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Anhängelast CX 75 PS Diesel


BX Leader

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Hallo Ihrs!

Auf dem für jeden einsetzbaren Infozettel des ADAC (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/citroen/cx/1generation/267448/) kann man lesen, dass der Wagen 1500kg gebremst ziehen darf. Nun habe ich eben solch einen Wagen zugelassen und bei mir hat der TÜV nur 1300kg eingetragen. Wäre mir selbst gar nicht aufgefallen, weil ich immer von 1,5t ausgegangen bin aber scheint wohl Pustekuchen zu sein. Meine Frage nun: Hat jemand zufällig diese Maschine und die höhere Anhängelast eingetragen? Vielleicht könnte ich mit einer Kopie des Briefes ja beim TÜV nochmal anklopfen, denn 1,5t fänd ich schon sehr schön, um auch mal einen nicht so kleinen Wohnwagen ziehen zu dürfen. Danke fürs Nachschauen und Antworten. Grüße.- S. 

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Dieter Westendorf

Meines Wissens gelten bei einer Westfaliakupplung 1500kg und bis 10% Steigung sogar 1800kg. Eine entsprechende Kopie der ABE sollte ich haben.

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1800kg bis 10% Steigung ist korrekt. Voraussetzung großer Kühler mit zwei Ventilatoren, dann bekommt sogar der kleinste Benziner die Anhängelast ...und auf der Basis bekam ich die auch für meinen kleinen XM :)

Bearbeitet von Manson
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Ergänzung: es geht um einen Break Serie 1 von 1985. Die 1800kg gab es erst bei der Serie 2 und auch nur für die stärketen Motoren so weit mir bekannt ist. Wäre vielleicht am sinnvollsten wenn jemand in den Papieren eines Serie 1 Saugdiesel nachsieht...

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Da könnte der Prüfer bei der Abnahme auch versehentlich die Daten für einen Serie 2 eingetragen haben, ist ja ein Import-Fahrzeug...

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Also meine Serie 1 hatten alle 1800kg Anhängelast, auch der Saugdiesel. Aber da ich den 1989 geschlachtet und verschrottet habe, habe ich aktuell keine Ahnung wo die Papiere sein könnten. Irgendwo in einem Karton vermutlich bei den ganzen anderen alten Fahrzeugbriefen.

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Die Westfalia-AHKs die bis Anfang/Mitte 1985 produziert wurden hatten auf dem Typenschild eine zulässige Anhängelast von 1500kg stehen, die späteren dann 1800kg. Seitens Westfalia wurde mir vor einigen Jahren auf Nachfrage mitgeteilt daß diese Erhöhung ohne technische Änderung der AHK erfolgte aufgrund höherer zulässiger Anhängelasten der neueren CX-Modelle (möglicherweise mit dem Übergang zur Serie 2). Daher meine Annahme daß die 1800kg nur bei der Serie 2 eingetragen waren.

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Ah, da liegt der Hase im Pfeffer.....

Ich habe meine AHKs erst ab 1988 gekauft und dann eintragen lassen müssen, bei Saugdiesel, Athena und Pallas IE, einzig der Break hatte schon eine dran und die hatte auch schon 1800kg, wurde wohl auch erst später montiert denn der Wagen ist EZL 83.

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vor 2 Stunden schrieb bx-basis:

Da könnte der Prüfer bei der Abnahme auch versehentlich die Daten für einen Serie 2 eingetragen haben, ist ja ein Import-Fahrzeug...

Den Satz verstehe ich jetzt nicht so ganz. Warum sollten die eingetragenen 1300 kg irgendwas mit versehentlichen Serie 2 Daten zu tun haben.

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vor 36 Minuten schrieb margia2:

Den Satz verstehe ich jetzt nicht so ganz. Warum sollten die eingetragenen 1300 kg irgendwas mit versehentlichen Serie 2 Daten zu tun haben.

Ich meinte die 1800kg in Deinem Schein...

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An unseren verflossenen 83er 2400 GTi haben wir 1985 eine AHK montiert mit 1,8t Anhängelast, unser 25 D Break Serie 1 Bj.85 hatte auch eine 1,8 t AHK dran.

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vielen dank für die vielen rückmeldungen und  - andiausdemtal - vorallem für deine dokumentation. das hab ich jetzt mal genau so weitergeleitet und bin guter dinge, dass ich demnächst auch 1,5t ziehen darf. 

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vor 10 Stunden schrieb Andi:

An unseren verflossenen 83er 2400 GTi haben wir 1985 eine AHK montiert mit 1,8t Anhängelast, unser 25 D Break Serie 1 Bj.85 hatte auch eine 1,8 t AHK dran.

Was auf der AHK steht ist nur dann entscheidend wenn es weniger ist als die Angaben in den Fahrzeugpapieren. Ist die Angabe im Fahrzeugschein geringer so ist allein dieser Wert maßgebend. Die Westfalia-AHK für A-Modelle ist bis 700kg zugelassen, die darf aber allerhöchstens ein Ami Super ziehen (nehme ich mal an), die Zweizylinder nur 400 bis 500kg. Beim BX stehen 1300kg am Haken, die 14er dürfen aber nur 1000kg ziehen.

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Stimmt alles - unsere CXe hatten aber dank Klimaanlage den zweiten Kühlerventilator und durften somit 1,8t ziehen … und mussten das bei uns im Schwarzwald verbotenerweise auch mal kurzzeitig bei über 10% Steigung … immer die Kühlmitteltemperaturanzeige im Blick.

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Interessant. Es wundert mich warum Westfalia dann noch bis 1985 AHKs mit "nur" 1500kg Anhängelast auf dem Typenschild verkauft hat wenn schon 2 Jahre früher bis zu 1800kg in den Papieren standen. Zumal die Umstellung auf 1800kg ohne jegliche technische Änderung an der AHK erfolgte.

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Fahrzeuge bis Mitte der 90er haben auf dem Typschild kein zulässiges Zuggesamtgewicht stehen, das kam beim XM z.B. erst mit dem Y4.

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vor 4 Minuten schrieb Manson:

Fahrzeuge bis Mitte der 90er haben auf dem Typschild kein zulässiges Zuggesamtgewicht stehen, das kam beim XM z.B. erst mit dem Y4.

Du irrst. Mein 91er BX hat das Zuggesamtgewicht auf dem Typenschild in der 2. Zeile stehen, der CX um den es hier geht ebenfalls. Nicht alles was bei deutschen Fahrzeugen vorzufinden ist ist allgemeingültig...

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Das sind die Achslasten

1. Zeile Vorderachse, 2. Zeile Hinterachse, in welcher Zeile das Gesamtzuggewicht steht, dafür müsste ich erst rausgehen um aufs Typschild vom Y4 zu schauen.....

Ah, du meinst in anderen Ländern wurden die Typschilder nach anderen Kriterien erstellt? Tja, da bin ich raus, hab kein Importfahrzeug im Fuhrpark und ich dachte bisher das wäre zumindest in Europa einheitlich.

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Die Achslasten stehen in Zeile 3 und 4.

Ich meine überhaupt nichts, ich stelle lediglich Fakten dar.

Bearbeitet von bx-basis
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Ja, wenn man es ganz genau nimmt wohl eher in Zeile 4 und 5 wegen Hersteller, ABE und Fahrgestellnummer. Ich meinte die nummerierten Zeilen, war jetzt grad extra draußen und hab mir auch noch ein paar Typschilder im Lager angesehen, einzig der Y4 hat Position 3 mit dem Gesamtzuggewicht.

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