3. September 20253. Sep ..ich habe eben mit dem RA telefoniert.. Das Auto wird für den Preis nicht repariert werden, da die Kosten hierfür den Wiederbeschaffungswert und/oder Restwert bei weitem übersteigen würde. Somit muss ich mit dem Schaden leben, da ich das Auto nicht verkaufen möchte (es steht dann in der Restwertbörse) und Geld gibt es auch keines..
3. September 20253. Sep und wie hoch wäre laut Gutachter der Wiederbeschaffungswert eines "identischen" aber schadlosen C5?
3. September 20253. Sep vor 42 Minuten schrieb hotrats: ..ich habe eben mit dem RA telefoniert.. Das Auto wird für den Preis nicht repariert werden, da die Kosten hierfür den Wiederbeschaffungswert und/oder Restwert bei weitem übersteigen würde. Somit muss ich mit dem Schaden leben, da ich das Auto nicht verkaufen möchte (es steht dann in der Restwertbörse) und Geld gibt es auch keines.. Das ist Quatsch !
3. September 20253. Sep ..ich habe keine Ahnung und bin ziemlich verwirrt. Wie hoch der "Wiederbeschaffunsgwert" ist oder wäre, weiß ich nicht, da ich das Gutachten noch nicht vorliegen habe. Ich hoffe, dass mir die Werkstatt heute Abend diese mailt. Und warum das Quatsch sein soll, verstehe ich nicht; immerhin habe ich das vom RA gehört.. So komme ich nachher mit ein paar Euro raus und hab dafür ein Auto, das eine Delle hat..
3. September 20253. Sep Seuffz. Der Restwert im Gutachten kann von der Versicherung in einer bestimmten Frist durch ein höheres Angebot ausgehebelt werden, ganz ungünstigerweise kommt dann eine kleinere Summe raus als die sich aus dem Gutachten errechnet. Also 4500 Autowert z. B. Börsenangebot 2500 dann gibts nur 2000 Das ist genau gesetzlich festgelegt und ein kundiger Anwalt weiß das
3. September 20253. Sep ..der Wert des Autos liegt bei -wenn ich das vorhin recht gesehen habe- 820 Euro. Wenn nun einer 600 bietet... da bleibt nicht viel
3. September 20253. Sep ..der RA wird das auch machen; er hat mir auf der anderen Seite aber nicht viel Hoffnung gemacht..
3. September 20253. Sep Du hast unbestreitbar einen wirtschaftlichen Schaden erlitten ! Der muss dir ersetzt werden. Dafür gibt's die Versicherungen. Wenn jetzt der Wiederbeschaffungswert 4000€ ist (fiktiv), dann werden dir die ausgezahlt. Dann ist aber das Auto weg, bei dem der in der Restwertbörse am meisten geboten hat. Behältst Du das Auto, werden von den 4000 die MwSt. abgezogen und das was der Höchstbietende geboten hat. Kommen also vielleicht 2000-2300€ raus. Und Du hast dein Auto weiterhin.
3. September 20253. Sep vor 3 Minuten schrieb hotrats: ..der Wert des Autos liegt bei -wenn ich das vorhin recht gesehen habe- 820 Euro. Wenn nun einer 600 bietet... da bleibt nicht viel Der Wert im jetzigen Zustand ist 820€ ! Das ist nicht der Wiederbeschaffungswert ! Die 820€ sind das Mindestgebot. Wart einfach ab, wie hoch der Wiederbeschaffungswert beziffert ist. Und was dir die Versicherung freiwillig anbietet. Sonst ist das alles nur Spekulation.
3. September 20253. Sep das ist alles noch Kaffeesatzleserei solange wir nicht wissen wie hoch der Schaden ist und der Wiederbeschaffungswert des Autos. Erst dann kann man zB sehen, ob die 130%-Regel greifen könnte. Ganz allgemein: dass dieser Schaden eine Höhe von 6.000€ haben soll, ist ein gutes Beispiel dafür, wie absurd diese Gutachten erstellt werden und warum in der Folge die Versicherungsprämien immer weiter und immer schneller steigen. Für 6.000€ gibts hier vermutlich eine neue Tür oder ein neues Seitenteil; das hat doch alles mit zeitwertgerechter Reparatur nichts mehr zu tun. Zeitwertgerecht wäre Smartrepair; diese Möglichkeiten bleiben bei den Regulierungen der Versicherungen nach meiner Kenntnis noch komplett aussen vor.
4. September 20254. Sep ..so das Gutachten liegt nun vor; da steht: Reparaturkosten knapp 5.500 Euro Wiederbeschaffungswert 4.500 Euro Restwert 820 Euro Totalschaden bei KM-Stand - knapp 205.000 km Es gab ein Restwertangebot i.H.v. Euro 820 Das nächste Angebot lag bei 350 Euro Das letzte Angebot war 0 Euro
4. September 20254. Sep ..eben mit dem RA telefoniert: Er fordert von der Versicherung 4.500 Euro, die Versicherung zieht 820 Euro ab, ich bekomme 3.700 Euro. Vorausgesetzt es bietet niemand mehr dafür; notfalls v e r k a u f e ich den C5 für 820 Euro. Es sieht also doc nicht ganz so schlimm aus.. aber immer noch schlimm genug, dass ich nun ein Schadenauto habe..
4. September 20254. Sep vor 24 Minuten schrieb hotrats: Reparaturkosten knapp 5.500 Euro Steht da auch der Umfang der Instandsetzung nebst Teile?
4. September 20254. Sep Ja, ist alles genau aufgeschlüsselt: Material, Lohn, Nebenkosten, Ersatzteile, Lackierung, Arbeitslohn,..
4. September 20254. Sep vor 13 Minuten schrieb hotrats: Vorausgesetzt es bietet niemand mehr dafür; notfalls v e r k a u f e ich den C5 für 820 Euro. sorry, ich verstehe Dich nicht. Das Auto ist voll fahrbereit; warum solltest Du es also für die läppischen 820€ abgeben?
4. September 20254. Sep vor 14 Minuten schrieb hotrats: ich bekomme 3.700 Euro. nein, wenn Du nicht reparierst, zieht die Versicherung die MwSt ab
4. September 20254. Sep im Rahmen der 130% Regelung könntest Du übrigens reparieren lassen. Aber wenn Dein RA das Geld ohne Reparatur anfordert, scheint ja die Reparatur gem Gutachten kein Thema zu sein Bearbeitet (4. September 20254. Sep von Andreas Strunk)
4. September 20254. Sep Die Überlegung ist die, dass ich das Auto kosmetisch reparieren lasse - so, dass es nicht rosten kann. Also ohne die Versichung hintendran. Bei dem KM-Stand ist das wohl das beste. Verkaufen für 820 Euro würde ich es (...), wenn die Versicherung käme und sagen würde, dass es einen Bieter gibt, der mehr als diesen Betrag bezahlt. So würde der Erlös nicht weniger werden..
4. September 20254. Sep 20 minutes ago, hotrats said: ..eben mit dem RA telefoniert: Er fordert von der Versicherung 4.500 Euro, die Versicherung zieht 820 Euro ab, ich bekomme 3.700 Euro. Vorausgesetzt es bietet niemand mehr dafür; notfalls v e r k a u f e ich den C5 für 820 Euro. Es sieht also doc nicht ganz so schlimm aus.. aber immer noch schlimm genug, dass ich nun ein Schadenauto habe.. Das ist doch prima! Es handelt sich doch nur um einen Auto (einen Gebrauchstgegenstand). Die Kratzer sind nicht schön, aber was soll es. Die sieht man nicht wenn man im Auto sitzt. Ich hatte soetwas ähnliches mit unser letzter Renault Espace 4. Da ist eine hinter drauf gefahren. Die Anhängerkupplung hat das meiste aufgefangen (einige Bolzen waren krumm!) ansonsten gab es nur eine Riss in der hintere Stoßstange. Dafür habe ich dann auch knapp 3000,- Euro bekommen, die Stoßstange selber geflickt (und eine neue Anhängerkupplung dran gebaut) und das Auto weiter gefahren. (Einen Anwalt habe ich dafür nicht gebraucht.) Der unabhängige Gutachter hat damals gesagt dass wenn man das Auto selbst mindestens einen Jahr lang weiter fährt, daß man dann den Abzug (hier 820 Euro) zurückbekommt.
4. September 20254. Sep vor 24 Minuten schrieb hotrats: Material, Lohn, Nebenkosten, Ersatzteile, Lackierung, Arbeitslohn,.. zeig/ schreib mal.
4. September 20254. Sep vor 19 Minuten schrieb hotrats: Verkaufen für 820 Euro würde ich es (...), wenn die Versicherung käme und sagen würde, dass es einen Bieter gibt, der mehr als diesen Betrag bezahlt. So würde der Erlös nicht weniger werden.. meine ich das nur, oder wird es langsam wirr? Wenn die Versicherung ein höheres Gebot präsentiert, sind die 820 Euro doch Geschichte
4. September 20254. Sep ..die Versicherung / der RA geht vom Wiederbeschaffungswert aus; hiervon werden die 820 Euro (Restwert) abgezogen; so hat es der RA erklärt.. die 820 Euro spielen deshalb eine Rolle, weil das jemand für das Auto bezahlen würde. Präsentiert die Versicherung ein höheres Gebot (als die 820 Euro), bekäme ich weniger.. Bearbeitet (4. September 20254. Sep von hotrats)
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