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C6 Anlasser für V6 Benziner

Hervorgehobene Antworten

  • Ersteller
vor 7 Stunden schrieb Frank (F):

Sind die Standard-Tricks schon angewendet worden?

Beides scheiterte bisher an der Zugänglichkeit. Wir schleppen ihn nachher die 3 km zu kroacks Werkstatt, dann fangen wir damit an.

Fährt Richtung Zielort !

Ja und, was wars? Eingefroren und aufgetaut?

Der Wagen war nicht in der Küche sondern in der Werkstatt  - Sepp.....

Ich war nicht dabei und kann dazu nix sagen. Aber in deiner wohlig warmen Werkstatt könnte er ja auch lokal beheizt worden sein.
Also was wars jetzt oder fällt das unters Beichtgeheimnis? ✝️

Und vor allem: bleibt er im Forum?? 

Welchen Anlass ( er ) gibts denn zur Beichte zu gehen ?

Denke der Käufer ist nicht aus dem Forum, hab ihn aber auch nicht gefragt, ist ja auch nicht mein Auto nur meine Küche und Beichtstuhl hier...

vor 2 Stunden schrieb Kroack:

sondern in der Werkstatt

Deshalb interessiert es wohl alle, was denn nun der Fehler war bzw. wie du ihn nun zum starten gebracht hat. 

 

 

  • Ersteller
vor 10 Minuten schrieb Frank (F):

Deshalb interessiert es wohl alle, was denn nun der Fehler war bzw. wie du ihn nun zum starten gebracht hat. 

 

 

Der Anlasser selbst war defekt. Rückte ein, aber drehte nicht mehr. Plötzlich und ohne vorige Ausfallerscheinungen. 

Rüdiger hat mit Werkstatt, Werkzeug und Wissen dem Käufer beim Ausbau geholfen, während ich mal eben 320 km abgespult habe, um einen sofort verfügbaren Anlasser zu holen.

Der Wagen ist außerhalb des Forums verkauft worden, in die Niederlande. 

  • Ersteller

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  • Ersteller

Vielen Dank fürs Mitdenken allen, die hier im thread geschrieben haben und denen, die mit mir privat kommuniziert haben. 

vor 11 Minuten schrieb fredo:

Plötzlich und ohne vorige Ausfallerscheinungen. 

war bei meinem auch zweimal so …. komplett ohne Ankündigung (C5 I und III) bei @essi wohl auch kürzlich (C6)… scheint typisch zu sein bei den Aggregaten. 

Ich meine @TorstenX1 hat mal was dazu geschrieben, dass die Qualität im Vgl zu den Anlassern im alten ES9J4 nachgelassen hat? Bin mit nicht mehr ganz sicher ….

Fiese Sache … wenigstens ist der Wechsel stressfrei wenn man ne Bühne zur Verfügung hat. 

Bearbeitet ( von Koelner)

vor 25 Minuten schrieb fredo:

Der Anlasser selbst war defekt. Rückte ein, aber drehte nicht mehr. Plötzlich und ohne vorige Ausfallerscheinungen. 

Shit happens...
Aber der C6 passt prima auf die Bühne 😁

Bearbeitet ( von SeppCx)

vor einer Stunde schrieb Koelner:

Ich meine @TorstenX1 hat mal was dazu geschrieben, dass die Qualität im Vgl zu den Anlassern im alten ES9J4 nachgelassen hat?

Der des ES9J4 hat 4 Kohlebürsten, der der anderen nur noch 2. Wenn man einen neuen bzw. aufbereiteten kauft, wird zumindest meistens allerdings die abgespeckte Version geliefert, da kompatibel und natürlich billiger.

Der Käufer zahlt den Blödsinn und hat die Kosten.

vor einer Stunde schrieb TorstenX1:

ES9J4 hat 4 Kohlebürsten,

Also dann originale bei defekt behalten und zum Aufbereiter des Vertrauens geben. Oder kann man die neuen "upgraden" ?.

 

vor 17 Minuten schrieb Frank (F):

Oder kann man die neuen "upgraden" ?.

Nein, die sind deutlich kleiner und anders aufgebaut. Nur der (zum Klemmen neigende) Magnetschalter ist identisch, wenn ich das gerade richtig erinnere.

und der Holländer fährt mit den deutschen Kurzzeitkennzeichen ? Spannend…

  • Ersteller
vor 6 Stunden schrieb Andreas Strunk:

und der Holländer fährt mit den deutschen Kurzzeitkennzeichen ? Spannend…

Spannendes Thema, ja. Aber nicht mehr so problematisch.

Beim Abschließen der Kurzzeitversicherung konnte ich die Gültigkeit für das Ausland zubuchen, sogar die grüne Karte, auf der die Niederlande dann explizit aufgeführt sind. Hürde 1 genommen, kein Fahren ohne Versicherung.

Hürde 2, die spannendere, die Akzeptanz der Behörden. Und da gibt es eine Auskunft der europäischen Kommission als Antwort auf eine Petition zur Nutzung von deutschen Kurzzeitkennzeichen im EU-Ausland aus 2015:

"Unterscheidet sich die Kurzzeitzulassung nicht oder nur unwesentlich von dem in der
Richtlinie 1999/37/EG über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge festgelegten Muster, sind
andere Mitgliedstaaten verpflichtet, die von einem Mitgliedstaat zur Identifizierung eines
Fahrzeugs im internationalen Verkehr ausgestellte Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung
anzuerkennen, wenn der Fahrer Teil I der Zulassungsbescheinigung nach Artikel 5 Absatz 1
der Richtlinie mit sich führt."

Die deutschen Behörden geben nun längst nicht mehr den Zettel zum Selbstausfüllen heraus, sondern eben eine ausgefüllte, dem Muster entsprechende Bescheinigung. Und selbst die Zulassungsbedingungen entsprechen für eine Überführung technisch denen einer "richtigen" Zulassung, nämlich eine gültige HU. Mussten wir uns mit befassen, aber im Prinzip geht das mit den nicht mehr ganz so neuen (ebenfalls 2015) Kurzzeitkennzeichenrichtlinien konform.

vor 2 Stunden schrieb fredo:

Spannendes Thema, ja. Aber nicht mehr so problematisch.

Beim Abschließen der Kurzzeitversicherung konnte ich die Gültigkeit für das Ausland zubuchen, sogar die grüne Karte, auf der die Niederlande dann explizit aufgeführt sind. Hürde 1 genommen, kein Fahren ohne Versicherung.

Hürde 2, die spannendere, die Akzeptanz der Behörden. Und da gibt es eine Auskunft der europäischen Kommission als Antwort auf eine Petition zur Nutzung von deutschen Kurzzeitkennzeichen im EU-Ausland aus 2015:

"Unterscheidet sich die Kurzzeitzulassung nicht oder nur unwesentlich von dem in der
Richtlinie 1999/37/EG über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge festgelegten Muster, sind
andere Mitgliedstaaten verpflichtet, die von einem Mitgliedstaat zur Identifizierung eines
Fahrzeugs im internationalen Verkehr ausgestellte Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung
anzuerkennen, wenn der Fahrer Teil I der Zulassungsbescheinigung nach Artikel 5 Absatz 1
der Richtlinie mit sich führt."

Die deutschen Behörden geben nun längst nicht mehr den Zettel zum Selbstausfüllen heraus, sondern eben eine ausgefüllte, dem Muster entsprechende Bescheinigung. Und selbst die Zulassungsbedingungen entsprechen für eine Überführung technisch denen einer "richtigen" Zulassung, nämlich eine gültige HU. Mussten wir uns mit befassen, aber im Prinzip geht das mit den nicht mehr ganz so neuen (ebenfalls 2015) Kurzzeitkennzeichenrichtlinien konform.

einen so gewissenhaften Verkäufer wie dich kann man sich ja wirklich nur wünschen. Schlafplatz besorgt, Ersatzteil beschafft + Werkstatt , Versicherungsschutz erweitert…. holla die Waldfee. 

Ich hab mir den Anlasser ja mal angesehen , es ist ja eigentlich der gleiche wie für den 1,1 l AX-Motor , nur der Flansch ist anders und nur 2 Kohlen ist hier eine Frechheit, wie soll der auf Dauer unter der Hitzeentwicklung hinterm KAT seinen Dienst tun ?

  • Ersteller
vor 2 Stunden schrieb Koelner:

einen so gewissenhaften Verkäufer wie dich kann man sich ja wirklich nur wünschen. Schlafplatz besorgt, Ersatzteil beschafft + Werkstatt , Versicherungsschutz erweitert…. holla die Waldfee. 

Zuviel Blumen. Und was die Werkstatt angeht, hat der Käufer Glück gehabt, dass kroack da Werkstattasyl gewähren konnte. Das wären gleich gar nicht meine Blumen. 

Mit dem Käufer hat es von Anfang an gut gepasst und ganz ehrlich, wenn der nach dem Papierkram vor der Haustür nicht mehr wegkommt, wäre "Ruf Dir halt den ADAC" ziemlich daneben gewesen. 

Bearbeitet ( von fredo)

  • Ersteller
vor 17 Stunden schrieb SeppCx:

Aber der C6 passt prima auf die Bühne 

Aber der Platz reicht vorne nicht mehr, um die Abschleppöse rauszuschrauben.

vor 6 Minuten schrieb fredo:

Aber der Platz reicht vorne nicht mehr, um die Abschleppöse rauszuschrauben.

Ach irgendwas ist doch immer. Hauptsache der Platz reicht für zum Zahnriemenwechseln. Wo ein Wille ist auch ein Gebüsch. Es mangelt halt noch am Willen....

Die Bühne hat geknackt, sie sollte seit 2015 überholt werden ,es ist wie mit den deutschten Brücken, marode also kein C6 vorläufig mehr auf die Bühne bis die überholt wurde.

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