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EU-Wagenpapiere seit 01. Oktober 2005

Hervorgehobene Antworten

Heute morgen habe ich meine neue Autogas-Anlage eintragen lassen. Der 1. Teil eines Krimis war nach einer Stunde vorbei:

1. Bemerkung: Oh, der TÜV hat ja die Daten schon in die neuen Formulare eingetragen!

2. Frage von mir: Können Sie mir die alten Unterlagen (KFZ-Schein und -Brief) entwerten und mitgeben? - Natürlich, kein Problem, das macht dann € 13,80.

3. Meine Bemerkung: In dem neuen KFZ-Brief ist nur eine Reifengröße eingetragen, in den alten Unterlagen gab es 2 mögliche Reifengrößen, jeweils mit entsprechenden Felgengrößen. Antwort: Ist nicht mehr möglich; es gibt nur noch eine Größe in den Formularen. Lassen Sie sich ein Gutachten anfertigen, wenn Sie andere Reifen fahren wollen.

4. Meine Bemerkung: Auf dem KFZ-Schein sind die Zeilen nur zu 2/3 Höhe gedruckt, der unter Teil ist unterdrückt. Antwort: Unser Druckertreiber ist kaputt, ich gebe Ihnen diese Papiere schon mal mit, schauen Sie in ein paar Tagen nochmal rein, vielleicht funktioniert er dann wieder und ich drucke Ihnen neue Papiere aus.

Vielleicht habe ich dann Glück und muß die "neuen" Papiere nicht zum 2. Mal bezahlen:

Neue Papiere + technische Daten eintragen gibt´s für lächerliche 25,80€

P.S. Ein auf dem KFZ-Brief vergessenes Datum konnte nicht nachgetragen werden, da Änderungen auf dem "fälschungssicheren" Spezialpapier nicht möglich sind.

Da fällt mir nur eins ein

eines der zahlreichen "Eigentore" die die Bürokratie sich immer wieder schießt!!

Irgendwann gehen wir daran zu Grunde.

Gruß Cochisa

... und wenn Du im Winter schmalere reifen aufziehen willst => ab zur Zulassungsstelle und blechen

Bei uns konnten die überhaupt keine Reifengrößen eintragen da der Computer dies nicht zulies.. so sind nun Briefe im Umlauf ohne Reifengrößenangaben -danke Rü

Cochisa postete

eines der zahlreichen "Eigentore" die die Bürokratie sich immer wieder schießt!!

Hallo,

das ist kein Eigentor der Bürokratie, sondern staatlich verordnete Abzocke.

Gruß Volker

Hallo,

in die neuen Papiere können keine anderen Reifengrößen eingetragen werden. Hilft nur eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO. Kostet bei Dekra 33,50 Euro und anschließend ist der Bericht mitzuführen.

Gruß Gerd

Hier mal die Erläuterung des KBA zum Thema Reifen-/Rädergrößen:

------------------------

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der

Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten

wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis

bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese

Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs

als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen

gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung

Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen

zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei

Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen

werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet

werden.

-----------------------------

Hallo THomas, danke für deinen Reifenexkurs.

Das heißt für alle anderen genehmigungspflichtigen Sachen doch, daß, wenn einmal durch den TÜV/ DEKRA/FKÜ usw. abgenommen, unsereins lediglich die Prüf-/ Abnahmebescheinigung mit zu führen hat und gut ist. Die Kosten für Nachträge im alten Kfz.- Brief mit anschließendem neuen gebührenbehaftetem Fahrzeugschein entfallen also fortan.

Habe ich das richtig verstanden?

Ich fahre im Handschuhfach momentan die Prüfbescheinigung für meine AHK sowie die 15" Rad-/ Reifenkombination für den Winter spaziere. Die Eintragung in den alten Brief hätte mich Zeit und Gebühren gekostet. Muß ich mir jetzt die neue ZBS1 besorgen oder gilt hier noch die Besitzstandswahrung?

>ak-thomas postete

>Das heißt für alle anderen genehmigungspflichtigen Sachen doch, daß, wenn >einmal durch den TÜV/ DEKRA/FKÜ usw. abgenommen, unsereins lediglich die >Prüf-/ Abnahmebescheinigung mit zu führen hat und gut ist. Die Kosten für >Nachträge im alten Kfz.- Brief mit anschließendem neuen gebührenbehaftetem >Fahrzeugschein entfallen also fortan.

>Habe ich das richtig verstanden?

Sehe ich auch so.

>Ich fahre im Handschuhfach momentan die Prüfbescheinigung für meine AHK

>sowie die 15" Rad-/ Reifenkombination für den Winter spaziere. Die Eintragung in

>den alten Brief hätte mich Zeit und Gebühren gekostet. Muß ich mir jetzt die

>neue ZBS1 besorgen oder gilt hier noch die Besitzstandswahrung?

Auch hier stellt das KBA klar:

------------------------

Die Einführung der EU-harmonisierten Zulassungsdokumente erfolgt definitiv ab 1. Oktober 2005. Von

diesem Tag an muss jede Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen, und zwar die

• Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein)

• Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief).

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre

Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt aber ein Fahrzeug ab 1. Oktober

2005 den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt

werden.

-------------------------

Hallo

und wie läuft das wenn ich meinen XM jetzt abmelde und nächstes jahr wieder an bekomme ich dann auch die neuen papiere oder darf ich da die alten papiere behalten

ich finde die neuen zum k..... habe sie für den BX schon bekommen

da hieß es einmal auto anmelden macht dann 52,40€ bitteschön

Gruß Toby

Tobias Wöhrle postete

Hallo

und wie läuft das wenn ich meinen XM jetzt abmelde und nächstes jahr wieder an bekomme ich dann auch die neuen papiere oder darf ich da die alten papiere behalten

ich finde die neuen zum k..... habe sie für den BX schon bekommen

da hieß es einmal auto anmelden macht dann 52,40€ bitteschön

Gruß Toby

Du bekommst die neuen Papiere.

Ich will aber nicht:-))

Jau Toby, ich auch nicht!!

@ THomas: Was das KBA möchte und anordnet und die Zulassungsstellen ausführen; das sind leider immer noch mind. 2 verschiedene Sachen. Ich denke in diesem Zusammenhang mal an die rote 07er Nummer. (Neues Thema)

Hallo Volker 1930,

wenn ich das so lese, muss ich Dir recht geben. Es ist ihnen wieder was eingefallen, wie sie uns noch mehr Geld aus der Tasche ziehen können. Das ist die reinste Wegelagerei.

Gruß Cochisa

aber was ich gelesen habe gilt für sämtliche Anbau teile die EG Typengenehmigung (Schweller und Co)

gibts ja nicht kostet jede zulassung nun 50 EUS?

nichts mehr mit mal schnell den CX für 3 Wochen abmelden um Steuern zu sparen....

Mal die neuen Papiere aus Polizeisicht...: TOLL, ich darf mich dann jetzt bei meiner liebsten tiefer-breiter-schneller-Fraktion durch dicke Gutachtenmappen quälen, als (meist) nur den vollen Fahrzeugschein in der Hand zu haben. Klasse... :-(

MfG, Benne

genau das mein ich. und was ist mit sachen die selbst gebaut sind und mit einzelabnahme , schleppt man dann nen ganzen gutachten hefter mit oder wie???

Ich glaub meine Zulassungsstelle sieht mich nie wieder!!!! ;-)

Zum Glück sind meine Felgen eh noch nicht eingetragen, sonst hätt ich da auch doppelt löhnen können

und wie soll ich das mit dem XM machen die reifen sind zwar eingetragen aber eine ABE habe ich nicht

heist das wenn ich beim cx trx und 14 zoll fahren will muss ich nachner ummeldung mir noch beim tüv gebührenpflichtig was abholen oder heist das der kontrollierende beamte muss mir glauben oder bei citroen anrufen?

Hallo,

ist es nicht herrlich, (ungefragt) in der EU sein zu dürfen?

Da betteln doch tatsächlich Länder darum, in diesen Verein kommen zu dürfen. Wissen die, was auf sie zukommt???

Gruß Volker

Ich glaube nicht

DEN SIE WISSEN NICHT WAS SIE TUN

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