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Führerscheinreform 2023 Rückmeldung an die Kommission


Till

Empfohlene Beiträge

Moin,

den ein oder anderen interessiert es vielleicht, was die EU mit der Führerscheinregelung plant.

Eure Rückmeldungen können an die Kommission gesendet werden: 

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12978-Uberarbeitung-der-Fuhrerscheinrichtlinie_de

Meine eigene Meinung:

Die maximale Gewichtsgrenze bei Klasse B nach Antriebsart zu unterscheiden wird zu einem riesigen Chaos führen und ist nicht sinnvoll. 

Verschärft wird das dann bei Anhängerbetrieb, dessen Regelung heute schon kompliziert genug ist, dass sie viele Leute nicht verstehen. 

Zumal es konträr zu den Zielen der EU ist. Mit der Anhebung der Grenze auf 4,25 Tonnen machen wir den Weg frei für noch größere Autos. Ob das so mit Klimaschutz, Platzproblemen und Verkehrssicherheit in Einklang steht? 

 

Da vielen nicht bekannt ist, dass man eine direkte Rückmeldung geben kann, hier einmal der Hinweis darauf.

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28 minutes ago, Till said:

Mit der Anhebung der Grenze auf 4,25 Tonnen machen wir den Weg frei für noch größere Autos

Du hast das schon gelesen, oder? 3.5t Ist die maximale Gesamtmasse eines Fahrzeuges, das mit B gefahren werden kann. Also, so wie heute auch.
4250 kg mit Anhänger (Gesamtmasse Zug). Find ich gut, dann könnt ich endlich Hänger fahren. Also, einen richtigen Hänger mit dem man mehr als 2 Zweige transportieren kann.

Quote

category B: – motor vehicles with a maximum authorised mass not exceeding 3 500 kg and designed and constructed for the carriage of no more than eight passengers in addition to the driver. – motor vehicles in this category may be combined with a trailer having a maximum authorised mass which does not exceed 750 kg. Without prejudice to the provisions of type-approval rules for the vehicles concerned, motor vehicles in this category may be combined with a trailer with a maximum authorised mass exceeding 750 kg, provided that the maximum authorised mass of this combination does not exceed 4 250 kg. Where such a combination exceeds 3 500 kg, Member States shall, in accordance with the provisions of Annex V, require that this combination only be driven after: – a training has been completed, or – a test of skills and behaviour has been passed. Member States may also require both such a training and the passing of a test of skills and behaviour.

Wann kommt das? Morgen? Wo kann man sich so einen Führerschein abstempeln lassen?

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vor 40 Minuten schrieb schwinge:

Du hast das schon gelesen, oder? 3.5t Ist die maximale Gesamtmasse eines Fahrzeuges, das mit B gefahren werden kann. Also, so wie heute auch.
4250 kg mit Anhänger (Gesamtmasse Zug). Find ich gut, dann könnt ich endlich Hänger fahren. Also, einen richtigen Hänger mit dem man mehr als 2 Zweige transportieren kann.

Wann kommt das? Morgen? Wo kann man sich so einen Führerschein abstempeln lassen?

Ja habe ich.

Zitat

two years after a driving licence, granted for category B, was issued for the
first time it shall be valid for driving the alternatively fuelled vehicles referred
to in Article 2 of Council Directive 96/53/EC13 with a maximum authorised
mass above 3 500 kg but not exceeding 4 250 kg without a trailer.

 

S.33

So wie ich das - auch beim ADAC nachzulesen - verstanden habe, bleibt es bei Verbrennern bei 3.5 Tonnen, bei Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik soll es auf 4,25 erhöht werden, wenn man den Führerschein 2 Jahre besitzt.

Zitat

Klasse B: Ausnahmen bei Gewichtsgrenze

Derzeit umfasst der Autoführerschein der Klasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Hier könnte es eine Änderung geben. Eine generelle Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts sieht der Richtlinien-Entwurf zwar nicht vor. Aber: Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden (auch Wohnmobile) mit einer zulässige Gesamtmasse bis 4250 kg sollen künftig mit der Klasse B gefahren werden dürfen. Vorausgesetzt man besitzt die Klasse B bereits seit 2 Jahren.

Alles andere bleibt beim alten, heute gilt: z.GM. des Zugfahrzeug + z.GM. des Anhängers <= 3500kg. Dann bist du mit B rechtlich einwandfrei unterwegs.

B96 beschreibt genau den Fall, den du Zitiert hast. Wenn du 3,5 Tonnen überschreitest, musst du eine Prüfung ablegen. Das ist bereits seit einigen Jahren so.

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vor 56 Minuten schrieb schwinge:

Wo kann man sich so einen Führerschein abstempeln lassen?

In Deinem Alter hast Du nicht mehr "B" inkl. "C1, BE, C1E" mit < 7,5t + Anhänger > 3,5t  bekommen?

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Nein. Das hab ich mehr oder weniger knapp verpasst.

"Mit alternativen Kraftstoffen betrieben", zählt da auch Rapsöl drunter?

1 hour ago, Till said:

So wie ich das - auch beim ADAC nachzulesen - verstanden habe, bleibt es bei Verbrennern bei 3.5 Tonnen, bei Fahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik soll es auf 4,25 erhöht werden, wenn man den Führerschein 2 Jahre besitzt.

  Ich hab jetzt ne ganze Weile suchen müssen, um deine 4,25t für alternative Antriebe nebenbei erwähnt in einem Absatz zu finden. Die haben mit der verlinkten Richtlinie garnix zu tun. Da gehts auf hundert Seiten ausschließlich um Führerausweis, nix anderes.

Quote

(h) two years after a driving licence, granted for category B, was issued for the first time it shall be valid for driving the alternatively fuelled vehicles referred to in Article 2 of Council Directive 96/53/EC13 with a maximum authorised mass above 3 500 kg but not exceeding 4 250 kg without a trailer.

Wenn du dich also an diesem Umstand stößt, musst du gegen "Article 2 of Council Directive 96/53/EC13" ins Horn blasen. Hab ich nur leider auf die Schnelle nicht gefunden. Passiert mir öfter. Ich bin zu doof die EU-Seiten zu bedienen. Nicht das erste mal, dass mir das aufgefallen ist.

Bearbeitet von schwinge
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vor 1 Stunde schrieb schwinge:


4250 kg mit Anhänger (Gesamtmasse Zug). Find ich gut, dann könnt ich endlich Hänger fahren. 

 

Wenn man seinen Klasse B- Führerschein zwischen 1999 und 2004(?) gemacht hat, darf man auch damit 4250kg fahren. Da galt die Regelung Maximal-Gesamtmasse Zug 3500kg; bringt das Zugfahrzeug schon 3500 auf die Waage, darf man einen Hänger von 750kg noch dran hängen.

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Aber keine 2t an ein 2.2t (max Gesamtmasse) Zugfahrzeug. Vielleicht frag ich mal wenn ich das nächste Mal auf der Zulassungsstelle bin.

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vor 1 Minute schrieb schwinge:

Aber keine 2t an ein 2.2t (max Gesamtmasse) Zugfahrzeug.

Doch, wenn "erweitert wurde":
 

Zitat

 

Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer).

Auch mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 4,25 t) oder mit Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t). Letztere Kombination kann durch Schlüsselzahl 96 auf 4,25 t zulässiger Zuggesamtmasse erweitert werden.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Führerschein_(EU-Recht)#Führerscheinklassen

  • Verwirrt 1
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Das heißt nix anderes als: B nein - B96 ja. Das ist mir bekannt. Entendaniel schrub was anderes.

Bearbeitet von schwinge
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vor einer Stunde schrieb schwinge:

 Ich hab jetzt ne ganze Weile suchen müssen, um deine 4,25t für alternative Antriebe nebenbei erwähnt in einem Absatz zu finden. Die haben mit der verlinkten Richtlinie garnix zu tun. Da gehts auf hundert Seiten ausschließlich um Führerausweis, nix anderes.

Ich glaube die Seite ist einfach zu unübersichtlich, weil dort zwei Vorschläge für Änderungen drin sind, die man herunterladen kann.

Ich rede hier von 

DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL

on driving licences, amending Directive (EU) 2022/2561 of the European Parliament and of the Council, Regulation (EU) 2018/1724 of the European Parliament and of the Council and repealing Directive 2006/126/EC of the European Parliament and of the Council and Commission Regulation (EU) No 383/2012

Zitat

 

Vorschlag für eine Richtlinie - COM(2023)127

Englisch

(1.3 MB - PDF - 64 Seiten)

 

Aber offensichtlich ist die Seite so dermaßen unübersichtlich, dass mehreren Personen Rückmeldung in die falsche Rubrik geschrieben haben. Im unteren Bereich geht es um die einheitliche Regelung zu Fahrverboten etc.

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vor 2 Stunden schrieb Ronald:

 

Für Leute, die Klasse B zwischen 1999 und 200X absolvierten gilt:

Zugfahrzeug + Anhänger = 3500kg; Anhänger darf nicht schwerer als Zugfahrzeug sein.

Wenn das Zugfahrzeug schon 3500kg auf die Waage bringt, darf noch ein Anhänger von 750kg angehangen werden = Zugfahrzeug + Anhänger = 4250kg

Nach 200X:

Die 4250kg-Regelung wurde abgeschafft und es galt nur noch die 3500kg-Regelung. Um 4250kg fahren zu dürfen, brauchte man ab dann die B96.

Das bedeutet: Alle die, die noch die erste Version des Führerscheins Klasse B gemacht haben, brauchen theoretisch den Eintrag B96 nicht, da die 4250kg in der alten KlasseB schon drin ist.

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vor 2 Minuten schrieb EntenDaniel:

Für Leute, die Klasse B zwischen 1999 und 200X

Ich habe meinen Führerschein vorher bekommen und habe "B" inkl. "C1, BE, C1E".

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vor 2 Stunden schrieb schwinge:

Aber keine 2t an ein 2.2t (max Gesamtmasse) Zugfahrzeug.

Richtig, das geht nicht. Bei 2,2t Zugfahrzeug, darf nur ein Hänger von max. 1,3t hinten dran.

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vor 2 Minuten schrieb Ronald:

Ich habe meinen Führerschein vorher bekommen und habe "B" inkl. "C1, BE, C1E".

Ja, wenn Du den Grauen Lappen hattest oder den Rosa Führerschein ist das wieder anders. Da Du mit Deinem Autoführerschein Klasse3 bis 7,5t fahren darfst, wird das im neuen Führerschein automatisch umgeschlüsselt. Dann steht dort nicht nur B drin, sondern auch die anderen Klassen.

Wenn z.B. jemand die erste Version der Klasse B gemacht hat und nun seinen Führerschein austauschen muß (ich bin glaub ich 2032 dran), sollte der Zusatz B96 automatisch mit drin sein.

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Als ich meinen Führerschein tauschen wollte, wieherte der Amtsschimmel, Bindestrich zwischen vor und zweit Namen , hat 40 Jahre niemand Interessiert, da aber Deutsche Ämter eh keiner per Telefon erreicht kann es noch dauern.

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vor 26 Minuten schrieb HDI JUNKIE:

 da aber Deutsche Ämter eh keiner per Telefon erreicht kann es noch dauern.

Sende doch ein Fax

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Bei dieser Aktion ging es primär um Wohnmobile, ich lehne mich vermutlich nicht zu weit aus dem Fenster wenn ich behaupte das mindestens 90% der 3,5t für Führerscheinklasse B überladen in den Urlaub starten.

Wer den alten 3er hat bekommt automatisch C1E, muss dann aber ab dem fünfzigsten Lebensjahr alle 5 Jahre die Eignung bestätigen lassen und eine neue Karte ausdrucken lassen. Ich schenk mir die Ausgaben dafür, den BE behalte ich, der C1E ist seit letzten Mai abgelaufen, was ich als sinnvoll erachtet hätte wäre zum rein privaten Gebrauch auf diese Eignungstests zu verzichten und nur bei permanenter beruflicher Nutzung zu fordern. Was solls, den letzten 7,5tonner, den ich Privat mal zu einem Umzug einer Freundin mietete, hab ich vor 6 Jahren bewegt und ein Womo kauf ich mir nicht. Den 1966er Ford Transit den ich derzeit noch habe könnte ich theoretisch von 2,8t zulässiges Gesamtgewicht auf 3,5t auflasten (der hatte laut Fahrzeugbrief ursprünglich bei der Feuerwehr mal 4,2t zulGG) und selbst mit den 2,8t hat er ausreichend Zuladung.

Wer mit B schwerere Anhänger als 750kg ziehen möchte, der soll halt einfach den BE erwerben, kostet nicht die Welt. Für Womos über 3,5t bleibt halt nur der C1 mit genannter Einschränkung ab 50.

Bearbeitet von Manson
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vor 8 Stunden schrieb Manson:

Wer mit B schwerere Anhänger als 750kg ziehen möchte, der soll halt einfach den BE erwerben, kostet nicht die Welt.

 

 Wie oben schon geschrieben, kommt es hier  drauf an, wann man die KLasse B gemacht hat. Die endgültige Grenze bei Anhänger max.750kg, gibt es erst seit 2013. Für Personen die vorher den Führerschein KlasseB machten, gilt:

 

Wenn das Zugfahrzeug ein zugelassenes Gewicht von 3,5t hat, darf noch ein Anhänger von max.750kg dran gehangen werden.

Ansonsten gilt: das zugelassene  Gewicht des Anhängers darf nicht schwerer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein. Das bedeutet: Wenn jemand mit Klasse B z.B. einen 2,3t-Evasion (Leergewicht 1,7t) fährt, darf er einen Anhänger bis 1,2t dran hängen, um auf das max.Gewicht von 3,5t zu kommen.

Quelle des Bildes: Fahren Lernen - Lehrbuch Klasse B, 3.Auflage Juni 1999, Seite 232:

 

IMG_20230321_170116[1].jpg

Bearbeitet von EntenDaniel
,
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Wenn man sich die eingegangenen Rückmeldungen so anschaut, dann geben vor allem die Schweden Rückmeldung. aus Deutschland kommt fast nichts. Macht Werbung dafür, vielleicht keimt bei der EU noch der Gedanke des "Kirche-im-Dorf-lassens"...

 

Ich habe eine Rückmeldung gegeben, auch wenn sie schon fast populistisch geschrieben ist😉 Zudem liest das vermutlich eh keine Sau. Aber Brandt sagte ja: " Lasst uns mehr Demokratie wagen..."

 

______________________________________________________________________________________________________

Sehr geehrte Kommission,

schade, dass diese Richtlinie scheinbar so ungerecht umgesetzt wird.  Es wurde in Deutschland das zulässige Gesamtgewicht vor Jahren deutlich reduziert mit dem Verweis auf die höhere Verkehrssicherheit. Nun können scheinbar eine Handvoll Menschen, die sich den Luxus eines elektrisch betriebenen Transporters oder Wohnmobils leisten können, in die vorteilhafte Lage kommen zu erlauchten Kreis derer zu gehören, die auch mit einem maximalen Gesamtgewicht von 4250kg fahren dürfen. Schade, dass die EU den Menschen wirklich keine Lücke gönnt. Wäre es so schlimm, wenn eine Minderheit bei ein paar Gelegenheiten im Jahr z.B. mit dem Wohnmobil der Eltern in den Urlaub fährt, anstatt sich ein windiges Leichtbau-Wohnmobil neu zu kaufen? Diese Regelung kann in manchen Bereichen zu Nachhaltigkeit führen, die Auswirkungen in der Masse wären aber gering.

Feuerwehren, THW und Pflegedienste würden von einer generellen Auflastung auf 4250kg ebenfalls profitieren. 

Schade, dass jede Regelung Ausnahmen und noch mehr Einengungen und Abgrenzungen generieren muss.

Toll auch: Wer den BE Führerschein hat und somit nachgewiesen hat, dass er die Besonderheiten im Umgang mit einem Anhänger beherrscht, der darf den Anhängerführerschein gleich nochmal machen, wenn er für sein zu schweres Wohnmobil den C1 machen muss wegen einiger weniger KG Gewichtsdifferenz. Will er sein etwas zu schweres Wohnmobil dann mit Anhänger fahren, braucht er nämlich den C1E.

Die Fahrschulen freuen sich über volle Kassen. Manchmal kommt man zu dem Schluss, so funktionieren Subventionen durch die Hintertüre...

Mit freundlichen Grüßen

ein prinzipiell überzeugter EU-Bürger

_____________________________________________________________________________

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Ja, man bekommt schon den Eindruck das nach der Pharmalobby gleich die Fahrschullobby kommt. Waren und Dienstleistungen sollen ja in der EU unbeschraenkt sein. 

Den Fuehrerschein kann man aber nicht in Frankreich machen, auch wenn da die gleichen Verkehrsregeln gelten. Darum darf man ja auch keine Medikamente in Frankreich kaufen (weil einige davon nur einen Bruchteil kosten).

Bearbeitet von MatthiasM
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  • 11 Monate später...
Zitat

So können Fahrschüler Geld sparen

Den Führerschein zu machen, kann inzwischen 4500 Euro kosten. Zu viel, findet die Union, und will gegen die deutliche Preissteigerung vorgehen. Doch wer einige Tipps beachtet, kann schon jetzt sparen.

Urlaubsfuehrerschein in beliebigem EU-Land ermoeglichen, da werden die Preise schon purzeln! Das sind doch alles Krokodilstraenen!

Zitat

Im Ausland ist es deutlich günstiger: In Belgien zahlen Sie etwa 600 bis 1.200 Euro für den Führerschein. Frankreich verlangt etwa 1.200 Euro. (Wird inzwischen auch etwas mehr kosten)

https://blog.lapid.de/fuehrerschein-im-ausland-machen#:

Bearbeitet von MatthiasM
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