfach bestätigt wurde, habe ich versucht oben aufzuzeigen. das ist zumindest der EINFACHSTE Weg.

  • Danke 1
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@lumierestabil genug das der Rahmen sich nicht verzieht und die Seitenwand trotz allem stabil genug bleibt. So hat der TÜV Prüfer das beschrieben.

@Til Strandendu hast den Nahel auf den Kopf getroffen 👍🏻. Genau darum geht es uns. Also gibt es kein offizielles Dokument darüber? 
 

Liebe Grüße 

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Also die Klappe kann ja beim besten Willen nicht zur Stabilität der Seitenwand beitragen. Und ich denke, das Blech was da von Hause aus drin ist hat auch keine Auswirkung. Wodurch soll sich der Rahmen der Klappe verziehen? Das passiert wenn, dann beim Schweissen.

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Gast Schrauberli

@lumiere Er meint die allgemeine konstruktionsbedingte Steifheit des Fahrzeuges. Zum Beispiel gelten die Scheiben bei heutigen Autos ebenso als Versteifungsrelevantes Teil beim Auto, besonders in Kurvenfahrten etc. 
Allerdings kann ich auch bestätigten, dass das Seitenblech aufgrund der dünne etwas zur steifheit betragen könnte, aber von Citroen sicherlich nur als Reklamefläche oder Sichtschutz gedacht war... 
Hier wird wieder vom Tüv etwas gefordert, was nicht beizubringen ist, aber er es so will weil es Schema F ist... 

 

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Der Hy ist von Citroen als allrounder gebaut worden, eben auch als Verkaufswagen. Davon zeugt die Stehhöhe und die anfänglich nur verschraubten Seitenbleche (glatt, ohne Sicken) und dass sie als Verkaufswagen überall in Frankreich standen.

Etwas störend sind die beiden senkrechten Omega-Profile, und da fängt der Spass mit dem Prüfer an, wenn man diese weg haben will, denn sie Stützen mit die Dachlast. Bei der Seitenfläche sehe ich das ähnlich wie bei der Heckklappe, das geht.

Wenn der Höhenunterschied zwischen Verkäufer und Kundschaft stört, wird es aufwendig.

Podest draussen, ständiger Auf- und Abbau und Oberkante der Klappe kommt in den Sichtbereich, also evtl. Dach höhen. Wird aber meistens gemacht, damit große Verkäufer nicht ständig den Kopf einziehen müssen.

Ablagefläche für Kundschaft kann aussen angebracht werden, wenig Aufwand und kein Umbau erforderlich, aber kaum eine Möglichkeit der Kundschaft etwas zu präsentieren, dazu wurde dann das Sickenblech auch klappbar umgebaut bzw. die Klappe nach unten verlängert.

Dann ist es wichtig, das die Klappe zum oberen Omegaprofil dicht ist, da sonst bei Regen dort das Wasser runter tropft, denn Klappen werden, wenn aufgeklappt, nach aussen höher gestellt.

Die Klappe muss leicht sein, sollte sie mal jemand abbekommen. Meine - kein Verkaufswagen - ist aus 20 x 20 x 1 Stahlrohr und 1mm Platte und ziemlich schwer. ich würde sie heute aus Aluminium wie eine Blechschranktür  machen lassen, eigentlich so wie die späteren verschweißten Seitenteile, mit evtl. zwei senkrechten Verstärkungen.

Das Scharnier (in Holland pro Stück ca. 130€ plus gekanntetes Seitenblech, würde mal 300 schätzen ) wie bei der Heckklappen (2 nebeneinander) und es fällt dann kaum auf.

So würde, bzw. werde ich es machen, wenn ich es überarbeite.

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vor 2 Stunden schrieb Paulinepauline:

@lumierestabil genug das der Rahmen sich nicht verzieht und die Seitenwand trotz allem stabil genug bleibt. So hat der TÜV Prüfer das beschrieben.

@Til Strandendu hast den Nahel auf den Kopf getroffen 👍🏻. Genau darum geht es uns. Also gibt es kein offizielles Dokument darüber? 
 

Liebe Grüße 

-> Ich habe euch eben eine PN =pers. Nachricht gesendet.

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Hallo Paulinepauline,

wenn du mir per whats app eure tel Nr. zukommen lässt, sende ich dir Foto's von der klappe die ich bei mir eingebaut habe.

Die Foto's zeigen das besser als ellenlange Erklärungen.

Schönen Tag

Axel

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@lumiere @Schrauberlialso meint Ihr das es im großen und ganzen keinen unterschied macht ob eine Klappe verbaut worden ist oder nicht?

@Hy1600Hast du deine VK selber eingebaut? Oder einbauen lassen? Meinst du ein guter Karosseriebauer kann dies oder muss es ein Citroen Hy profi sein?

@Til Strandenvielen lieben Dank für deine hilfreiche PN

@Axel KüppersPN ist raus ;)

Vielen lieben Dank für eure Hilfe! Für weitere Infos sind wir sehr dankbar!

Liebe Grüße

 

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Gast Schrauberli

Richtig, zurzeit habe ich das Blech Fahrerseitig draussen, es wird "locker" in die Seite mit Schrauben fixiert, wie es gerade HY1600 erklärt hat. Die senkrechten Omegableche/Holmen geben die Steifigkeit... aber Prüfer sind nicht allwissend...

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Ich denke, es mach keinen grossen Unterschied, ob eine Klappe verbaut ist oder nicht. Ich kann da jedenfalls nichts feststellen und der Umbau ist schon Jahre her.

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vor 20 Stunden schrieb Hy1600:

Der Hy ist von Citroen als allrounder gebaut worden, eben auch als Verkaufswagen. Davon zeugt die Stehhöhe und die anfänglich nur verschraubten Seitenbleche (glatt, ohne Sicken) und dass sie als Verkaufswagen überall in Frankreich standen.

 

Die Diskussion hier ist von Anfang an falsch gelaufen.

Ab Werk gab es nur den kurzen Lieferwagen und das Fahrgestell mit Fahrerhaus.

40585834bs.jpg

Daher wird man von Citroen keine Bestätigung bekommen, sondern - wenn überhaupt - von den Karosseriebaufirmen die das gemacht haben.

Einen deutschen TÜV zu fragen ist daher das Falscheste was man machen kann.

 

Bearbeitet von jozzo_
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"Einen deutschen TÜV zu fragen ist daher das Falscheste was man machen kann."

... da ist was dran. Wenn's "optimal" läuft wird noch ein Gutachten des Fahrzeugs über das crashverhalten nach erfolgtem Umbau verlangt.

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