22. September 20223 J. Meine Frau ist Anfang August bei gerade beginnender Dämmerung mit Abblendlicht gefahren. Leider ging auf der Beifahrerseite nur das Standlicht. Das hat dann eine umherstreunende Polizeistreife gesehen und nahm dieses zum Anlass einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Da meine Frau weder zu schnell gefahren ist, der Verbandskasten incl. Decke und Handschuhe gerade neu waren, die HU nicht überzogen oder sonst irgendetwas vorlag, musste sie dennoch 20,- € für die nicht ordnungsgemäße Beleuchtung berappen. Das ist bestimmt rechtens, aber wirklich nötig? Ich verstehe das, wenn jemand im Stockdunklem "einäugig" durch die Gegend fährt, dass das schnell zu gefährlichen Situationen führen kann, aber so ist das in meinen Augen übertrieben. BTW.: bekomme ich eigentlich auch 20,-€, wenn ich einen Streifenwagen mit defektem Abblendlicht sehe und darauf hinweise? Hätte da mindesten 2 Dashcam-Aufnahmen 😇. Ist nur Spaß und völlig OT! Meine Empfehlung an @Schrottmattes Gib Gas und knall dadurch, denn:
22. September 20223 J. Ein Beleuchtungsmangel, der offensichtlich für den Trachtenverein ist, wird geahndet. Was ist daran falsch? Bloß weil es gerade noch nicht ganz dunkel ist? Seltsame Rechtsauffassung. Klar, sowas ist ärgerlich. Aber in dem Fall zahlt man halt und gut ists. Ich nehme solche Dinge sportlich.
23. September 20223 J. Am 8.9.2022 um 21:01 schrieb JK_aus_DU: So eine Erfahrung habe ich in F noch nie gemacht. Das geht m. E. doch eher in Richtung Einzelfall. Mein Hinweis war auf diese Äusserung bezogen - ich bin der Meinung daß in F genauso wie in D oder sonstwo solche Mängel geahndet werden - du scheinst ja der Auffassung zu sein das französische Oldtimer (auch mit deutscher Zulassung) in F nachsichtig behandelt werden.......
23. September 20223 J. vor 19 Stunden schrieb Super Mario: Streifenwagen mit defektem Abblendlicht wird wahrscheinlich teurer, wenn wieder eine allgemeine Verkehrskontrolle draus wird 😜JS
23. September 20223 J. Eigentlich wollte ich ja zu der Thematik nichts schreiben aber das ist meines Erachtens eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Wenn ich unterwegs bin und mir am Auto eine Lampe ausfällt, dann werde ich das, abgesehen vom Hauptscheinwerfer, in den seltensten Fällen direkt merken sondern frühestens beim nächsten Stop wenn ich aussteige und die Beleuchtung prüfe ....und das ist beim Bremslicht allein auch schwer durchführbar. Egal, ich finde es gut wenn man auf solche Defekte aufmerksam gemacht wird, auch gern von anderen Verkehrsteilnehmern, worin der Grund liegen soll da gleich eine Strafe zu verhängen ist mir völlig Schleierhaft. Aber ja, das ist oft gelebte Praxis und jetzt versteht wohl auch der eine oder andere warum an meinen Anhängern jede Lampe mindestens 2x vorhanden ist, denn mir reicht es völlig die Kosten für ausgefallene Lampen zu haben, da muss ich nicht auch noch ständig Strafen zahlen.
23. September 20223 J. es ist wohl eine Frage des verwaltungsrechtlichen Verschuldensbegriffes. Selbst wenn Fahrlässigkeit vermutet wird (=wer will und kann, darf sich freibeweisen), wird das amtshandelnde Organ dazu Stellung nehmen müssen, worin er das vorwerfbare Verhalten sieht. Wie Manson schreibt ist es eine Frage des Maßstabes (der Verhältnismäßigkeit), und kann man wohl kaum erwarten, dass sich ein Kfz-Fahrer ständig selbst über die Schulter schaut (oder sollte man schreiben - seinem Auto ständig hinterher und vorausläuft, da ja ein Lampe ausfallen kann) - und im Fall der Fälle sofort eine Notbremsung hinlegt, um das verdächtige Leuchtmittel ohne Verzögerung einer Prüfung auf Herz und Nieren (wenn es solche hat) zu unterziehen (sonst halt auf Glühfaden und Fassungskontakt). Die von Euch geschilderte Praxis läuft auf eine simple Sach-/bzw. Erfolgshaftung hinaus. Im alten deutschen Recht meinte man dazu "die Tat tötet den Mann". Folglich wurde auch im Naturrecht gegen Sachen als Beschuldigte prozessiert, etwa gegen einen Baum, der im Sturm umgefallen war und jemandem erschlagen hatte (PS. das Urteil war "Tod durch Verbrennen"). 😜😜😜JS
14. Dezember 20223 J. ... mit der AK 400 Kastenente (1973)durchs sommerlich geleerte Paris im August 1989:
23. Dezember 20223 J. War auch dort zu diesem Zeitpunkt 🙂 Allerdings per Reisebus... 100 Jahre Eiffelturm und 200 Jahre franz. Revolution wurde gefeiert.
24. Dezember 20223 J. Am 23.9.2022 um 15:35 schrieb Manson: Egal, ich finde es gut wenn man auf solche Defekte aufmerksam gemacht wird, auch gern von anderen Verkehrsteilnehmern, worin der Grund liegen soll da gleich eine Strafe zu verhängen ist mir völlig Schleierhaft. Mach ich auch gern. Bei nächster Gelegenheit (Ampel oder so) fragen, ob schon bekannt ist dass diese oder jene Lampe nicht mehr tut. Ich bekomme da durchweg positive und dankbare Reaktionen. Wie ich es damals in Ungarn kennengelernt habe, fand ich es ideal. Dort gehört(e), wie hierzulande Verbandskasten und Warndreieck (und inzwischen auch Warnweste, FFP2 Maske, ...), auch ein Ersatzlampenset zur Pflicht-Bordausstattung. Wurde man mit Beleuchtungsmängel angehalten, musste man es an Ort und Stelle beheben, dann kostete es nichts. Ansonsten mit Termin zur Wiedervorführung bei irgend einer Polizeistation und Bußgeld.
1. Januar 20233 J. Am 23.12.2022 um 15:49 schrieb JK_aus_DU: War auch dort zu diesem Zeitpunkt 🙂 Allerdings per Reisebus... 100 Jahre Eiffelturm und 200 Jahre franz. Revolution wurde gefeiert. Ich war auch dort aber ein paar Wochen früher 😉 und natürlich im CX
9. Januar 20233 J. hab noch was gefunden 🙂 ... mit der AK 400 Kastenente (1973)durchs sommerlich geleerte Paris im August 1989:
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren