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H- Eintragung CX 16"- Turbo-Felgen von Frank


ACCM cxtgi

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Guten Morgen,

ich fahre bisher die TRX- Turbofelgen auf meinem Sommerbreak und habe damit auch ein Hakenzeichen erhalten. Nun sind allmählich neue Reifen fällig und ich habe mich, da der Wagen im Alltag genutzt wird, wegen Preis, Verfügbarkeit und Fahreigenschaften der TRX auf den Wechsel auf Franks 16- Zöller mit aktuellen Reifen entschlossen. 

Um beim Prüfer gut vorbereitet zu sein, wäre der Scan des ein- oder anderen Briefs/Scheins von Nutzern, die die Eintragung schon hinter sich haben (falls die Felgen überhaupt eingetragen werden müssen), hilfreich.

Mehr gerne per PN oder Mail.

Bitte keine Diskussionen, dass die Felgen nicht originalgetreu sind, am Break nichts zu suchen haben oder was auch immer. Das hatten wir alles schon...

Besten Dank im Voraus.

Gruß Thomas

 

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Thorsten hat auch einen CX

Dann fährst du ja ne andere Reifengröße wie die TRX Reifen müsstest du eigentlich eintragen lassen um Probleme zu vermeiden , Ich würde meinem TÜV Prüfer erklären wenn er Schwierigkeiten macht Sinn zeitgemäße Nachbauten.

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vor 24 Minuten schrieb Thorsten hat auch einen CX:

Dann fährst du ja ne andere Reifengröße wie die TRX Reifen müsstest du eigentlich eintragen lassen um Probleme zu vermeiden , Ich würde meinem TÜV Prüfer erklären wenn er Schwierigkeiten macht Sinn zeitgemäße Nachbauten.

Das ist eben die Frage- müssen die Felgen bzw. die Rad-/Reifen- Kombination eingetragen werden oder nicht? Eine schnelle Messung mit meinem Präzisionsmeterstab ergab keinen signifikanten Unterschied im Radaußendurchmesser. Der Abrollumfang und somit die Genauigkeit des Tachos dürften also innerhalb der Toleranzwerte sein (was Frank sicher im Vorfeld geklärt haben dürfte, wenn es eine ABE gibt).

@ ACCM Oliver Weiß

danke für den Link. Alleine die Vergleichsbilder sind schonmal hilfreich. Aber auch Du warst unsicher, ob die Felgen jetzt eingetragen werden müssen oder nicht. Hast Du da nochmal nachgehakt?

Gruß

Thomas

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Alles was innerhalb der ersten 10 Jahre ab Erstzulassung am Auto verändert wurde oder in dem Zeitraum am Auto hätte verändert werden können hat keinen Einfluss auf das H-Kennzeichen. Modernisierung mit jüngeren Bauteilen lässt das H erlöschen. So wurde es mir gesagt als ich mich wegen H und der Eintragungsmöglichkeit einer LPG-Anlage erkundigte. Mit anderen Worten, eine steinalte Venturi dürfte ich einbauen und bekäme H, repariert werden darf die dann auch mit Neuteilen. Einbau einer moderneren sequentiellen Gasanlage + H = No Way!

Dürfte dann wohl bei den Felgen und Reifen auch so sein, ist ja nicht so als ob es keine 185er (oder 195/70er) Standardbereifung in 14" für den CX mehr gäbe. Die wäre vorzuziehen weil zeitgenössisch.

Das Argument mit den TRX auf den Turbofelgen und der Verfügbarkeit, weshalb auf eine kostengünstige Alternative in dem Geschwindigkeitsbereich unter Wahrung des optischen Erscheinungsbildes zurückgegriffen werden kann, zieht beim CX-Break nun wohl absolut gar nicht.

Bearbeitet von Manson
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Die Prüfer die ich kenne hätten damit allesamt kein Problem. Die Felgen haben ein Gutachten für den CX und sind somit schon mal zulässig. Ob eintragungspflichtig oder nicht steht in der ABE bzw. im Teilegutachten, je nachdem was es für diese Felge gibt. Bei einer nicht original zulässigen Größe muß i.d.R. eine Abnahme der Umrüstung durch einen aaS erfolgen.

Die Optik entspricht annähernd der Optik einer zeitgenössischen Originalfelge, von daher würde ich da kein Problem für das H sehen.

Unser CX hat mit 15"-Alus auch ein H bekommen...

Bearbeitet von bx-basis
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20 minutes ago, bx-basis said:

Unser CX hat mit 15"-Alus auch ein H bekommen...

Der Knackpunkt ist doch: wären die binnen der 10-Jahresfrist auch montierbar gewesen?

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Spielt keine Rolle, jedenfalls nicht bei banalen Sachen wie Rad/Reifen. Wichtig war meinem Prüfer eine zeitgenössische Optik, das wäre mit den 16zöllern definitiv gegeben.

Bearbeitet von bx-basis
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Ich habe die Felgen montiert und bin zu meinem Prüfer gefahren.  Der hat die Montage kontrolliert und mir einen Zettel gegeben der jetzt im Auto liegt und bei der nächsten Aktion auf der Zulassungsstelle mit diesem Auto dann zur Eintragung gebracht werden kann. 

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vor 1 Stunde schrieb bx-basis:

Die Optik entspricht annähernd der Optik einer zeitgenössischen Originalfelge, von daher würde ich da kein Problem für das H sehen.

Ein aaS bzw. TÜV-Prüfer, der auch nur ein bisschen Ahnung von der Materie hat, sieht das normalerweise genauso! Und trägt´s ein! Und macht keine Schwierigkeiten mit dem H-Kennzeichen!

Tipp: Vorher schon mal bei den Prüforganisationen rumfragen, welcher Prüfer privat ebenfalls Old- bzw. Youngtimer fährt... Da gibt´s mehr, als man denkt... 

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Das größte Problem dürfte zur Zeit sein das die 16 Zoll Felgen nicht verfügbar sind. Soweit ich weis gibt es auch noch keinen Liefertermin. Auch die CX Basis weis nichts und wartet....

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Genau genommen dürfte das Gutachten/ABE der Räder nur max. 10 Jahre jünger sein als der jeweilige CX, um H-konform zu sein.
An einen 1978er CX hätten 1988 nicht diese Räder geschraubt werden können.

Ob das sinnvoll ist und ob man es angesichts der weiterhin weitestgehend originalen Optik so genau nehmen sollte, sei dahingestellt.

 

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@bx-basis dann erklär mir doch mal warum eine modernere effektivere Gasanlage, die sich zudem unter der Haube befindet und in der Regel nicht sichtbar ist, dann ein Problem sein soll, eine alte Venturi aber nicht und bei Felgen die es definitiv auf dem Auto nie gab, optisch definitiv sichtbar sind, dann kein Problem sein sollen.

....ach was, die Frage werd ich einfach mal meinem Prüfingenieur stellen.

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Die Umrüstung auf eine andere Kraftstoffart ist eine minimal umfangreichere Änderung an einem Fahrzeug als die Montage eines anderen Radsatzes. Das Fahrzeug soll technisch wie optisch im zeitgenössischen Zustand erhalten werden, bei der Gasanlage geht es glasklar um den technischen Aspekt, denn sichtbar ist sie ja eher nicht. Bei Rad/Reifen kann es zwar auch einen technischen Hintergrund geben (z.B. Verfügbarkeit moderner Bereifung), aber der optische Anteil überwiegt hier ganz sicher. Und wenn die Optik zeitgemäß ist, dann spielen Sachen wie das Datum der ABE in diesem Fall nur eine untergeordnete Rolle. Die 16"-Räder sind ja optisch dem Original extrem ähnlich, somit sollte sich da kein Prüfer querstellen.

Unsere 15"'Räder habe ich dem Prüfer vorab gezeigt und gesagt welche Bereifung ich montieren möchte (195/65R15). Geprüft hat er nur Einpreßtiefe und Traglast der Felgen, aus welchem Jahrzehnt die sind war ihm egal. H-fähig für ihn wegen nahezu serienmäßiger Dimension (original waren TRX dran, also 15,3") und "neutraler Optik". 225/45R17 auf neutralen Felgen hätte er fürs H ebensowenig durchgehen lassen wie 195/65R15 auf irgendwelchen stylischen neuzeitlichen Felgen...

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Also-

ich war jetzt ganz schlau, habe meinen bevorzugten Prüfingenieur angerufen und ihm geschildert, was ich will, was ich weiß und was ich vorhabe. Er war dem Vorhaben gegenüber offen, will aber erst die ABE der Felgen und ein paar Bilder lesen/sehen und dann entscheiden, ob das zu einem Problem mit dem H wird. Klang aber nicht so...

Habe Frank angeschrieben und hoffe, dass er mir die ABE- Unterlagen vorab schickt.

Falls einer von Euch, der die hat und einscannen könnte, schneller als Frank ist, hätte ich damit auch kein Problem😄.

Gruß

Thomas

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vor 14 Minuten schrieb margia2:

Sind das die von Frank? Irgendwie eine ziemlich uneindeutige Beschreibung…

Da wird nur nachfragen helfen für 100% Sicherheit. Aber auf den Bildern der Basis ist neben dem Ventil eine Herstellerprägung sichtbar, die seh ich hier nicht.

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ACCM Oliver Weiß
vor 7 Stunden schrieb ACCM cxtgi:

Das ist eben die Frage- müssen die Felgen bzw. die Rad-/Reifen- Kombination eingetragen werden oder nicht? Eine schnelle Messung mit meinem Präzisionsmeterstab ergab keinen signifikanten Unterschied im Radaußendurchmesser. Der Abrollumfang und somit die Genauigkeit des Tachos dürften also innerhalb der Toleranzwerte sein (was Frank sicher im Vorfeld geklärt haben dürfte, wenn es eine ABE gibt).

@ ACCM Oliver Weiß

danke für den Link. Alleine die Vergleichsbilder sind schonmal hilfreich. Aber auch Du warst unsicher, ob die Felgen jetzt eingetragen werden müssen oder nicht. Hast Du da nochmal nachgehakt?

Gruß

Thomas

Bei Neuwagen sind auch nicht alle erlaubten Felgen- / Reifenkombinationen eingetragen sondern nur eine. Beim Wechsel von Sommer- auf Winterreifen passt das dann schon nicht mehr (laut Schein). Dank ABE ist das aber dann wieder kein Problem.

Dasselbe gilt für alte Wagen: ABE reicht. Und nein, ich hatte nicht mehr nachgefragt.

Ich wurde mit dem CX noch nie kontrolliert, daher 0 Erfahrungswerte wie die Polizei das sehen würde (sofern die überhaupt so genau schauen würde). Auch bei der nächsten HU gab es 0 Nachfragen dank ABE und das H blieb drauf.

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ACCM Oliver Weiß
vor 2 Stunden schrieb margia2:

Sind das die von Frank? Irgendwie eine ziemlich uneindeutige Beschreibung…

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/citroen-cx-gti-turbo-alufelgen-turbofelgen-rar/2427453163-223-8638

TRX. Kann man am T erkennen: bei TRX ist die Spitze des Querbalken nicht so spitz wie bei Franks 16".
DSCF2835-2835-3374-3374.jpg.0e5ab422d2ed681b21b546fe0d55a9c9.jpg

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vor 11 Minuten schrieb ACCM Oliver Weiß:

Bei Neuwagen sind auch nicht alle erlaubten Felgen- / Reifenkombinationen eingetragen sondern nur eine. Beim Wechsel von Sommer- auf Winterreifen passt das dann schon nicht mehr (laut Schein). Dank ABE ist das aber dann wieder kein Problem.

Dasselbe gilt für alte Wagen: ABE reicht. Und nein, ich hatte nicht mehr nachgefragt.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. In den neuen Fahrzeugpapieren steht nur noch die kleinste zulässige Reifengröße lt. EG-BE, alle anderen ab Werk freigegebenen Größen sind nur in der EG-BE aufgeführt. Und alles was da drin steht darf mit den passenden Felgen des Fahrzeugherstellers ohne weiteres montiert werden.

Die 16"-Felgen für den CX sind Sonderräder eines Fremdherstellers mit einer nicht serienmäßigen Reifengröße. In der ABE für diese Sonderräder sind alle Rahmenbedingungen aufgeführt die für den Betrieb gegeben sein müssen, unter anderem auch ob eine Änderungsabnahme durch einen aaS erforderlich ist oder nicht. Auch bei Vorliegen einer ABE ist dies in aller Regel der Fall sofern eine nicht serienmäßige Reifengröße montiert wird. Das alleinige Mitführen der ABE reicht in diesem Fall nicht aus, auch wenn es in den meisten Fällen toleriert werden dürfte sofern überhaupt danach gefragt wird.

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