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André Citroën Club

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Wichtiger Hinweis zu urheberrechtlich geschützten Bildern

Hervorgehobene Antworten

vor 34 Minuten schrieb Thomas Hirtes:

Bestimmt nicht. Ich kann mich nicht erinnern, einer Gesellschaft beigetreten zu sein… Du? Wir wären dann übrigens beide Mitgesellschafter. Und: ich kenne keine GbR mit einem „Clubleiter“…

Bist du dem ACC beigetreten? Voilà. Du bist Mitgesellschafter. Ob das nun "Club" heisst oder was auch immer, ist sekundär. Und wenn sich die Gesellschaft, die mehrere tausend Mitglieder hat, einer Clubleitung unterstellt um handlungsfähig zu bleiben, dann ist das selbstgewählt, und die Mitgesellschafter haben das (stillschweigend) akzeptiert.

Ich kenne mich im deutschen Recht nicht aus, aber ich vermute, es handelt sich bei der GbR um das gleiche "Auffangvehikel" wie im schweizerischen Recht die "einfache Gesellschaft". Dieses "Auffangvehikel" kommt immer dann zum Tragen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Gesellschaft kann also formlos bzw. mündlich entstehen durch den geäusserten Willen, den gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Und ja: Sie hat einige Nachteile, in der Schweiz (aber nicht in D) z.B. die Solidarhaftung aller Mitglieder.

Bearbeitet ( von fgee)

vor 21 Minuten schrieb fgee:

Ich kenne mich im deutschen Recht nicht aus

Das hilft dann hier nicht weiter. 

vor 15 Minuten schrieb Thomas Hirtes:

Das hilft dann hier nicht weiter. 

Falls du meine Sicht inkompetent weil ausländisch findest, könntest du ja mal recherchieren, was eine GbR ist und wie sie konstituiert wird. Und dann beurteilen, ob meine Analogie vom Schweizer Recht auf das Deutsche Recht zu weit hergeholt war.

Bearbeitet ( von fgee)

vor 3 Minuten schrieb fgee:

Falls du meine Sicht inkompetent weil ausländisch findest,

Ist nicht meine Einschätzung:

 

vor 41 Minuten schrieb fgee:

Ich kenne mich im deutschen Recht nicht aus, aber ich vermute,

 

vor 12 Stunden schrieb fgee:

Ob das nun "Club" heisst oder was auch immer, ist sekundär.

Nein, "Club" ist eine Form. Genauso wie "Verein" gibt es dafür Regeln und Vorschriften. Und die bloße Angabe einer anderen Form ist rechtswidrig weil verwirrend und irreführend. Wenn "Club", dann auch "Club" und nicht "GbR". Wenn "GbR", dann nicht "Club" im Namen. Beide Rechtsformen haben auch unterschiedliche Rechte und Pflichten.

vor 11 Stunden schrieb fgee:

Falls du meine Sicht inkompetent weil ausländisch findest, könntest du ja mal recherchieren, was eine GbR ist und wie sie konstituiert wird. Und dann beurteilen, ob meine Analogie vom Schweizer Recht auf das Deutsche Recht zu weit hergeholt war.

Recherchieren müsstest eher du, denn du gibst hier gefährliches Halbwissen weiter als wäre es geltendes Recht. Ich wusste gar nicht dass man das auch in der Schweiz so macht.

Ein Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GBR) war mir bis jetzt eigentlich nur als Gesellschaftsform einer Firma bekannt.

Da sind selbst Fahrgemeinschaften oder Tippgemeinschaften etc. eingeschlossen 

https://tp-rechtsanwaelte.de/gbr/

Club kann auch Verein sein (eingetragen oder nicht)

https://www.juraforum.de/lexikon/club
 

 

Bearbeitet ( von Kronberger)
Ergänzung

Am 12.8.2025 um 20:22 schrieb fgee:

Dazu muss aber ersichtlich sein, dass es sich um ein Zitat handelt (Quellenangabe!) und das Zitat muss dem Zweck förderlich sein, einen eigenen Inhalt im selben Beitrag zu illustrieren, zu ergänzen oder zu begründen.

Das Zitat darf auch nur eine angemessene Länge haben. Diese beschränkt sich üblicherweise auf einige wenige Sätze, nicht aber ganze Seiten oder Kapitel.

Ein paar klaerende Worte der Clubleitung, oder des @admin  waeren sicher sehr hilfreich. Denn wenn es sich bei dem Club um eine GbR handelt, ist die Verwendung von fuer private Zwecke frei gegeben Bilder doch zweifelhaft.

Am 16.8.2025 um 20:37 schrieb Thomas Hirtes:

Bestimmt nicht. Ich kann mich nicht erinnern, einer Gesellschaft beigetreten zu sein… Du? Wir wären dann übrigens beide Mitgesellschafter. 

Und: ich kenne keine GbR mit einem „Clubleiter“…

Ich will hier gar kein Fass aufmachen, aber das Thema mit den Urheberrechten zeigt , wie wichtig heutzutage klare Rechtsverhältnisse sind.

Eine GbR bedarf keines schriftlichen Vertrages, schon die Verbredung von drei Freunden, um zusammen eine Reise zu machen, ist vor den Augen des Gesetzes eine GbR. In unserem Fall reicht das Abschließen der Mitgliedschaft.

Auch spannend:

https://www.juraforum.de/lexikon/clubgruendung

image.png.30bb2d8da4c06c7d2fbf276621e84e96.png

Quelle: juraforum.de

Bei juraforum.de sieht man als mögliche Formen der Gründung des Clubs genau zwei Alternativen:

- e.V.
- GbR

Zitat

Die GbR ist eine Personengesellschaft, die sich aus mindestens zwei Personen zusammensetzt. Sie ist eine einfache und flexible Rechtsform, die keine Eintragung ins Register erfordert.

  • Gründungsformalitäten: Es genügt ein freiwilliger Zusammenschluss der Mitglieder, wobei ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag empfehlenswert ist.
  • Haftung: Die Gesellschafter haften als Privatpersonen unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der GbR.
  • Rechtlicher Rahmen: GbR unterliegen den Regelungen nach §§ 705-740 BGB

Quelle: juraforum.de

Da in den mehr als 60 Jahren Vereinsgeschichte des André Citroën-Clubs keine Gründung als e.V. erfolgte, sind wir folglich eine GbR.

Bearbeitet ( von Kugelblitz)

vor 18 Stunden schrieb MatthiasM:

Ein paar klaerende Worte der Clubleitung, oder des @admin  waeren sicher sehr hilfreich. Denn wenn es sich bei dem Club um eine GbR handelt, ist die Verwendung von fuer private Zwecke frei gegeben Bilder doch zweifelhaft.

Das kommt sicher, wenn alle wieder aus Frankreich zurück sind. :)

Bearbeitet ( von Kugelblitz)

Am 14.8.2025 um 14:36 schrieb René Mansveld:

Es ist aber doch so, dass wenn Beiträge nicht explizit freigegeben (veröffentlicht) werden müssen, man erstmal kostenfrei auf den Missstand aufmerksam gemacht werden muss?

Das widerspräche dem "Geschäftsmodell" in einem kapitalistischen Rechtsstaat. 

Ein anderes Forum, indem ich auch viel unterwegs bin, hat dieser schwierigen Rechtssituation dadurch Rechnung getragen, dass man den verantwortlichen Forenbetreiber offiziell in ein baltisches Land verlegt hat. Dort greift das Abmahnwesen unserer Republik nicht ohne weiteres. Nur mal als kleine Anregung für diese wirklich ärgerliche Situation, an der nicht immer nur “dusselige“ oder “ignorante“ Forenten schuld sind, sondern auch unser Rechts- und Abmahnsystem.

  • 1 Monat später...
Am 12.8.2025 um 17:01 schrieb admin:

Wichtiger Hinweis zu urheberrechtlich geschützten Bildern

Liebe Foristinnen und Foristen,

wir mussten kürzlich eine sehr kostspielige Abmahnung bezahlen, weil ein Benutzer ein urheberrechtlich geschütztes Bild im Forum hochgeladen hat.
Das möchten wir künftig unbedingt vermeiden – zu eurem und zu unserem Schutz. Daher eine Klarstellung, die alle diesbezügliche Fragen klären sollte.

Was ist verboten?

  • Das Hochladen von Bildern, an denen ihr keine eigenen Rechte habt,

  • Bilder aus dem Internet, aus Büchern, Zeitschriften oder anderen Medien ohne eindeutige Nutzungserlaubnis,

  • Auch scheinbar „freie“ Bilder sind oft urheberrechtlich geschützt,

  • Hotlinking  (Einbetten per <img>-Tag) zu Bildern anderer Webseiten.

Erlaubt sind ausschließlich:

  • Eigene Fotos, die ihr selbst aufgenommen habt,

  • Bilder, die ausdrücklich zur freien Nutzung freigegeben sind (z. B. mit einer klaren Creative Commons-Lizenz),

  • Bilder, deren Urheber euch schriftlich die Nutzung erlaubt hat.

 

Checkliste vor dem Hochladen

  1. Habe ich das Bild selbst gemacht?

  2. Liegt eine schriftliche Erlaubnis oder eine gültige freie Lizenz vor?

  3. Kann ich diese Erlaubnis im Zweifel nachweisen?

 

Wichtiger rechtlicher Hinweis:

Sollte durch einen von euch hochgeladenen Inhalt eine Abmahnung oder Schadenersatzforderung entstehen, müssen wir den entstandenen finanziellen Schaden beim verantwortlichen Benutzer geltend machen.

Bitte helft mit, unser Forum vor solchen Vorfällen zu schützen.

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Unterstützung!

Martin

 

Hallo Martin,

kurze Frage: wurde im Bezug auf die Auffindbarkeit von Inhalten aus dem Forum durch Suchmaschinen etwas geändert? In den letzten Wochen fällt mir auf, dass ich bei der Suche nach Citroën Themen nichts mehr aus unserem Club kommt. Zusammen mit der Forumssuche (die allenfalls ausreichend ist) führt das dazu, dass man hart arbeiten muss, um bestimmte Inhalte wiederzufinden.

Danke und viele Grüße!

Fred :)

Diese Beobachtung teile ich.

Am 2.10.2025 um 10:01 schrieb Kugelblitz:

Hallo Martin,

kurze Frage: wurde im Bezug auf die Auffindbarkeit von Inhalten aus dem Forum durch Suchmaschinen etwas geändert? In den letzten Wochen fällt mir auf, dass ich bei der Suche nach Citroën Themen nichts mehr aus unserem Club kommt. Zusammen mit der Forumssuche (die allenfalls ausreichend ist) führt das dazu, dass man hart arbeiten muss, um bestimmte Inhalte wiederzufinden.

Danke und viele Grüße!

Fred :)

Das ist mir auch aufgefallen. Wenn man beispielsweise „Kreuzgelenk Xantia“ gegoogelt hat, war eines der ersten Ergebnisse immer der Club, jetzt nicht mehr. Dachte schon meine Google Anfragen der letzten Tage waren zu speziell :D

Am 2.10.2025 um 10:01 schrieb Kugelblitz:

Hallo Martin,

kurze Frage: wurde im Bezug auf die Auffindbarkeit von Inhalten aus dem Forum durch Suchmaschinen etwas geändert? In den letzten Wochen fällt mir auf, dass ich bei der Suche nach Citroën Themen nichts mehr aus unserem Club kommt. Zusammen mit der Forumssuche (die allenfalls ausreichend ist) führt das dazu, dass man hart arbeiten muss, um bestimmte Inhalte wiederzufinden.

Danke und viele Grüße!

Fred :)

Da musst du Google (oder eine andere Suchmaschine) fragen, nur die könnten das wirklich beantworten. 

  • 4 Wochen später...

 

Am 3.10.2025 um 20:43 schrieb Xantia-Luggi:

Das ist mir auch aufgefallen. Wenn man beispielsweise „Kreuzgelenk Xantia“ gegoogelt hat, war eines der ersten Ergebnisse immer der Club, jetzt nicht mehr. Dachte schon meine Google Anfragen der letzten Tage waren zu speziell :D

Ich habe das gerade mal ausprobiert: Google liefert für "kreuzgelenk xantia site:andre-citroen-club.de" gerade mal vier Ergebnisse. Duckduckgo deutlich mehr (die "site:"-Angabe funktioniert dort genau so). Es kann sich also lohnen, mehrere Suchmaschinen auszuprobieren.

Am liebsten wäre mir, dass die Suche im Forum auch Suchbegriffe mit zwei Buchstaben akzeptiert; das ist ja gerade in einem Citroën-Forum keine exotische Anforderung. 

Am 11.10.2025 um 14:54 schrieb ACCM Oliver Weiß:

Da musst du Google (oder eine andere Suchmaschine) fragen, nur die könnten das wirklich beantworten. 

Der Admin hats beantwortet. Irgendwas ist kaputt und er arbeitet dran, dass wir wieder bei Google auftauchen. 

  • Ersteller
vor 5 Minuten schrieb Kugelblitz:

Der Admin hats beantwortet. Irgendwas ist kaputt und er arbeitet dran, dass wir wieder bei Google auftauchen. 

Ja. Inzwischen sind wir wieder bei Google gelistet, aber noch nicht so gut, wie es vorher der Fall war. Das wird sich erst wieder im Laufe der Zeit verbessern.

 

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