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Auch alte Autos dürfen weiterfahren


LordAir

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Moin
Auch alte Autos dürfen weiterfahren

Artikel im Faktenfinder der Tagesschau-Website.

Stand: 07.02.2024 04:43 Uhr

Die EU verbiete Haltern von älteren Autos Reparaturen und wolle sie sogar enteignen, um Milliardengewinne einzufahren und E-Autos zu fördern. An den Behauptungen, die in sozialen Medien kursieren, ist jedoch nahezu nichts dran.

Weitgehende Ausnahmeregelungen gibt es jedoch für historische Fahrzeuge, also solche, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gebracht wurden und sich in einem guten Erhaltungszustand befinden. Im Jahr 2023 fielen laut Kraftfahrtbundesamt knapp 800.000 Kfz in diese Kategorie.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:8e016dde-215c-11ee-94cb-01aa75ed71a1.0019.02/DOC_2&format=PDF
 

Fröhliche Grüße
LordAir
😇 Zur Zeit 2 historische Fahrzeuge

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vor 2 Stunden schrieb LordAir:

Moin
Auch alte Autos dürfen weiterfahren

Artikel im Faktenfinder der Tagesschau-Website.

Stand: 07.02.2024 04:43 Uhr

Die EU verbiete Haltern von älteren Autos Reparaturen und wolle sie sogar enteignen, um Milliardengewinne einzufahren und E-Autos zu fördern. An den Behauptungen, die in sozialen Medien kursieren, ist jedoch nahezu nichts dran.

Wenn ich das Folgende lese, bin ich mir keineswegs sicher, ob das so folgenlos bleibt:

„KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER REPARIERBARKEIT VON FAHRZEUGEN
1. Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
a) Es wurde in Einzelteile zerlegt oder ausgeschlachtet;
b) es wurde zugeschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen;
c) es wurde in solchem Maße verbrannt, dass der Motorraum oder der Fahrgastraum zerstört ist;
d) es befand sich bis oberhalb des Armaturenbretts unter Wasser;
e) eines oder mehrere der folgenden Bauteile des Fahrzeugs können nicht repariert oder ausgetauscht werden:
i) Bauteile mit Bodenkontakt (z. B. Reifen und Räder), Federung, Lenkung, Bremsen und deren Steuerelemente;
ii) Sitzverankerungen und -gelenke;
iii) Airbags, Gurtstraffer, Sicherheitsgurte und ihre peripheren Bedienungselemente;
iv) Körper und Fahrgestell des Fahrzeugs;
f) seine Struktur- und Sicherheitsbauteile weisen technische Defekte auf, die unumkehrbar sind und dazu führen, dass diese Bauteile nicht ausgewechselt werden können, z. B. Metallalterung, mehrere Risse in der Grundierung oder übermäßige perforierende Korrosion;
g) seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.
2. Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen technischen Zustand zu versetzen, der ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen war.
3. Ein Fahrzeug kann als technisch nicht reparierbar angesehen werden, wenn
a) es sich bis unterhalb des Armaturenbretts unter Wasser befand und der Motor oder das elektrische System beschädigt ist;
b) die Türen nicht an ihm befestigt sind;
c) Kraftstoff oder Kraftstoffdämpfe austreten und eine Brand- und Explosionsgefahr darstellen;
   DE 1 DE

d) Gas aus seinem Flüssiggassystem ausgetreten ist, weshalb eine Brand- und Explosionsgefahr besteht;
e) Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel,
Batteriesäure, Kühlflüssigkeit) ausgetreten sind, wodurch Wasserverschmutzung riskiert wird; oder
f) die Bremsen und Lenkungsbauteile außerordentlich abgenutzt sind.
Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob der technische Zustand des Fahrzeugs ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen wurde.“

  • Verwirrt 1
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Was ist den mit einem 13 Jahr alten Auto, Motorschaden, 7 Jahre weg gestellt, darf man das wiederbeleben? Wenn es mir gehört,  oder von einem Fremden, Garagenfund? Fragen über Fragen. 

Die sollen es einfach so lassen wie es ist. Wo ist das Problem,  wenn eine Schrottkarre nach Pakistan verkauf wird, die da Instandgesetzt wird und noch viel Jahr genutzt wird?

 

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Naja... Die meisten Punkte sprechen selbst bei einem neueren Fahrzeug für Totalschaden. Es steht nirgends, wer, wann und wo diesen Zustand feststellt. Ist es der Prüfer bei der HU, dann ist das ja ziemlich einfach zu umgehen, indem man sich die Kiste vorher ansieht, oder der Werkstatt vorstellt, um dann mit einem mangelfreien Auto vorzufahren.

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Wenn ich das richtig verstehe, würdest du dich strafbar machen, wenn du so ein Auto in deiner Garage / Halle stehen hast. Und die Kriterien sind beispielsweise „g) seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.
2. Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen technischen Zustand zu versetzen, der ausreichenwürde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem dasFahrzeug vor der Reparatur zugelassen war.“

Bearbeitet von id_ds
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Ja ? Wo steht was von strafbar ? Wenn ich das nur rumstehen habe und nicht am Verkehr teilnehme, ist's doch wurscht. Ich kann mir ja auch 50 kaputte Fritteusen ins Regal stellen...

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Wenn jemandem deine Altautosammlung nicht gefällt, dann suchen die mit ner Lupe. 

Quote

KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER REPARIERBARKEIT VON FAHRZEUGEN
1. Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
a) Es wurde in Einzelteile zerlegt [...]
g) seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, [...] was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.

Wie bitte soll man etwas reparieren ohne es, zumindest teilweise, "in Einzelteile" zu zerlegen?

Motor und Getriebe habe ich erst an einem Fahrzeug ausgetauscht, die beschriebene Folge kann ich nicht erkennen.

Naja. Hier gehts erstmal um eine Richtlinie. Die Umsetzung in nationales Recht bleibt abzuwarten. Wenn man fünf Experten befragt, was dieser Zettel "auf deutsch" heißen soll, bekommt man vermutlich sieben unterschiedliche Antworten.

Bearbeitet von schwinge
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Dieser Entwurf ist vor allem 180° andersherum, als die jetzt eingeführte Regelung, daß (Elektro-) Geräte so konstruiert sein müssen, daß sie repariert werden können und Teile ausgetauscht werden können. Autos sind schon immer so konstruiert....

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In F ist das schon teilweise Realität, ich hoffe ich gebe es korrekt wieder. Wenn Dir ein Gutachter der Versicherung (nach Unfall oder z.B. nach einer Panne wenn es um Verbringung zur Werkstatt geht) attestiert daß die Kiste technisch oder wirtschaftlich nicht mehr reparabel ist dann kannst Du nur noch den Verwerter anrufen, die Zulassung erlischt und kann nicht wieder neu beantragt werden - die VIN wird im Zulassungssystem gesperrt. Der einzige Schutz vor dieser Regelung ist die Zulassung als Oldtimer. Ein Grund mehr meinen BX demnächst zum Oldtimer werden zu lassen, denn sonst nützt mir der Ersatzmotor in der Garage eventuell gar nichts...

  • Traurig 1
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Was ist ein Altfahrzeug?

Konkret heißt das, dass ein Auto, welches wegen technischer Mängel auf keinen Fall mehr zugelassen werden kann, ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Der Text enthält aber auch Vorschläge für Kriterien, nach denen ein Auto als Altfahrzeug anzusehen ist - unter anderem, wenn es ausgebrannt ist oder der Besitzer nicht mehr festgestellt werden kann, aber auch wenn die Frist für die Hauptuntersuchung für mehr als zwei Jahre überschritten wurde. Insbesondere der letzte Punkt löste Kritik aus.

Nach der schon heute geltenden deutschen Altfahrzeug-Verordung müssen solche Fahrzeuge dann einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen werden, anderenfalls drohen Bußgelder.

Weitgehende Ausnahmeregelungen gibt es jedoch für historische Fahrzeuge, also solche, die die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gebracht wurden und sich in einem guten Erhaltungszustand befinden. Im Jahr 2023 fielen laut Kraftfahrtbundesamt knapp 800.000 Kfz in diese Kategorie.

 

TEIL B
VORLÄUFIGER KRITERIENKATALOG FÜR ALTFAHRZEUGE
Die folgenden Kriterien können auch als zusätzliche Faktoren herangezogen werden, um
festzustellen, ob es sich bei einem gebrauchten Fahrzeug um ein Altfahrzeug handelt:
a) Es fehlen Mittel zur Identifizierung des Fahrzeugs, insbesondere die Fahrzeug-
Identifizierungsnummer;
b) der Fahrzeugeigner ist unbekannt;
c) es wurde für mehr als zwei Jahre seit dem Zeitpunkt, zu dem diese zuletzt
erforderlich war, keiner nationalen technischen Überwachung unterzogen;
d) das Fahrzeug ist nicht angemessen vor Beschädigungen während der Lagerung, des
Transports sowie des Be- und Entladens geschützt; oder
e) es wurde zur Behandlung an eine zugelassene Sammelstelle oder eine zugelassene
Verwertungsanlage übergeben.

Für Altfahrzeuge besteht schon heute in Deutschland eine Entsorgungspflicht.

Bearbeitet von LordAir
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Ich sehe diesen Vorschlag sehr kritisch, vor allem den Passus:

"Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen technischen Zustand zu versetzen, der ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen war."

Wer legt denn das fest, auf welcher Grundlage? Unser C4 wäre mit seiner massiv ölenden Kopfdichtung hart am Totalschaden gewesen. Hat mich aber bei Selbstreparatur keine 100 Euro gekostet. Was für die Obrigkeit nicht wirtschaftlich ist, kann es für den Einzelnen sehr wohl sein. Allerdings fürchte ich zu wissen wer da den Kürzeren zieht...

Als Ausnahme nur die H-Zulassung, deren Zuteilung in manchen Regionen schon sehr hohe Hürden hat und für die meisten gerade 30-jährigen keinen Sinn ergibt... Ich weiß nicht, wie viele Autos 30 werden ohne mindestens einmal Reparaturen über sich ergehen zu lassen, die bei rein betriebswirtschaftlicher Betrachtung und Durchführung durch einen Meisterbetrieb unwirtschaftlich sind. Es werden nicht viele sein. 

 

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vor 2 Minuten schrieb fredo:

Was für die Obrigkeit nicht wirtschaftlich ist, kann es für den Einzelnen sehr wohl sein.

So ist das. Zudem ist es ja wohl meine persönliche Sache auch unwirtschaftlich zu handeln, wenn mir danach ist. Was geht das den Staat an?

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Das schaffen dochdie Werkstätten schon Autos aus dem Verkehr zu ziehen. Wegen eines defekten Kurbelwellensensors 4000 Euro KVA zu machen, aufdie Art kommen viel mehr Autos aus dem "Verkehr "

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Die Kriterien sind doch dermaßen hanebüchen, das führt im Einzelfall - der (gutachterlich?) jeweils zu prüfen wäre - zu absurden Ergebnissen. 

Ich hoffe mal, dass da noch ausreichend Entscheider bei Sinn und Verstand sind. 

Mein 15 Jahre alter Berlingo mit Restwert ca 3000€ wäre dann also bei einem leichten Blechschaden bereits kostenpflichtig zu entsorgen. Wenn ich hier so auf die Straße schaue, sind 80% der Autos unter 3000€ wert, und es ist ein gutbürgerliches Stadtviertel. Alte T4, Passat, Berlingo usw.. 

Und so sieht es auch landauf landab in der Provinz aus, nicht nur in D, sondern auch zB in CZ oder PL. Das gäbe einen EU weiten Volksaufstand, wenn das tatsächlich so durchgedrückt würde. 

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vor 3 Stunden schrieb id_ds:

Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob der technische Zustand des Fahrzeugs ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen wurde.“

...heisst doch nix anderes als: "Dann schauen wir genauer hin, wie es sich verhält." Und das ermöglicht weiterhin Instandsetzungen, die wirtschaftlich nicht sinnvoll, aber vom Eigentümer dennoch gewünscht sind.

Es beinhaltet aber auch, dass wirkliche "Schrottkarren" der Verschrottung zugeführt werden. Und das ist an und für sich durchaus sinnvoll. Denn nicht einmal in Afrika dürfen die Schrottkarren noch eingeführt werden und hängen dann einfach in Accra am Zoll fest (da war eine Reportage in TV bzw. Youtube).

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vor 3 Stunden schrieb silvester31:

Ja ? Wo steht was von strafbar ? Wenn ich das nur rumstehen habe und nicht am Verkehr teilnehme, ist's doch wurscht. Ich kann mir ja auch 50 kaputte Fritteusen ins Regal stellen...

Der Vergleich stimmt leider nicht. Wenn eine Behörde / ein Gericht dein Auto als Abfall definiert, dann musst du das Auto der entsprechenden Entsorgung zukommen lassen. Da gibt es schon zahlreiche Urteile zuungunsten von Personen, die der Auffassung waren, dass ihr abgestelltes Auto keineswegs Abfall ist, sondern wieder hergerichtet werden soll. Die geplante EU-Verordnung verschiebt, wenn sie so kommt, die Grenzen eindeutig zuungunsten von Altautobesitzern.

Es schützt einen rechtlich auch nicht, wenn das Altauto in einer Garage oder Halle steht - es verringert aber natürlich die Gefahr, dass es von den Behörden entdeckt wird.

Bearbeitet von id_ds
  • Traurig 1
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vor 26 Minuten schrieb id_ds:

Es schützt einen rechtlich auch nicht, wenn das Altauto in einer Garage oder Halle steht - es verringert aber natürlich die Gefahr, dass es von den Behörden entdeckt wird.

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René Mansveld

Ich restauriere Autos. Dafür muss ich diese lange Zeit lagern (keine rechtzeitige HU) und komplett zerlegen. Wer da meint er/sie soll mir diese Fahrzeuge wegnehmen soll sich warm anziehen. Sehr warm.

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Na ja,wenn die Behörden irgendwo im Freien eine große zweistellige Zahl von Autos finden die einer Restauration bedürften um wieder am Verkehr teilnehmen zu können, dann werden die sicher die berechtigte Frage stellen ob es denn realistisch ist daß dies jemals geschehen wird oder ob eher davon auszugehen ist daß der Verfall unkontrolliert weitergeht und diese Ansammlung eher als potentiell gefährlicher Abfall anzusehen ist. Denn wenn so eine Restauration deutlich länger als eine HU-Periode dauert kann man sich ausrechnen wie viele davon realistisch erfolgreich durchgeführt werden können.

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Andreas Strunk
vor 55 Minuten schrieb bx-basis:

Na ja,wenn die Behörden irgendwo im Freien eine große zweistellige Zahl von Autos finden die einer Restauration bedürften um wieder am Verkehr teilnehmen zu können, dann werden die sicher die berechtigte Frage stellen ob es denn realistisch ist daß dies jemals geschehen wird oder ob eher davon auszugehen ist daß der Verfall unkontrolliert weitergeht und diese Ansammlung eher als potentiell gefährlicher Abfall anzusehen ist. Denn wenn so eine Restauration deutlich länger als eine HU-Periode dauert kann man sich ausrechnen wie viele davon realistisch erfolgreich durchgeführt werden können.

das ist völlig richtig, ich glaube allerdings nicht, dass man dazu eine neue EU-Richtlinie braucht. Mehrere auf einer Wiese gelagerte Schrotthaufen rufen auch heute schon völlig zu Recht die Behörden auf den Plan. 

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Andreas Strunk
vor 1 Stunde schrieb René Mansveld:

Ich restauriere Autos. Dafür muss ich diese lange Zeit lagern (keine rechtzeitige HU) und komplett zerlegen. Wer da meint er/sie soll mir diese Fahrzeuge wegnehmen soll sich warm anziehen. Sehr warm.

wie lagerst Du diese Fahrzeuge denn aktuell? 

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René Mansveld
Gerade eben schrieb Andreas Strunk:

wie lagerst Du diese Fahrzeuge denn aktuell? 

Auf einen privaten, abgeschlossenen, asphaltierten Platz.

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Andreas Strunk
vor 1 Minute schrieb René Mansveld:

Auf einen privaten, abgeschlossenen, asphaltierten Platz.

damit dürfte klar sein, dass das keine sachgerechte Lagerung ist, auch heute schon nicht 

Bearbeitet von Andreas Strunk
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René Mansveld
vor 18 Stunden schrieb Andreas Strunk:

damit dürfte klar sein, dass das keine sachgerechte Lagerung ist, auch heute schon nicht 

Und wie soll man die lagern, muss ich eine Parkgarage bauen? Oder den ganzen Platz überdachen? Oder eine Tiefgarage?

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