11. Januar 200521 J. Hätte gerne Eure Meinung: Ende November 2004 furh ich mit meinem C2 langsam auf eine rote Ampel zu, als rechts neben mir ein Lieferwagen vorbeifuhr und versuchte, noch vor mir einzuscheren. Beim fahrstreifenwechsel streifte er meinen vorderen rechten Kotflügel und kam vor mir an der Ampel zum Stehen. Bei der ersten Begutachtung der Fahrzeuge gab er die Schuld zu. Da er keinerlei Papiere bei sich hatte, rief ich die Polizei, um die Identität des Fahrers und des Fahrtzeughalters feststelln zu lassen. Nach Eintreffen der Beamten behauptete der Fahrer des Lieferwagens plötzlich, ich sei rechts ausgeschert und habe ihn gerammt. Die Polizei schenkte dieser Aussage Glauben. Meiner Bitte nach einer Stellprobe kam der Beamte widerwillig nach und schob meinem Wagen unprofessionell einige Male vor und zurück, und sah seine Ansicht dadurch untermauert. Am C2 entstand nur minimaler Schaden (kleinere Lackabschürfungen, keinerlei Blechschäden). Der Lieferwagen war stark eingedrückt und hatte auch tiefe Kratzer. Ich vermute, daß es sich dabei auch um Vorschäden handelt. Der Unfallgegner macht nun über seinen Anwalt bei meiner Versicherung einen Schaden von ca. 800 EUR lt. Gutachten geltend. Außerdem benennt er einen mitgefahrenen Zeugen. Dieser Zeuge, ein Nachbar des Lieferwagen- fahrers, will den Unfallablauf so gesehen haben; bei der Befragung durch die Polizei hat er angeblich nichts gesehen. Ob die Polizei dies vermerkt hat, weiß ich nicht. Ich fühlte mich von den Polizeibeamten benachteiligt und teilweise sogar gemaßregelt. Meine Versicherung teilt mir mit, daß Sie nach Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte beabsichtigt, den Schaden zu regulieren, da die Polizei meine Schuld voraussetzt. Mein Fahrzeug wurde bisher nicht besichtigt oder begutachtet, die von mir zweimal informierte gegenerische Versicherung hat sich bisher nicht gerührt. Glaubt Ihr, eine rechtliche Auseinandersetzung macht hier Sinn, oder stehe ich eher auf verlorenem Posten? Eine Reparatur an meinem C2 strebe ich nicht an, da der Schaden nahezu unsichtbar ist. Was tun?
11. Januar 200521 J. So spielt's! Bei meinem Unfall wurde mein Schaden begutachtet, von der Werkstatt repariert. Alles ok dachte ich, da ja auch die Unfallverusacherin ihre Schuld eingestanden hatte... Tags darauf klingelt das Telefon, die gegnerische Versicherung behauptet plötzlich ich hätte rechts überholt und noch dazu wäre ich zu schnell gefahren, deswegen fragt nun die Werkstatt wer jetzt die Kosten zahlt, SUPER! Da ich aber die Unfallgegnerin kannte, wurde die Sache schnell berichtig ;-) Hilft dir zwar jetzt nichts, aber ich versuche dich - zumindest mental ;-) - zu unterstützen und wünsche dir alles Beste!
11. Januar 200521 J. sind denn die schäden damals fotografiert worden? es müsste dann doch beweisbar sein, dass der schaden an dem lieferwagen nicht durch dich verursacht worden sein kann, wenn dein auto nur einen minimalen schaden hat, der gegner hingegen einen deutlichen schaden (in jeder hinsicht). stefan r. aus w. kennt einen sehr vernünftigen gutachter, vielleicht könntest du dich von dem gegen kleines entgelt auch mal beraten lassen. aber könnte schwierig werden. der konfuse sagt:recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe...
11. Januar 200521 J. Ersteller torsten238 postetesind denn die schäden damals fotografiert worden? es müsste dann doch beweisbar sein, dass der schaden an dem lieferwagen nicht durch dich verursacht worden sein kann, wenn dein auto nur einen minimalen schaden hat, der gegner hingegen einen deutlichen schaden (in jeder hinsicht). stefan r. aus w. kennt einen sehr vernünftigen gutachter, vielleicht könntest du dich von dem gegen kleines entgelt auch mal beraten lassen. aber könnte schwierig werden. der konfuse sagt:recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe... Fotos habe ich von beiden Fahrzeugen gemacht.
11. Januar 200521 J. na immerhin, ist doch schon was. jeder fall ist zwar anders, aber mir ist es immerhin vor 10 jahren auch mal gelun gen, an hand von selbstgemachten bildern vor gericht nachzuweisen, dass der unfall keinesfalls so stattgefunden haben kann, wie ihn der gegner darstellte. wie gesagt, hol dir am besten professionellen rat bei einem gutachter und/oder anwalt, der sich mit sowas auskennt. das kostet nicht die welt, und erfahrung ist immer hilfreich.
12. Januar 200521 J. Hallo Thomas! So, wie ich das lese, ...keine Papiere...erst zugeben...dann ablehnen, werde ich das Gefühl nicht los, das Dein Unfallgegner ein professioneller Unfallmacher ist! Ich würde schnellstens einen Fachanwalt konsultieren, weil Du als Privatperson nicht an alle Akten und Daten kommst, und feststellen lassen, ob Dein Kontrahent ein häufiger Unfallbeteiligter ist! Unterstreichen kann ich nur Torstens Eigenfotos. Wir haben in jedem Auto einen einfachen Fotoapparat. Filme und Batterien wechsle ich regelmäßig einmal im Jahr!
12. Januar 200521 J. Hallo Thomas, das einzig Gute an der Sache: es war keiner deiner schönen CX, nur (man verzeihe mir!) der C3. ;-) @ Wolfgang: ja, wäre denkbar, dass der evtl. Vorschaden durch den Van-dalen selbst verursacht worden ist und auf diese miese Tour versucht, sich insgesamt schadlos zu halten... aber reiner Spekulatius, der zu prüfen wäre. Grüße,
12. Januar 200521 J. Leidvolle Erfahrung: Ich fahre an einer unübersichtlichen Kreuzung bei grün an, allerdings etwas langsam, da von links gerne noch einer bei rot über die Kuppe geflogen kommt. Hinter mir kommt mit Schwung ein Auto, welches rechts abbiegen will. Da ich nicht schnell genug weg war, semmelte er mir hinten rechts auf der Ecke rein. (Seine Tochter saß mit im Wagen) Ergebnis war, dass ich angeblich erst vorgefahren bin, dann den Rückwärtsgang eingelegt habe und mit Vollgas auf meinen Hintermann zugefahren bin. Das Gegenteil konnte ich nicht beweisen, da ich ja keinen Zeugen hatte. Die Versicherung verzichtete auf den Rechtsstreit mangels Erfolgsaussichten. Solange Du den Rechtsstreit nicht bezahlen mußt, klage und widerspreche so lange wie möglich. Ansonsten schlucken, ärgern und nicht mehr dran denken. Tom
12. Januar 200521 J. Hallo Thomas, dann will ich auch etwas ermutigendes zu dem leider unerfreulichen Thema von mir geben. Zum Glück habe ich bisher nur ganz wenig Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln müssen. Eine Situation war aber aber insofern vergleichbar, als die Gegenseite auch zu zweit war und sich nach spontanem Schuldbekenntnis am Ort des Geschehens dann zu Hause mit der Erkenntnis, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, eine neue Story ausgedacht hat. Die Sache vor Gericht zu bringen, hat zum Erfolg für mich geführt. Grund dafür war ein Anwalt, der in der Verhandlung ordentlich Druck auf die Zeugin der Gegenseite ausgeübt hat, und letzlich ein Richter, der sich dann durchgerungen hat, der Zeugin nicht zu glauben. Die war zum Glück kein Profi, denn sie hat sich in immer mehr Widersprüche verstrickt. Gesehen hatte sie in Wirklichkeit ja nichts und dies an der Unfallstelle auch so dargestellt. Der gegnerische Anwalt hatte sie dann "instruiert". Ihre intellektuellen und schauspielerischen Fähigkeiten reichten aber eben nicht. Also klagen und die Chance vor Gericht suchen. In einer mündlichen Verhandlung ist mit guter Vorbereitung auch gegen zahlenmäßige Übermacht was zu erreichen. Gruß
15. Januar 200521 J. Ersteller Fortsetzung: Nach einem Gespräch mit meiner Versicherung hat diese die Fotos und die Schilderungen des Unfallherganges beider Seiten einem Rekonstruktionssachverständigen vorgelegt. Im Ergebnis sind beide Varianten des Unfallherganges denkbar, jedoch keine beweisbar. Meine Versicherung will nun 50% des gegnerischen Schadens regulieren. Auch habe ich Einblick in den polizeilichen Unfallbereicht genommen. Unglaublicherweise findet sich dort exakt die Schilderung meines Unfallgegners wieder. Fast 1:1 übernommen. Spannend, der Polizist war nicht dabei und weiß genau, wie der Unfall passiert ist... Ich habe nun die gegnerische Versicherung erneut zur Regulierung meines Schadens aufgefordert, bisher haben die sich nicht einmal gerührt. Mal sehen, wie die Geschichte weitergeht...
29. April 200521 J. Ersteller Die Gegenseite hat jetzt Klage eingereicht, bisher war meine Versicherung gegen deren Regulierungsforderungen resistent...
29. April 200521 J. Hi Thomas, wenn du einen Anwalt hast, lass ihn den Ärger verwalten und genieße dein Leben. Klar, Unrecht ist im Spiel, aber die überschaubaren Folgen sind es nicht Wert, dass die Lebensqualität leidet. Ich habe in meinem Leben ein paar mal unehrlichen Rechtsgegnern gegenübergestanden. Da musste man sich weitgehend ausklinken und die Fachleute streiten lassen, sonst wäre man Amok gelaufen. Gruß Holger PS: Es tut sich übrigens was. Ich melde mich.
29. April 200521 J. Ersteller Klar, Holger. Mein Anwalt kümmert sich darum, nachdem meine KfZ-haftpflicht auf eigene Kosten einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer (und meiner) Interessen beauftragt hat, vertreten mich jetzt sogar zwei (kostenlose) Anwälte... P.S.: Jawoll! :-)
18. Mai 200521 J. Ersteller Heute wurde mir die Ladung zum Gütetermin zugestellt, die Klage habe ich vorletzte Woche erhalten...
9. August 200521 J. Ersteller Letztes Update: Heute habe ich das Urteil erhalten - die Klage wurde abgewiesen. Dank meiner sturen versicherung, zwei engagierten Anwälte kam ich letztlich doch zu meinem Recht und kann jetzt meinerseits meinen Schaden der gegnerischen Versicherung aufgeben. Fazit: Manchmal darf man selbst bei vermeintlich aussichtsloser Situation nicht die Flinte ins Korn werfen.
26. Oktober 200520 J. Ersteller volker1930 posteteHallo Thomas, nur ein Wort: Gratulation!!! Gruß Volker Danke. Und jetzt hat die gegnerische Versicherung endlich reguliert, die Sache ist (fast) ausgestanden. Jetzt warte ich noch auf die Begleichung meiner Fahrtkosten zur Verhandlung durch das Amtsgericht Saarbrücken
27. Oktober 200520 J. Ist ja ne super Versicherung. Welche war das. Ich habe jetzt schon mehrfach erlebt, das die trotz hinweis des Versicherungsnehmers einfach zahlen, obwohl unklar ist, wer der Schuldige ist. Ist denen doch egal. Die erhöhen dann die Prozente, haben keine Arbeit und der Kunde zahlts durch den erhöhten Beitrag. Die wichtigste Versicherung ist heutzutage die Rechtschutzversicherung, leider. H-G
27. Oktober 200520 J. Ersteller hglipp posteteIst ja ne super Versicherung. Welche war das. www.wgv-online.de .
29. Oktober 200520 J. Ich habe mir meinen Beitrag eben mal bei der wgv durchgerechnet. Grundlage war mein 2. Fahrzeug mit ca. 6000 Km pro Jahr. Haftpflicht bei 70 % inkl. Teilkasko mit 150 € SB Ergebnis: Bei der wgv würde ich genau 25.- € im vierteljahr mehr bezahlen als bei meiner jetzigen Autoversicherung........ ( Allianz ) Also genau 100.- € pro jahr mehr ! Fazit: Auch Direkt-Versicherungen kochen nur mit Wasser und sind gar nicht so günstig wie manche denken.....
29. Oktober 200520 J. WGV ist ja auch keine direkte. Zumindest hier in Augsburg haben sie ein großes und lange geöffnetes Kundenbüro mitten in der Innenstadt.
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