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Reifengröße - TÜV Plakette verweigert


Claus Duisburg

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Claus Duisburg

Hallo zusammen,

sicher könnt Ihr mir sagen, was ich machen muss:

Letzte Woche war ich bei der Dekra mit Winterreifen. Fahre einen Citroen C5 Kombi BJ 2004 Faceliftmodell mit 2,0l Benzinmotor.

Die Winterreifen sind 195/65 R15.

der Prüfer verweigerte die Plakette, weil die Reifengröße nicht mit dem Fahrzeugschein (215/55R16) übereinstimmt. Er habe auch nichts in seinen Daten gefunden, dass diese Reifengröße zugelassen ist.

Er empfahl ein COC anzufordern, um zu schauen, ob die Reifen drin stehen und sie dann beim StVA nachzutragen.

Habe jetzt mal ein wenig recherchiert. Bei allen Reifenhändlern stehen die 195er für das Fahrzeug als Originalausstattung des Fahrzeuges.Der Wagen ist beim Vorbesitzer damals auch ab Werk mit diesen Winterreifen ausgeliefert worden.

Ein COC anzufordern kostet richtig Geld bei Citroen.

Gibt es einen anderen Weg, diesem Prüfer nachzuweisen, dass meine Reifen korrekt sind - ein Ausdruck vom Citroenhändler oder so was über die zulässigen Reifengrößen für das Fahrzeug?

Die Lösung, die er anbot war, zur Nachkontrolle einfach mit den Sommerreifen zu kommen- die hätten die richtige Größe.Das will ich nicht unbedingt machen, da es a) gerade schneit und B wieder Kosten kämen die Reifen zu wechseln.

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Die Reifengröße ist eintragungspflichtig. Ab Werk wurde der C5 mit Sommerrädern ausgeliefert, die Winterräder hat ihm der Händler verkauft und versäumt die Abnahme durchführen zu lassen.

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Interessant, bei uns in CH sind für den C5 II folgende Reifengrössen im Typenschein hinterlegt:

195/65 R15, 205/65 R15 und 215/55 R16

Müsst ihr das in DE extra eintragen?

Bearbeitet von BX16V89
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Claus Duisburg

Danke für die Infos. Irgendwie muss das auch mit den neuen Fahrzeugscheinen zusammenhängen. In den Alten waren ja früher alle möglichen Reifengrößen eingetragen. In den Neuen ist es nur noch eine Reifengröße. Muss jetzt mal schauen, wie ich es am besten mache.Weiss jemand, wie diese Abnahme konkret abläuft? Muss ich jetzt nur zum Straßenverkehrsamt mit der Liste von Citroen, die Ihr mir netterweise eingestellt habt und die tragen das dann einfach ein, bzw. haben selber eine Datenbank-oder muss ich zum TÜV und danach zum Straßenverkehrsamt? Mir geht es darum, dass ich jetzt nicht unbedingt für 500 Euro neue Winterreifen mit Felgen kaufen muss oder noch 240.- für ein COC Dokument bei Citroen zahlen muss. Wenn diese Eintragung dann 100.- oder so kostet, dann würde ich das machen. Habe mal in die Kaufrechnung des Wagens geschaut. Der Vorbesitzer hat den Wagen 2004 neu mit Sommerreifen plus Winterreifen bestellt. Es wurden dann die Michelin Reifen auf der OE felge ausgeliefert und es scheint wirklich so zu sein, dass bei Auslieferung die Abnahme vergessen wurde. der Wagen ist ja aus August und da werden die Felgen im Kofferraum gewesen sein.

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Hallo,

vor 7 Minuten schrieb BX16V89:

Müsst ihr das in DE extra eintragen?

In dem Papier, dass man dabei haben sollte (früher "Fahrzeugschein", heißt heute "Zulassungsbescheinigung Teil I") steht seit Jahren nur noch eine Reifengröße. Die anderen, die ab Werk erlaubt sind, stehen in der EU-Typzulassung (CoC). Das macht der Polizei und dem TüV die Arbeit nicht gerade leichter. Zumindest der TüV hat aber eine Datenbank, in der der Prüfingenieur nachgucken kann. Oftmals haben die aber keine Lust, dies zu tun. Das könnte hier das Problem sein.

Will man Reifengrößen (oder Felgengrößen) nachträglich zulassen, bekommt man entweder vom Felgenhersteller oder von einer Prüforganisation entsprechende Unterlagen.

Grüße
Andreas

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Die 195er stehen nicht im COC, daher ist eine Abnahme erforderlich, ist in den verlinkten Tabellen auch angegeben. Das Gutachten dazu gibt es bei Citroën, ob es auf der Downloadseite ist weiß ich nicht.

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vor 7 Minuten schrieb bx-basis:

Das ist für ein 16"-Rad, nicht für 195/65R15...

Hier dürfte es sein.

...das ausdrucken und zum TÜV mitnehmen, die Änderungsabnahme ist damit doch nur noch eine Formsache; kostet auch nicht die Welt!

Was mich allerdings erstaunt: Das COC-Papier sollte eigentlich bei der ZB2 dabei sein; wenn nicht, reklamiere das beim Verkäufer (falls Du es nicht selbst verschusselt hast 😊). Ausser das Auto ist finanziert, dann befindet sich das alles bei der Kreditbank...

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Das COC-Papier bekommt mit Glück der Erstbesitzer, danach geht es meist verloren... Und für die 195er nützt es eh nix, die müssen eingetragen werden. Die gemäß COC möglichen Größen können von TÜV etc. problemlos überprüft werden, von daher ist es meist nicht weiter schlimm diesen Zettel nicht zu haben.

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Ich habe ein ähnliches Problem. Mein C5 I 2,2 HDI (2003, D4HX) hatte immer eine grüne Plakette. Irgendwann übernahm ich das Auto und bekam dann eine neuen Fahrzeugschein.

Letztes Jahr brauchte ich eine neue Windschutzscheibe, aber mit den Zahlenkombinationen des "vereinfachten" Fahrzeugscheines bekommt man nur die gelbe Plakette.

Deswegen die Frage von mir. Gibt's eine Freigabe von Citroen zum Runterladen, oder muss ich doch Mal meinen alten Fahrzeugschein suchen und vergleichen.

Fahre seither ohne Plakette und scheint auch niemanden mehr zu interessieren. Prost Neujahr.

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Im Downloadcenter sollte es auch die Bescheinigung für die HDi mit FAP geben mit der PM5 eingetragen werden kann.

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large.Teilegutachten-Rder-C5.JPG.74ef9fe1e6bf116da328a68647441c1f.JPG,

Hallo,

es gibt vom Tüv noch ein Teilegutachten für 15" Räder mit 195er Reifen. Ich habe diese Kombination damals auch auf dem C5 I und dem C5 II bei den Winterreifen gefahren. Auf Wunsch kann ich das Gutachten per Email zusenden.

Grüße  Andreas

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Gerade nochmal nachgesehen. Bei dem 1er V6 waren 195/65 R15-91T M+S und 205/65 R15-64T M+S in Feld 22 zusätzlich eingetragen. Interessant dürfte es (zumindest bzw. nur in Deuschland) werden, wenn so ein Eintrag existiert und bald die M+S-Kennzeichnung wegfällt. 😉

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Ich habe bei meinem c5 II beim Kauf eine Anbauabnahme vom Tüv mitbekommen. Felgen 6Jx15H2, ET18 mit Bereifung 195/65R15 91Q M&S.

Da steht: " Nachweiß gemäß §19 Abs.4 Satz 1StVzo

"Für die Rad Reifenkomb. des Herstellers Citroen Deutschland liegt ein Teilegutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein-oder Anbau des Techn. Dienstes TÜV Reihnland Group mit Gutachten -Nr.: 32TG0901-06 vor."

Solltest du also doch auch vom Tüv abnehmen lassen können.
 

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