Zum Inhalt springen

Elektrik Spannungsschwankung Masse


Karsten Röseler

Empfohlene Beiträge

Karsten Röseler

Liebe Experten,

bei meinem XM 2,1 TD y 3 habe ich in letzter Zeit Spannungsschwankungen, bei den Stromteilnehmern im Amaturenbrett (z.B. geht mein Radio von selber aus und die Gebläsegeschwindigkeit schwankt hörbar, Temperatureinstellung mal heller mal dunkler). Mein Schrauber sagt, es ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein Massekontaktproblem und ich sollte mal die Kontakte überprüfen, die für den Bereich Amaturenbrett zuständig sind - er weiß aber auch nicht wo die sitzen. Das Problem mit der Masse ist ja wohl ein typisches Problem, so z.B. bei defekten Rückleuchten usw. - Also kann mir jemand sagen wo ich suchen soll und wie ich am besten die Masse wieder herstellen kann?

Im übrigen stimmt die Spannung von Batterie und die Ladespannung!

Grüße

Karsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nimm mal die verkleidung under dem Lenkrad ab, dort gibts eine Masseschraube, schau mal bitte da nach, ob da die Schraube locker ist, ober ein draht ab ist, weiter masseanschlüsse sind mir derzeit nicht bekannt.

hm-electric

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Karsten Röseler

Hallo hm-electric, vielen Dank! Ich werde mir diesem Bereich mal vornehmem!

Grüße

Karsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 Wochen später...
Karsten Röseler

Ich weiß jetzt, dass die Spannungsschwankungen aufgrund eines defekten Ladereglers der Lichtmaschine entstanden sind. Dies hat letztendlich zu einem schönen Säureschaden, bedingt durch Überlaufen der Batterie geführt. Leider hat dies am Anfang keiner gemerkt, weil der Schaden nur sporadisch auftrat. Natürlich haben die beauftragten Werkstätten, die Lagespannung geprüft und am Anfang nichts festgestellt, als es dann zu spät war produzierte die Lima im Leerlauf bereits über 17 V, etwas zu viel für eine 12 V Batterie!

Hat jemand Erfahrung mit der Regulierung solcher Schäden?

Ich habe die Batterie durch einen fachkundigen Bekannten einbauen lassen, weswegen ich mich jetzt an den Verkäufer halten muss. Dieser ist zum Ersatz nur bereit, nachdem die Batterie vom Hersteller Bosch geprüft wurde. Obwohl diese wenige als ein Jahr alt ist. Bosch soll was die Regulierung von Folgeschäden angeht nicht sehr kulant sein - jeder erzählt mir aber was anderes.

So war ich gestern bei einem Bonner Cit-Händler, der mir erzählte ich sollte froh sein, wenn ich bei meinem alten Auto, überhaupt noch die die Lima ersetzt bekomme - Wieso? Laderegler kaputt, Batterie kocht über, Schaden, warum sollte der Verkäufer dafürnicht aufkommen müssen? Ja, es gebe noch ganz andere Gründe warum diese Regler kaputt gehen.... Dann wollte ich, dass er den Schaden schätzt der durch den Austritt vonm Säure entstanden ist, er weigerte sich aus "seltsamen Gründen"- Jetzt weiß ich er ist Bosch-Vertragshändler!

Grüße

Karsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Karsten Röseler

Hallo,

ich meine den Verkäufer der Lima - er hat mir ein mangelhaftes Ersatzteil verkauft und muss für Schäden (Überlaufen der Batterie durch zu hohen Ladestrom) die dadurch entstanden sind aufkommen!

Grüße

Karsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja einer Fachwerkstatt könnte man zumuten nach der Reparatur den Ladestrom zu testen, um genau solche Dinge auszuschließen, war die Lima neu oder gebraucht ? Rü

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Karsten Röseler postete

Hallo,

ich meine den Verkäufer der Lima - er hat mir ein mangelhaftes Ersatzteil verkauft und muss für Schäden (Überlaufen der Batterie durch zu hohen Ladestrom) die dadurch entstanden sind aufkommen!

Grüße

Karsten

Da wirst Du Dich wohl heftig täuchen, Folgeschäden sind in der Regel durch die AGB ausgeschlossen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Karsten Röseler

1. Die Lima war neu, aber "lima im austausch" mit voller Garantie

2. Eine Freizeichnung von der Haftung nach den AGB´s ist nur in bestimmten Fällen möglich, z.B. für leichte Fahrlässigkeit.

Insbesondere kann die Haftung für fehlerhafte Produkte, welche Schäden verursacht haben, nicht durch AGB ausgeschlossen werden. Derartige Klauseln scheitern in der Regel an § 9 II. Nr. 1 AGBG und sind somit nicht Bestandteil des Vertrages geworden.

Auch kann eine Haftungsfreizeichnung nach § 2 AGBG Dritten gegenüber keine Wirkung erzielen bzw. würde eine solche Abdingung der Haftung, welche Inhalt einer Herstellergarantie wäre, als überraschende Klausel gemäß Â§ 3 AGBG gewertet und unwirksam.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Karsten Röseler

so sieht eine halbsweg korrekte AGB-Reglung zum Thema Haftungsauschluß aus

§ 8 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.

Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.

Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Karsten Röseler

§ 1 Produkthaftungsgesetz

Wird durch den Fehler eines Produkts

(jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder )

eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Karsten Röseler

.... will sagen, man formuliert die AGB so, als wäre eine weitere Haftung (z.B. für Folgeschäden) ausgeschlossen, um dann zum Ende die große Ausnahme aufzuzeigen, das eben doch gehaftet wird - das hält dann vielleicht ein paar ab, Ansprüche gelten zu machen.

Warum macht man das?

AGB´s sind ja keine individuellen Vereinbarungen, sondern sie sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert. Das sie dennoch wirken, also dem Vertragspartner untergeschoben werden, ohne das dieser sie je gelesen haben muss, setzt zu mindenstens voraus, dass sich der Verwender an das Gesetz hält und diese Vereinbarungen auch nicht völlig überraschend sind. Damit der Verwender von AGBs eine Motivation hat, korrekte allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden, hat der Gesetzgeber bestimmt, das wenn eine Formulierung falsch ist, die ganze Klausel unwirksam ist.

Mit anderen Worten: "behauptet der Verwender von AGBs er würde nie haften, muss er immer haften"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
Karsten Röseler

Hallo, für alle die es interessiert - der Verkäufer der Lichtmaschine hat die Kosten für den Tausch übernommen - auf den Folgeschaden ist er nicht eingegangen. Deswegen werde ich jetzt ein Gutachten erstellen lassen bzw. einen Kostenvoranschlag und diesen Betrag einfordern!

Der Verkäufer kann sich aber die Kosten des Folgeschadens beim Hersteller zurückholen

Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...