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Hallo,

der Stadtflitzer meiner Frau (Japaner) wird wohl die TÜV-Hürden nicht mehr nehmen. Weiss jemand, um wieviele Monate der TÜV-Termin überzogen werden darf, ohne bei der entgültigen Stilllegung Probleme deswegen zu bekommen?

Vielen Dank

ducher

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Hallo Ducher

Ich würde mir lieber um die Punkte in Flensburg Sorgen machen, die man bei einer Überziehung bekommt. Ich bin mir nicht sicher aber ab den 2 Monat kostet das was.

Gruß Thomas

ChristophV
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Hallo zusammen.

Grundsätzlich darf man den TÜV nicht überziehen. Der Opel meiner Frau ist seit 2 Monaten überfällig. Sie hat kürzlich ein Knöllchen bekommen von 15 € und muss bis 14. Juni zum TÜV.

Gruß

Christoph

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doch, man hat 4 wochen geduldete überziehung, sprich im folgemonat sollte der bull die hürde dann schon schaffen oder eben nicht mehr gefahren werden. bei der abmeldung hat man evtl. automatisch eine anzeige am hals, wenn der tüv sehr lange vor der abmeldung abgelaufen ist - letzlich kann man diese anzeigen aber sehr einfach niederschlagen - die stempel auf den schildern sind laut definition der zulassungen kein rechtskräftiges tüv-dokument - ohne dazugehörigen bericht kriegt man kein auto angemeldet, auch wenn die stempel und die abmeldebescheinigung den tüv-termin ja eindeutig hergeben - im gegenzug kann die zulassung die stempel aber auch nicht als grundlage für eine anzeige heranziehen, noch dazu sind die schilder ja nur am auto montiert gültig ... oder einfach die stempel runterkratzen - dann kacken sie zwar auch rum aber was solls - machen können sie nix.

Xantiaheinz
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Wenn das Auto offensichtlich die HU nicht mehr schafft, fährt Deine Holde mit einem nicht verkehrssicheren Auto durch die Lande und das kann richtig teuer werden.

Jeder Fahrzeugführer hat sich vor Antritt einer Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen haben wir doch alle mal gelernt.

Die HU ist immer nur eine Momentaufnahme und entbindet den Fahrer nicht von der Sorgfaltspflicht.

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Mir wäre auch nicht wohl bei dem Gedanken mit einem Auto zu fahren, das wissentlich nicht verkehrssicher ist.

Bis zu einen Monat überziehen, wenn man seinen TÜV-Termin schon in der Tasche hat, geht wohl ohne Knöllchen ab. Habe ich zumindest mal zu Fahrschulzeiten gelehrt bekommen.

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Es gibt die Möglichkeit der Überziehung nicht mehr. Wenn Du z.B. einen Monat später gehst hast du nur 23 Mon. TÜV.

Knut Rothstein
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Hallo Ihr alle,

die Wahrheit ist die Kombination aus #002 und #003.

Alles in der StVZO und im Bußgeldkatalog nachlesbar.

Aber, Xantiaheinz, mit #004 habe ich dann doch ein Problem:

Das ist die Theorie für Juristen.

Die Realität ist, daß ein Kfz mit erfolgreicher HU keineswegs sicher sein muß und umgekehrt ein Fahrzeug sicher sein kann, das vielleicht je nach seelischer Verfassung und Tagesform des Prüfrates die HU nicht mängelfrei bestehen würde.

Wir meckern immer über ct in F oder APK in NL, sollten aber unsere HU und AU durchaus auch kritisch betrachten.

Meine eigenen Erfahrungen sind da jedenfalls sehr durchwachsen, -> enorme Bandbreite.

Klar ist, daß jeder selbst wissen muß, was verantwortbar ist. Man haftet ja auch selbst, keinesfalls die Prüforganisation.

Gruß

Xantiaheinz
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@Knuth, Du hast recht, aber wenns kracht hast Du es mit Juristen zu tun und die auf Seiten der Versicherung (oder der Staatsanwaltschaft) werden Dir mit genau dem Argument kommen.

ACCM Yacimov
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Jip, genau so ist es.

Das bedeutet, dass, wenn es kracht, der Unfallgegner einen Sachverständigen zu Rate zieht und der dann feststellt, dass der Wagen nicht verkehrssicher war, die Haftpflicht von grob fahrlässigem Verhalten ausgehen kann und keinen Cent zahlt. Die Versicherung kann selbstredend auch selbst einen Sachverständigen beauftragen. Das wird sie bei abgelaufenem TÜV ziemlich sicher tun.

Wenn bei einem Unfall neben Sach- auch Personenschäden auftreten, fängts an besonders kritisch zu werden. Ergo ist es schon ziemlich riskant, ohne gültigen TÜV durch die Lande zu fahren.

Für alle, die ihre Karre nicht stilllegen wollen, ist vor allem 006 wichtig.

Grüße, Sebastian

Knut Rothstein
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Heinz,

ganz klar, so isses.

Aber eben noch schlimmer und schon ärgerlich, daß wir den Spieß nicht umdrehen können.

Wir sind immer selbst verantwortlich. Auch wenn wir gerade stolz mit Zertifikat (und ein paar Euro ärmer) vom Prüfrat kommen, und es fällt an unserem Heiligtum etwas auseinander, ist es ganz schwer (fast unmöglich), die Prüforganisation zu belangen.

Auch im Sinne unserer 07er-Freunde ist der Appell schon absolut richtig:

Nur fahren, wenn man sich SELBST überzeugt hat, daß ausreichende Sicherheit gegeben ist!

Ohne zu wissen, was die Probleme von duchers (#000) Stadtflitzer sind - zwischen Loch im Kofferraum und einseitig ziehender Bremse ist da für mich ein Unterschied -, will ich da hinsichtlich Verkehrssicherheit nicht urteilen.

Passieren darf aber ohne HU nichts, sonst wird es richtig teuer.

Gruß

P.S. Sebastian war schneller, dem kann ich gleich auch zustimmen.

ChristophV
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Jetzt muss ich zu meiner Ehrenrettung noch sagen, dass der Opel meiner Frau schon beim TÜV war und eine fette Mängelliste bekommen hat. Die Mängel sind mittlerweile auch behoben, nur benötige ich noch eine neue Windschutzscheibe. Es wurde ein kleiner Steinschlag bemängelt. Diese bekomme ich aber erst nächste Woche. Daher fährt meine Frau derzeit ohne offiziellen TÜV durch die Lande. Ist natürlich nicht toll und auch nicht zu empfehlen.

Gruß

Christoph

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Fahren bis zur Nachprüfung (4 Wochen Frist?!) ist auch in Ordnung - mit den berühmten "leichten" Mängeln. Mit "schweren" lassen sie dich sowieso nicht vom Hof.

Im übrigen ist eine (auch heillos) überzogene HU-Frist beim Abmelden kein Problem - Verkehrssicherheit und deren Nachweis ist nur relevant, wenn du mit dem Auto auch am öffentlichen Verkehr teilnimmst. Wenn Opas Auto schon acht Jahre in der Garage steht, interessiert die abgelaufene HU keine Sau.

Beim Unfall ist die abgelaufene Plakette erstmal lediglich ein Indiz dafür, dass sich die Grünen den technischen Zustand des Fahrzeugs vielleicht näher anschauen sollten. Aber nur wenn sich dann tatsächlich ein unfallrelevanter Mängel ergibt, dann bist du fällig - dann aber auch gleich richtig fett fällig. In der Umkehrung hilft dir auch eine gerade mal fünf Minuten alte HU-Plakette nicht, wenn du gleich danach wegen Bremsversagens eine gut besetzte Bushaltestelle flachmachst - auch der Prüfer ist hier praktisch nicht in Regress zu kriegen.

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Hallo Peter,

wäre schön, wenn es keine Sau interessiert, aber ich kann mich an einen Bericht in der Oldtimer Markt (oder -Praxis) erinnern, in dem einem solchen Fahrzeughalter bei der Abmeldung noch Punkte und Bußgeld aufgebrummt wurden! Begründung: Zugelassenes Fahrzeug gilt als Teilnehmer im Straßenverkehr und muß daher verkehrssicher sein, als Nachweis dient die technische Prüfung. Ergo ist ein lange abgemeldetes Fahrzeug auch jahrelang ohne diesen Nachweis! Und das reicht für Punkte! Egal, ob es in der Garage oder sonstwo steht!

Gruß

Bernhard

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Noch haben wir hier in D die Pflicht zum positiven Schuldnachweis - und die Teilnahme am Verkehr will erstmal nachgewiesen sein, bevor du dafür belangt werden kannst. Wenn du mit deinem Garagen"fund" natürlich zum Abmelden hinfährst ...

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Überschreiten der Anmeldefrist zur Hauptuntersuchung 2 - 4 Monate

15 Euro

um mehr als vier Monate

25 Euro

um mehr als 8 Monate

40 Euro + 2 Punkte

Überschreiten der Anmeldefrist zur Abgasuntersuchung um mehr als 2 Monate

15 Euro

um mehr als 8 Monate

40 Euro + 1 Punkt

Xantiaheinz
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Die einzige Möglickeit, eine Prüforganisation an den Kanthaken zu bekommen ist, bei der Ausfahrt vom Hof mit frischer Plakette wegen aufgrund deutlicher Korrosion gebrochener Bremsleitung gegen die Wand zu brettern.

  • 5 years later...
Posted (edited)
Die einzige Möglickeit, eine Prüforganisation an den Kanthaken zu bekommen ist, bei der Ausfahrt vom Hof mit frischer Plakette wegen aufgrund deutlicher Korrosion gebrochener Bremsleitung gegen die Wand zu brettern.

Hallo

Also, ist es so gut wie unmöglich,

eine Prüforganisation an den Kanthaken zu bekommen

Denn oft wird von vielen Coolen Jungs behauptet, die Prüfer wären ja doof.

Das sind sie aber nicht,

es sei denn sie wären gekauft, bestochen und haben beim Durchsehen des Autos

Tomaten auf den Augen, drücken sämtliche Augen zu incl. ihren Hühneraugen.

Soetwas soll es ja geben:

Altes Auto (fast nicht mehr fahrtüchtig) mit neuer Plakette.

Eine neue Plakette, sagt ja dem Otto Normalverbraucher, das Auto ist in Ordnung.

liebe Grüsse

Edited by Büestry
Xantiaheinz
Posted

Eine neue Plakette, sagt ja dem Otto Normalverbraucher, das Auto ist in Ordnung.

Leider nicht so ganz, es heißt im Prüfbericht ausdrücklich

"ohne festgestellte Mängel",

-die übrigen wurden eben nicht festgestellt.

Posted (edited)

eine sonderbare diskussion, zu fragen was passiert wenn..............

kein tüv - entscheidung treffen... machen oder verschrotten.

darauf zu warten, was juristen bei einem unfall machen oder wie kontrollen ausgehen hat schon eine gewisse komik in sich.

Edited by uwekolb
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Ihr habt aber schon gesehn, daß das 2005 war :D

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Fahren bis zur Nachprüfung (4 Wochen Frist?!) ist auch in Ordnung - mit den berühmten "leichten" Mängeln. Mit "schweren" lassen sie dich sowieso nicht vom Hof.

Hallo,

das stimmt so nicht:

Mit leichten Mängeln gibt es keine Nachprüfung, du bist allerdings verpflichtet, die Mängel zu beseitigen. Wie das im Zweifelsfall nachzuweisen ist (bei der Verkehrskontrolle z.B.) sei dahingestellt.

Bei "erheblichen" Mängeln hast du 4 Wochen Nachprüffrist und darfst sehr wohl vom Hof.

Nur bei "verkehrsunsicher" vermute ich, daß du nicht vom Hof darfst. Wobei der TÜV e.V. keinerlei Hoheitsrechte hat, ich denke, er müßte die Polizei herbestellen, wenn einer trotzdem fortfahren will.

Gruß Daniel

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Ihr habt aber schon gesehn, daß das 2005 war :D

Ach du Schei***! Nö, gar nicht drauf geachtet :-)

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Ja ja, Büestry unser Leichengräber... :D

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Hallo

Aber der Le mans ist ein Schnellraffer. :) :) schmunzel

Er bekommt 99 Punkte.

liebe Grüsse

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