6. Mai 20215 J. So oder so ähnlich schrieb ein bekannter Hersteller von Leuchtmittel vor ca. 8 Jahren. Mittlerweile ist einige Zeit vergangen und die Teile werden im offiziellen Sprachgebrauch auch nicht mehr Retrofits sondern LEDr oder LED replacement light source genannt. In der Zwischenzeit hat Osram zwar mit der ABG ein Mittel gefunden um die legale Nachrüstung von LED Scheinwerferlampen für einige Fahrzeuge zu ermöglichen, dieser Weg nützt uns Besitzern von Nischenfahrzeugen aber leider wenig. Aber es gibt Fortschritte im Bezug auf LED Fahrzeuglampen für alle, wir sind zwar noch nicht am Ziel, aber eine wichtige Hürde wurde genommen. Die GRE der UNECE hat eine Entwurf angenommen und wird ihn zur nächsten Etappe weiterreichen, hier ein Zitat aus dem Vorläufigen Protokoll: Quote Subject to one abstained Contracting Party, GRE adopted a set of proposals on LED replacement light sources (ECE/TRANS/WP.29/GRE/2020/15/Rev.1 as amended by GRE-84-32, ECE/TRANS/WP.29/GRE/2020/16/Rev.1 as amended by GRE-84-32, ECE/TRANS/WP.29/GRE/2020/17 and ECE/TRANS/WP.29/GRE/2021/3) and requested the secretariat to submit it for consideration and vote at the November 2021 sessions of WP.29 and AC.1 as new supplements to UN Regulations Nos. 37 and 128 and an amendment to the Consolidated Resolution on the common specification of light source categories (R.E.5). GRE also requested the secretariat to publish GRE-83-15 on the UNECE website as a reference document. Es scheint so, dass nach Corona-verzögerungen und Bedenken der französischen Delegation bei der letzten Veranstaltung jetzt diese Hürde genommen ist und es im November weiter geht. Wer mehr wissen will findet die Dokumente auf der UNECE Webseite: https://unece.org/transport/events/wp29gre-working-party-lighting-and-light-signalling-84th-session Was würde das bedeuten: - legaler, zugelassener und hochwertiger LED-Ersatz für klassische Leuchtmittel grundsätzlich Fahrzeugunabhängig - standard Version für Fahrzeuge mit Defekterkennung - optional eine „High-Efficiency“ ͰE-Version für Fahrzeuge ohne Defekterkennung oder welchen mit niedrigen Schwellwerten - externe Zusatzgeräte möglich, gekennzeichnet als Æ (für additional electronics device) - Inkompatibilitäten bezüglich der Baugröße sind möglich und werden angegeben „oversized-cap“, hinsichtlich der Funktion nicht, eine Polarität ist möglich und muss angegeben sein, Hinweise dann in der Anleitung und auf der Webseite der Hersteller, Fahrzeuglisten auf den Leuchtmittelherstellerwebseiten - Begrenzung der Farbtemperatur auf 3000K und minimaler Rotanteil bei Leuchtmitteln, die auch hinter Farbgläsern eingesetzt werden könnten, wird für jede Bauform einzeln festgelegt ob dies zutrifft - wenn ich es richtig verstanden habe sind aktuell nur gewisse Bauformen drin, aber die Grundlage ist für alle gelegt. Alle diese Angaben sind mit etwas Vorsicht zu genießen und spiegeln nur wider wie ich es verstanden habe. Wer sich fragt warum das so lange gedauert hat, den verweise ich mal auf einen älteren Beitrag (von mir) oder die Unterlagen der Arbeitsgruppe: https://www.andre-citroen-club.de/forums/topic/134535-led-retrofit-im-nebelscheinwerfwer-tüv-termin/?do=findComment&comment=1601088 https://wiki.unece.org/pages/viewpage.action?pageId=54429128 Wann es endlich soweit sein wird, dass man LEDr kaufen kann weiß ich natürlich auch nicht, aber zum ersten mal seit langer Zeit gibt es einen Lichtblick. Ich persönlich gehe nach der Vorgeschichte aber davon aus, dass es noch ein wenig dauert... Edit: Wer genauer wissen will worauf es ankommt, was die relevanten Unterschiede zwischen LED und Glühlampe sind und welche Anforderungen sich daraus ergeben noch eine gute (21 Seiten schlanke) Zusammenfassung von der TF S/R (Task Force on Substitutes/ Retrofits): https://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2020/wp29gre/GRE-83-15e.pdf Bearbeitet (6. Mai 20215 J. von joho)
7. Januar 20224 J. Ersteller Hallo, wie der ein oder andere vielleicht schon mitbekommen hat, hat das AC.1 Komitee im Zuge¹ des 185ten „World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations“ am 24. November 2021 den von der TF SR² entwickeltem Änderungsvorschlag der UN Regulation No. 37 (Filament light sources) angenommen. Für wen das Ganze jetzt zu kryptisch klingt, die UNECE hat beschlossen das es legale LED-“Retrofits“ geben wird. 🙂 Richtigerweise nennen sich die jetzt aber natürlich LED replacement light sources (LEDr). Jetzt stellt sich natürlich die Frage wie es jetzt weiter geht und wann es die LEDr endlich zu kaufen gibt. Um dafür ein Gespür zu bekommen habe ich mir mal angeschaut, wie lange es in der Vergangenheit bei anderen Regelungen gedauert hat. Der nächste Schritt ist jetzt, dass die Änderungen bekannt gemacht werden (ECE/TRANS/WP.29/343/Rev.29/Add.2/*), das hat in der Vergangenheit so 3,5-5 Monate nach der Veranstaltung³ stattgefunden. In dieser Bekanntmachung steht dann auch der offizielle Termin an dem die neue Regelung in Kraft tritt, in der Vergangenheit war das meist so 3 Monate später. Alles in allem rechne ich jetzt damit, dass es noch so 6 Monate dauert. Gespannt bin ich, zu welchem Zeitpunkt man dazu Neuigkeiten in der Öffentlichkeit und bei den Herstellern von Leuchtmitteln hört. Alle Angaben natürlich ohne Gewähr, wer selber nachschauen will findet alle Informationen auf der Webseite der UNECE (https://unece.org/). ¹ seventy-ninth session of the Administrative Committee of the 1958 Agreement https://unece.org/info/events/event/359588 ² Task Force on Substitutes and Retrofits https://wiki.unece.org/pages/viewpage.action?pageId=54429128 ³ (WP.29) World Forum for the Harmonization of Vehicle Regulations (184th session) https://unece.org/info/events/event/359588
7. Januar 20224 J. Wofür soll das gut sein? Um die vielen Blender endlich auch selbst blenden zu können ? Ich schalte dann einfach auf Fernlicht um. Bearbeitet (7. Januar 20224 J. von TorstenX1)
20. April 20224 J. Ersteller Für die Fünf, die es interessiert: "Date of entry into force [22.06.22]" Wen es nicht interessiert, der darf es jetzt wieder vergessen. 🙂
6. August 20224 J. Ersteller Der ein oder andere mag sich vielleicht schon gefragt haben was los ist, da schreibt der etwas vom 22.06.22 und nichts passiert. Naja, was soll ich sagen, mir ging es da nicht anders und ich habe mich auch gewundert, aber mittlerweile sollte bekannt sein, dass die Mühlen der Bürokratie etwas langsamer mahlen und nach den vielen Jahren kommt es jetzt wohl auf ein wenig länger auch nicht mehr an... Die UN hat jetzt zumindest die Änderung veröffentlicht: https://unece.org/transport/documents/2022/07/standards/un-regulation-no-37-rev7-amend11 oder die englische pdf als Direktlink, die französische und russische Version kommen vermutlich später: https://unece.org/sites/default/files/2022-07/R037r7am11e.pdf Ganz einfach ist es aber nicht zu lesen, da es die elfte Änderung am Dokument ist und jeweils nur die hinzuzufügenden oder zu entfernenden Paragraphen aufgeführt sind. Da aber alles, das sich direkt auf die LEDr bezieht, in dieser Änderung ist, sollte es noch verhältnismäßig überschaubar sein. Warum es jetzt noch keine LEDr zu kaufen gibt und wie lange es noch dauert weiß ich leider aktuell auch nicht, da müssen wir uns wohl noch etwas gedulden und abwarten bis neue Nachrichten kommen.
3. Oktober 20232 J. Ersteller On 8/6/2022 at 2:02 PM, joho said: Warum es jetzt noch keine LEDr zu kaufen gibt und wie lange es noch dauert weiß ich leider aktuell auch nicht, da müssen wir uns wohl noch etwas gedulden und abwarten bis neue Nachrichten kommen. Geduld ist wohl bei diesem "Projekt" oberstes Gebot, aber es hat sich wieder ein wenig bewegt. Aktuell ist die Regulierung in der UNECE R37 nun so, dass die LEDr vom Abstrahlverhalten identisch zu den Glühlampen sein müssen. Dies bedeutet bei gleicher Größe wie ein Filament muss die LED wie ein Filament rundum abstrahlen. Dies ermöglicht zwar Äquivalenz und das funktionieren von LEDr in allen Leuchten, ist aber in der technischen Umsetzung eher problematisch. Nach Beurteilung der TFSR ist dies bei Lampen der 5W Kategorie mit derzeitiger LED-Technik möglich, bei Lampen der 10-20W Kategorien in naher bis mittlerer Zukunft und bei Kategorien mit hohen Lichtstrom (Scheinwerferlampen) technisch nicht umsetzbar. 1 Als Alternative wird nun geprüft für die letztgenannte Kategorie eine hinreichende Äquivalenz definieren bei der die 360° Abstrahlung durch zwei Abstrahlbereiche ersetzt wird.2 Hierbei stehen noch zwei Möglichkeiten im Raum, eine Scheinwerferäquivalenz mit daraus folgender positiv Liste für die Scheinwerfer, ähnlich wie bei den bisherigen nationalen Zulassungen 4,5, dann aber einheitlich im Geltungsbereich der UNECE , oder eine Leuchtmitteläquivalenz bei der dies für alle Fahrzeuge mit Leuchtmitteln von diesem Typ gilt.³ Die GRE hat entschieden das die TFSR Lösungen hierzu erarbeiten soll, um die Zulassung von LED-Scheinwerferlampen auf UNECE-Ebene zu vereinheitlichen. 6 Wer glaubt mit LEDr so blenden zu können wie mit modernen LED (oder gar Laser) Scheinwerfern, den muss ich leider enttäuschen, die spielen beim Lichtstrom und vor allem im Bezug auf die Leuchtdichte in einer ganz anderen Liga... 1 https://unece.org/sites/default/files/2022-10/GRE-87-02e.pdf 2 https://unece.org/sites/default/files/2023-05/ECE-TRANS-WP29-GRE-88e_0.pdf 3 https://unece.org/sites/default/files/2023-04/GRE-88-13e.pdf 4 https://www.osram.de/am/night-breaker-led/index.jsp 5 https://www.philips.de/c-e/au/autolampen/scheinwerfer/led-compatibility-list 6 https://unece.org/sites/default/files/2023-05/ECE-TRANS-WP29-GRE-87e.pdf Bearbeitet (3. Oktober 20232 J. von joho)
10. Oktober 20232 J. Ich habe das letztens erst wieder bei einem Linsenscheinwerfer getestet, Philips Led gegenüber H7. Kein relevanter Unterschied in der Abbildung des Lichtkeils auf der Wand. Nur etwas heller bzw. weißer, muß das mal mit dem Leuchtstärkemesser messen. Ich weiß, muß für jeden Scheinwerfer einzeln zugelassen werden, jedoch halte ich die aktuellen H7 Leds von Osram und Philips problemlos tauschbar. Jens
10. Oktober 20232 J. Es ist ein ganz schönes Gefummel den Steckerklotz noch irgendwie in das Scheinwerfergehäuse zu quetschen um den Deckel wieder draufzubekommen. Es war ein KIA Picanto und wir mussten die Scheinwerfer dafür ausbauen. Der Besitzer erhofft sich jetzt etwas längere Haltbarkeit der Lampen im Gegensatz zu den Halogen. Ich weiß nur nicht, ob der der Ventilator der Philips LED in dem geschlossenen Gehäuse was bringt🤔 Die Ausleuchtung ist aber definitiv besser geworden. Bearbeitet (10. Oktober 20232 J. von Higgins*)
11. Oktober 20232 J. Ich habe unseren C3 Picasso umgebaut, das war kein größeres Problem. Für den gibt es eine H7LED Zulassung von Philips. Obs besser bei der Ausleuchtung geworden ist kann ich noch nicht sagen, der Wagen wird bei uns nur wenig genutzt. Die Lichtfarbe hat sich natürlich geändert:
11. Oktober 20232 J. vor 6 Stunden schrieb MarkusW: Ich habe unseren C3 Picasso umgebaut, das war kein größeres Problem. Für den gibt es eine H7LED Zulassung von Philips. Obs besser bei der Ausleuchtung geworden ist kann ich noch nicht sagen, der Wagen wird bei uns nur wenig genutzt. Die Lichtfarbe hat sich natürlich geändert: Genauso ist es auch bei dem Berlingo eines Arbeitskollegen. Die Lichtfarbe ist weißer als vorher - der Lichtkegel ist identisch geblieben.
11. Oktober 20232 J. Sind 15W als Aufnahmeleistung gegenüber den 55W der Halogen. Im alten Volvo V70 funktioniert das seit einem halben Jahr einwandfrei mit den Philips. Mit zugelassenen Linsenscheinwerfern als 'Tuningscheinwerfer' mit geschlossenem Gehäuse. Jens
11. Oktober 20232 J. Ich bin mit meinen LED ohne Beanstandung über den TÜV gekommen, absolut im Rahmen.
11. Oktober 20232 J. vor 3 Stunden schrieb HDI JUNKIE: Ich bin mit meinen LED ohne Beanstandung über den TÜV gekommen, absolut im Rahmen. Legal wird es davon aber nicht.
11. Oktober 20232 J. Audi oder Mercedes, da kö vor 2 Stunden schrieb MatthiasM: Ach Junkie, darueber reden wir hier doch gerade. Wer will denn nicht sehen, dass die Hamas eine verbrecheriche Moerderbande ist? Um noch mal auf dein "Melkkuh zurueck zu kommen: Ja, da kann schon Hass entstehen! Deutschland hat im zweiten Weltkrieg etwa 5 Millionen Polen ermordet, das waren grob 18% der Bevoelkerung. Wenn Du mal versuchst dich oder die Deutschen mal ausnahmsweise nicht als Opfer zu sehen, kommst Du vielleicht darauf, dass mit dieser Versoehnung ein etwas grosserer Graben ueberwunden wurde. Mit gutem Willen und ohne Sabotage von aussen, koennte das auch im Konflikt zwischen Palistinaensern und Israelis klappen. Audi oder BMW die können aber sowas von Blenden.
12. Oktober 20232 J. vor 21 Stunden schrieb EntenDaniel: Genauso ist es auch bei dem Berlingo eines Arbeitskollegen. Die Lichtfarbe ist weißer als vorher - der Lichtkegel ist identisch geblieben. So soll es ja auch sein. Dass die Dinger kein Wunder vollbringen und man hinterher einen größeren Lichtkegel hat, sollte wohl jedem klar sein. Vielleicht blenden die Schilder besser zurück, ich habe den Eindruck, dass LED Licht stärker reflektiert wird. Viele Grüße Fred
12. Oktober 20232 J. Mehr Lichtstrom, mehr Reflexion. An meinem XM erkennen ich, dass Schilder stärker zurück blenden als das LED-Licht unseres W212 mit ILS-Licht. Liegt aber daran, dass einzelne LED´s gedimmt werden, um das Blenden zu verhindern.
12. Oktober 20232 J. Möglich ist ja auch, das die LED's halt mitdem angegebenen Lichtstrom leuchten, die H7 jedoch aufgrund der 5A Stromaufnahme und dem unweigerlichen Spannungsabfall zur Birne gar nicht so hell leuchetn, wie auf der Verpackung angegeben. Dann ist die LED nicht nur weißer in der Farbe, sondern auch heller. H7 mit 'Überspannung' brennt recht schnell durch, mit Unterspannung hält sie sehr lange. Wird halt nur manchmal schwarz, wenn es dann zuviel Unterspannung ist und der Halogeneffekt daher nicht mehr funktioniert. Jens
23. November 202523. Nov Ersteller Es ist schon eine Weile her, dass ich hier geschrieben habe, aber ich möchte nun dennoch den aktuellen Stand der Dinge teilen. On 10/3/2023 at 8:24 PM, joho said: [...] Als Alternative wird nun geprüft für die letztgenannte Kategorie eine hinreichende Äquivalenz definieren bei der die 360° Abstrahlung durch zwei Abstrahlbereiche ersetzt wird.2 Hierbei stehen noch zwei Möglichkeiten im Raum, eine Scheinwerferäquivalenz mit daraus folgender positiv Liste für die Scheinwerfer, ähnlich wie bei den bisherigen nationalen Zulassungen 4,5, dann aber einheitlich im Geltungsbereich der UNECE , oder eine Leuchtmitteläquivalenz bei der dies für alle Fahrzeuge mit Leuchtmitteln von diesem Typ gilt.³ [...] Genau diese Alternative wurde letztendlich gewählt, wobei der Weg mit der Leuchtmitteläquivalenz gewählt wurde. Daher wird nun für jede betroffene Leuchtmittelkategorie das Datenblatt für die LEDr Variante erstellt und durch die Instanzen geprüft und weitergereicht bis es letztendlich rechtskräftig wird. Die Erstellung der Datenblätter erfolgt schrittweise und wird von der GTB Arbeitsgruppe "light sources" zusammen mit der uns schon bekannten TF S/R durchgeführt. Der aktuelle Stand ist, dass der oben beschriebene Prozess für H11 bereits abgeschlossen ist und es, wie dem interessierten Leser mit Sicherheit schon bekannt ist, als Folge auch bereits LEDr in H11 zu kaufen gibt: https://www.osram.de/ecat/NIGHT BREAKER LED SMART ECE H11-LED Fern- und Abblendichtlampen (straβenzugelassen)-Autobeleuchtung-Automotive/de/de/GPS01_33011157/ZMP_4069360/ https://www.philips.de/c-p/LUM11362U60BX2_10/ultinon-pro6000-boost-car-headlights-bulb Als nächste Kategorien wurden H8, H16 und HB4 bearbeitet und es ist davon auszugehen, dass sie im März 2026 angenommen und dann rechtskräftig werden. Ich gehe davon aus, dass in der Folge auch entsprechende Produkte der bekannten Hersteller vorgestellt werden. Im weiteren Ausblick stehen als nächstes die Fernlicht-Leuchtmittel H9, HIR2, HB3 sowie zusätzlich H10 an. Es wird wohl im gewohnten Tempo weitergehen und mit konkreten Ergebnissen zu diesen Kategorien kann in einem Jahr gerechnet werden. Bearbeitet (23. November 202523. Nov von joho) H11 LEDr von Philips soll nicht unerwähnt bleiben
24. November 202524. Nov Auf die Osram Night Breaker LED bin ich kürzlich aufmerksam geworden. Auf der "Liste der zugelassenen Fahrzeuge" waren allerdings keine Citroen von vor 2010 gelistet. ☹ Was verstehe ich falsch?
24. November 202524. Nov vor 24 Minuten schrieb fgee: Auf die Osram Night Breaker LED bin ich kürzlich aufmerksam geworden. Auf der "Liste der zugelassenen Fahrzeuge" waren allerdings keine Citroen von vor 2010 gelistet. ☹ Was verstehe ich falsch? Die OSRAM NightBreaker LED sind fahrzeug- bzw. scheinwerferspezifische Nachrüstlösungen, dafür müssen die Leuchtmittel im entsprechenden Scheinwerfer getestet werden und bekommen dann eine Freigabe (oder auch nicht). Hier geht es um leuchtmittelspezifische Nachrüstlampen, das heißt es wird geprüft, ob das LED-Leuchtmittel sich verhält wie ein Halogen-Leuchtmittel. Wenn sich das LED-Leuchtmittel so verhält wie ein Holgen-Leuchtmittel, dann kann das LED-Leuchtmittel für alle Anwendungszwecke freigegeben werden, für die das Halogen-Leuchtmittel eine Freigabe hat. Sprich: wenn H1 LED-Leuchtmittel herauskommen, die vom Abstrahlverhalten usw. die gleichen Eigenschaften wie H1 Halogen-Leuchtmittel haben und eine Freigabe bekommen, dann darf man diese H1 LED-Leuchtmittel in allen Fahrzeugen einsetzen, die für H1 Leuchtmittel geeignet sind. Hersteller, Fahrzeug und Baujahr sind dann egal. Bearbeitet (24. November 202524. Nov von Kugelblitz)
24. November 202524. Nov Ersteller 9 hours ago, fgee said: Auf die Osram Night Breaker LED bin ich kürzlich aufmerksam geworden. Auf der "Liste der zugelassenen Fahrzeuge" waren allerdings keine Citroen von vor 2010 gelistet. ☹ Was verstehe ich falsch? Es gibt aktuell drei Kategorien von LED-Leuchtmittel, die mit ABG, die mit ECE Zulassung (E-Zeichen) und die im Straßenverkehr nicht zulässigen. Die mit ABG haben eine nationale Zulassung, mit einer Positivliste für welche Scheinwerfer sie zugelassen sind, hier muss jeder einzelne Scheinwerfer geprüft werden. Auch muss die ABG immer im Fahrzeug mitgeführt werden. In dieser Kategorie liegen die meisten LED-Leuchtmittel von Osram und Philips wie die H1, H4, H7, etc. Die Osram W5W sind hier eine Ausnahme und sind mit ABG aber universal zulässig für Anwendungen mit weißem Licht (typisch: Standlicht, Kennzeichenleuchte). Die mit ECE-Zulassung sind rechtlich gleichwertig mit den üblichen Halogenleuchtmitteln und dürfen in jedem Fahrzeug verbaut werden. Technisch möglich ist das bei Leuchtmitteln für Scheinwerfern aber nur, wenn diese den Prozess bei der UNECE, über den ich in diesem Thema hier berichte, hinter sich haben. Bisher ist das nur bei H11 der Fall. Über die dritte Gruppe muss ich wohl nicht viel schreiben, die kann man in seinen Rasentraktor für den Garten einbauen. Also wenn dein Fahrzeug H11 nutzt hast du Glück und kannst die Modelle mit ECE Zulassung kaufen und einbauen ohne Probleme mit der Zulässigkeit. Probleme mit der Baugröße und in seltenen Fällen einer Fehlererkennung sind jedoch möglich. Persönlich rechne ich mit den für mich interessanten H1 LEDr mit ECE-Zulassung frühestens in 2,5 Jahren, wenn es länger dauert überrascht es mich nicht, falls es schneller geht würde es mich natürlich freuen.
24. November 202524. Nov vor 9 Stunden schrieb Kugelblitz: Sprich: wenn H1 LED-Leuchtmittel herauskommen, die vom Abstrahlverhalten usw. die gleichen Eigenschaften wie H1 Halogen-Leuchtmittel haben und eine Freigabe bekommen, dann darf man diese H1 LED-Leuchtmittel in allen Fahrzeugen einsetzen, die für H1 Leuchtmittel geeignet sind. Hersteller, Fahrzeug und Baujahr sind dann egal. Da muss ich Dir leider widersprechen. Die Leuchtmittel sind nur für die Fahrzeuge zugelassen, die in der jeweiligen Verwendungsliste des Leichtmittelherstellers explizit aufgeführt sind. Hersteller, Fahrzeug und Baujahr sind somit nicht egal. Der Halter muss die Rechtmäßigkeit des Umbaus nachweisen.
24. November 202524. Nov vor 18 Minuten schrieb joho: Es gibt aktuell drei Kategorien von LED-Leuchtmittel, die mit ABG, die mit ECE Zulassung (E-Zeichen) und die im Straßenverkehr nicht zulässigen. ..... Persönlich rechne ich mit den für mich interessanten H1 LEDr mit ECE-Zulassung frühestens in 2,5 Jahren, ... Danke für die Ausführungen. Hmm, das Abblendlicht = Fahrlicht beim Pluriel ist H7
24. November 202524. Nov 41 minutes ago, Oldieschrauber said: Da muss ich Dir leider widersprechen. Die Leuchtmittel sind nur für die Fahrzeuge zugelassen, die in der jeweiligen Verwendungsliste des Leichtmittelherstellers explizit aufgeführt sind. Hersteller, Fahrzeug und Baujahr sind somit nicht egal. Der Halter muss die Rechtmäßigkeit des Umbaus nachweisen. Wenn. Er schrub wenn. Noch gibts ja keine H1 LED mit ECE-Zulassung.
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