26. April 20251 J. Hallo, ich bin neu im Forum und möchte mich zuerst mal vorstellen. Ich heiße Peter und komme aus Braunschweig. Mein HY ist Baujahr 1975 und war bis 2020 in Österreich angemeldet. Nach fast 2 jähriger Komplettrenovierung steht jetzt die Zulassung nach $21 an. Nun zum Problem: Am Fahrzeug wurde 1982 eine Anhängerkupplung „Citroen Type 180U“ verbaut. Im alten Pappbrief steht Anhängelast 1250kg, Stützlast 75 kg. In den neueren österreichischen Papieren ist sie nicht mehr angegeben. Der Tüv Prüfer sagt nun, er braucht genauere Angaben über gebremst und ungebremst. Er trägt ohne genauere Angaben nur unter Bemerkungen ein: „verbaute, AHK Typ 180U nur zu Rangierzwecken“. Hat einer von euch evtl auch diese Anhängevorrichtung im Brief eingetragen und im besten Fall noch Unterlagen dazu? Gruß Peter
27. April 20251 J. Ersteller so sieht die Anhängerkupplung an meinem HY aus: vielleicht hat ja einer von euch sowas schon mal gesehen Dieser Aufkleber ist auf der AHK:
27. April 20251 J. Das ist eine originale Citroën-AHK, wie es beim HY aussieht weiß ich nicht, bei PKW sind diese in D üblicherweise nicht zulassungsfähig.
28. April 20251 J. Jaa, sowas habe ich schon gesehen. An meinem HY. Da die Anhängelast aber nur an der Hecktraverse hängt und sich nicht wie üblich an den Längsträgern oder der Hinterachse abstützt ist das leider auch so nicht eintragungsfähig, höchstens für Rangierzwecke. Was natürlich nicht heisst, dass es nicht viele weitere Jahrzehnte so funktionieren kann... Gruß, gasmann
29. April 20251 J. Ersteller Das stimmt, ist nur mit der Traverse verschraubt, evtl werden noch Kräfte über den hinteren Stossfänger nach aussen geleitet.
29. April 20251 J. Genau so eine habe ich auch dran. Hat der TÜV auch nicht eingetragen. Sollte eigentlich entfernt werden. Er hat sich dann aber darauf eingelassen, dass es auch reicht, den Kugelkopf abzuschrauben. Manchmal ist aber der Kugelkopf wieder dran und ein Fahrradträger drauf 🙂 Gruß Thomas
26. Juni 20251 J. Ersteller Inzwischen hat mein HY die HU bestanden und hat auch ein H-Kennzeichen. Die original-Anhängekupplung hat der Tüv nicht akzeptiert und nur zu Rangierzwecken erlaubt. Jetzt habe ich mir vom Franzosen eine neue AHK gekauft und montiert. Nun sagt der Tüv, er kann die AHK nicht eintragen, weil er keine Bestätigung von Citroen hat, in der die Zugkraftwerte angegeben sind. Er sagt, ab Werk hätten die wohl keine AHK, und er findet keine Unterlage, das Citroen den HY dafür freigegeben hat. Hat jemand von euch so eine Bestätigung? Gruß Peter
27. Juni 20251 J. Hallo, von welchem Hersteller bzw. welchem Typ Anhängerkupplung redest Du? Grüße Frank
27. Juni 20251 J. Ersteller Die neue Anhängerkupplung ist von gdw, sie hat die Angaben 1250 kg, 85kg Stützlast, D 8,65kN In meiner Zulassungsbescheinigung sind leider alle Felder leer und nun braucht der Prüfer Angaben von Citroen, was der HY ziehen darf
30. Juni 20251 J. Hallo Peter, anbei Unterlagen von meiner Anhängerkupplung und Fotos dazu. Eventuell hilft es Dir. Grüße Frank
3. Juli 20251 J. Hallo, es ist immer wieder eine Freude einem Hilfesuchenden mit eigenen Erfahrungen und Unterlagen weiterhelfen zu wollen und event. auch zu können. Das kostet etwas Überlegung, Zeit, Dokumente raussuchen, im Forum einfügen und auf die Anfrage antworten. Und immer wieder verblüffend, wenn der Hilfesuchende überhaupt nicht mehr reagiert. Problem gelöst? Problem im Nirvana abgetaucht? ..... . Mit einem Fragezeichen an der Anhängerkupplung: Grüße Frank
4. Juli 20251 J. Ersteller Sorry Frank, hatte in den letzten Tagen etwas Stress, danke für deine Unterlagen. Das Problem besteht noch. Leider besteht der Prüfer auf einer Citroen Bestätigung, bin dazu noch auf der Suche Gruß Peter
7. Juli 20251 J. Ersteller Ich habe jetzt die erforderlichen Citroen Bestätigungen erhalten. Ich habe in einem anderem Chat (Anhängerkupplung) von Christian-HY77 zwei Citroen-Unterlagen bekommen. In den nächsten Tagen werde ich damit zum Tüv fahren. Die Werte decken sich auch mit den Eintragungen in anderen Fahrzeugbriefen: 1250kg gebremst, 650 oder 645kg ungebremst, jeweils bis 11.5% Steigung.
20. August 20251 J. Ersteller Hallo zusammen, es hat lange gedauert, aber jetzt habe ich endlich meine neue Anhängerkupplung eingetragen bekommen (der zuständige Tüv Prüfer war einige Wochen krank), jetzt darf ich 1250kg gebremst und 650 kg ungebremst ziehen). Vielen Dank allen, die mir mit ihren Unterlagen weitergeholfen haben!
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