30. März 20233 J. Ersteller Ich hab ja auf die alte Verstellung am Scheinwerfer zurück gerüstet. Ich wollte erst den Scheinwerfer als solches an den original Kugelkopfschrauben befestigen. Da stehe ich aber mit dem Scheinwerfer zu weit raus. Hab mir jetzt andere Schrauben machen lassen, die ich gegen die Originalen austauschen. Und werde versuchen es so zu bauen, das man dann den kompletten Scheinwerfer verstellt.
30. März 20233 J. So ganz grob , aus der Erinnerung. Der Hebel wird zwischen Rückseite des Scheinwerferträgers und die obere Schraube vom äußeren Schweinwerfer befestigt. Auf der anderen Seite die Seilzughülle am Blechteil eingehakt und das Ende des Bowdenzugs mit dem Kugelkopf am Scheinwerfer in die Aufnahme ( blauer Pfeil) eingesteckt. Das Blech bewegt sich dabei wie eine Wippe auf der im Kunststoff des Scheinwerfers ausgeformten Erhebung. Wird die Leuchtweite verändert , wird die Hülle des Zuges gegen das Blech gedrückt und zieht auf der anderen Seite an der Scheinwerferverschraubung.
30. März 20233 J. vor 18 Minuten schrieb AXel-Fahrer: Ich hab ja auf die alte Verstellung am Scheinwerfer zurück gerüstet. . Diese Verstellung ist nicht TÜV-konform. Unser 96er AX hat die zwar auch, aber der ist auch in F zugelassen. Für eine Zulassung in D müsste man die Verstellung von innen nachrüsten.
30. März 20233 J. vor 43 Minuten schrieb AXel-Fahrer: Ist hier in D so durch den TÜV gegangen! Das war dann aber ein Prüfer der ein Hühnerauge zugedrückt hat.
30. März 20233 J. Ich habe sehr viele HUs mitgemacht mit einer Vielzahl von Prüfern. Die Kontrolle der Leuchtweitenregelung war einer der wenigen Punkte den wirklich jeder gemacht hat. Von daher wundert mich das etwas...
30. März 20233 J. vor 28 Minuten schrieb bx-basis: Ich habe sehr viele HUs mitgemacht mit einer Vielzahl von Prüfern. Die Kontrolle der Leuchtweitenregelung war einer der wenigen Punkte den wirklich jeder gemacht hat. Von daher wundert mich das etwas... Mich auch . Meiner ist echt entspannt. Aber kontrollieren tut er das jedenfalls. Einmal war der Bowdenzug schwergängig. Da wollte der eine SW nicht so recht. Er hat mich zwar nicht durchfallen lassen , da der Scheinwerfer " gezuckt" hat , aber ich glaube bei jedem anderen Tüv wäre das nicht so toll gewesen.
30. März 20233 J. Ersteller Ich konnte damals dazu nix finden. Von wo das verstellt werden muß oder soll.
30. März 20233 J. Das ist in der StVZO ganz eindeutig geregelt. Ich weiß nicht genau ab welchem Datum, aber ich glaube ab 1990 ist die Verstellung von innen vorgeschrieben.
30. März 20233 J. vor 1 Stunde schrieb bx-basis: Das ist in der StVZO ganz eindeutig geregelt. Ich weiß nicht genau ab welchem Datum, aber ich glaube ab 1990 ist die Verstellung von innen vorgeschrieben. Mein erster AX war Bj 89. Der hatte tatsächlich noch keine . Also nur vorne direkt am Scheinwerfer. Pflicht bei Neuzulassungen wurde es tatsächlich am 1.1.1990
30. März 20233 J. Dann war meine Schätzung ja richtig. Unser 1995er Frnzose hat auch noch die Versteller vorne am Scheinwerfer - und Scheinwerfer mit Bilux-Leuchtmitteln...
31. März 20233 J. Mein 2011 aus Frankreich importierter AX hat trotz Baujahr 1994 die deutsche Zulassung ohne Einbau einer Innenbetätigung der Scheinwerfer bekommen. Stattdessen habe ich einen Vermerk im Fahrzeugschein.
1. April 20233 J. Ersteller Scheinwerfer sind drin und Verstellen lassen sie sich mit dem Knebel auch. Montag geht's zum Licht einstellen. Ich denke aber dennoch das es da irgendeine ABE zu gegeben haben wird. Wurden ja von Citroën, Musketier etc. angeboten.
1. April 20233 J. vor 2 Minuten schrieb AXel-Fahrer: Scheinwerfer sind drin und Verstellen lassen sie sich mit dem Knebel auch. Montag geht's zum Licht einstellen. Ich denke aber dennoch das es da irgendeine ABE zu gegeben haben wird. Wurden ja von Citroën, Musketier etc. angeboten. Ich habe damals nur noch ein Teilegutachten von Musketier bekommen. Damit läßt sich eine Einzelabnahme durchführen.
1. April 20233 J. vor 47 Minuten schrieb AXel-Fahrer: Hast du das noch? Dann hätte ich Dir das schon geschickt .
1. April 20233 J. vor 8 Stunden schrieb diestel: Mein 2011 aus Frankreich importierter AX hat trotz Baujahr 1994 die deutsche Zulassung ohne Einbau einer Innenbetätigung der Scheinwerfer bekommen. Stattdessen habe ich einen Vermerk im Fahrzeugschein. Wundert mich. Bei einem aus Spanien importieren Berlingo mußte ich es für die HU nachrüsten.
1. April 20233 J. Am 30.3.2023 um 20:44 schrieb bx-basis: Das ist in der StVZO ganz eindeutig geregelt. Ich weiß nicht genau ab welchem Datum, aber ich glaube ab 1990 ist die Verstellung von innen vorgeschrieben. Jep, war 1990. Wegen dieser neuen Regelung wurden beim 2CV für den deutschen Markt die LWR optisch optimiert. Da der 2CV seit anbeginn eine LWR hatte mußte lediglich eine optische Skalierung mit Entfernungsskalierung nachgerüstet werden. Kuriosität am Rande: Zu Anfang brauchten alle 2CV in Deutschland eine Sondergenehmung, weil der 2CV eine LWR hatte. Diese französische Erfindung war den deutschen Beamten wohl nicht ganz geheuer. Bearbeitet (1. April 20233 J. von EntenDaniel)
1. April 20233 J. vor 13 Stunden schrieb bx-basis: Wundert mich. Bei einem aus Spanien importieren Berlingo mußte ich es für die HU nachrüsten. Sagen wir mal so: Es ist personenabhängig. Ich hatte damals einen ehemaligen Prüfstellenleiter, der sich recht gut auskannte und der u.a. für einen Fahrzeughersteller die Prüfungen an Prototypen machte. Ich glaube, der hatte einfach Spaß die Grenzen des machbaren auszuloten. Durch dessen Hilfe konnte ich das Fahrzeug überhaupt erst zulassen, obwohl es falsche Papiere (2 französische Fahrzeugscheine und die deutschen Prüfunterlagen und damit insgesamt 3 verschiedene Fahrgestellnummern) hatte. Das war erstmal gar nicht spaßig. Da war die Eintragung der fehlenden LWR das kleinste Problem.
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