16. Februar 200521 J. Hallo HY halter ! was ist aktuell im Steuerbescheid zu lesen und wie verhalten sich die Steuerbehörden gegenüber HY LKW Fahrern die Privatleute sind ? H Kennzeichen und 191 Euro Steuer sind die Alternative ? Und wie behandeln die Versicherer konkret die drei Varianten Danke für Tips cx.75 email cx.75@web.de
17. Februar 200521 J. Hallo, meiner ist als LKW eingetragen. Nach dem Anmelden hat mich das Finanzamt angeschrieben und ein paar Fragen gestellt. (wieviele Sitze? Fenster im Aufbau hinten ? etc. Ausserdem ein aktuelles Bild haben wollen - fertig. LKW Steuer: 160 Euro (f. zul. Gesamtgewicht bis 2,8 to) Versicherung: 136 Euro im Jahr f. 100 % Haftpflichtvers. (ich habe allerdings mehrere Fahrzeuge bei der Versicherung angemeldet) Gruss Michael
22. März 200521 J. Hallo Michael, bei welcher Versicherung hast Du den HY denn für 136,- versichert bekommen? Martin
22. März 200521 J. Hi, ich habe insgesamt 5 Fahrzeugversicherungen (oh mein Gott, während ich das schreibe, erschrecke ich ja selbst). 3 davon bei der Zürich Versicherung (die nennen das wohl Flottenversicherung). Mein "Hauptauto" ist da übrigens nicht versichert. Es sind bei 100% genau 136,20 Euro im Jahr. Gruss Michael
10. April 200521 J. Ab 1. Mai droht eine dramatische Änderung der Besteuerung. Wegen der gigantomanischen Geländewagen, die eigentlich PKW sind, aber sauschwere (über 2,8to), und die wg Heckklappe und umklappbarer Sitzbank ("Kombinationskraftwagen") als LKW besteuert werden, was wg Gerechtigkeit und "Umwelt" eigentlich der Hammer ist, wurde, was außer den Eignern dieser in USA als "SUV" bezeichneten, dort technisch antiquierten Dinosaurier, eigentlich jeder befürwortet, die Gesetzgebung geändert. Nicht ganz unbeabsichtigte Folge: nicht nur die SUVs, sondern ALLE "sonstigen" Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zumindest vorübergehend (Rückbank hochgeklappt) überwiegend der Personenbeförderung dienen, sind ab 1.05. ALS PKW ZU BESTEUERN!!! Auch Wohnmobile, die auf LKW, KleinLKW oder Bus basieren, sind unabhängig vom Gewicht ALS PKW ZU BESTEUERN. Die Geländewagen mit Ladepritsche (Pick-Up), bei denen der Fahrgastraum (vom Gaspedal bis zur Rückwand) länger ist als die Ladefläche, sind unabhängig vom Gewicht als PKW zu besteuern. Der Finanzbeamte, der nach Fenstern und Sitzplätzen fragte, wollte sich nur vergewissern, ob der H nicht als Kombinationskraftwagen zu bewerten sei. Das darf der, soll er sogar. Schießlich gehts um 350 oder 400 EUR pro Fz und Jahr beim H mit Benzinmotor. Richtig angeschmiert sind die Wohnmobilbesitzer mit Ducato/C25/J5-Basis, wenn das Fahrzeug ein Diesel und emissionstechnisch nicht eingestuft ist: hier verfünffacht sich die Jahressteuer. Ein Wohnmobil dient, das läßt sich kaum bestreiten, der Beförderung von Personen, und wenns nur vom Heimatort zum nächstgelegenen Campingplatz ist. (Womo auf C25 mit 2,5l-Diesel ab 1.5.: 939 EUR; 40-to-Lastzug mit 500.000 km Jahresfahrkeistung: 1.300 EUR zzgl. Maut) Nur für WoMo-Besitzer gibts noch einen Hoffnungsschimmer: Bayern (Tourismus-Hauptziel in D) und NRW (Wahlkampf, viel WoMo-Eigner) haben ihre Finanzämter angewiesen, WoMo "bis auf weiteres" wie bisher zu besteuern. Außer in Hessen, das auf die Mehreinnahmen auf keinen Fall verzichten will, gibt es in fast allen Bundesländern mehr oder weniger Bereitschaft, eine Sonderregelung für Wohnmobile zu schaffen, aber dazu muss das Kfz-Steuergesetz geändert werden. Mit verläßlichen Absichtserklärungen hierzu ist frühestens Ende April zu rechnen. Mehr Info unter www.camperline.de Für den H gilt: unter 2,8 to (HZ oder sehr alte oder grob fahrlässig abgelastete HY) ists wegen der Steuer egal, ob sie (Kombi-)PKW oder Womo sind. Bei der Versicherung ist grundsätzlich (bei deutschen Versicherern ohne Entgegenkommen) der LKW teurer als PKW, dieser teurer als das Womo. Über 2,8 to (HY) ist bei der Steuer, wenn die Sonderregelung für Womo nicht kommt, nur der astreine LKW steuerlich die interessante Variante. Kombi (Fenster und Sitze hinten) oder Womo sind (ab 01.05.2005) als PKW zu besteuern. Nur Menschen nach DIN-EN, für die ihr 5 Jahre alter Golf uralt ist und die sich schon auf ihre nächste, hoch subventionierte und umwelttechnisch verheerende Flugreise in die Karibik oder auf die Balearen freuen, werden in diesem Land und in Europa in Ruhe gelassen. Alles, was Spaß macht und hier nicht reinpaßt, wird verboten oder teuer gemacht.
10. April 200521 J. Na, dann kann ich ja drauf warten, daß die aus meinem AK400 einen PKW machen wollen...
10. April 200521 J. Fahrgastraum deutlich kleiner als Laderaum = wenn er als LKW läuft und nicht als Kombi, wirds wohl beim Alten bleiben. Aber bitte nicht auf mich berufen, wenns nicht stimmt ...
10. April 200521 J. ACCM Gerhard Trosien posteteFahrgastraum deutlich kleiner als Laderaum = wenn er als LKW läuft und nicht als Kombi, wirds wohl beim Alten bleiben. Aber bitte nicht auf mich berufen, wenns nicht stimmt ... LKW geschlossener Kasten, seit fast genau 30 Jahren... Aber der Fahrgastraum ist tatsächlich kleiner als der Laderaum, dann wird`s wohl tatsächlich beim LKW bleiben. Naja, notfalls kriegt er eben eine H-Zulassung verpaßt...
7. April 200620 J. Hallo zusammen, ich habe mich mal auf unserem Finanzamt schlau gemacht: Explizit gefragt habe ich nach So-Kfz-Wohnmobil mit 2,9to, eben einem HY als Camper ausgebaut: Momentan gilt die Grenze von 2,8to, über der ein Wohnmobil nach Gewicht, also wie ein LKW besteuert wird. Es gibt momentan Überlegungen, diese Grenze anzuheben was zur Folge hat, dass HY mit 2,9to wie PKW besteuert werden. Es ist kein Termin bekannt zu dem dieser Entschluss gefasst werden soll, die Verhandlungen zwischen den Bundesländern laufen. Eine Entscheidung würde jedoch für alle Bundesländer gleichermaßen getroffen. Ob es dann trotzdem in unterschiedlichen Bundesländern Spezialregelungen geben wird kann niemand sagen. Diese Absichten sind ja schon ärgerlich genug. Aber es kommt noch schlimmer: Die Bundesländer haben sich Mai 2005 als Stichtag gesetzt ab dem sie (egal wann ein für uns negativer Beschluß gefasst wird) rückwirkend die höhere Steuer verlangen können!!! Könnte bedeuten, dass im Jahr 2008 ein Steuerbescheid ins Haus flattert, der an die Substanz geht. Wie seht Ihr das? Haben wir keine Juristen unter uns? Kann man da was machen? Ich ärgere mich hier schwarz!!! Grüße Thomas
7. April 200620 J. ...das Thema geistert durch alle möglichen Foren. Rechtssicherheit gibt es derzeit wohl kaum. Wer auf Nr. sicher gehen will und keine Sitzplätze zur Personenbeförderung im Laderaum benötigt, macht aus seinem Wagen - egal was es ist, einen LKW - alles andere ist unsicher. Das bedeutet, je nach Bundesland unterschiedlich konsequent überprüft: Fenster hinten zu, Rückbänke / Campingeinrichtung raus (ist dann hinterher eben die "Ladung", Trennwand rein (mit Schiebetür - das geht), Haltegurtpunkte zuschweißen. Das würde auch mit dem CX Break so funktionieren - aber Fenster zu beim CX Break? Nein danke...
9. April 200620 J. Habe seit 11 Jahren einen HZ. 2,44T Gesamtgewicht. Erst als PKW dann als Womo besteuert. H-Kennzeichen durch den 10 Jahre alten Ausbau nicht möglich. Gruß Michal
4. Juni 201313 J. Hallo zusammen, möchte in kürze einen HY Benziner - Bj. 1970 -Wohnmobil - anmelden. Und jetzt die Überraschung...mein Versicherungsagent findet keine einzige Gesellschaft, die den Wagen versichern will. Habe im Forum schon alles durchwühlt ....wenn jemand einen Tipp hat, gerne auch per PN. Gruss Manni
4. Juni 201313 J. Hi Manni, habe meinen 69er Benziner als Wohnmobil historisch zugelassen und versichert. Daten suche ich Dir heut abend raus. Gruß, gasmann
5. Juni 201313 J. Hallo gasmann, meiner ist heute durch den TÜV gekommen - brauche jetzt dringend ein Versicherung für WoMo !!!! Schau doch bitte mal nach und gib mir Bescheid. Danke Manni
5. Juni 201313 J. Hallo Manni, schau da mal rein http://www.fahrlehrerversicherung.de/ da bin ich mit meinem Ford-Transit als WOMA-Sonderkfz Gruß Tommy
5. Juni 201313 J. Hallo Tommy, vielen dank - sehe gleich mal nach. Habe eben eine Anfrage eines weiteren HY-Verrückten wegen der Versicherung bekommen - scheint wohl ein kleines Problem zu sein??!! Der HY ist heute mit H-KZ durch den TÜV!!! Freude, Freude.... Gruss aus Opladen Manni
5. Juni 201313 J. Hallo Manni, Glückwunsch zum TÜV Leider kann ich mit HY anmeldungen bei der Versicherung nichts sagen, bin seit ca. 10 Jahren bei den und habe ca. 20 Autos / Buse und SonderKFZ von 1965 - 1988 versichert ohne Probleme Gruß Tommy
6. Juni 201313 J. Hallo Manni, meinen habe ich als Sonder-Kfz/WoMo bei der Württembergischen. Sind sehr offen für Oldis. Einzige Vorgabe war ein Wertgutachten, um die Versicherungshöhe festzulegen. Frag mal an bei Württembergische (hier in Dresden), Herr Pink, 0351-4032811 (bezugnehmend auf meinen: MEI-HY 1, Frank Dzingel). Gutes Gelingen Frank
6. Juni 201313 J. Hallo Frank, die waren sehr freundlich! Muss Fotos schicken und den TÜV-Bericht. Vielleicht klappt es ja. Vielen Dank u. Gruss Manni
10. Juni 201313 J. Hallo Frank, Dank Deiner Infos ... habe eben die Zusage bekommen....... als WoMo mit H-Kennzeichen versichert!!! Private Nutzung ! Brauchte kein Wertgutachten; habe nur Haftpflicht ! Gruss Manni Manni
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