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Wichtiger Hinweis zu urheberrechtlich geschützten Bildern

Hervorgehobene Antworten

vor 52 Minuten schrieb Ronald:

 Nur im Beitrag/Editor oder auch in der Galerie? 

Das must Du selbst herausfinden, ich finde meine Bilder noch nicht ein mal. Bei den "Benutzeralben" kann ich kein Ordnungssystem erkennen. Da waere entweder eine Anleitung oder eine etwas intuitiveres Ordnungssystem hilfrech.

vor 11 Minuten schrieb EntenDaniel:

Eigentlich ist das relativ einfach:

Ja, wenn man nur die einfachen Faelle betrachtet :)

Du scheinst meinen  Post nicht gelesen zu haben. Die Knipexzange habe ich nicht selbst photographiert, darf sie aber vielleicht aus zwei Gründen hier einstellen. 

Ich finde es auch wenig sinnvoll, Bekanntes zu wiederholen oder seine Meinung als  Orientierunshilfe zu verstehen. Wenn es einen Fachkundigen hier gibt kann er ja mal ein wenig Aufklaerung, auch was das Verlinken von Bildern angeht, geben und Martin sagt wie es gehandhabt werden soll. 

Bearbeitet ( von MatthiasM)

vor 16 Minuten schrieb MatthiasM:

Du scheinst meinen  Post nicht gelesen zu haben. Die Knipexzange habe ich nicht selbst photographiert, darf sie aber vielleicht aus zwei Gründen hier einstellen. 

Hab Dein Post schon gelesen.

Irgendwer hat dieses Bild gemacht - derjenige hat das Copyright dafür. Solange er es nicht zur Vervielfältigung freigegeben hat, ist das posten des Bildes verboten. Das Verlinken auf eine Seite, wo dieses Bild zu sehen ist, ist erlaubt - sofern der Fotograph der Seite erlaubt hat dieses Bild zu verwenden.

Das ist wie mit meinem Bild, daß jemand für sein eBay-Angebot verwenden wollte. Ich habe dem Anbieter erlaubt mein Bild für sein Angebot zu benutzen. Der Anbieter hat also mein Bild mit meiner Erlaubnis verwendet. Würde nun ein Dritter kommen und das Bild aus dem Angebot rausnehmen und weiter verwenden ist es verboten. Ich habe nur dem Anbieter erlaubt mein Bild zu benutzen. Wenn der Dritte auch das Bild verwenden möchte, hätte er dem Anbieter fragen müssen, von wem das Bild ist. Der Anbieter hätte dann auf mich verwiesen, so daß die Dritte Person bei mir um Erlaubnis der Verwendung meines Bildes bitten kann.

vor 6 Minuten schrieb EntenDaniel:

Hab Dein Post schon gelesen.

Irgendwer hat dieses Bild gemacht - derjenige hat das Copyright dafür. Solange er es nicht zur Vervielfältigung freigegeben hat, ist das posten des Bildes verboten. Das Verlinken auf eine Seite, wo dieses Bild zu sehen ist, ist erlaubt - sofern der Fotograph der Seite erlaubt hat dieses Bild zu verwenden.

Das ist wie mit meinem Bild, daß jemand für sein eBay-Angebot verwenden wollte. Ich habe dem Anbieter erlaubt mein Bild für sein Angebot zu benutzen. Der Anbieter hat also mein Bild mit meiner Erlaubnis verwendet. Würde nun ein Dritter kommen und das Bild aus dem Angebot rausnehmen und weiter verwenden ist es verboten. Ich habe nur dem Anbieter erlaubt mein Bild zu benutzen. Wenn der Dritte auch das Bild verwenden möchte, hätte er dem Anbieter fragen müssen, von wem das Bild ist. Der Anbieter hätte dann auf mich verwiesen, so daß die Dritte Person bei mir um Erlaubnis der Verwendung meines Bildes bitten kann.

Da spricht der Laie! Knipex hat das Bild nicht zur Vervielfaeltigung frei gegeben, sondern zur privaten Nutzung. Zudem kann man dem Bild die Schoepfungshoehe absprechen. Ich sehe mich nicht in der Lage beides zu beurteilen, wo privat anfaengt und wo es endet und wann ein Bild eine Schoepfungshoehe hat. Vielleicht hat es ja sogar ein Automat aufgenommen. 

Dein Beispiel hilft da leider gar nicht weiter. 

Zitat

Das Verlinken auf eine Seite, wo dieses Bild zu sehen ist, ist erlaubt - sofern der Fotograph der Seite erlaubt hat dieses Bild zu verwenden.

Dann kannst Du das Internet abschalten  :)! Aber Du bist da "ein wenig" hinterher, das haben Richter schon vor 20 Jahren entschieden, dass dem nicht so ist. Lass doch mal die Fachleute vor :)!

1 hour ago, MatthiasM said:

[...] ich finde meine Bilder noch nicht ein mal.

https://www.andre-citroen-club.de/profile/87962-matthiasm/content/?type=gallery_image&change_section=1

Ganz genau immer exakt drei Klicks entfernt.

1 hour ago, MatthiasM said:

[...] Martin sagt wie es gehandhabt werden soll. 

Steht im OP nachzulesen. Demzufolge wäre dein Knipex-Bild bei enger Auslegung der Formulierungen der neuen "Hausregeln" auch nicht zulässig und müsste wegmoderiert werden.

Bearbeitet ( von schwinge)

vor 27 Minuten schrieb schwinge:

Aber man scheint sie nicht loeschen zu koennen. Bis auf eines sind es ohnehin eigen Werke, und die Ausnahme ist ein Text.

vor 27 Minuten schrieb schwinge:

Steht im OP nachzulesen. Demzufolge wäre dein Knipex-Bild bei enger Auslegung der Formulierungen der neuen "Hausregeln" auch nicht zulässig und müsste wegmoderiert werden.

Naja, ich habe ja nichts "hochgeladen".

Hotgelinkt hat es die Forensoftware.

Und die private Nutzung ist ausdruecklich erlaubt. 

Erfuellt es wahrscheinlich das Kriterium "Schoepfungshoehe" nicht.

Aber bezieht sich das Problem nur auf Bilder? Grapiken udn Statistiken unterliegen ja auch einem Urheberschutz. Es ist ja auch wenig sinnvoll das Kind mit dem Bade auszuschuetten ....

 

Bearbeitet ( von MatthiasM)

vor 3 Stunden schrieb MatthiasM:

Lass doch mal die Fachleute vor :)!

Christian Solmecke von der Medienrechtskanzlei Wilde, Beuger, Solmecke macht Youtube-Videos zu Rechtsthemen, u.a. Urheberrecht. Vielleicht da mal schauen 🙃

Youtube -> Suche nach "WBS Legal"

Bearbeitet ( von fgee)

3 hours ago, MatthiasM said:

Naja, ich habe ja nichts "hochgeladen".

Hotgelinkt hat es die Forensoftware.

Technisch gesehen richtig. Als regelmäßiger Nutzender ist dir die Funktionsweise dieses Forums hier vertraut, bei Einfügen eines Bildlinks in den Editor erwartest du dass er das Bild automatisch "hotverlinkt". Also hast du es hotverlinkt.
Denn wenn dies nicht deinem Wunsch entspräche, könntest du diese Aktion mit einem einzigen Mausklick korrigieren.

3 hours ago, MatthiasM said:

Und die private Nutzung ist ausdruecklich erlaubt. 

So sehe ich das auch.
Und deswegen werde ich hier trotz anderslautender Weisung unserer Führung (zumindest so wie ich sie auslege) weiter so verfahren wie bisher. Zumal ich einige der "Verbote" im OP als absoluten Unsinn einstufe.

3 hours ago, MatthiasM said:

Erfuellt es wahrscheinlich das Kriterium "Schoepfungshoehe" nicht.

Aus Sicherheitsgründen sollte immer nach den Copyrightbedingungen des Rechteinhabers verfahren werden. Es sei denn, man möchte eine gerichtliche Klärung der Sachlage riskieren. Ohne fundierte Kenntnisse im Urheberrecht sollte man dieses Risiko nicht eingehen.
Wenn ich ein Moderierender in diesem Forum wäre, würde bei so einer Fragestellung folglich unverzüglich der Radiergummi Anwendung finden.

3 hours ago, MatthiasM said:

Aber bezieht sich das Problem nur auf Bilder? Grapiken udn Statistiken unterliegen ja auch einem Urheberschutz.

Du stellst Fragen. :P Wenn du Fragen zur Weiterverbreitung von Graphiken und Statistiken hast, warum fragst du nicht denjenigen der diesejenigen Graphiken und Statistiken aufbereitet hat?
Im OP ist ausschließlich von Bildern die Rede.
Statistiken, zB von Statista, dürfen zitiert werden. Und müssen wohl noch nichtmal mit Quellenangabe versehen werden (so deute ich den folgenden Text). Dort ists mit dem Urheberschutz schon schwieriger.

Quote

Kann ich Statista-Diagramme und -Graphen im Internet verwenden?

Ja, wir gestatten die Verwendung der Diagramme der frei zugänglichen Basis-Statistiken, wenn Sie unsere Nutzungsbedingungen beachten. Bitte setzen Sie bei Einbindung einer Basis-Statistik auf Ihrer Webseite einen Link auf die entsprechende Statistik bei Statista.

https://de.statista.com/statistik/tipps/#faq51d187f829f8d0766a000003

 

Im Übrigen wundere ich mich dass hier so eine Granate platziert wird, und dann ist niemand da, der die zu erwartenden Nachfragen zeitnah beantworten kann.

Bearbeitet ( von schwinge)

Am 12.8.2025 um 17:01 schrieb admin:

Wichtiger Hinweis zu urheberrechtlich geschützten Bildern

Liebe Foristinnen und Foristen,

wir mussten kürzlich eine sehr kostspielige Abmahnung bezahlen, weil ein Benutzer ein urheberrechtlich geschütztes Bild im Forum hochgeladen hat.
Das möchten wir künftig unbedingt vermeiden – zu eurem und zu unserem Schutz. Daher eine Klarstellung, die alle diesbezügliche Fragen klären sollte.

Was ist verboten?

  • Das Hochladen von Bildern, an denen ihr keine eigenen Rechte habt,

  • Bilder aus dem Internet, aus Büchern, Zeitschriften oder anderen Medien ohne eindeutige Nutzungserlaubnis,

  • Auch scheinbar „freie“ Bilder sind oft urheberrechtlich geschützt,

  • Hotlinking  (Einbetten per <img>-Tag) zu Bildern anderer Webseiten.

Erlaubt sind ausschließlich:

  • Eigene Fotos, die ihr selbst aufgenommen habt,

  • Bilder, die ausdrücklich zur freien Nutzung freigegeben sind (z. B. mit einer klaren Creative Commons-Lizenz),

  • Bilder, deren Urheber euch schriftlich die Nutzung erlaubt hat.

 

Checkliste vor dem Hochladen

  1. Habe ich das Bild selbst gemacht?

  2. Liegt eine schriftliche Erlaubnis oder eine gültige freie Lizenz vor?

  3. Kann ich diese Erlaubnis im Zweifel nachweisen?

 

Wichtiger rechtlicher Hinweis:

Sollte durch einen von euch hochgeladenen Inhalt eine Abmahnung oder Schadenersatzforderung entstehen, müssen wir den entstandenen finanziellen Schaden beim verantwortlichen Benutzer geltend machen.

Bitte helft mit, unser Forum vor solchen Vorfällen zu schützen.

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Unterstützung!

Martin

 

Hallo Martin,

gibt es eine Überprüfung der hochgeladenen Bilder und gezielte Entfernung um das Potenzial weiterer Abmahnungen zu verringern? Wie kann man Bilder aus der eigenen Galerie löschen?

Schöne Grüße

Dirk

vor 7 Stunden schrieb schwinge:

Aus Sicherheitsgründen sollte immer nach den Copyrightbedingungen des Rechteinhabers verfahren werden.

Kann man machen. Man kann auch freiwillig einen Regenschirm mitnehmen auf den Spaziergang im Hochsommer, falls überraschend ein Gewitter dräut. Man kann auch freiwillig zuhause bleiben im Corona-Sommer, damit man sich am See sicher sicher nicht ansteckt.

Das Leben ist voller Risiken. Ich finde: Der Missbrauch einer Sache sollte nicht derart verhindert werden, dass der bestimmungsgemässe Gebrauch ganz oder teilweise nicht mehr möglich ist.

Letztlich ist es eine Frage der Verhältnismässigkeit. Leitend dabei kann die Frage sein: Wem kann welcher Schaden entstehen, und wie wäre er abzuwenden?

Um bei dem Bild der Knipex-Zange zu bleiben: Knipex verdient ihr Geld nicht mit der Lizenzierung von Fotos. Der Fotograf, der das Bild gemacht hat, aber schon. Der wurde aber bereits ordnungsgemäss entschädigt von Knipex, seinem Auftraggeber.

Bearbeitet ( von fgee)

Hier referiert Christian Solmecke darüber, ob man Spotify- oder Youtube-Musik auf sein Endgerät runterladen darf, ohne dafür Nutzungsgebühren zu entrichten. Spoiler: Youtube sagt man darf nicht, Solmecke sagt man darf doch.

Die Erklärungen ermöglichen den Vergleich mit den hier diskutierten Themen. 

 

Schade, daß das Thema teilweise schon wieder ausufert und der Themenstarter, der gleichzeitig Verantwortlicher ist, nicht zur Klärung beiträgt. 

vor 19 Stunden schrieb fgee:

Es kommt darauf an, ob das Bild eine genügend grosse "Schöpfungshöhe" hat.

M.E. wird die Schöpfungshöhe bei Bildern immer angenommen.

Sie spielt eher bei Texten eine Rolle. Zum Beispiel hat i.d.R. eine Tabelle der Handball-Liga keine ausreichende Schöpfungshöhe. Ein "normal" geschriebener Text schon.

Grüße
Andreas

vor 2 Stunden schrieb fgee:

Knipex verdient ihr Geld nicht mit der Lizenzierung von Fotos. Der Fotograf, der das Bild gemacht hat, aber schon. Der wurde aber bereits ordnungsgemäss entschädigt von Knipex, seinem Auftraggeber.

Dies ist nicht zutreffend. Der Fotograf steht selbstverständlich bei jeder Nutzung ein Anteil zu. Ich habe früher Bücher übersetzt und noch über Jahre ein paar Groschen bekommen, wenn die Bücher in Bibliotheteken ausgeliehen wurden.

Grüße
Andreas

vor 5 Minuten schrieb AndreasRS:

Dies ist nicht zutreffend. Der Fotograf steht selbstverständlich bei jeder Nutzung ein Anteil zu. Ich habe früher Bücher übersetzt und noch über Jahre ein paar Groschen bekommen, wenn die Bücher in Bibliotheteken ausgeliehen wurden.

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk bedarf einer Schöpfungshöhe. Ist diese nicht gegeben, greift das Urheberrecht schon gar nicht. Anders gesagt, dann ist auch kein Verstoss gegen das Urheberrecht möglich.

Das ist also eine sehr wichtige Frage: Liegt überhaupt ein Verstoss vor? Wenn die Antwort "nein" ist, braucht man nicht weiter zu suchen.

Deine Übersetzungen sind von dir erstellte Bearbeitungen von Werken des Original-Autors. Deine Bearbeitung erfordert für das Formulieren der Sätze eine erhebliche schöpferische Leistung von dir; die Schöpfungshöhe ist klar gegeben. Hingegen das Bild von der Zange auf weissem Hintergrund ist so banal, das könnte jeder in fünf Minuten mit dem Handy selber anfertigen.

Es darf so sein, dass wir uns hier uneins sind; dies zeigt, dass das Thema einer Einordnung bedarf. Und wie beim Tempolimit auf einer Strasse ist es sehr individuell, wie nahe ans Limit (oder darüber) jemand gehen möchte.

Ich möchte nicht in vorauseilendem Gehorsam auf meine Nutzungsrechte, die mir vom Urheberrechtsgesetz eingeräumt werden, verzichten. Dies vor dem Hintergrund, dass ich selber auch eigene Inhalte erstelle und veröffentliche und durchaus sensibilisiert bin für die Anliegen eines Autors.

vor 19 Minuten schrieb silvester31:

Schade, daß das Thema teilweise schon wieder ausufert und der Themenstarter, der gleichzeitig Verantwortlicher ist, nicht zur Klärung beiträgt. 

Versuchen wir's mal:

Wenn ein Forums-Nutzer einen Link postet und die Foren-Software den verlinkten Inhalt automatisch einbettet, dann hat der Forums-Nutzer eben genau nichts eingebettet. Es war die Software. Und es obliegt dem Forums-Betrieber, das automatische Einbetten abzustellen. Vor diesem Hintergrund sehe ich Regress auf den Forums-Nutzer im Falle einer Abmahnung als rechtlich nicht durchsetzbar. – dies in Extrapolation von RA Solmeckes Argumentation in obigem Video, warum das Herunterladen von Youtube-Videos unter Inanspruchnahme von Tools zum Zwecke der Privatkopienahme keine Urheberrechtsverletzung darstellt: Der Forums-Nutzer begeht gar keine Handlung, die eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Hallo,

wir reden aneinander vorbei.

Das eine ist die Schöpfungshöhe.

Das andere ist, dass der Urheber für jede Nutzung eines geschützten Werkes Geld verlangen darf.

Also die Rechteinhaber eines Films bekommen Geld für die Aufführung im Kino, für die Bluray-Verkäufe, für's Streaming, für Fernseausstrahlungen etc. Deswegen gibt es Leute, die ihr ganzes Leben von einem einzigen Chart-Hit leben können. Vor allem, wenn sie das Werk auch noch komponiert und arrangiert haben.

Grüße
Andreas

vor 9 Minuten schrieb fgee:

warum das Herunterladen von Youtube-Videos unter Inanspruchnahme von Tools zum Zwecke der Privatkopienahme keine Urheberrechtsverletzung darstellt

Ja, eine Privatkopie ist eine Kopie zur privaten Nutzung. Jeder darf meine selbst angefertigten Fotos, die ich hier veröffentliche, für sich selbst herunterladen und benutzen, um seinen Xantia zu reparieren.

Die Veröffentlichung meiner Fotos – also auch das Integrieren auf Webseiten – fällt hingegen unter das Urheberrecht. Streng genommen ist es sogar verboten, meine Fotos, die ich in diesem Forum veröffentliche, in einem anderen Faden einzubetten.

Ansonsten ist Marion ihr Kochbuch seit vielen Jahren bekannt.

@fgee: Aus obigem Artikel "Paragraf 72 des Urheberrechtsgesetzes stellt quasi blanko jedes Lichtbild unter Schutz - anders als bei Texten unabhängig von der Schöpfungshöhe."

Grüße
Andreas

Bearbeitet ( von AndreasRS)

vor 17 Minuten schrieb AndreasRS:

Das eine ist die Schöpfungshöhe.

Das andere ist, dass der Urheber für jede Nutzung eines geschützten Werkes Geld verlangen darf.

Ja, korrekt. Wenn die Schöpfungshöhe jedoch nicht gegeben ist, erübrigt sich der zweite Satz.

Die nächste Frage ist, ob der Urheber überhaupt noch Inhaber des Urheberrechts am Werk ist.

Der Fotograf hatte mit Knipex einen Vertrag "ich mache die Foto und du gibst mir dafür Geld". Dieser Vertrag wurde erfüllt (nehme ich mal an). Der Fotograf hat also bekommen, was er verlangt hat, und Knipex auch (nämlich das Foto). Was wir nicht wissen ist, ob die Rechte am erstellten Werk (dem Bild) durch die Bezahlung der Entlohnung an Knipex übergingen. Als Firma Knipex würde ich das wollen für das besagte Foto, sonst kann ich es nicht frei verwenden (beispielsweise in Katalogen). Nehmen wir also an, die Rechte liegen bei Knipex, nicht mehr beim Fotograf. Dies ist ein Vorgang, der durchaus üblich ist, z.B. in Arbeitsverträgen von Programmierern: Per Klausel im Arbeitsvertrag gehen die Rechte am Arbeitsergebnis vollständig an den Arbeitgeber über und sind mit der Bezahlung des vereinbarten Lohnes vollständig abgegolten.

Dazu kommt (und wurde bisher nicht erwähnt), dass oftmals eine nicht-kommerzielle Verwendung eines Werkes durch die Rechteinhaberin geduldet wird. Im Zweifelsfall muss die Erlaubnis, das Werk nicht-kommerziell und unentgeltlich zu nutzen, halt eingeholt werden. Auch dies ist eine Frage der Verhältnismässigkeit: Publiziere = veröffentliche ich eine Webseite mit fremden Bildern, tue ich gut daran, die Rechteinhaber um Erlaubnis zu bitten. Schreibe ich eine Rundmail an meine Freunde mit einem fremden Bild darin, dann spare ich mir das Nachfragen eher. Auch aus dem Grund, weil der Vorgang vergleichbar (aber nicht identisch) ist mit dem Rumzeigen eines Bildes an einem Stammtisch oder Familienfest.

Bearbeitet ( von fgee)

Am 12.8.2025 um 17:01 schrieb admin:

wir mussten kürzlich eine sehr kostspielige Abmahnung bezahlen, weil ein Benutzer ein urheberrechtlich geschütztes Bild im Forum hochgeladen hat.

Es ist aber doch so, dass wenn Beiträge nicht explizit freigegeben (veröffentlicht) werden müssen, man erstmal kostenfrei auf den Missstand aufmerksam gemacht werden muss? Zumindest ist das mein Wissensstand.

Noch ein Beispiel für Fotorechte, Fotokauf, Fotograf:

Ich habe auf einer Webseite ein Foto integriert, dass auf einem 24" Bildschirm in etwa die Größe eines 50 Cent Stückes hatte. Abgebildet darauf war ein Obstkorb. 

Ich habe das Foto ganz legal und offiziell bei einem Online-Bilderdienst um - ich glaube - 35 Euro gekauft. Mit allen erdenklichen Rechten und Nutzungsmöglichkeiteb. Ich habe somit auch schriftlich alle Rechte am Foto erworben.

Tja, dann bin ich von einem Hamburger Anwalt zur Zahlung von 350 Euro an ihn bzw. den Südtiroler Fotografen verpflichtet worden. Er hat das Foto per Softwaresuche auf meiner Webseite entdeckt.

Grund der Zahlung war: ich hatte bei dem Mini-Foto den Namen des Fotografen nicht unmittelbar daneben geschrieben. Rein technisch wäre das mit dem Webseitentool auch gar nicht möglich gewesen.

Also auch hier gilt besondere Vorsicht!

Anwälte die zu doof sind mit richtigen Fällen Geld zu verdienen sitzen halt den ganzen Tag am Rechner und zocken andere mit Abmahnungen ab. Haben sie in der Kindheit auch schon gemacht den ganzen Tag am Rechner zocken - pfui...

Das ist alles besonders spannend angesichts der nach wie vor nicht eindeutigen Rechtsform des ACC.

Bei Gründung des ACC in der 60er-Jahren war das unkompliziert, aber ich halte es inzwischen für ein Risiko, ohne klare Klärung der Rechtsform unterwegs zu sein.

Durch eine Gesetzesänderung in 2024 hat sich die Situation wieder verändert:

 https://www.wb-legal.de/blog-rechtsnews/vereinsrecht-mopeg-pxjpj

 

vor 11 Stunden schrieb Thomas Hirtes:

Das ist alles besonders spannend angesichts der nach wie vor nicht eindeutigen Rechtsform des ACC.

Bei Gründung des ACC in der 60er-Jahren war das unkompliziert, aber ich halte es inzwischen für ein Risiko, ohne klare Klärung der Rechtsform unterwegs zu sein.

Durch eine Gesetzesänderung in 2024 hat sich die Situation wieder verändert:

 https://www.wb-legal.de/blog-rechtsnews/vereinsrecht-mopeg-pxjpj

 

Die Rechtsform ist klar: der Andre Citroen-Club ist eine GbR. Eine sogenannte BGB Gesellschaft. 

Bearbeitet ( von Kugelblitz)

vor 2 Stunden schrieb Kugelblitz:

Die Rechtsform ist klar: der Andre Citroen-Club ist eine GbR. Eine sogenannte BGB Gesellschaft. 

Bestimmt nicht. Ich kann mich nicht erinnern, einer Gesellschaft beigetreten zu sein… Du? Wir wären dann übrigens beide Mitgesellschafter. 

Und: ich kenne keine GbR mit einem „Clubleiter“…

Ich will hier gar kein Fass aufmachen, aber das Thema mit den Urheberrechten zeigt , wie wichtig heutzutage klare Rechtsverhältnisse sind.

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