Zum Inhalt springen

Auto nach Abreißen eines Traggelenkes durch Abschleppunternehmen beschädigt


M. Ferchaud

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich möchte hier mal einen Sachverhalt zur Diskussion stellen, der mich gerade ziemlich umtreibt:

Meine Lebensgefährtin besitzt einen Renault Clio III, den ich im Sommer instandgesetzt hatte (neue Batterie, neuwertige Reifen, neue Spurstangen, gebrauchte Lichtmaschine mit neuem Keilriemen, Bremscheiben und Beläge rundum erneuert, Karosserieschäden beseitigt (ausgebeult, gespachtelt, lackiert). Der Wagen bestand im Juli 2020 anstandslos die TÜV-Abnahme.

Am 29.12.2020 riß einer Freundin, der wir das Auto geliehen hatten, beim Einfahren in ihre Hofeinfahrt das vordere linke Traggelenk ab, so dass sich das Rad hinten im Radhaus verkeilte. Dabei rutschte die Antriebswelle aus dem Getriebe, und Getriebeöl lief aus. Diese Fotos erreichten mich per Whatsapp, da ich in diesem Moment ca. 300 km entfernt vom Ort des Geschehens war. 

 

large.002_.jpg.2c18a6a02ecdcb09e469ecad3
large_001.jpg.e9f93fff1a42bf7282610b9235large_003.jpg.8ac015d55753cb9a09d26d0beflarge_004.jpg.0466754298624771c94be96ab1



Auf einen Anruf bei der Versicherung (Versicherungs-Schutzbrief für Automobilclub) hin wurde ein Abschleppunternehmen vom Automobilclub veranlasst, das Auto aufzuladen uns in die Werkstatt zu bringen. 

Beim rückwärtigen Hochziehen des Clio auf den Abschleppwagen schwenkte das nur noch am Domlager geführte Rad nach vorn und riß den Stoßfänger ab. 

large.005_.jpg.51a660293724639e897084b2c
large_006.jpg.1ec26e1de01898393f4423b277

Ich habe daraufhin dem ACV ausführlich den Hergang geschildert und mit Fotos belegt.

Vom Abschleppunternehmen hatte ich nur eine Telefonnummer, die unsere Freundin mit gegeben hatte. Dort wurde eine Auskunft über die Anschrift des Unternehmens verweigert. Es handele sich um ein Unfallfashrzeug, da sei man nicht haftbar zu machen.

Versicherung und Automobilclub lehnen eine Entschädigungsleistung ab, da man nur Vermittler und nicht Vertragspartner des Abschleppunternehmens sei. Einen Vertrag hatten wir allerdings mit dem Unternehmen auch nicht abgeschlossen, es wurde von uns nichts unterschrieben, es gibt keinen Beleg - wir kannten ja nicht mal den Namen der Firma!

Nachdem ich Wochen später die Anschrift des Abschleppunternehmens über die Versicherung erhalten hatte, rief ich dort erneut an und stellte zunächst die Frage, wer denn Auftraggeber und Rechnunssaddressat sei. Die Antwort lautete: "Der Automobilclub." Man sei außerdem weiterhin nicht bereit, für den Schaden gerade zu stehen, da man das Fahrzeug a) eh nicht anders hätte aufladen können, und es b) eh fashrlässig gewesen sei, mit so etwas herumzufahren. Es sei ja alles verrostet, und ein Traggelenk könne schließlich nicht  einfach ausreißen. 

So wie es sich aussieht, bleiben wir auf dem Schaden sitzen. Den technischen defekt (neuen Querlenker für ca. 30 €, ggf. neuen Getriebesimmering und Reifen) hätte ich vermutlich problemlos beseitigen können, aber mit dem Karosserieschaden ist das eine ganz andere Nummer...

Wie seht Ihr das Ganze?   

Bearbeitet von M. Ferchaud
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da nimmt man einen Verkehrsanwalt der den Weg vorgibt und das Geld eintreibt.

Es werden bei seriösen Abschleppern Fotos gemacht vor dem Aufladen, damit klar ist welchen Zustand das Auto bei Auftragsannahme hatte.

Es gibt Rollböcke mit denen ein Profi das Auto ohne Beschädigung verladen kann.

Alles was die erzählen sind Ausreden.

  • Like 3
  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

36 minutes ago, M. Ferchaud said:

[...] ein Traggelenk könne schließlich nicht  einfach ausreißen [...]

Das würde mir in der Tat zu denken geben. Glücklicherweise ist das nicht unterwegs passiert.

Meine Sicht der Dinge: Mit ein wenig Nachdenken und relativ geringem Aufwand hätte man den Schaden beim Verladen vermeiden können. Am Besten wäre ein Kran gewesen. Alternativ kann man einfach das Rad per Spanngurt nach hinten verzurren, dann geht beim Ziehen auch nix kaputt.
Stattdessen darf man sich nun tolle Sprüche anhören. Nicht ärgern. Anwalt anrufen, fertig. Zum Glück gibt es Fotos, wie es vor dem Erscheinen des Abschleppers dastand.

+Versicherung bei nächstmöglicher Gelegenheit wechseln Wenn die dich einfach so im Regen dastehen lassen, wenn ihre Geschäftspartner was vermurksen.

Bearbeitet von schwinge
  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 53 Minuten schrieb kroack:

Es gibt Rollböcke mit denen ein Profi das Auto ohne Beschädigung verladen kann.

Alles was die erzählen sind Ausreden.

Das sehe ich genauso, zumal wir vor dem Verladen dem Abschlepper gegenüber auf solche Möglichkeiten hingewiesen haben!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 52 Minuten schrieb schwinge:

Meine Sicht der Dinge: Mit ein wenig Nachdenken und relativ geringem Aufwand hätte man den Schaden beim Verladen vermeiden können. Am Besten wäre ein Kran gewesen. Alternativ kann man einfach das Rad per Spanngurt nach hinten verzurren, dann geht beim Ziehen auch nix kaputt.
Stattdessen darf man sich nun tolle Sprüche anhören.

Sehr richtig! Und die hätten es ja sogar vorgekaut bekommen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich fuhr viele Jahre Abschleppwagen und kenne diese Schäden zur genüge. Ein Vernünftige Abschleppdienst hätte da nicht lange rumgemacht sondern die Stosstaneg wieder richtig montiert, die ist nur aus der Halterung geschnappt. Unvernünftige muss man eben per Anwalt zur Vernunft bringen? Die Versicherung und den Verkehrsclub bei nächster Gelegenheit wechseln die taugen beide nicht mehr als der Abschleppdienst.
 

ABER noch etwas und da muss ich dem Abschleppwagenfahrer recht geben. So ein Schaden entsteht nicht über nacht. Wenn da im Juli die Spurstange und Tüv gemacht wurde hätte das defekte Gelenk auch erkannt werden müssen. bevor diese Gelenke auseinander fliegen klappern und wackeln sie lange zuvor. Dass sie ausseinaderfallen passiert übrigens fallst ausschliesslich bei grossen Lastwechseln (Anfahren, Randstein, Schlagloch) und sehr selten bei normaler Fahrt (da fliiegen meist die hinteren Bremstrommeln weg wenn die Spezialisten die Radlager falsch eingestellt haben, seltenst auch bei Radlagerderekten. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb CX Fahrer:

Ein Vernünftige Abschleppdienst hätte da nicht lange rumgemacht sondern die Stosstaneg wieder richtig montiert, die ist nur aus der Halterung geschnappt.

Nein, der Stossfänger ist nicht nur verclipst , sondern auch verschraubt. Ich weiß das, weil ich ihn im Sommer demontiert hatte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Minuten schrieb CX Fahrer:

ABER noch etwas und da muss ich dem Abschleppwagenfahrer recht geben. So ein Schaden entsteht nicht über nacht. Wenn da im Juli die Spurstange und Tüv gemacht wurde hätte das defekte Gelenk auch erkannt werden müssen.

Ich habe im Zuge der TÜV-Vorbereitung das gesamte Fahrwerk einschließlich der Traggelenke mehrfach sorgfältig geprüft, und auch die TÜV-Untersuchung wurde in meinem Beisein sehr gründlich durchgeführt. An der Vorderachse haben sogar zwei Prüfer nachgesehen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, ich bin selbst in einem Abschleppunternehmen angestellt.

Zuerst mal zu dem Traggelenk. Auch wenn das geprüft wurde, ist irgendwas nicht in Ordnung gewesen. Auch auf den Bildern sieht das alles irgendwie komisch aus. Wo ist denn der Rest vom Traggelenk? Abgerissen? Denn ich kann weder eine Kugel noch einen Bolzen sehen.

Zum Schaden des Unternehmens. Ein ordentliches Unternehmen gibt auf Nachfragen (auch vor Ort) die Firma bekannt. Zur Not mit Visitenkarte. Aber die Firmendaten müssen auch  auf dem Fahrzeug stehen.

So ein Schaden ist mir auch schon passiert. Der wird erstmal gemeldet, dann wird mit der Hakenlastversicherung geklärt wie es weiter geht. War der Schaden zu vermeiden oder ging es nicht anders? Ich will hier nicht sagen, dass der Fahrer einen groben, fahrlässigen Fehler begangen hat, denn dazu kennen wir die Umstände vor Ort nicht. Aber eine Hakenlastversicherung ist für solche Schäden da, es sei denn, es war mutwillig.

Was ich aber sagen kann, dass man laut den Bilder auch nicht so einfach einen Kran nehmen kann. Denn den schlägt man normalerweise am Rad an, und das ist nicht mehr Tragfähig. Ausserdem muss man auch erstmal einen Kran finden, der von hinten aufladen kann. Das ist ein ganz schön langer Weg...

Aber es gibt bestimmt Lösungen, um den Wagen aufzuladen. Wie gesagt, von hier nicht klärbar in welcher Weise, da man die Umstände vor Ort nicht kennt.

Richtig ist aber auch, dass die Versicherung und der ACV nur Vermittler ist. Die nehmen Deinen Auftrag an und geben den an ein Abschleppunternehmen weiter. Und zum Thema Unterschrift: Im Moment DÜRFEN wir keine Unterschriften annehmen, egal ob auf Papier oder auf unserem Tablet. Dies schreiben uns sogar die grossen Organisationen (ADAC, ACE...) vor.

In dem Fall ist wahrscheinlich der Anwalt und wahrscheinlich DEKRA oder eine andere Prüforganisation vor Ort nötig um weiteres zu Klären. Warum ein herausbekommen der Adresse des Unternehmens Wochen dauert, verstehe ich auch nicht. Dies kann die Versicherung / der ACV mitteilen.

Viel Erfolg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Uwe Kügler:

Dies kann die Versicherung / der ACV mitteilen.

Haben sie doch. - Wochen später. Vermutlich, weil die Daten erst mit der Rechnung verfügbar waren, schätze ich.

Warum man keine Unterschriften annehmen darf? Keine Ahnung. Vermutlich genau deshalb, damit nachher jeder was anderes erzählen kann und einen vom Pferd erzählen, ohne dass man weiss, was wer wann wem gesagt hat. (ps: Das ist natürlich Quatsch, wenn die Vorschrift vom beauftragenden Automobilclub kommt. Das wird dann den Zweck haben, dass der Club nicht ohne Zustimmung für etwas Haften will, was Dritte [Abschlepper und Autofahrer bzw -besitzer] vereinbart haben. Eine Unterschrift vom Auftraggeber wird da reichen müssen, und der Auftraggeber ist dann der Automobilclub. Klar will der sich nicht mit dem Abschlepper drüber streiten, was nun der Auftrag war, und was der Club dann auch berappen muss.)

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein professioneller Abschlepper mit so einem Fall überfordert sein darf und sich dann keine Hilfe holt. Wenn man passenden Equipquatsch nicht hat, kennt man wen, der den hat, oder kann den Auftrag eben nicht ausführen. Macht man es dennoch, sprechen Juristen von einem Übernahmeverschulden. Das ist dann, wenn man Aufträge annimmt, für die man nicht ausgebildet bzw. ausgerüstet ist.

Ich nehme an, das ist in F passiert? Ich hab grad nicht im Kopf, ob da Verträge nur schriftlich gelten, gehe aber als Arbeitshypothese davon aus, dass eine mündliche Übereinkunft reicht, um einen Vertrag zu bejahen. Wenn nicht, ist das eben ein Fall ausservertraglicher Haftung. Da dürfte die Verjährung viel kürzer sein, und man müsste statt einer Vertragsverletzung dann ein Verschulden nachweisen, nebst dem Schaden selbst.

Dieses Verschulden kann meiner Ansicht nach auch darin bestehen, ohne die nötige Ausrüstung an den Fall herangegangen zu sein. Ein Profi ist nämlich nicht zuletzt deshalb die Ansprechperson bei sowas, weil der weiss wies geht und was er kann - und was nicht.

Pfuschen kann jeder. Danach nicht dafür gradestehen auch. Dafür muss man nicht einen Profi engagieren.

Ich sehe da, erst recht wenn der Automobilclub blockt, das Hauptproblem bei den Nachweisen, wer wem welchen Auftrag erteilt hat.

Dass so ein Schaden nicht passieren dürfte spielt keine Rolle. Es geht nicht um den Ursprünglichen Schaden. Es geht nur darum, dass das Auto nach dem Abschleppen noch schadhafter und reparaturbedürftiger war, als davor schon, wobei der eine Schaden gut vom anderen zu trennen sein dürfte.

Bearbeitet von bluedog
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb M. Ferchaud:

Nein, in D.

Dann ist ein schriftlicher Vertrag nicht notwendig. Ein mündlich abgeschlossener Vertrag gilt auch. Es lässt sich aber im Streitfall schwerer nachweisen, wer von wem was genau erwarten durfte.

Stell Dir vor, Du könntest keine Flasche Bier ohne Unterschrift kaufen. - Absurd, nicht?

Der Vertrag ist nicht das Stück Papier, auf dem man unterschreibt. Der Vertrag ist die Abmachung an sich, die man trifft. Das kann man schriftlich machen. Man kann sich aber auch anders einigen, und solange der Gesetzgeber nicht die Schriftform (oder anderes) als Gültigkeitserfordernis vorschreibt, wird das auch ohne Papier gelten. Man muss halt nur beweisen können, dass es das trotzdem gibt und was genau der Inhalt ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb bluedog:

Man muss halt nur beweisen können, dass es das trotzdem gibt und was genau der Inhalt ist.

Den Vertrag ohne Dokument nachzuweisen, ist das ist eben genau das Problem. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb Uwe Kügler:

Zuerst mal zu dem Traggelenk. Auch wenn das geprüft wurde, ist irgendwas nicht in Ordnung gewesen. Auch auf den Bildern sieht das alles irgendwie komisch aus. Wo ist denn der Rest vom Traggelenk? Abgerissen? Denn ich kann weder eine Kugel noch einen Bolzen sehen.

Da ist kein Rest. Wie es für mich aussieht, ist der Bolzen abgerissen...

Bearbeitet von M. Ferchaud
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Stunden schrieb bluedog:

Haben sie doch. - Wochen später. Vermutlich, weil die Daten erst mit der Rechnung verfügbar waren, schätze ich.

Die Versicherungen wissen doch wen die zum Kunden schicken. Die sollten sofort den Auftragnehmer mitteilen können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb M. Ferchaud:

Da ist kein Rest. Wie es für mich aussieht, ist der Bolzen abgerissen...

Dann ist wohl entweder Materialermüdung (was man Nachweisen muss / es aber wahrscheinlich nicht kann) oder falscher Anzugsmoment daran Schuld.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Uwe Kügler:

Dann ist wohl entweder Materialermüdung (was man Nachweisen muss / es aber wahrscheinlich nicht kann) oder falscher Anzugsmoment daran Schuld.

Letzteres Würde ich ausschließen - die Dinger sind Werksbestückung,

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Uwe Kügler:

Die Versicherungen wissen doch wen die zum Kunden schicken. Die sollten sofort den Auftragnehmer mitteilen können.

Normalerweise sollten sie das! Deshalb habe ich auch nicht verstanden, warum das so lange gedauert hat. Und dann sollen wir angeblich noch Vertragspartner sein, obwohl wir nicht mal den Firmennamen kannten. Und die Freundin war in der Situation so aufgeregt gewesen, dass sie nicht darauf geachtet hatte.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ich noch nicht erwähnt hatte: Der Abschlepper musste während der Fahrt anhalten und den Clio neu verzurren, da er fast vom Trailer gefallen wäre. Und beim Aufladen wurde noch die Ölwanne aufgerissen ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
  • 1 Monat später...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...