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Neue HU Regelung geplant.


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Aus einem Schreiben, das dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen vorliegt, geht hervor, dass im Rahmen einer Änderung der StVZO die sogenannte "Mängelschleife" bei der Hauptuntersuchung (HU) künftig wegfallen soll. Der Vorschlag wird derzeit vom Bundesjustizministerium (BMJ) auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Eine entsprechende Änderung könnte für Fahrzeughalter Mehrkosten bedeuten.

Folgen für Fahrzeughalter

Was bedeutet das konkret? Stellt ein Prüfer während einer Hauptuntersuchung an einem Prüfstützpunkt (also in einer Werkstatt) Mängel an einem Fahrzeug fest, so können diese derzeit direkt noch von der Werkstatt behoben werden und die HU gilt als bestanden; die Plakette wird vergeben. Künftig muss der Prüfer das Fahrzeug wegen eines Mangels durchfallen lassen. Daraufhin muss der Fahrzeughalter die Mängel am Fahrzeug beseitigen (lassen) und dann zu einer kostenpflichtigen Nachprüfung antreten.

Das große Problem an der geänderten Regelung sieht der ZDK (Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe) an dem deutlich größeren Aufwand, den das für die Fahrzeughalter bedeutet. Laut ZDK-Vizepräsident Detlef Peter Grün birgt die Änderung zudem ein höheres Risiko für Schwarzarbeit, denn branchenfremden Unternehmen ist es dadurch möglich, sich bei Prüforganisationen miteinzubringen. Das wiederum könnte zu einer geringeren Qualität bei der HU führen. Grün betont gegenüber auto-motor-und-sport.de, dass es sich dabei um eine absolute Untermauerung der Handwerksordnung handele.

Falls ein Fahrzeug während der HU beispielsweise nicht in einem Meisterbetrieb wäre, dürfte das Fahrzeug bei einem Mangel nicht mehr bewegt werden. Für den Fahrzeughalter würden enorme Kosten entstehen, da der Abschleppdienst den Wagen in eine entsprechende Werkstatt bringen müsste. Würde das Auto dennoch direkt vor Ort – nicht in einem Meisterbetrieb – repariert werden, wäre das ein Rückschritt in Sachen Sicherheit. Der Verband fordert daher alle Landesverbände auf, die negativen Auswirkungen dieses Beschlusses zu berücksichtigen, da der Bundesrat noch Änderungen am Text vornehmen könnte.

Quelle : ams

 

So geht das mit "weniger Bürokratie" . Hoffen wir, daß sich einer den Gesetzestext nochmal durchliest und die Konsequenzen bedenkt. 

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Hallo Silvester,
bevor ich mich aufrege, würde ich gern den Originaltext sehen. Könnte es nicht auch so sein, daß die o.g. Folgen nur bei verkehrsunsicherem Zustand eintreten. Dann sähe das alles doch etwas anders aus, da es den Fall in der Praxis doch kaum gibt. Und sind mehrere Abnahmen am selben Auto zu unterschiedlichen Zeiten (z.B. nach 1 Std.) wirklich ausgeschlossen? Wie soll der Ausschluß gehen, wenn der Mangel in der Zwischenzeit behoben ist? 
Im Moment sieht mir der Artikel eher nach Sicherung der Handwerkerordnung (Innung) aus. Auch das wäre natürlich legitim, aber abweichende Meinungen wären auch denkbar. 

Chris

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vor 9 Stunden schrieb silvester31:

Falls ein Fahrzeug während der HU beispielsweise nicht in einem Meisterbetrieb wäre, dürfte das Fahrzeug bei einem Mangel nicht mehr bewegt werden. Für den Fahrzeughalter würden enorme Kosten entstehen, da der Abschleppdienst den Wagen in eine entsprechende Werkstatt bringen müsste.

Das ist doch alles an den Haaren herbeigezogen. Wenn ich heute bei der Prüfstelle mit erheblichen Mängeln durchfalle dann kommt auch kein Abschleppdienst. Es gibt einen Mängelbericht und ich fahre mit dem Wagen vom Hof um ihn irgendwie und irgendwo reparieren zu lassen und stelle ihn danach zur Nachprüfung vor.

Damit der Prüfer die Fahrt untersagen kann müssen schon sehr gravierende Mängel vorliegen, und das sind dann auch Fehler die sicher nicht im Rahmen der HU schnell durch eine Werkstatt behoben werden können um die HU ohne Nachprüfung zu bestehen.

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vor 4 Stunden schrieb Chris:

Hallo Silvester,
bevor ich mich aufrege, würde ich gern den Originaltext sehen. Könnte es nicht auch so sein, daß die o.g. Folgen nur bei verkehrsunsicherem Zustand eintreten. Dann sähe das alles doch etwas anders aus, da es den Fall in der Praxis doch kaum gibt. Und sind mehrere Abnahmen am selben Auto zu unterschiedlichen Zeiten (z.B. nach 1 Std.) wirklich ausgeschlossen? Wie soll der Ausschluß gehen, wenn der Mangel in der Zwischenzeit behoben ist? 
Im Moment sieht mir der Artikel eher nach Sicherung der Handwerkerordnung (Innung) aus. Auch das wäre natürlich legitim, aber abweichende Meinungen wären auch denkbar. 

Chris

Aufregen bringt doch auch nichts 😉

Ich habe das nicht abgetippt, sondern aus dem entsprechenden Artikel einfach kopiert. Die aufgezeigten Konsequenzen scheinen mir auch etwas seltsam, allerdings traue ich der Politik, speziell dem Verkehrsministerium schon solche hahnebüchene Sachen zu.

Und jemand der komplett auf der anderen Seite steht (Innung...), der wird auch schonmal überspitzte Standpunkte zum Besten geben. Da wir hier aber alle lesen und denken können, gehe ich davon aus, daß man auch aus dem Artikel erkennen kann, inwieweit sowas in der Realität Stand hält, bzw. in welchem Umfang so eine Regelung umsetzbar ist. Oder halt auch nicht.

Ich wollte nur aufzeigen, wo die Reise hingehen kann, wenn Bürokraten am Werk sind.

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Kann eigentlich nur bedeuten: Glühlampe Scheinwerfer defekt bei HU in Werkstatt = durchgefallen. Wiedervorführung.

Heute setzt die Werkstatt eine neue Glühlampe ein und die HU ist im ersten Anlauf bestanden.

 

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vor 9 Stunden schrieb silvester31:

 

Ich habe das nicht abgetippt, sondern aus dem entsprechenden Artikel einfach kopiert.

Die Quelle waere trotzdem interessant! Das ist erst ein mal die Interpretation eines Schreiberlings. Welchen Background der hat ist nicht ersichtlich.

Ich zweifele schon ein mal daran, dass ein Fahrzeugpruefer, besonders bei einem nicht so relevanten Mangel, ein Fahrzeug still legen kann. Wie soll das auch funktionieren? Ich komme mein Fahrzeug abholen und der Kundenmeister verweigert die Herausgabe? 

Das man gerne weitere Gebuehren schneiden will glaube ich gerne. In Hessen zB, wird eine Abnahme, also die Ueberpruefung eines Anbauteils das nicht in der Betriebserlaubnis enthalten ist, noch mal von einer uebergeordneten Stelle, kostenpflichtig, ueberprueft. Dauert natuerlich auch wieder...

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vor 8 Minuten schrieb silvester31:

Die Quelle steht unter dem ersten Beitrag.

ams? Ist das die Abkürzung für "irgendwo im Internet"? Hallo, es ist 2024, da geht das problemlos besser.

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Für mich liest sich das so, dass dann 2 mal TÜV-kosten anfallen, weil eben eine neue HU stattfinden muss. Wäre dann keine Unterbrechung mehr, sondern neue Prüfung. 
Dafür muss dann wohl die Reparatur abgeschlossen sein.

Hatte mal einen Peugeot 205 mit einem zerstörten Scheinwerfer in der Werkstatt, Plakette wurde trotzdem geklebt, weil die Werkstatt die Reparatur gegenüber dem Prüfer zusicherte.

Das dürfte wohl nach der neuen Richtlinie nicht mehr möglich sein.

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Es ist anzunehmen, daß ein Lobbyist der Prüforganisationen das seinem Spezi im Verkehrsministerium so diktiert hat. Der hat von sowas keine Ahnung und gibt es so als Entwurf weiter. Nachdem die HU Gebühren ja rund 50% aufgeschlagen haben, die nächste Einnahmequelle.

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vor 26 Minuten schrieb silvester31:

 

Der Text bleibt gleich, der Inhalt sowieso. Wer sich den Klick sparen will....

Na, der Text deiner beiden Verlinkungen unterscheidet sich schon in einem wesentlichen Punkt. Die Passage in der AMS 

Zitat

Falls ein Fahrzeug während der HU beispielsweise nicht in einem Meisterbetrieb wäre, dürfte das Fahrzeug bei einem Mangel nicht mehr bewegt werden. Für den Fahrzeughalter würden enorme Kosten entstehen, da der Abschleppdienst den Wagen in eine entsprechende Werkstatt bringen müsste. 

fehlt bei Vogel. Ich halte diese auch fuer Schwachsinn. Ich bin schon immer mit Maengeln, nach Hause gefahren um sie dort zu richten. Wer sollte mich auch daran hindern?

Und eine "absolute Untermauerung der Handwerksordnung" ist doch wuenschenswert, oder :D?

Ja, ich finde es auch nicht gut, wenn die sofortigen Maengebeseitigung, die ja manchmal nur ein paar Handgriffe sind, nicht mehr zum Bestehen fuhrt. Aber die Panik die der AMS-Artikel verbreitet, ist doch Lohnschreiberei fuer das organisierte KFZ-Gewerbe.

 

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vor einer Stunde schrieb silvester31:

Für die Faulen und Unwilligen:

ich bin nur faul, nicht unwillig....
Aber zum Thema: Ich versteh den Schlußsatz nicht:

Zitat

Durch eine geplante Änderung in der StVZO könnte die "Mängelschleife" bei der HU wegfallen. Das Kfz-Gewerbe sieht dadurch einen deutlichen Mehraufwand für Fahrzeughalter und befürchtet, dass sich branchenfremde Unternehmen bei der HU einbringen.

Wieso und wie sollen/können sich branchenfremde Unternehmen dadurch bei der HU einbringen? Kommt dann der Metzger vorbei und besticht den Prüfer mit Leberkässemmeln?

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vor 2 Stunden schrieb SeppCx:

Wieso und wie sollen/können sich branchenfremde Unternehmen dadurch bei der HU einbringen? Kommt dann der Metzger vorbei und besticht den Prüfer mit Leberkässemmeln?

Ich dachte schon, ich stehe auf dem Schlauch. Ich verstehe die Aussage bzw. das Szenario, das die Innung sich da ausmalt, auch nicht so recht.

___

Ein paar Anmerkungen noch:

- bis einschließlich dem "gefährlichen Mangel" hat der Prüfer überhaupt keinen Einfluss darauf, wie das Fahrzeug weiter benutzt wird bzw. kann er die Nutzung nicht untersagen

- ist ein Fahrzeug als "verkehrsunsicher" eingestuft, hat der Prüfer dies der zust. Zulassungsbehörde zu melden. Das Fahrzeug irgendwie einbehalten oder dem Besitzer die Weiterfahrt untersagen, darf der Prüfer trotzdem nicht. Keine Ahnung, wie weit die Kompetenz der Werkstatt diesbezüglich reicht. Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Und:
 

vor 3 Stunden schrieb Kronberger:

Für mich liest sich das so, dass dann 2 mal TÜV-kosten anfallen, weil eben eine neue HU stattfinden muss. Wäre dann keine Unterbrechung mehr, sondern neue Prüfung. 
Dafür muss dann wohl die Reparatur abgeschlossen sein.

Nein! Es fällt doch höchstens die Gebühr für die Nachuntersuchung (ca. 20 Euro) an. Dass die Möglichkeit der Nachuntersuchung binnen 1 Monates abgeschafft wird, habe ich noch nicht gelesen. Bei einigen, vielleicht aber nicht allen ist die reine Nachuntersuchung am gleichen Tag sogar kostenlos.

Zitat

Hatte mal einen Peugeot 205 mit einem zerstörten Scheinwerfer in der Werkstatt, Plakette wurde trotzdem geklebt, weil die Werkstatt die Reparatur gegenüber dem Prüfer zusicherte.

Das dürfte wohl nach der neuen Richtlinie nicht mehr möglich sein.

Das ist weiterhin möglich, war und ist aber noch nie erlaubt! Der HU Bericht dokumentiert die Verkehrssicherheit zum Zeitpunkt der Untersuchung. Dein Peugeot mit zerstörtem Scheinwerfer war das ganz sicher nicht -> Falschbeurkundung.

__

Mutmaßung: Ich könnte mir fast vorstellen, dass man die Mängelschleife genau wegen oben genanntem Sachverhalt abschafft. Sie wird gerne missbraucht, um Autos, die noch repariert werden (oder auch nicht...) schon mal vorab eine neue HU zu verpassen. 
Ohne Mängelschleife gibt es dann nur durchgefallen mit Mängeln oder bestanden ohne Mängel. Natürlich kann der Prüfer dann weiterhin ein Auto mit Mängel als eines ohne Mängel schreiben, weil es ja (vielleicht) noch repariert wird, aber ihm entgehen die Mängel für seine Mängelstatistik.

Bearbeitet von TurboC.T.
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