28. Mai 20242 J. Das ist eine reine Sache der Fahrerlaubnis und hat nichts mit den Anhängelasten zu tun die in den Fahrzeugpapieren stehen - und um die ging es hier ursprünglich wenn mich nicht alles täuscht.
28. Mai 20242 J. vor 4 Stunden schrieb Altrocker1: Genau aber darum geht es ja, wie im Link als drittes Beispiel abgebildet ist! Wenn ich zum Beispiel 1500 anhängen darf, der Hänger ist aber auf 1800 kg Gesammtmasse zugelassen und er wiegt dann mit Zuladung nur 1000kg, darf man das trotzdem nicht! Mit neuerem Führerschein bis 3,5t in dem Beispiel nicht, mit älterem Führerschein bis 7,5t schon. Hier ging es aber eher darum, ob beim der Anhängelast das zulässige oder das tatsächliche Gewicht zählt. Und da ist es tatsächliche Gewicht des Anhängers inkl der Ladung.
28. Mai 20242 J. Wie gesagt, der Link und die 3 Abbildung von einem Fahrlehrer sagen was anderes! Gesammtmasse Zugfahrzeug + Hänger 3,3 Tonnen und da der Anhänger eine höhere zugelassenen Gesammtmasse hat, als das Zugfahrzeug ziehen darf, verboten! Aber ich werde mich mal bei Gelegenheit erkundigen ( BAK oder Polizei, wie die das sehen!)
28. Mai 20242 J. Die älteren Führerscheine, die noch Fahrzeuge bis 7,5 t + Hänger fahren dürfen, dürfen dann auch mit Hänger 4,25 t ziehen, wenn es das Zugfahrzeug hergibt!
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