27. August 20233 J. Warum darf man das Ding nicht wie eine Parkscheibe einfach ins Cockpit legen? Gibt es einen Grund, warum dieses hässlich-runde Scheißding ins Fenster geklebt werden muss?
27. August 20233 J. Vielleicht damit man sich nicht einfach sein Kennzeichen bei Bedarf auf eine Blankoplakette kritzelt und dann in sein Auto legt was diese Plakette aufgrund der Abgasnorm vielleicht gar nicht erhalten würde? Bearbeitet (27. August 20233 J. von bx-basis)
27. August 20233 J. Müssen musst du garnix. Steht halt so in der Verordnung drin: Quote Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
27. August 20233 J. Ersteller vor 1 Stunde schrieb bx-basis: Vielleicht damit man sich nicht einfach sein Kennzeichen bei Bedarf auf eine Blankoplakette kritzelt und dann in sein Auto legt was diese Plakette aufgrund der Abgasnorm vielleicht gar nicht erhalten würde? vor 1 Stunde schrieb bx-basis: Vielleicht damit man sich nicht einfach sein Kennzeichen bei Bedarf auf eine Blankoplakette kritzelt und dann in sein Auto legt was diese Plakette aufgrund der Abgasnorm vielleicht gar nicht erhalten würde? Und die selbst gekritzelte kann man nicht in die scheibe kleben?
27. August 20233 J. vor 4 Stunden schrieb mdi500: Gibt es einen Grund, warum dieses hässlich-runde Scheißding ins Fenster geklebt werden muss? Ja! Unterjochung! Das ist eine reine Demutsgeste! Kratz das Ding einfach ab, wenn Du ein Freigeist bist!
27. August 20233 J. Eben, deswegen kleb ich mir so einen Unsinn nicht an die Scheibe. Aber das war auch nicht die Frage.
27. August 20233 J. vor 2 Stunden schrieb mdi500: Und die selbst gekritzelte kann man nicht in die scheibe kleben? vor 39 Minuten schrieb ajkon1: Doch! Können kann man schon, aber: ⚠️ Achtung: Beschriften Sie Ihre Plakette nicht eigenhändig! In diesem Fall ist Ihre Plakette nicht rechtsgültig und auch hier ist ein Bußgeld von 100 Euro fällig. Die Beschriftung muss durch eine gutachterlich zugelassene Stelle nach DIN-Zertifikat erfolgen. https://www.umweltplakette.org/#:~:text=⚠️ Achtung%3A Beschriften Sie Ihre,Stelle nach DIN-Zertifikat erfolgen. Ich vermute aber, dass die Eingangsfrage eh nicht ernst gemeint, sondern eher als Provokation zu verstehen ist.
27. August 20233 J. Wer weist wie nach, daß das meine Handschrift, die des Werkstattmeisters oder die der Mitarbeiterin der Zulassungsstelle ist ? Was ein Mumpitz ! Aber alleine die gesittete Wortwahl des TE erübrigt jede ernstgemeinte Antwort.
27. August 20233 J. vor 15 Stunden schrieb mdi500: Warum darf man das Ding nicht wie eine Parkscheibe einfach ins Cockpit legen? Gibt es einen Grund, warum dieses hässlich-runde Scheißding ins Fenster geklebt werden muss? Der Grund ist, ganz einfach – wie immer bei Vorschriften: Damit Leute wie Du sich darüber aufregen können. Bearbeitet (28. August 20233 J. von holger s)
28. August 20233 J. Amtsgericht München, Urteil vom 23.05.2017 - 283 C 1132/17 - Kinderlärm ist als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen.
28. August 20233 J. vor 12 Stunden schrieb mdi500: Gibt es einen Grund, warum dieses hässlich-runde Scheißding ins Fenster geklebt werden muss? Ja, um ein bißchen Farbe ans Auto zu bringen, weil man gemerkt hat, daß seit Jahrzehnten als Autofarbe grau und silber dominiert. Mit den bunten Aufklebern will man das ein bißchen aufpeppen. So gibt es dann auch interessante Kombinationen bei bunten Autos. Z.B. mein Cactus: Lack blau, Innenraum braun, deutsche Umweltplakette grün, französische Umweltplakette violett und schweizer Mautplakette in orange. Das ist doch viel schöner,als immer alles grau in grau. 🫠
28. August 20233 J. Bei manchen Schüsseln wirkt die Plakette in meinen Augen wie ein Designklassiker!😉
28. August 20233 J. vor 8 Stunden schrieb M. Ferchaud: Ich vermute aber, dass die Eingangsfrage eh nicht ernst gemeint, sondern eher als Provokation zu verstehen ist. 👍
28. August 20233 J. vor 10 Stunden schrieb M. Ferchaud: Können kann man schon, aber: ⚠️ Achtung: Beschriften Sie Ihre Plakette nicht eigenhändig! In diesem Fall ist Ihre Plakette nicht rechtsgültig und auch hier ist ein Bußgeld von 100 Euro fällig. Die Beschriftung muss durch eine gutachterlich zugelassene Stelle nach DIN-Zertifikat erfolgen. https://www.umweltplakette.org/#:~:text=⚠️ Achtung%3A Beschriften Sie Ihre,Stelle nach DIN-Zertifikat erfolgen. Die Plaketten werden bei Bedarf bei der HU vom Prüfer ausgestellt und der schreibt meist mit einem "Edding" in Blockschrift. Ist das nicht nach "DIN"? Zitat Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV) § 3 Kennzeichnung (1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün. (2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört. https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/__3.html
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