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XM-Design - so konsequent ging es leider nicht für die Serie…oder doch?


M. Ferchaud

Empfohlene Beiträge

vor 52 Minuten schrieb M. Ferchaud:

§ 53 StVZO – Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

„(9) Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.“.
 
Darauf hatte ich bereits am 30. Mai 2022 selber hingewiesen.

…oder 20,- € und kein Punkt - je nach Sachlage.

Dies ist nicht richtig. Wenn man Beleuchtung Teile verwendet die eine E-Nummer haben foliert oder mit falschen Leuchtmittel betreibt ist das mit den 20 Euro so. Wenn man aber Beleuchtungsanlagen oder auch andere Verkehrssicherheit relevante Bauteile abändert und diese mit den vorhanden e-Kennzeichen oder Irgendwelche ABE´s betreibt, geht eine Betrügerische Täuschung und diese wird anders bestraft. Es würde anders aussehen, wenn man die E-Nummer abschleifen würde.

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vor 13 Stunden schrieb Meykell:

Wenn man aber Beleuchtungsanlagen oder auch andere Verkehrssicherheit relevante Bauteile abändert und diese mit den vorhanden e-Kennzeichen oder Irgendwelche ABE´s betreibt, geht eine Betrügerische Täuschung und diese wird anders bestraft.

anzeige-ist-raus-toto.gif

:ph34r:

Mein Kenntnisstand ist, dass es kein Kavaliersdelikt wäre, so etwas z.B. kommerziell als Umbaukit in Umlauf zu bringen. 

Aber beim Selberbasteln für den Eigenbedarf sehe ich keinen wirklichen Unterschied, ob man - wie mittlerweile sehr häufig praktiziert - eine lichttechnische Einrichtung durch nachträgliches Aufbringen von Tönungslacken verändert oder in nicht dafür vorgesehene Leuchten/Scheinwerfer LEDs einbaut. Oder wie hier andere Lampenträger in ein vorhandenes Bauteil einbaut.

-> Betriebserlaubnis erloschen bzw. Fahren ohne Betriebserlaubnis, mit den entsprechenden Konsequenzen, wenn es gewisse Personen bemerken. Aber doch keine „betrügerische Täuschung“.

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Ich will hier nicht den Klugscheißer spielen, aber Rechtsvorschriften haben auch manchmal Ihren Sinn.

Wenn Jemand eine Folie aufträgt oder eine Leuchtmittel anders einsetzt, ist im Grunde die Funktion der Streuscheibe noch gegeben. Jegliche ist Lichtausbeute oder bei einem anderen Leuchtmittel der Farbton verändert. Jeder Prüfer, Polizist oder der etwas davon Ahnung hat erkennt diese Änderung und wird den „Beschiss“ erkennen. Allein die Folie verdeckt die E-Nummer. Es kann aber nicht zu einer Fehleinschätzung des angezeigten Lichts von anderem Verkehrsteilnehmer kommen. Die Streuscheibe vom Rückfahrlicht ist so ausgelegt, dass die Rückseite ausgeleuchtet ist, ein Rücklicht ist soll nicht den Boden beleuchten, sondern von allem Winkel Positionen erkennbar sein. Komplett andere Streuscheibe.

Wenn ich aber die Leuchtmittel hinter ein Plastikstück klebe, was gar nicht dafür gedacht ist, oder Streuscheiben (hier wurde das Rückfahrlicht) für eine andere Funktion genutzt wird und dabei die E-Nummer als "Echt" dargestellt wird, ist die schon eine ganz andere Liga.

Wenn jemand eine Taschenlampe hinter der Schreibe als Scheinwerfer packen würde, würde jeder hier sagen, das ist nicht erlaubt und sollte bestraft werden. Und nun wird hier diskutiert, ob mit Vorsatz in geringsten Falle 20 Euro riskiert wird. Schluss und endlich ist das eine Straftat und Dokumenten Fälschung (E-Nummer sind Prüfnachweise) wenn man im Straßenverkehr damit fährt.

 

Ich finde persönlich das Design optisch ansprechen, aber die technische Umsetzung ist so nicht so erlaubt. Etwas für die Garage oder man zieht nach Amerika.  

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vor 2 Stunden schrieb Meykell:

Rechtsvorschriften haben auch manchmal Ihren Sinn.

Es ist ja schön, dass Du Dich so sehr über dieses Thema ereiferst.

Allerdings sind mir die entsprechenden Aspekte bekannt und wurde hier auch bereits an mehreren Stellen von mir erörtert.

Dass die Sache so nicht vorschriftsmäßig ist, ist klar.

Eintragungsfähig wäre es unter Umständen (ich habe darüber bereits ausführlich mit Kollegen diskutiert, die in der Scheinwerfer- und Leuchtenentwickung tätig sind), aber eine Einzelprüfung im Lichtkanal sowie eine entsprechende Einzelabnahme mit Sondergenehmigung wären zu aufwändig und auch zu kostspielig.

Zusammenfassend kann ich versichern, dass Rück-, Brems- und Nebelschlussleuchten von nachfahrenden Fahrzeugen aus auch aus größerer Entfernung gut erkennbar sind und nicht blenden. Die Leuchtdichten erscheinen subjektiv sehr ähnlich zu den serienmäßigen Leuchteneinheiten.
Lediglich die „neuen“ Rückfahrscheinwerfer sind dunkler und zu gerichtet, was weniger an der Streuscheibe (die ist nämlich identisch zur originalen Ausführung), sondern vielmehr an den Reflektoren liegt.

 

vor 2 Stunden schrieb Meykell:

Schluss und endlich ist das eine Straftat und Dokumenten Fälschung (E-Nummer sind Prüfnachweise) wenn man im Straßenverkehr damit fährt.

Falsch, vielmehr liegt in diesem Fall per Definition eine Ordnungswidrigkeit vor.

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vor 10 Minuten schrieb silvester31:

Kindergarten !

Das gilt auch für zwei (ganz "spezielle") weitere Threads. Allerdings unterbleiben hier die dort des öfteren verwendete Fäkalsprache und die wüsten Beschimpfungen... 

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vor 20 Stunden schrieb silvester31:

Kindergarten !

Ich weiß nicht recht. Den anderen, mittlerweile OT-bereinigten Thread außen vor lassend, ist das hier doch eine recht sachliche Diskussion zum Thema "StVZO-Konformität". Lediglich der letzte Kommentar von Gerd wirkt ein wenig "verschnupft", aber ansonsten ist doch alles gut.

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Am 16.4.2023 um 15:43 schrieb Meykell:

Ja, Sie haben Recht und ich meine Ruhe. Viel Glück bei der nächsten Kontrolle!

Es kommt zum Teil auch stark drauf an, wie der Polizist drauf ist und wie man selber mit ihm umgeht. Hatte bei meiner Ente einen ähnlichen Fall mit der vorderen "Leuchttechnischen Einheit" und bekam lediglich eine Mängelkarte. Allerdings mit der Anweisung bis Datum X (2 Wochen?) das ganze umgebaut zu haben und nach dem Umbau zur Vorstellung die nächste Polizeidienststelle anzufahren. Dann wär es erst teuer geworden, wenn ich die festgelegte Frist nicht eingehalten hätte.

Es gibt Gesetze, die man einhalten muß; aber der Polizist kann je nach Situation und Ermessen entscheiden, ob er einem direkt die Karre stilllegt, zur Kasse bittet, oder ob er einem die Chance zum straffreien Umbau gibt.

Bearbeitet von EntenDaniel
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vor 24 Minuten schrieb EntenDaniel:

Es kommt zum Teil auch stark drauf an, wie der Polizist drauf ist und wie man selber mit ihm umgeht. Hatte bei meiner Ente einen ähnlichen Fall mit der vorderen "Leuchttechnischen Einheit" und bekam lediglich eine Mängelkarte. Allerdings mit der Anweisung bis Datum X (2 Wochen?) das ganze umgebaut zu haben und nach dem Umbau zur Vorstellung die nächste Polizeidienststelle anzufahren. Dann wär es erst teuer geworden, wenn ich die festgelegte Frist nicht eingehalten hätte.

Es gibt Gesetze, die man einhalten muß; aber der Polizist kann je nach Situation und Ermessen entscheiden, ob er einem direkt die Karre stilllegt, zur Kasse bittet, oder ob er einem die Chance zum straffreien Umbau gibt.

Genau. Ich habe es schon erlebt, dass einem Polizisten der abgelaufene Tüv meines BX nicht einmal der Erwähnung wert war, obwohl er das beim Blick auf die Plakette mit Sicherheit realisiert hat. 

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Ich habe zudem die Erfahrung gemacht, dass Ehrlichkeit die meisten Polizisten milde stimmt. Manche sehen dann ganz von einem Bußgeld oder von einer Verwarnung ab, andere räumen zumindest Bedauern ein und halten die Strafe gering.

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vor 19 Minuten schrieb M. Ferchaud:

Ich habe zudem die Erfahrung gemacht, dass Ehrlichkeit die meisten Polizisten milde stimmt. Manche sehen dann ganz von einem Bußgeld oder von einer Verwarnung ab, andere räumen zumindest Bedauern ein und halten die Strafe gering.

Genau, wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es hinaus. Mit Höflichkeit und Ehrlichkeit kommt man in der Regel gut mit anderen klar. 

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Am 20.5.2022 um 13:21 schrieb schwinge:

Sehr geil. Besonders das erste Foto vor mit dem modernen Glasrechteck im Hintergrund.

Was bitte ist das? Der zeitlose Grill des Y4 passt perfekt zur Gesamtoptik, gleiches gilt für die Rückleuchten sowohl von Limousine als auch Break. Ich glaube dass hier ein unausgelasteter Designer ... lassen wir das.

Und jetzt zeigen sich die beiden leicht übersteigerten Egos schon wegen mutmaßlich unzulässiger Beleuchtung ihrer jeweiligen Umbauten einseitig oder gegenseitig an - what the ...

Bearbeitet von cx-forever
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Am 16.4.2023 um 13:09 schrieb Meykell:

Ich will hier nicht den Klugscheißer spielen, aber Rechtsvorschriften haben auch manchmal Ihren Sinn.

 

Wenn Jemand eine Folie aufträgt oder eine Leuchtmittel anders einsetzt, ist im Grunde die Funktion der Streuscheibe noch gegeben. Jegliche ist Lichtausbeute oder bei einem anderen Leuchtmittel der Farbton verändert. Jeder Prüfer, Polizist oder der etwas davon Ahnung hat erkennt diese Änderung und wird den „Beschiss“ erkennen. Allein die Folie verdeckt die E-Nummer. Es kann aber nicht zu einer Fehleinschätzung des angezeigten Lichts von anderem Verkehrsteilnehmer kommen. Die Streuscheibe vom Rückfahrlicht ist so ausgelegt, dass die Rückseite ausgeleuchtet ist, ein Rücklicht ist soll nicht den Boden beleuchten, sondern von allem Winkel Positionen erkennbar sein. Komplett andere Streuscheibe.

 

Wenn ich aber die Leuchtmittel hinter ein Plastikstück klebe, was gar nicht dafür gedacht ist, oder Streuscheiben (hier wurde das Rückfahrlicht) für eine andere Funktion genutzt wird und dabei die E-Nummer als "Echt" dargestellt wird, ist die schon eine ganz andere Liga.

 

Wenn jemand eine Taschenlampe hinter der Schreibe als Scheinwerfer packen würde, würde jeder hier sagen, das ist nicht erlaubt und sollte bestraft werden. Und nun wird hier diskutiert, ob mit Vorsatz in geringsten Falle 20 Euro riskiert wird. Schluss und endlich ist das eine Straftat und Dokumenten Fälschung (E-Nummer sind Prüfnachweise) wenn man im Straßenverkehr damit fährt.

 

 

 

Ich finde persönlich das Design optisch ansprechen, aber die technische Umsetzung ist so nicht so erlaubt. Etwas für die Garage oder man zieht nach Amerika.  

 

...alles richtig, aber bedenkt doch mal folgendes: Wieviele Autos fahren mit verstellten Scheinwerfern rum oder auch mit teilweise defekten Birnen...  Das ist auch nicht regelkonform! 

Da ist mir dann ein M.Ferchaud, der überlegt (aber nicht unbedingt rechtskonform) vorgeht,  viel lieber, weil: Wenn er mir entgegenkommt, blendet er mich sicher nicht, da seine Scheinwerfer bestimmt korrekt eingestellt sind; wenn ich hinter ihm herfahre, werde ich die Rückleuchten gut erkennen, da er beim konstruieren auf die Sichtbarkeit bestimmt auch Wert legte...  so schätze ich Henning zumindest ein...

Übrigens, Prüfzeichen auf der Beleuchtung sind keine Garantie, dass es auch wirklich leuchtet!  😊

Bearbeitet von Petruschka
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3 hours ago, cx-forever said:

Was bitte ist das? [...]

Na, was ist das? Mein Eindruck zu einem der hier vom TE geposteten Fotoleins. Der glasige,kantige, futurisierte XM vor einem glasigen, kantigen, futuristischem Gebäude.
Wenn dir das nicht gefällt, du nicht meinen Eindruck teilen solltest, dann... ja dann ist mir das auch vollkommen egal. Soviel dazu zu später Stunde von mir.

On 4/15/2023 at 3:37 PM, Meykell said:

Bei allen Basteleien sollten wir aber die Rechtslagen nicht außer Augen lassen.

  Ja, die sprichwörtliche Deutsche Gründlichkeit kann einem jeden Spaß am Leben versauern. Ich für meinen Teil freu mir ein Loch in den Bauch wenn ich seh wie jemand mit viel Geduld und Herzblut Zeit in Dinge investiert, die ihm Freude machen. Gewisse Detailfragen was die rückwärtige Beleuchtung angeht mögen noch verbesserungswürdig sein, aber im Grunde tut es doch was es soll? Ganz im Gegensatz zu den immer häufiger anzutrefenden Zeitgenossen, die offensichtlich bereits damit überfordert sind ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zu bedienen und bei schlechter Sicht oder gar Dunkelheit ihr Lichtlein überhaupt garnicht erst anzuschalten vermögen. So wie dieser Zeitgenosse hier.

Grüße

Bearbeitet von schwinge
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vor 10 Stunden schrieb schwinge:

Na, was ist das? Mein Eindruck zu einem der hier vom TE geposteten Fotoleins. Der glasige,kantige, futurisierte XM vor einem glasigen, kantigen, futuristischem Gebäude.
Wenn dir das nicht gefällt, du nicht meinen Eindruck teilen solltest, dann... ja dann ist mir das auch vollkommen egal. Soviel dazu zu später Stunde von mir.

  Ja, die sprichwörtliche Deutsche Gründlichkeit kann einem jeden Spaß am Leben versauern. Ich für meinen Teil freu mir ein Loch in den Bauch wenn ich seh wie jemand mit viel Geduld und Herzblut Zeit in Dinge investiert, die ihm Freude machen. Gewisse Detailfragen was die rückwärtige Beleuchtung angeht mögen noch verbesserungswürdig sein, aber im Grunde tut es doch was es soll? Ganz im Gegensatz zu den immer häufiger anzutrefenden Zeitgenossen, die offensichtlich bereits damit überfordert sind ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zu bedienen und bei schlechter Sicht oder gar Dunkelheit ihr Lichtlein überhaupt garnicht erst anzuschalten vermögen. So wie dieser Zeitgenosse hier.

Grüße

Wenn man's so genau nehmen will, erlischt ja schon die Betriebserlaubnis durch den geänderten Grill. Ist ja so niemals geprüft worden.... Aber was soll's. Da fahren ganz andere Geschwüre rum, für die es eine ABE oder einen sehr flexiblen Prüfer gibt.

Und diese Lichtverweigerer sehe ich jede Woche.... Häufig in Autobahntunneln, aber auch in der fortgeschrittenen Dämmerung. Lichthupe und sonstwas nützt bestenfalls in 10% der Fälle. Liegt aber auch viel an der sich mit der Zündung einschaltenden Instrumentenbeleuchtung. Und am Irrglauben, daß Tragfahrlicht auch hinten leuchtet. Je mehr im Auto automatisiert ist, desto dümmer werden die Fahrer*innen.

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vor 2 Stunden schrieb silvester31:

Und am Irrglauben, daß Tragfahrlicht auch hinten leuchtet.

Habe ich beim C6 so eingestellt, weil ich nur vorne für Mumpitz halte. Ich bezweifle aber, dass der Großteil der Werkstätten und Besitzer weiß, dass das geht. Und es würde mich wundern, wenn das nicht auch bei anderen Fahrzeugen geht.

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