5. August 20242 J. Ersteller vor 31 Minuten schrieb Nihonnezumi: Kann man damit tatsächlich "sparen" bei Eurem Tüv ? Mein TÜVer gibt mir trotzdem nur die Plakette auf den Monat, wo Tüv fällig gewesen wäre, +2 Jahre 😟. Also nix Gewinn. Muss ich mal mit ihm reden ? diese Vorschrift ist seit fast 2 Jahren nicht mehr gültig! wenn das Deiner noch nicht mitbekommen hat,dann lebt der hinterm Mond...
5. August 20242 J. vor einer Stunde schrieb uwe.v11: diese Vorschrift ist seit fast 2 Jahren nicht mehr gültig! Gilt das auch für Nachprüfungen? Mit meinem Auto war ich Mitte Mai zur HU. Habe die Plakette aber nicht im ersten Anlauf bekommen. Meine Werkstatt hatte aber erst im Juni einen Termin frei. Somit war ich auch erst im Juni zur Nachprüfung. Laut Prüfbericht ist die nächste HU dann aber im Mai 26 fällig.
5. August 20242 J. Genau weil ja im Juni nur noch das geprüft wird was auf der Mängelliste war, also war die Gesammtprüfung damals im Mai = Maiplakette
5. August 20242 J. Ok, kann sein, dass es auch die Nachprüfung im Folgemonat war und deswegen die Plakette auf den alten Tüv + 2 Jahre kam. Normalerweise gehe ich bisher eher rechtzeitig zum Tüv. Mal sehen 🙂. In jedem Fall herzlichen Dank für die Info !
6. August 20242 J. Bei uns ist es Prüfmonat plus 2 Jahre, anscheinend gibt es da unterschiedliche Auslegungen. Dafür zahlt man mehr bei mehr als 2 Monaten Überziehen. Jens
6. August 20242 J. Da gibt es nichts auszulegen. Die Plakette wird datiert auf den Monat der Erstprüfung plus 2 Jahre. Ist die HU zum Zeitpunkt der Erstprüfung mehr als 2 Monate abgelaufen ist eine höhere Gebühr für die HU fällig (+20% glaube ich). Eine Rückdatierung auf den Monat der Fälligkeit plus 2 Jahre gab es eine zeitlang, aber das ist schon eine Weile her.
7. August 20242 J. Am 6.8.2024 um 09:13 schrieb bx-basis: Da gibt es nichts auszulegen. Die Plakette wird datiert auf den Monat der Erstprüfung plus 2 Jahre. Ist die HU zum Zeitpunkt der Erstprüfung mehr als 2 Monate abgelaufen ist eine höhere Gebühr für die HU fällig (+20% glaube ich). Eine Rückdatierung auf den Monat der Fälligkeit plus 2 Jahre gab es eine zeitlang, aber das ist schon eine Weile her. Erhöhen sich die Gebühren danach nochmal? Beispielsweise nach zwei Jahren?
7. August 20242 J. vor einer Stunde schrieb Kugelblitz: Erhöhen sich die Gebühren danach nochmal? Beispielsweise nach zwei Jahren? Nein, man zahlt immer nur extra wenn der aktuelle TÜV mehr als 2 Monate abgelaufen ist. Fährt man erst mit 5 Monate abgelaufenen TÜV hin, kostet es 20% mehr auf den HU-Anteil und dieser Monat gilt als Termin in 2 Jahre. Fährt man dann rechtzeitig, also innerhalb von den 2 Überziehungsmonate, hin, kostet es nur die normale Gebühr, weil man nicht überzogen hat.
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