Zum Inhalt springen

Jan Böhmermann: „ Wer in Deutschland gegen trans Menschen hetzt“


M. Ferchaud

Empfohlene Beiträge

 

vor 1 Stunde schrieb M. Ferchaud:

Ich mach‘s einfach mal wie Ronnie:

 

Am 27.11.2022 um 10:46 schrieb M. Ferchaud:

Here we go again. Demzufolge dürfte Deutschland sich aufgrund seiner dunklen Vergangenheit so ziemlich nirgends einmischen…

Was ist denn das für eine Logik!!?

 

Hm, so richtig hell scheint es ja immer noch nicht zu sein. 

Was das fuer eine Logik ist? Deutschland ist seit einigen Jahrzehnten eine fast vorbildliche Demokratie, das qualifiziert schon mal fuer berechtigte Kritik. Beim Thema Menschenrechte hinkt Deutschland, bei der Akzeptanz von geschlechtlicher Identitaet und sexueller Praeferenz, ziemlich hinter her. Da bin ich immer noch der Meinung, das primaer die eigenen Verhaeltnisse Ziel von Kritik sein sollten. 

Man haette zb auch die Todesstrafe, ein weit unmenschlicheres Verbrechen, in Katar kritisieren koennen. Ich kann mir aber vorstellen warum man das nicht gemacht hat.

Ich finde, als Kritiker muss man nicht frei von Fehlern sein, aber doch zumindestens "gutes Mittelfeld".

Bearbeitet von MatthiasM
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb MatthiasM:

 

Man haette zb auch die Todesstrafe, ein weit unmenschlicheres Verbrechen, in Katar kritisieren koennen.

In Hessen wurde die Todesstrafe erst vor 3 Jahren offiziell abgeschafft.😬

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 42 Minuten schrieb EntenDaniel:

In Hessen wurde die Todesstrafe erst vor 3 Jahren offiziell abgeschafft.😬

Der Artikel 41 gilt aber in Hessen weiterhin:

Zitat

Art. 41 HV regelt die Sofortsozialisierung. Die Sozialisierungen erfolgten direkt mit Inkrafttreten der Verfassung. Konkret sollten

„in Gemeineigentum überführt: der Bergbau (Kohlen, Kali, Erze), die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung, die Betriebe der Energiewirtschaft und das an Schienen oder Oberleitungen gebundene Verkehrswesen“

 Art. 41 Abs. 1 Nr. 1 HV

„vom Staate beaufsichtigt oder verwaltet, die Großbanken und Versicherungsunternehmen und diejenigen in Ziffer 1 genannten Betriebe, deren Sitz nicht in Hessen liegt.“

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb EntenDaniel:

In Hessen wurde die Todesstrafe erst vor 3 Jahren offiziell abgeschafft.😬

Kontext, bitte:

Todesstrafe

Bis zur Verfassungsreform 2018 sah Art. 21 Abs. 1 HV noch vor, dass für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafeverhängt werden könne.[6] Diese Regelung war jedoch bereits seit 1949 gegenstandslos, da mit Inkrafttreten des Grundgesetzes die Todesstrafe abgeschafft war (Art. 102) und Bundesrecht Landesrecht bricht (Art. 31). Gleichlautend mit Art. 102 Grundgesetz stellt die Hessische Verfassung nun fest: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Landes_Hessen

(Sorry, dass es nur ein Wikipedia-Artikel ist).

 

Bearbeitet von M. Ferchaud
  • Like 1
  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, ausgeführt wurde die Todesstrafe nicht mehr, da das Grundgesetz über Landesverfassung steht und da Hessen zur BRD gehört somit auch in Hessen abgeschafft war. Trotzdem war die Todesstrafe in der hessischen Verfassung bis 2019 verankert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dass die Todesstrafe in der hessischen Verfassung bis 2019 verankert war, hätte mich nicht weiter beunruhigt, siehe Hinweis „Kontext“ von Ferchaud.
Wesentlich nachdenklicher macht mich die Tatsache, dass noch 2019 fast eine halbe Million Menschen und somit 16,8 Prozent der Wähler gegen die Verfassungsänderung gestimmt haben. Sie hätten die Todesstrafe demnach gerne weiterhin in der Landesverfassung gesehen.

  • Like 4
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 34 Minuten schrieb 15cv:

Sie hätten die Todesstrafe demnach gerne weiterhin in der Landesverfassung gesehen.

Ob sich diese Wähler dieser Schlussfolgerung bewusst waren, sein mal dahingestellt.

  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, es wurde ja auch ueber mehr abgestimmt:

Zitat

Außerdem wurden

  • die Gleichstellung von Mann und Frau,
  • das Bekenntnis zur europäischen Integration,
  • die Garantie der Kinderrechte und
  • Volksbegehren

geändert. Als zusätzliche Staatsziele wurden

  • Nachhaltigkeit,
  • Kultur,
  • Ehrenamt und
  • Infrastruktur eingefügt.

Auch wenn die 16,8% nicht weit von dem Anteil, den man als "normalen" Anteil an Rechtspopulisten in der Bevoelkerung sieht, entfernt ist, kann man ja auch gegen einzelne dieser Aenderungen sein ohne diese Weltanschauung zu teilen. 

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Stunden schrieb MatthiasM:

Naja, es wurde ja auch ueber mehr abgestimmt:

Auch wenn die 16,8% nicht weit von dem Anteil, den man als "normalen" Anteil an Rechtspopulisten in der Bevoelkerung sieht, entfernt ist, kann man ja auch gegen einzelne dieser Aenderungen sein ohne diese Weltanschauung zu teilen. 

Also, da ich mich als Nicht-Hessin daran nicht erinnern kann: man konnte also nur für oder gegen ein ganzes Paket von Änderungen (incl. "Abschaffung" der Todesstrafe) sein u nicht einzelne Punkte auswählen? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten schrieb Nitsrekds:

Also, da ich mich als Nicht-Hessin daran nicht erinnern kann: man konnte also nur für oder gegen ein ganzes Paket von Änderungen (incl. "Abschaffung" der Todesstrafe) sein u nicht einzelne Punkte auswählen? 

So war es. Das Landesparlament wollte wohl eine Wiederholung a la Berliner Senat vermeiden 😉
( kleiner Scherz bei trübem Wetter)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 28 Minuten schrieb Nitsrekds:

man konnte also nur für oder gegen ein ganzes Paket von Änderungen (incl. "Abschaffung" der Todesstrafe) sein u nicht einzelne Punkte auswählen? 

Es waren mehrere Punkte. Man konnte zu den verschiedenen Punkten einzeln abstimmen.

Über was, Gesamtergebnisse, Wahlkreisergebnisse hier: https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/2022-06/BVII4_18.pdf

 

Bearbeitet von 15cv
  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hm, also wenn ich es richtig deute u verstehe (habe aufgrund der unterschiedlichen Antworten doch noch selbst recherchiert 😶), haben dann doch 16,8 % der Wähler gegen die Streichung der Todesstrafe in der Verfassung gestimmt. Das finde ich dann mehr als bedenklich.

Ist ja jetzt länger her u damit nicht mehr in dem Sinne aktuelles Zeitgeschehen, aber die Gesinnung bzw. dass man sich IMMER bei Wahlen bewusst sein muss, was das eine oder andere auslöst, ist weiter aktuell.

Bearbeitet von Nitsrekds
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiß nicht was das soll, habe ich hier im Forum doch bisher keinen einzigen Beitrag entdecken können wo jemand gegen Trans-Menschen hetzen würde. Das die Vorzeige-AfD-Größen nicht alle Latten am Zaun haben ist doch hinlänglich bekannt und wenn Leute sowas ernsthaft wählen, dann kann es mit denen auch nicht weit her sein.

Falls da jemand eine Beleidigung entdecken sollte, dann sehe ich einer Anzeige gelassen entgegen, das wird nicht nur von der freien Meinungsäußerung abgedeckt sondern ist auch eine schwer widerlegbare Tatsache :P

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat

Wahrscheinlicher ist jedoch, dass es sich bei diesen 16,8 Prozent um Menschen handelt, welche die Todesstrafe tatsächlich befürworten. Kann, ja, muss man dies als Bekenntnis gegen unser Grundgesetz verstehen? Dessen erster Satz – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – ist mit der Todesstrafe unvereinbar, denn ihre Vollstreckung bedeutet natürlich die extremst mögliche Verletzung der Menschenwürde.16,8 Prozent Verfassungsfeinde in Hessen? Was geht in diesen Köpfen vor?

http://frblog.de/todesstrafe/

  • Danke 4
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Auto nom:

sacco und vanzetti, Sacco und Vanzetti – Wikipedia, 1. Mai - Haymarket Haymarket Riot – Wikipedia, Georg Michael Welzel, Georg Michael Welzel – Wikipedia, Mumia Abu Jamal, Mumia Abu-Jamal – Wikipedia, Francesco Ferrer, Francesc Ferrer i Guàrdia – Wikipedia

Alles politisch motivierte Todesurteile - und nur ein sehr kleiner, mir spontan einfallender Teil. Haymarket ist insofern auch interessant, weil kaum einer mehr weiß, woher der Tag kommt und dass das einige Leute mit ihrem Leben bezahlen mussten. Ferrer ist interessant, weil es ein sehr friedlicher alter Mann war, der sehr viel für freie Schule und Erziehung gemacht hat. Sacco und Vanzetti, weil es der politisch motivierte Mord war, um eine Bewegung zu zerschlagen - das gilt auch für Jamal. Mit seiner Verurteilung wurde die radikale schwarze Bewegung zerschlagen (nebenbei bei der Erstürmung einer Wohnung ein kompletter Stadtteil durch Feuer zerstört). Welzel war der letzte Mensch, der in Spanien umgebracht wurde - sein Schicksal wurde mit Daniel Brühl verfilmt. Am selben Tag wurde Salvador Puig Antich hingerichtet und die Ermordung Welzel gilt als Ablenkungsmanöver, da es viele Hinweise gibt, dass Salvador Antich nicht die ihm zu Lasten gelegten Taten begangen hat. 

Politisch motivierte Todesurteile hat und gibt es in allen Ländern zu jeder Zeit - dass die Todesstrafe ein Verbrechen verhindert hätte ist Wunschdenken und eindeutig gibt es keinen Zusammenhang zwischen Todesstrafe und Straftaten.

Menschen, die für die Todesstrafe sind, treibt schlicht Rache und der schlichte Gedanke, dass man mit "einfach Kopf" ab irgendetwas lösen könnte. Und es ist ihnen schweiß egal, wenn es politisch motivierte Urteile oder Fehlurteile gibt. Halt doof gelaufen.

  • Danke 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb 15cv:

Über was, Gesamtergebnisse, Wahlkreisergebnisse hier: https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/2022-06/BVII4_18.pdf

Der reaktionäre Teil der Wahlberechtigten wird leider nicht vollständig abgebildet, da nur 67,2% der Wahlberechtigten an der Volksabstimmung teilgenommen haben. Zum anderen gab / gibt es einen erheblichen Anteil in der Bevölkerung, die wegen fehlender deutscher Staatsbürgerschaft nicht an der Wahl teilnehmen durften / dürfen. 

877402151_Bildschirmfoto2022-12-05um18_02_21.png.cd4b6eeec4aff33991a0ec57f46338b8.png126658830_Bildschirmfoto2022-12-05um18_02_06.png.1d1e51d808682df777e4ed8fe77a2b6f.png1331355233_Bildschirmfoto2022-12-05um18_01_47.png.923965187890cd52af80f7d0c7a65b6e.png

11,4% gegen Gleichberechtigung, 17,6% wollen sich nicht zu Europa bekennen. 

Bearbeitet von Auto nom
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Interessant. Wir driften vom Thema der Transfeindlichkeit über die Todestrafe zur Wahlstatistik ab. Aber auch die hat ja auch ihre Relevanz.

Bearbeitet von M. Ferchaud
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb ajkon1:

11,4% gegen Gleichberechtigung verstehe ich auch nicht.

Vielleicht besteht die Gefahr, dass die Nudel schrumpft!

Bearbeitet von zudroehn
  • Haha 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...