1. Juli 200521 J. Hallo, habe ich irgendeine Möglichkeit meinen HY in Frankreich als Oldtimer anzumelden? Hat jemand schon mal sowas gemacht? Ich habe einfach keine Lust mehr diesem Regiem in irgendeiner Weise Geld zu geben!!!! MfG ACCM Thomas
4. Juli 200521 J. Hi Thomas, In F anmelden geht prinzipiell schon (siehe Suche) - aber als Oldtimer? Wozu? Es gibt in F so oder so keine Kfz-Steuer. Ob die Versicherungen unterschiedliche Tarife nach Alter der Fahrzeuge anbieten, weiss ich nicht. Gruss Mike
7. November 200520 J. bonjour, der einzige vorteil meines wissens für eine oldtimer-anmeldung in frankreich (also eine carte grise collection) ist die befreiung von der tüv-vorführung. nachteil: man darf nur im angemeldeten und den angrenzenden départements fahren. bei weiteren fahrten muss es vorher gemeldet werden. kost dann auch extra. gruß jon.
7. November 200520 J. ACCM Mike posteteHi Thomas, In F anmelden geht prinzipiell schon (siehe Suche) - aber als Oldtimer? Wozu? Es gibt in F so oder so keine Kfz-Steuer. Ob die Versicherungen unterschiedliche Tarife nach Alter der Fahrzeuge anbieten, weiss ich nicht. Gruss Mike wie unter suche? gib mal genaueres durch! roman
6. Dezember 200520 J. Sorry - war lange nicht mehr da. Prinzipiell alles nur vom HörenSagen - als überprüfen, ob da nicht noch wichtige Punkte fehlen.. Vorgehen: 1. Import des Fahrzeugs nach F - also Zoll und französische Papiere erledigen. 2. Zum Anmelden soll wohl sogar eine Stromrechnung als Nachweis einer Wohnung reichen - naja sicherer ist sicherlich ein irgendwo gemietetes Zimmer ;-) Problem: In D gibt es eine generelle Steuerpflicht für Kfz - auch ausländische. Diese werden aber als "Ausnahme" nicht besteuert, solange sie nur ganz kurz in D sind (max. 1 Jahr). Ausserdem dürfen "Deutsche" (wohl eher Menschen mit Wohnsitz in D) kein im Ausland angemeldetes Kfz in D fahren. Schau mal: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=24967]FAQ:%20Fahrzeuge%20mit%20ausl%E4ndischer%20Zulassung Also ist das wohl recht schwierig zu lösen. Wenn du allerdings regelmässig mit Womo in F oder S Urlaub machen möchtest, kannst du latürnich stat in D in F einen "Unterstellplatz kaufen/mieten dann das Womo in F anmelden, in D arbeiten und im Urlaub dein Womo abholen und weiter fahren... Ist ein ziemlich spezieller Fall, und vielleicht sollte ein Anwalt sich die Konstellation näher ansehen. Aber so in etwa könnte ich mir das vorstellen. Gruss Mike Also muss mann wohl ein genügend grosse
8. Dezember 200520 J. Wenn das Auto im Ausland auf eine Person mit Staatsbürgerschaft in jenem Ausland zugelassen ist, und du das Fahrzeug "vorübergehend" nutzt, wird sich das nicht so auswirken, eine gewisse Gefahr der Steuerhinterziehung ist zwar vorhanden, aber wirklich was passieren wird eher nicht. Ein befreundeter Franzose macht das seit Jahren so. Jemand, den ich sehr gut kenne, hatte auch keine Probleme, wenngleich er das Auto auch nur kurz fuhr... Man bewegt sich eben auf einem sehr schmalen Grad, du kannst aber auch in D Steuern zahlen und in F Versichern, was vielleicht auch schon eine Menge spart oder du fährst auf H oder 07.
14. Dezember 200520 J. Wandert doch nach F aus, werdet französische Staatsbürger und dann könnt ihr so viele Autos in F zulassen, wie ihr wollt. Fred
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