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Die Logik hinter der Führerscheinregelung


Xantia-Luggi

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Hallo zusammen,

nachdem ich nun eine Anhängerkupplung an meinem Break habe, habe ich mich natürlich mal etwas damit befasst, welche Anhänger für den Xantia infrage kommen und was ich überhaupt fahren darf. 
Ich besitze die Führerscheinklasse B, damit darf ich eine Zugkombination mit einer zulässigen gesamtmasse von 3,5t bewegen. Sprich die Summe aus der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs und der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer als 3,5t sein. 
Der X2 Break hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2010kg. Sprich ich darf einen Anhänger mit einer zGm von 1400kg ziehen, da dann die zGm der Zugkombination 3410kg beträgt. 
Jetzt habe ich einen Anhänger mit einer zGm von 1600kg, diesen darf ich nichtmal ohne Ladung bewegen, da die zGm des Zuges dann bei 3610kg läge, auch wenn die tatsächliche Masse deutlich unter den 3500kg wäre. Wo ist hierbei die Logik? Dass ich den 1600kg Anhänger nicht vollbeladen ziehen darf leuchtet ja ein. Aber wieso geht es bei der Fahrerlaubnis um die zulässige Gesamtmasse und nicht um die tatsächliche Masse? Ich darf also wegen 10kg zu viel in der zulässigen Gesamtmasse keinen 1500kg Anhänger fahren, wenn ich ihn aber auf 1490kg ablaste darf ich ihn ziehen. Wenn dann aber die tatsächliche Masse des beladenen, auf 1490kg angelasteten Anhängers 1510kg beträgt ist das in Ordnung, da die 10kg natürlich in der Toleranz liegen würden.
Ziehe ich aber jetzt einen LEEREN Anhänger mit zGm 1500kg ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wo ist da bitte der Sinn?

Gruß Lukas

Bearbeitet von Xantia-Luggi
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Hast Du wirklich nur Klasse B? Ich habe den Führerschein Klasse 3 1981 gemacht und da lacht auch bei BE und C1E ein Erwerbsdatum.

Gernot

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vor 5 Minuten schrieb Gernot:

Hast Du wirklich nur Klasse B? Ich habe den Führerschein Klasse 3 1981 gemacht und da lacht auch bei BE und C1E ein Erwerbsdatum.

Gernot

Ja, ich bin Führerscheinjahrgang 2016. 

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Jetzt spinnen wir das ganze mal noch etwas weiter:

Ich habe einen Sprinter mit zGm 3500kg, dann darf ich da auch noch einen Anhänger mit zGm 750kg dranhängen. 
Somit darf ich also legal mit Klasse B 4250kg bewegen, nicht aber einen Xantia mit leerem 1500kg Anhänger mit tatsächlichen 2400kg im Zug. Wo ist hier die Logik?

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Logik? Bei Dokumenten vom Amt? Es ist nicht gewünscht, daß der PKW Fahrer mit einem Anhänger herumfährt. Was kann man denn da nicht verstehen?

Die E-Modelle von C4 und 208 dürfen gar keine Anhängerkupplung haben, da sie nichts ziehen dürfen. Die wäre zwar für so einen Fahrradhalter ganz nett, aber nein, da darf nichts hakenartiges sein. Ist viel zu gefährlich.

Gernot

 

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Du darfst auch keinen leeren 5t-Sprinter fahren, obwohl er unter 3,5t wiegt. Abgelastet auf 3,5t und überladen auf 3,51t hingegen ist okay. Die Logik ist hier identisch.

Das einzige, was aus der Reihe fällt, ist die komische Regelung für Anhänger bis 750kg (typischerweise ungebremst).

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vor 50 Minuten schrieb Gernot:

Die E-Modelle von C4 und 208 dürfen gar keine Anhängerkupplung haben, da sie nichts ziehen dürfen.

Kann man dennoch eine dran bauen oder ist das technisch nicht möglich? Am Ende ist die SW so programmiert, dass man nicht fahren kann, wenn der Kabelbaum für die AHK montiert ist. 

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https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kauftipps/elektroautos-mit-anhaengerkupplung/

Egal, ob man mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren möchte, den Gartenschnitt wegbringen muss oder Fahrräder transportieren will: Eine Anhängerkupplung erhöht die Einsatzmöglichkeiten eines Autos ungemein. Fahrer von Elektroautos hatten hier bislang das Nachsehen. Für E-Autos wurden oft keine Anhängevorrichtungen angeboten bzw. waren nur minimale Anhängelasten erlaubt.

Das ändert sich gerade. Inzwischen gibt es für die meisten reinen Elektroautos eine Anhängerkupplung als Option. Bei manchen ist zwar nur die Installation eines Fahrradträgers (wie beim VW ID.3) erlaubt, doch mittlerweile gibt es einige Fahrzeuge mit Anhängelasten, die auch für einen Wohnwagen geeignet sind. Plug-in-Hybride (PHEV) liegen mittlerweile auf dem Niveau von entsprechenden Benzinern.

 

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vor 49 Minuten schrieb NonesensE:

Das einzige, was aus der Reihe fällt, ist die komische Regelung für Anhänger bis 750kg (typischerweise ungebremst).

So komisch ist die Regelung mit den 750kg nicht.

Wiegt das Zugfahrzeug schon 3,5t, darf noch ein Hänger von 750kg drangehangen werden. Die Ausnahme durfte ich bei einer Firma regelmäßig nutzen: einmal im Monat mußte das Fahrzeug der Werksfeuerwehr bewegt werden (zgG 3,5t). Dank dieser Ausnahmeregelung durfte ich da den passenden Anhänger noch hinten dran hängen.

vor 2 Stunden schrieb Xantia-Luggi:

Der X2 Break hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2010kg. Sprich ich darf einen Anhänger mit einer zGm von 1400kg ziehen, da dann die zGm der Zugkombination 3410kg beträgt.

Ansonsten gilt bei Klasse B:

1.: zulässiges Gesamtgewicht des Zuges max.3,5t

2.: das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

Da ein Xantia ein Leergewicht von max. 1,5t(?) hat, darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nur 1,5t betragen.

 

 

Bearbeitet von EntenDaniel
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Ergänzend:

Für den Fahrer sind das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug + Anhänger massgebend. Sie dürfen die Maximalwerte gem. Führerschein-Kategorie nicht überschreiten.

Für das Fahrzeug sind die tatsächlichen Gewichte von Zugfahrzeug + Anhänger  massgebend. Sie dürfen die Maximalwerte gem. Fahrzeugpapiere nicht überschreiten.

Bearbeitet von fgee
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vor einer Stunde schrieb EntenDaniel:

2.: das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

Da ein Xantia ein Leergewicht von max. 1,5t(?) hat, darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nur 1,5t betragen.

 

 

Das halte ich für ein Gerücht. 
Die Anhängelast darf nicht höher sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. (Ausnahme sind SUV, die dürfen bis zum 1,5-fachen der zulässigen Gesamtmasse)
Sonst wäre ja im Fahrzeugschein auch nicht eine höhere Anhängelast als das Leergewicht angegeben. 
Ansonsten geht es bei den technischen Regelungen immer um das tatsächliche Gewicht, bei den Regelungen rund um die Fahrerlaubnis geht es hingegen immer um die zulässigen Gewichte. 
Sprich: ein Xantia HDi Break mit 1500kg Anhängelast darf einen leeren Anhänger mit 2000kg zGm ziehen, da die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner der des Zugfahrzeugs ist und das tatsächliche Gewicht des leeren Anhängers kleiner als die maximale Anhängelast ist. 

Bearbeitet von Xantia-Luggi
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vor 4 Stunden schrieb Xantia-Luggi:

Wo ist da bitte der Sinn?

 

Der Sinn ist, zunehmendes Sicherheitsbeduerfnis. 

Episode: Meine Grossmutter hatte mal ein Techtelmechtel mit einem Fahrlehrer (ja, damals war man auch recht locker :)) und hat, ohne wesentliche Fahrstunden, den Fuerhreschein vor dem  2. Weltkrieg, erworben. Sie ist anschliessend auch nie Auto gefahren, haette aber 1980 nicht nur die damaligen Fahrzeuge fuehren duerfen sondern auch ein Motorrad bis 250 ccm. 

Ich darf noch, mit dem PKW-Fuehrerschein, LKW- Gespanne bis zu 12 Tonnen fahren. Das ist heute alles anders! Und ein Beklagen ueber Ungereimtheiten fuehrt nicht dazu, dass deine Rechte erweitert werden, sondern andere eingeschraenkt. Finde dich einfach damit ab, dass nicht alles konsistent ist, weil manche Reglungen aus dem Vereinen der unterschiedlichen Reglungen in der EU resultieren, oder eben Relikte aus frueheren Rechten sind. 

vor 37 Minuten schrieb Xantia-Luggi:

. (Ausnahme sind SUV, die dürfen bis zum 1,5-fachen der zulässigen Gesamtmasse)

Da zweifele ich auch ein wenig dran! Was ist ein SUV? Wie ist er definiert? Kann jeder dran schreiben wie er moechte! Auch ein 2CV ist irgendwie ein SUV. Bodenfreiheit, Verhaeltnis Breite zu Hoehe, ...

Relevant ist die Motorleistung, damit ein Gespann nicht zum Verkehrshinderniss wird. Auch wenn ich die Kriterien ziemlich uebertrieben finde. Mit 30 PS durfte man frueher, mit einer Zugmaschine,  24,5 Tonnen ziehen, vor 20 Jahren noch 7,5 und heute wohl nur noch eine :).

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vor 8 Stunden schrieb EntenDaniel:

2.: das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

Das war mal. Weil die Regelung aber anscheinend viele nicht verstanden haben, hat man sie vor einigen Jahren abgeschafft. Es gilt nur noch die erste Beschränkung.

vor 7 Stunden schrieb Xantia-Luggi:

Die Anhängelast darf nicht höher sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. (Ausnahme sind SUV, die dürfen bis zum 1,5-fachen der zulässigen Gesamtmasse)

Da geht es aber um die Fahrzeugzulassung, also darum, welchen Wert ein Hersteller höchstens angeben darf. Und der Faktor 1,5 gilt für Geländewagen, nicht für SUV.

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vor 15 Stunden schrieb Xantia-Luggi:

Wo ist da bitte der Sinn?

Das man sofort anhand der Fahrzeugpapiere erkennt, ob es zulässig ist. Da gibt es keine Diskussion am Straßenrand und Entscheidungen mit Hilfe einer Waage.

Hier wurde mal 1500 kg als Anhängelast für alle Xantia genannt. Somit werden die 3,5t knapp erreicht bzw überschritten. Was steht in Deiner Zulassung?

 

Bearbeitet von Ronald
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vor 4 Minuten schrieb Ronald:

Hier wurde mal 1500 kg als Anhängelast für alle Xantia genannt. Somit werden die 3,5t knapp erreicht bzw überschritten. Was steht in Deiner Zulassung?

 

Wie geschrieben: Anhängelast 1500kg und zulässiges Gesamtgewicht 2010kg. Somit 10kg zu viel um legal einen Anhänger mit 1500kg zulässiger Gesamtmasse zu fahren, einen mit 1490kg zulässiger Gesamtmasse, wenn es sowas gäbe, dürfte ich hingegen ziehen. 

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Wer sich wegen 10kg Gedanken macht, zieht auch die Hose mit der Kneifzange an. Das wäre bestenfalls in der Probezeit relevant. Und selbst da dürfte niemand auf die Idee kommen dir einen Strick draus zu drehen.

Und das reale Zuggewicht liegt sicher auch nie bei 3490, oder 3510 kg. Eher bei 3396, oder 3604 kg.

Oder hast Du immer eine geeichte Radwaage dabei ?

Daß die grundsätzliche Regelung leicht absurd ist, ist aber klar. So ist das mit Theorie und Praxis. Vor allem beim Amt.

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vor 20 Minuten schrieb Xantia-Luggi:

Somit 10kg zu viel um legal einen Anhänger mit 1500kg zulässiger Gesamtmasse zu fahren

Was kostet die Erweiterung B96 auf 4250 kg? 300 - 500 €

 

Zitat

 

B96: Fahrstunden, aber keine Prüfung

Oft ist vom B96-Führerschein oder Führerscheinklasse B96 die Rede. Bei B96 handelt es sich jedoch um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Die Schlüsselzahl 96 wird dann auf dem Führerschein vermerkt und besitzt in der gesamten EU Gültigkeit.

Für den Anhängerführerschein B96 ist lediglich ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren, der aus einem Theorie- und einem Praxisteil besteht. Viele Fahrschulen bieten das als Tageskurs an. Eine abschließende praktische Prüfung, wie beispielsweise beim Führerschein Klasse BE, gibt es nicht. 

Die Kosten für die B96-Erweiterung variieren je nach Fahrschule und Bundesland. Sie liegen zwischen 300 und 500 Euro.

 

 

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/anhaengerfuehrerschein-b96/

 

 

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vor 23 Minuten schrieb silvester31:

Wer sich wegen 10kg Gedanken macht, zieht auch die Hose mit der Kneifzange an. Das wäre bestenfalls in der Probezeit relevant. Und selbst da dürfte niemand auf die Idee kommen dir einen Strick draus zu drehen.

Doch, da mache ich mir Gedanken. Das ist nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, soweit ich weiß gibt es nämlich keine Toleranz bei den zulässigen Gesamtgewicht was die Fahrerlaubnis anbelangt. Dann macht es auch keinen Unterschied, ob ich einen 7,5 Tonner mit Klasse B fahre, das ist das gleiche Vergehen. 
 

@Ronald genau darum geht es mir ja unter anderem. 300-500€ nur um 10kg mehr ziehen zu dürfen? Also 10kg zulässiges Gesamtgewicht. 

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vor 1 Minute schrieb Xantia-Luggi:

Dann macht es auch keinen Unterschied, ob ich einen 7,5 Tonner mit Klasse B fahre, das ist das gleiche Vergehen. 
 

@Ronald

Sorry, aber das ist völliger Blödsinn ! Wenn Du 10 kg darüber bist und jemand will dir was, da gibt's ein Knöllchen. Irgendwo zwischen 20 und 80 €. Wenn Du vorsätzlich nen 7,5 Tonner bewegst, ist selbst dem dümmsten Klasse B Inhaber klar, daß das seeehr weit weg von der Legalität ist.

Oder ist es auch das Gleiche, wenn ich beim Fußball einen vorsätzlich umtrete und der dann nen Bluterguss hat und wenn hinterher Ultras auf einen am Boden liegenden eintreten, bis er bewusstlos ist ?

Allerdings profitiere ich persönlich hier auch von der Gnade der frühen Geburt 😉 Ich darf an den 7,5 Tonner auch noch nen Hänger drantüddeln. Und bin als Zivi schon die 6Tonner gefahren.

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vor 11 Stunden schrieb MatthiasM:

 

Episode: Meine Grossmutter hatte mal ein Techtelmechtel mit einem Fahrlehrer (ja, damals war man auch recht locker :))

 

und sag mal einer, das in der Wetterau nix los wäre ..............:D

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vor 6 Minuten schrieb **HD**:

und sag mal einer, das in der Wetterau nix los wäre ..............:D

Nein, die hat in Niedersachsen gelebt!

 

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vor 1 Stunde schrieb XM 2.1D:

Einfach BE machen und gut ist. Kostet ca. 600€.

Dann ist der vorhandene 1.600 kg für den Xantia trotzdem zu schwer. Das eigentliche Problem ist der Hänger, nicht die fehlende Fahrerlaubnis B96 bzw. BE.

vor 18 Stunden schrieb Xantia-Luggi:

Jetzt habe ich einen Anhänger mit einer zGm von 1600kg, diesen darf ich nichtmal ohne Ladung bewegen, da die zGm des Zuges dann bei 3610kg läge

 

vor 1 Stunde schrieb silvester31:

Sorry, aber das ist völliger Blödsinn ! Wenn Du 10 kg darüber bist und jemand will dir was, da gibt's ein Knöllchen. Irgendwo zwischen 20 und 80 €

Es handelt sich nicht um "Überladung", sondern wie vom TE erwähnt um "Fahren ohne Fahrerlaubnis"

Zitat

 

Weil es sich de facto um das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ handelt, droht nach § 21 StVG eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Bei der Geldstrafe kommt es stark auf den Einzelfall an. Außerdem ist für die Strafe für das Fahren ohne Anhängerführerschein wichtig, ob der Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Wenn Sie einen Anhänger ohne entsprechenden Führerschein fahren oder dies als Halter zulassen oder anordnen, kann je nach Einzelfall Folgendes drohen:

  • Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und Geldstrafe
  • Geldstrafe in 180 Tagessätzen und eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten (bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
  • Das Fahrzeug wird eingezogen

 

 

https://www.bussgeldkatalog.org/anhaenger-ohne-fuehrerschein/

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vor 27 Minuten schrieb Ronald:

Wenn Sie einen Anhänger ohne entsprechenden Führerschein fahren oder dies als Halter zulassen oder anordnen, kann je nach Einzelfall Folgendes drohen:

Ich habe nie das Gegenteil behauptet !

Aber auch die Obrigkeit hat einen Ermessensspielraum. Man soll es nicht glauben !

Und wenn der TE ein Auto und einen Anhänger hat, die schon von den Grunddaten nicht zusammenpassen, dann hat das erstmal nix mit dem vorhandenen Führerschein zu tun. Also entweder Auto auflasten, oder Anhänger ablasten. Oder eins von beidem verkaufen und was passendes zulegen. Idealerweise dann noch so, daß es zum vorhandenen Führerschein passt. Ärgerlich bleibt's und mit Kosten verbunden ist's auch. Issaberso.

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