3. April3. Apr 1 Stunde her, M. Ferchaud schrieb:Klar, die Ordnungshüter werden einem YouTube-Video mehr rechtliche Grundlage abgewinnen, als einem Paragraphen der StVZO.Dreamland.genau, am 01. April vielleicht 🤣
3. April3. Apr 2 Stunden her, Andreas Strunk schrieb:Wir kauen das Thema hier regelmäßig durchEben. Daraus ergibt sich ja die klare Empfehlung: Wem es so gefällt, der soll Gelb drinlassen auf eigenes Risiko! Soll jetzt nicht die Diskussion abwürgen 😉. Vor allem Glückwunsch zum tollen Auto und dem gelassenen Umgang damit.
3. April3. Apr Ersteller Also liebe Leute, ich mach jetzt erst mal gar nichts als mein Auto zugenießen und meine Basis zu chillen.Und was ist wenn ich die nächsten 20 Jahre gar nicht wegen der gelben Lampen angehalten werde????Umsonst aufgeregt. Da hab ich wirklich keine Lust drauf.
3. April3. Apr Es regt sich ja niemand auf. Aber klarstellen daß diese Beleuchtung in D nicht zulässig ist jedoch weitestgehend toleriert wird wird man doch wohl dürfen. Wir hatten die letzten Jahre an BX/CX auch keine Probleme mehr damit, vor 20 Jahren sah das anders aus. Nur beim 2CV hat es nie jemanden gestört.
4. April4. Apr Ersteller Wir sollten bei der Diskussion um gelbe Scheinwerfer etwas differenzierter vorgehen:A) Fahrzeuge älter als 30 Jahre, die mit gelben Scheinwerfern vom Band gelaufen (z.B. Import Oldtimer aus Frankreich) und nun in Deutschland 🇩🇪 mit H-Kennzeichen zugelassen sind B) Oldtimer, die ursprünglich nicht mit gelber Beleuchtung ab Werk ausgestattet waren und noch immer in Deutschland mit H-Kennzeichen (älter 30 Jahre) zugelassen sindC) alle anderen Fahrzeuge Für Fahrzeuge der Gruppe B und C ist Deine These nachvollziehbar.Bei Fahrzeugen der Gruppe A möchte Ich Dich @bx-basis bitten, für alle Interessierten hier im Forum einmal anzuführen, auf welche Fakten und Belege Du Dich über den Paragraf 50 StVo hinaus stützt?Gibt es Dokumente? Aktuelle Rechtsprechung? Hast Du Gespräche mit Experten für Oldtimer vom TÜV gesprochen? Die Foren sind voll mit dem kategorischen „Nein! das ist VERBOTEN“, als Beleg dienen eigene Erfahrungen mit der Polizei die oft schon 20 Jahre alt sind und möglicherweise Fahrzeuge der Kategorie B oder sogar C betreffen sowie der ständig zitierte Paragraf 50 StVo, den wir alle googeln können.In den letzten 20 Jahren hat sich möglicherweise die Rechtsauffassung insbesondere um historische Fahrzeuge geändert, der von mir angeführte Beleg von einem TÜV Experten im Video weiter oben deutet darauf hin.
4. April4. Apr Der Paragraph 50 ist eindeutig. Gäbe es von dieser Vorschrift eine Ausnahme so wäre die irgendwo aufgeführt, so wie es z.B. für andersfarbige Blinkleuchten bis zu einer bestimmten EZ oder auch für die Einbaupflicht von Gurten geregelt ist.Hier ist ja der ein oder andere Prüfungenieur unterwegs, der kann sicher bestätigen oder auch widerlegen daß "Abblendlicht Farbe gelb statt weiß" (so stand es einst bei mir im HU-Bericht) ein erheblicher Mangel ist.Rechtlich ist es in D genau so eindeutig wie in F. In beiden Ländern muß das Licht weiß sein. In F jedoch darf es bei Erstzulassung vor 1993 auch gelb sein, diese Ausnahme gibt es in D nicht. Ich glaube in Österreich gilt eine ähnliche Regelung.Für die Tatsache daß es nicht geahndet wird und sogar bei der HU oft durchgeht gibt es keine Rechtsgrundlage. Wenn Du auf einen Ordnungshüter triffst der gerade schlecht drauf ist und keine alten Karren mag dann gibts Verwarnungsgeld und Mängelkarte sowie die Einladung das Fahrzeug mit weißen Lampen vorzuführen. Bearbeitet (4. April4. Apr von bx-basis)
4. April4. Apr der Absatz 1 des Paragraphen 50 der StVZO ist ziemlich eindeutig formuliert:„für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weisses Licht verwendet werden“Auch in den Richtlinien zum H Kennzeichen habe ich zur Zulässigkeit gelber Scheinwerfer nichts gefunden; es wird da andersherum klar geregelt, dass von der StVZO geforderte Nachrüstungen zulässig sind. Das lässt für mich nur den logischen Schluss zu, dass die StZVO hier ganz normal zu beachten ist. Es werden da auch diverse andere Themen mit klaren Baujahrsgrenzen geregelt, wie zB AU Pflicht oder ab wann eine VIN eingeschlagen sein muss. Und ausgerechnet bei den Scheinwerfen soll das anders sein weil frankophile Fahrzeugbesitzer gelbe Scheinwerfer so schön finden? Wenn man weiter recherchiert findet man übrigens reichlich Aussagen, dass gelbe Scheinwerfer zulässig sein KÖNNTEN, zusätzlich zu dem Hinweis, dass man sich dazu dann eine Ausnahmegenehmigung besorgen sollte. Warum wohl? weil es eben lt StVZO nicht zulässig ist. Ich habe aber keinen einzigen Hinweis darauf gefunden, dass das irgendwer tatsächlich mal geschafft hat. Und nur mit einer auf Basis einer solchen Ausnahmegenehmigung erfolgten Eintragung der gelben Scheinwerfer ist man bei künftigen HU und Polizeikontrollen auf der sicheren Seite. Aber wer mitten in der Nacht Spass an Diskussionen mit der Polizei hat, kann ja gerne die gelben Scheinwerfer nutzen, man sollte nur eben nicht überrascht sein wenn das Stress gibt.
4. April4. Apr Der Mythos mit dem Bestandschutz kommt vermutlich daher, dass §50 der StVZO im Laufe der Jahrzehnte auch Änderungen erfahren hat. Bis zum 20.07.1973 sagte der nämlich noch aus das zur unmittelbaren Ausleuchtung der Fahrbahn neben weiß auch schwachgelbes Licht verwendet werden darf. Das ist aber kein Freifahrschein für Franzosen Gelb, denn „schwaches Gelb“ und „selektives Gelb“ ist nicht dasselbe. Das ist der Fallstrick. Die Definition wurde gewählt, um leicht gelbstichige Leuchtmittel nicht illegal zu machen. Einige PI scheinen da aber den Unterschied nicht zu kennen.Nach meiner Auffassung der StVZO und deren Änderungen, wäre Franzosen Gelb dann zulässig, wenn die Erstzulassung vor dem 1.1.1954 lag, denn erst ab da tauchte die Vorgabe der Farbe auf. §72 sagt dann dazu, sinngemäß, es gelten die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Vorschriften. So kenne ich das auch von US-Cars mit roten Blinkern. Am 1.1.1970 tauchte die Farbvorgabe für Blinker (§54) erstmals auf. Nach §72 Abs. 2 durften alle mit EZ vor 1970 rote Blinker haben.
4. April4. Apr Das gleiche gilt für orange Rückfahrscheinwerfer, die früher in Frankreich üblich waren. Den TÜV hat das schon zweimal bei meinem 69er BMW E3 nicht gestört. Die müssen aber nach der Gesetzeslage auch weiß sein. Bearbeitet (4. April4. Apr von Thomas Hirtes)
4. April4. Apr Ersteller Danke für Eure Ausführungen.Auf eines können wir uns sicher alle einigen: wer es sich eintragen lässt ist „Safe“.
4. April4. Apr 2 Stunden her, laradu schrieb:Danke für Eure Ausführungen.Auf eines können wir uns sicher alle einigen:wer es sich eintragen lässt ist „Safe“.Nicht mal da wäre ich sicher.Ein versierter Ordnungshüter wird nicht viel auf eine Eintragung geben, wenn er sich auf den Paragraphen 50 stützt. Die Regelung der StVZO ist eindeutig. Es gibt nicht einmal eine Begründung technischer Notwendigkeit, dass gelbe Leuchtmittel verwendet werden müssten.Ein ähnliches Thema sind die bogenförmigen Kennzeichen für ID/DS erster und zweiter Front. Ich hatte mir Anfang der 90er in Hannover eine Ausnahmegenehmigung dafür ausstellen lassen, die mir kurze Zeit später wegen der Berufung eines anderen D-Modell-Besitzers auf meine Genehmigung aufgrund eines Berichts in der HP wieder aberkannt wurde.Das allerdings wusste die Zulassungsstelle in Pforzheim nicht, und so diente das Dokument als Legitimation für ein neues bogenförmiges Nummernschild (damals mussten die Schilder noch regional ausgestellt sein).Probleme hatte ich deswegen im Alltag nie.Aber fahr einfach mit den gelben Lampen. Mache ich mit meiner 58er DS19 auch.
4. April4. Apr 7 Stunden her, Thomas Hirtes schrieb:Das gleiche gilt für orange Rückfahrscheinwerfer, die früher in Frankreich üblich waren.Den TÜV hat das schon zweimal bei meinem 69er BMW E3 nicht gestört. Die müssen aber nach der Gesetzeslage auch weiß sein.Nicht zu vergessen die gelben Bremslichter, die 1966/1967 D-Modelle zierten.
5. April5. Apr Ersteller Zeit: 3.4.2026 um 09:41, laradu schrieb:Übrigens: wie komme ich denn an den Scheinwerfer ran zum Birnen Austauschen??Jetzt haben wir so viel über Paragrafen diskutiert…Mag mir jemand von euch obige praktische Frage beantworten? Danke 🙏
5. April5. Apr Ersteller 10 Stunden her, M. Ferchaud schrieb:Nicht mal da wäre ich sicher.Ein versierter Ordnungshüter wird nicht viel auf eine Eintragung geben, wenn er sich auf den Paragraphen 50 stützt.Die Regelung der StVZO ist eindeutig. Es gibt nicht einmal eine Begründung technischer Notwendigkeit, dass gelbe Leuchtmittel verwendet werden müssten.Ein ähnliches Thema sind die bogenförmigen Kennzeichen für ID/DS erster und zweiter Front. Ich hatte mir Anfang der 90er in Hannover eine Ausnahmegenehmigung dafür ausstellen lassen, die mir kurze Zeit später wegen der Berufung eines anderen D-Modell-Besitzers auf meine Genehmigung aufgrund eines Berichts in der HP wieder aberkannt wurde.Das allerdings wusste die Zulassungsstelle in Pforzheim nicht, und so diente das Dokument als Legitimation für ein neues bogenförmiges Nummernschild (damals mussten die Schilder noch regional ausgestellt sein).Probleme hatte ich deswegen im Alltag nie.Aber fahr einfach mit den gelben Lampen. Mache ich mit meiner 58er DS19 auch.Schon krass das Dir das trotz Eintragung passiert ist. Wenn der Amtsschimmel einmal wiehert… 🥶Da muss ich an den wunderbaren Werner Comic denken wie der Biker seinen Wurstblinker eintragen lassen will…Werner der Wurstblinker🤭😅😆 Bearbeitet (5. April5. Apr von laradu)
5. April5. Apr 3 Stunden her, laradu schrieb:Jetzt haben wir so viel über Paragrafen diskutiert…Mag mir jemand von euch obige praktische Frage beantworten?Danke 🙏
5. April5. Apr Ich bin von den Ordnungshütern schon mal für die gelben Birnchen in der Ente gelobt worden. "...so typisch französisch!"Angesichts der aktuellen Kirmesbeleuchtung bei vielen aktuellen Fahrzeugen würde ich mir keine Gedanken über die gelben Birnchen machen. Vielleicht ist es sinnvoll, weiße Birnchen an Bord zu haben, die man im Fall der Fälle schnell mal tauschen kann.
5. April5. Apr Der Julian hat sich schonmal um dieses Gelb-Lampen-Thema gekümmert und ich hab davon im Speicher, daß es um die Definition des "gelben Lichtes" geht.Demnach ist gelbes Licht am KFZ das eines Blinkers und nicht das eines Scheinwerfers.Wurde mir im Gespräch mit "meinem" TÜV-Sachverständigen, der nix dahersagt, ohne vorher in seine Literatur zu schauen, bestätigt.Die Gelb-Anmutung eines Hauptscheinwerfers ist subjektiv und dadurch fliessend. Schau mal auf einen 6Volt-11CV im Leerlauf oder auch einen Käfer.Abseits des Coolness-Faktors ist das "gelbe" Gefunzel, speziell der H1-Reflektoren der Kängurus, nicht fahrbar.Die sind selbst mit Weisslicht die schlechteste aller D-Modell-Varianten.Gämmelkram.Heute inmitten des, wie ich finde, seeehr blendenden LED-Gegenverkehrs, ist mit den Dingern in Verbindung mit Colorglas kein sicheres Fahren möglich. Ich hab sie rausgetauscht.
5. April5. Apr 7 Stunden her, laradu schrieb:Mag mir jemand von euch obige praktische Frage beantworten?Der oben zitierte Link behandelt die H4 Scheinwerfer. H1 ist etwas anders:_ Motorhaube öffnen_ Vom Motorraum, unter die Kotflügel zu den Scheinwerfer schauen_ Die H1-Halter stecken in einem Röhrchen_ Man erkennt seitlich am Röhrchen zwei kleine Laschen Arretierungen in schwarz, wie der Halter._ Laschen Arretierungen leicht eindrücken und H1-Halter nach hinten vorsichtig rausnehmen Bearbeitet (5. April5. Apr von ACCM Claude-Michel)
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