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rote Nummern im Ausland


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Hi,

hab über die Suche nichts gefunden, aber ich meine, da wäre einmal ein Beitrag gewesen:

darf man mit deutschen Überführungskennzeichen ein ausländisches Auto aus dem (EU)-Ausland nach D überführen?

Wer könnte das wissen?

Die örtlich Zulassungsstelle ist damit überfordert...

Gruß

Christoph

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Gelbe Kennzeichen werden bis auf Österreich(voll akzeptiert) nur geduldet. Es kann also passieren, dass die Fuhre lahmgelegt wird, oder die Polizei/Zoll dich besonders extrem kontrollieren. In Holland keine Probleme gehabt. In Frankreich hatte ein Freund eben jenes Problem mit der Polizei, trotz seiner franz. Staatsangehörigkeit...Rote Händlerkennzeichen(06) indes sind generell nicht im Ausland erlaubt

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Stimmt nicht, man kann mit roten Händlerkennzeichen im gesamten EU-Raum Autos holen. Man bekommt sogar eine entsprechende grüne Versicherungskarte von der Versicherung.

Nur in den "neuen" Ländern wie Polen gibts wegen Unwissenheit manchmal Diskussionen mit Behördenmitgliedern.

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Gast Michael_Werth

Diese 5-Tages-Kennzeichen sollen im Ausland nicht erlaubt sein?

Vestehe ich nicht.

Man bezahlt doch mit dieser Gebühr für die Kennzeichen Steuern und Versicherung. Der Wagen ist damit ganz normal in DE angemeldet aber halt nur für 5 Tage. Und damit sollte man dann auch ins Ausland dürfen.

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Michael_Werth postete

Man bezahlt doch mit dieser Gebühr für die Kennzeichen Steuern und Versicherung.

das ist so nicht ganz richtig. Man muss trotzdem eine Doppelkarte der Versicherung vorlegen. Und wenn man den Wagen nicht unmittelbar nach Ablauf d. Kz. zulässt und versichert, langt die Versicherung gern zu. 70-100 € für 5 tage sind keine Seltenheit.

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aber mit dem Gesagten traue ich mich noch nicht ins Ausland mit den roten Schildern. (s. Erfahrungen unter 001).

Es müsste doch eigentlich in unserem durchregulierten Europa möglich sein, eine klare Aussage zu dem Thema schriftlich zu finden...

Na ja, vielleicht hat ja noch einer ne Idee.

Gruß CH

P.S. die 70-100 EUR sind nicht das Kriterium, die würde ich in Kauf nehmen

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Also inzwischen steht der Zähler für diesen Beitrag bei über 190, aber ein Ergebnis gibt's immer noch nicht. (--> Interesse groß, Wissen gering)

Weiß denn niemand, wo man sich die Antwort auf meine Frage holen kann?

Es muss doch ein (EU)-internationales Gesetz existieren, wo das geregelt ist, oder?

Es nützt mir nichts, wenn die Holländer kulant sind und die Franzosen nicht.

Ich will doch nur wissen, worauf man sich berufen kann, wenn der Freund-und-Helfer einen rauswinkt, wenn man mit den roten Nummern fährt.

Na ich warte mal weiter ;-))

Gruß CH

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Grundsätzlich ist es so, dass die rote Nummer eine nationale (deutsche) Zulassung ist, die auch von den anderen europäischen Staaten anerkannt werden muss. Der Deuvet hat dazu mal ein Heft herausgegeben, kann ich leider erst am Dienstag wieder dran. Auf der Deuvet-Seite im Internet leider nichts gefunden.

Darin war auch ein Merkblatt in den wichtigsten Sprachen, das den Grenzern erklärt, warum eine Einreise mit rotem Kennzeichen kein Problem ist.

Werde mir das noch mal anlesen und berichten.

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Hi Ulli 3,

freut mich, dass du dir die Mühe machst.

Ich hätte gerne einen Citroen mit Rechtslenkung (ja soo Verrückte gibts...) und möchte mir die Fähre für den Trailer sparen, also brauch ich die roten Nummern, wenn ich sie halt benutzen darf.

Schaun mer mal am Di.

Danke!

Gruß

CH

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Reden wir hier nun vom "gelben" Kurzkennzeichen oder "roten" Überführungs/Zollkennzeichen? Also die, die auf der farbigen Banderole rechts ein Datum stehen haben, oder die roten 06er (Händler) oder 07er (Sammler) Kennzeichen, jeweils ohne Banderole sondern mit roter Nummernpägung?

Mit der gelben Nummer bin ich mir nicht Sicher, IMHO nur für Deutschland. Die rote Nummer (mit Banderole) ist extra für Überführungsfahrten ins Ausland und nicht nur EU geschaffen worden, früher war das ein ovales Kennzeichen. Das Ding heißt auch Ausfuhrkennzeichen und ist maximal 2 Wochen gültig.

Um Probleme zu vermeiden sollte das Ausfuhrkennzeichen aus dem Land stammen, aus dem das Fahrzeug überführt wird, sonst gibts rechtliche Probleme.

Gruß

Bernd

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ACCM Helmut Bachmayer

wenn man in UK ein auto nach hier holt, nimmt man am besten ein rotes 06er kennzeichen mit nach dort und schraubt es beim händler gleich auf das fahrzeug. eine kurzzeitversicherung gibt es in england zwar, aber in der regel nur von der küste zum dortigen heimatstandort. alles andere ist extrem teuer. Ich habe auch die erfahrung gemacht, daß die fahrzeuge nicht aus den nationalen zulassungsystem bei einer vorübergehend abmeldung herausgenommen werden. das kann man aber seit neuestem (also 2003) auch von hier aus machen, kostet halt extra und nicht alle behörden wissen das. aber die engländer tun es halt meist nicht. Der einfachste weg ist der mit der roten nummer, und es ist nicht illegal sondern normale prozedur. gruß der bachmayer

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Hi Leute,

vielen Dank für euer Interesse an dem Thema und die vielen Kommentare.

Ich habe mich auch nicht exakt ausgedrückt, weil ich noch in den alten Schemen denke (für mich ist eine rote Nummer noch die alte tatsächliche rote Nummer aus früheren Zeiten in den verschiedenen Ausprägungen als Händler-Kennzeichen sowie als Überführungskennzeichen).

Gemeint habe ich ausschließlich ein Überführungskennzeichen.

Bernd, mit dem früheren Zollkennzeichen bzw. heutigen Ausfuhrkennzeichen stimme ich mit dir überein: eigentlich bräuchte ich sowas mit englischer Herkunft.

Aber wie soll ein German Kraut sich so ein Teil kurzfristig in UK verschaffen (mit den entsprechenden Versicherungsunterlagen, ggf. Wohnsitznachweis usw.)?

Und Helmut, ich verstehe deine Argumentation, aber ich kann sie bisher nur glauben und wagemutig danach verfahren, aber ich habe noch immer keine Quelle, wo ich das nachlesen könnte, um bei einer Kontrolle darauf verweisen zu können.

Ich setze jetzt alles auf Ulli 3.

Gruß CH

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ACCM Helmut Bachmayer

hallo Christoph, Du kannst natürlichnauchn ohne alles fahren, denn der englishe händler läßt dich so vom hof fahren. Nur hast du dann keinen versicherungsschutz. und das bestrafen die briten recht übel, also es ist um ein vielfaches teurer als hier - und somit nicht empfehlenswert. ich habe einen c5 auf der insel für sri lanka gekauf und habe das auto über deutschland verschifft. die überfahrt nach deutschland habe ich per rotem überführungskennzeichen vorgenommen. hier wurde dann festgestellt, daß das auto nicht in Uk abgemeldet war. also auch dort muß es aus dem pool herazusgenommen werden, genau wie ein briefentwerten für export hier. gruß der bachmayer, der keine lust hat, irgendwelchen ärger mit europäischen polizisten zu bekommen.

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letzlich viel streßloser:

ein Diesel mit Haken (CX??) plus Hänger. Alles viel entpannter, vor allem wenn man nicht sehr genau über das zu holende Fahrzeug Bescheid weiß.

Wenn der wagen während der Überführung liegenbleibt ist das meist der mega-gau.

Desweiteren kann auch die Abholung per Sammeltransport bzw Spedition interessant sein.

Oder lass dir den Wagen vom englischen Besitzer zur Fähre bringen. Da dann Kurzzeitkennzeichen dran und fertig.

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Nochmals Danke für das starke Echo auf meine Frage!!

Ich werde jetzt wohl mal nachfragen, ob ein Überführungskennzeichen mit internationaler Zulassung das ist, was ich brauchen kann (der zweite Link von ManfredK, thanks).

Helmut, wie läßt man ein Fzg im jeweiligen (anderen) nationalen Pool löschen?

Geht das von hier aus?

Gruß CH

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Hallo Christoph,

bin leider nicht fündig geworden, hab das Heft wohl -gutmütig wie ich bin - ausgeliehen, zurück findet sowas alleine leider nicht.

Ich hoffe Du kommst mit dem oben geschriebenen zurecht.

Ich habe bisher 2 CIT aus Frankreich überführt, jedesmal mit französischer Zulassung und deutscher Versicherung. Es bedarf natürlich einiger Überredungskunst bei der Versicherung, aber mit Hinweis auf langjährige zahlreiche andere Versicherungspolicen geht sowas.

Wenn Dein Objekt der Begierde also noch eine Zulassung in GB hat, versuch es doch mal.

Winklige Grüße, Ulli

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Ich sehe das auch so wie Frank habe allerdings auch den Vorteil des Haken an meinem CX und des Hängers VOR der Garage. Es ist ein erhebliches Risiko ein altes Auto unbesehen zu kaufen dann hinfliegen mit den Schildern unterm Arm um festzustellen der Fährt nicht bis Nachhause.

Warum fragst du nicht bei den Automobilclubs ob die dir das Ding für einen Vernünftigen Preis Preis bringen können? Sowas muss nicht wirklich teuer sein. Frag nicht in der Notrufzentrale sondern tagsüber einen kompetenten Bereichsleiter. Es gibt übrigens mindestens einen der dir helfen könnte und hier mitliest, nicht war Peter?

Der Bachmayer hat dir ja schon geschrieben das man auch aus D ein Auto in GB löschen kann (ist mir neu dass man das in GB machen muss, war aber schon seit Jahren nichtmehr auf der Insel).

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Hallo CX Fahrer,

ein Auto von 1999 oder 2000 mit max. 40.000 mls auf der Uhr birgt wohl nicht so viele Risiken (ich will ja keinen oldtimer importieren) und es geht auch nicht um einen Jaguar oder Bentley, wo es auf ein paar hundert Pfund oder zumindest Euro nicht ankommt, bis das Teil hier ist; will sagen: der Transport muss billich billich gehen, sonst ist es uninteressant.

Ich denke an einen Xantia aus erster Hand und Scheckheft und RHD, das ist -denke ich- mal ganz lustig. Diese Autos werden im Königreich sehr niedrig gehandelt (so zwischen 1000 und 2000 Pfund, also ca. 1500-3000.-Euronen).

Wenn man da noch hohe Transportkosten draufknallen muss und allerlei Amtsschimmelei (auch wenn nicht ein Amt sondern vielleicht auch eine Versicherung wiehert) bis man das Auto dann endlich hier hat, lass ich es lieber.

Einen Hänger kann ich auch ziehen; da gehen aber schon die Fährkosten wieder richtig hoch, deshalb war meine Überlegung, dass ich mit Ryanair und ein Paar Schildern im Rucksack nach GB fliege, mich in mein neues Auto setze und heimfahre.

Ich hätte nur gerne gewusst, ob das erlaubt/versichert ist und was ich einem eifrigen Polizisten entgegenhalten kann, wenn er mich rauswinkt (egal ob in GB oder NL oder B).

Dass der Helmut sein Auto von hier aus in England hat löschen lassen, ist aus seinem geschriebenen Text nicht direkt ersichtlich (oder ich habs noch nicht gefunden)

Mehr wollte ich doch gar nicht erfahren.

Klar ist ein Hänger eine Möglichkeit, aber wenn es über London hinausgeht (z.B. Liverpool, Manschester oder gar nach Edinburgh, was schon gar nicht mehr in England liegt), dann weiß ich nicht, ob ich mir das für so einen Zweck mit Hänger antun soll, v.a. wenn das Objekt der Begierde nachher schöner beschrieben als anzusehen ist und ich wieder leer zurückfahren muss. D.h. ja 2-3 Tage Aktion, irre Fährkosten für nischt.

my preferred option: Ticket für 20.-Euro bei Ryanair, Tagestour nach GB und abds. zurück mit nem neuen Auto.

Das musste wohl auch mal gesagt werden...

Gruß

Christoph

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Sorry Christoph,

ich glaube ich habe dich falsch verstanden. Ich war der festen Überzeugung dass du einen GS holen willst, deshalb habe ich altes Auto geschrieben.

OK wenn es um ein junges Auto geht kannst du selbstverständlich mit Kurzzeitkennzeichen fahren, würde ich wohl auch machen, allerdings mit Urlaub verbunden.

Bei den Kurzzeitkennzeichen, die mit dem gelben Balken gibt es eine Version mit der man ins Ausland darf. Sie kostet etwas mehr aber du bist auf der sicheren Seite, frag deine Zulassungsstelle die kennen sich aus, mach es schriftlich dann hast du ein Papier. Hier in F fahren regelmässig Autos mit solchen Kennzeichen, die sind teilweise sogar mehrere Monate unterwegs damit bis sie ein F Kennzeichen bekommen.

Frag trotzdem bei den Clubs nach du könntest über den Preis angenehm Überrascht sein.

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bin bisher immer davon ausgegangen das "Kurzzeitkenzeichen" EU weit gelten da diese auch gerne genommen werden um ein Fzg z.B: nach Afrika zu fahren, dort sieht man viele mit (abgelaufenen) Kurzzeitkennzeichen (versicherung dann meist vor Ort)

Googeln brachte jedoch unter

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/zulassungsfragen/kurzzeit_ausland/default.asp?ComponentID=4329&SourcePageID=19381%230&TL=2

dieses:

Rote (Händler-)Kennzeichen werden nach § 28 StVZO für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten von den Straßenverkehrsämtern ausgegeben. Unterschieden wurde dabei bisher zwischen

Kennzeichen zur einmaligen Verwendung und

Kennzeichen zur mehrmaligen Verwendung.

Letztere werden insbesondere zuverlässigen Händlern zu den vorbezeichneten Zwecken überlassen.

Zum 1.5.1998 wurde das rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung durch das sog. "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt. Dieses Kennzeichen wird dem Kfz-Halter lediglich zugeteilt, jedoch nicht mehr ausgegeben. Der Halter muss sich das Kennzeichen nach diesen Angaben selbst bei einem Schilderhersteller fertigen lassen.

Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.

Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.

Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.

-------

(diese Quelle beinhaltet eigentlich auch die Aussage das Händler (06er) und 07er Kennzeichen im Ausland nicht aktzeptiert werden müssen wegen der "Sache mit dem Fzg Schein" )

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  • 2 Wochen später...

Zitat: "Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht"

genau das ist das einzige Problem. der fahrzeugschein entspricht nicht internationalen Anforderungen; mit dem Argument wird die Zulassung angezweifelt.

Natürlich besteht Versicherungsschutz in allen Ländern. Das Problem geht von den ausländischen Behörden aus, nicht von innerstaatlichen Stellen. Nach Deutschem Recht muss die haftpflicht immer zahlen, auch in usbekistan mit Kurzzeit kennzeichen. Das ist nicht das Problem. Das Problem sind die ausländischen Polizein.

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also langsam lichten sich die Nebel:

man darf mit Überführungskennzeichen im Ausland fahren (was den Versicherungsschutz angeht), aber man darf sich dabei nicht erwischen lassen, wenn es dem ausländischen Polizisten nicht gefällt, dass da ein Deutscher mit Überführungskennzeichen durch sein Amtsgebiet fährt.

Er muss einen nicht anhalten, und viele werden es wohl nicht tun, weil sie gar nicht wissen, was die Gesetzeslage ist (so wie viele hier im thread), aber er kann es.

Das ist natürlich ein gewisses Risiko.

Dummerweise hat mir meine angeheiratete Steuerermäßigung jetzt die rote Karte für so einen Unfug wie ein Auto mit Rechtslenker gezeigt.

So ein Auto werde sie nicht fahren (obwohl sie es in Irland schon mehrfach getan hat, aber das war dann Urlaub) und das ginge eben nicht.

Na ja, der schwächere gibt nach (oder so...)

Dabei hatte ich mich schon mit dem Gedanken des Blumenpflückens im Stau angefreundet und mir ausgemalt, wie ich mit passendem Grillbesteck die Ein- und Ausfahrt aus Parkhäusern (um die Tickets in/aus die/den Automaten zu bringen) bewerkstellige, habe tolle Angebote bei ebay, autoscout usw. gefunden, von denen wir hier nur träumen können (top: 99er Xantia X2 mit t.c.t-Motor und Activa-Fahrwerk aus 1. Hand, unter 40.000 Miles, weggegangen für knapp über 3000.-EURO (2200 Pfund), von den Bildern her supergepflegt usw. usw. )

Also: aus der Traum

Nochmals Dank an alle Mitratenden und Wissenden

Vielleicht kommt ja jetzt jemand anderes auf dumme Gedanken.

Gruß

CH

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