31. Oktober 20223 J. Moin! ich habe für Snoopy gerade Kurzzeitkennzeichen beantragt, was nicht funktioniert hat: Der XM ist in Frankreich noch zugelassen, ich habe die Originalpapiere nicht, damit gibt es in D keine Kurzzeitkennzeichen. Der Verkäufer hat Snoopy im Februar nach D gefahren, wir haben den Kaufvertrag gemacht, ich habe diesen Abriss-Teil des certificat d'immatriculation mit der Unterschrift des Verkäufers im Original. Die Zulassungsstelle sagt jedoch, dass laut Eucaris der XM noch in Frankreich zugelassen ist - ich habe jedoch das Auto und die Nummernschilder hier. Ist der XM jetzt auch noch in F haftpflichtversichert - oder kann dort ein Auto zugelassen sein ohne Haftpflichtversicherung? Sprich - kann ich den XM mit den französischen Nummernschilder versichert in D bewegen? Und wie geht das Spielchen weiter, wenn ich dann tatsächlich mal die Vollabnahme für Snoopy habe und das Auto regulär in Deutschland zulassen möchte? Danke für Erfahrungen mit der Zulassung in F! DAS finde ich jetzt gerade überhaupt nicht lustig. 🤮 P.S.: @cx-Dirk 2, @bx-basis. @FouR16 et BX oder @CX Fahrer ... könnt ihr das beantworten? Bearbeitet (31. Oktober 20223 J. von MichaelS)
31. Oktober 20223 J. Grüße Dich Michael, Du brauchst die komplette carte grise durchgestrichen mit Notiz auf der carte grise "vendu" le z.b. 10.05.2022. Und bisweilen konntest Du ein Auto ohne Versicherungsbestätigung auf Deinen Namen ummelden. Es gibt noch Viele die ohne Versicherung rumfahren. Ich weiss das man früher der Prefecture einen Durchschlag schicken mußte oder sollte, das das Auto verkauft wurde oder auf dem Schrottplatz geendet hat. Das haben nicht alle Verkäufer gemacht, deswegen ist wohl Dein Auto noch in Frankreich zugelassen, das denke ich. Evtl hat die Zulassungsstelle in D dies geprüft, da Du nur diesen Abriss hast.
31. Oktober 20223 J. Du hast den falschen Teil der französischen Papiere. Dein Teil sollte beim Verkäufer bleiben und du den großen Teil haben. Weiter muss der Verkäufer den Verkauf im Internet der französischen Behörde melden. Zulässig ist es nicht ein Auto in Frankreich zu haben ohne dass es versichert ist, trotzdem ist es leider nicht unüblich. Fahre auf keinen Fall ohne einen gültigen Versicherungsschein das kann dich den Führerschein kosten und bei einem Unfall bist du haftbar und zwar vollumfänglich. Hast du Kontakt zum Verkäufer?
31. Oktober 20223 J. Ersteller vor 1 Minute schrieb CX Fahrer: Hast du Kontakt zum Verkäufer? Ja, habe ich. Oh man ... was ein Mist! Aber auf dem kleinen Teil steht doch mein Name?!
31. Oktober 20223 J. Eben deswegen wurde dieser Teil früher der préfecture geschickt. Heute in der Neuzeit macht man das per Internet. Rede mit dem Verkäufer dass er den Verkauf meldet. Dann und nur dann ist er aus dem Spiel. Wenn du heute Nacht eine Bank überfällst geht nämlich er in den Knast. Nicht lachen das ist einem Bekannten von mir tatsächlich passiert, allerdings noch zur alten Zeit und als die préfecture am nächsten Tag ihre Post geöffnet hat wurde er wieder freigelassen.
31. Oktober 20223 J. Ersteller Ja ... ich habe nochmal eine Mail geschickt und die Situation erklärt. Nachdem sich die Leitung mit dem Vorgang befasst hat, ging das mit dem Kurzzeitkennzeichen. Was aber auf keinen Fall geht, ist die eigentliche Zulassung. Der Verkäufer sagt, er hat das Original der CG mir übergeben. Hat er nicht. Ich habe nur den unteren Abriss und eine Kopie der CG, die ich mir extra noch gemacht habe, bevor er wieder gefahren ist. Wenn er mir die CG übergeben hätte, hätte ich den unteren Abriss nicht abtrennen müssen ... Na ja, es ist, wie es ist. Jetzt ist die Anfrage beim KBA gestartet, das wiederum in F anfragt, ob Bedenken für eine Zulassung bestehen. Das dauert zwischen einer Woche und drei Monaten ... warum denn auch nicht. 🥵
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