2. Juli 200521 J. Hallo IRS, auch in D wird der Kilometerstand bei der TÜV-Prüfung (alle zwei Jahre) notiert, aber was bringt das, wenn nur der letzte Bericht (oder noch nicht mal der) vorliegt? Aufheben muß man sie nicht - also am Tacho drehen, frischen TÜV machen - und dann??? Solange keine Kontrolle durch den TÜV (zentrale Datenbank) erfolgt, fällt ein Rückdrehen nicht auf. Außerdem kann man ja in einem Jahr 80.000 km fahren, aber es erscheinen nur 10.000 auf dem Tacho. Gruß Bernhard
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