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OT: Blitzen, Meßgenauigkeit

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

heute will ich aus aktuellem Anlaß mal wieder ein OT-Thema posten. Ist aber wenigstens mit dem XM passiert!

Zur Erläuterung folgende Vorrede. Von Köln nach Bonn (und natürlich auch umgekehrt) führt die A555, im Volksmund Diplomatenrennbahn genannt. Dies ist übrigens die erste Autobahn überhaupt aus Adolfs Zeiten gewesen. Diese Autobahn ist heute durchgehend dreispurig und meistens nur mäßig befahren, so daß man hier mit dem XM V6 ganz erstaunliche Schnitte fahren konnte. Für die ziemlich genau 20 km von Verteilerkreis zu Verteilerkreis habe ich schon weniger als 7 Minuten gebraucht.

"Fahren konnte", weil man vor einigen Monaten dort häßliche runde Schilder mit relativ kleinen Zahlen angebracht hat. Leider ist der Mensch ein Gewohnheitstier, darum war ich heute wieder mal einigermaßen zügig unterwegs, als ich auf einmal durch ein unangenehmes rotes Blitzen an nämliche Schilder erinnert wurde.

Es gibt jetzt zwei Fragen, die sich stellen.

a) war der Vorgang in einer Kurve. Ich war auf der linken Spur, wo sonst, und der Blitz kam vom rechten Seitenstreifen. Können die Jungs unter diesen Bedingungen überhaupt genau messen?

B) ca. 500 m hinter der Blitzstelle war wieder freie Fahrt. Das ist doch eine Schweinerei.

Ja, ich weiß, war zu schnell, mußte halt zahlen. Tu ich auch, das passiert so selten, daß es auf lange Sicht nicht weh tut. Aber die Randbedingungen kommen mir dieses Mal etwas zweifelhaft vor.

Wer mir dazu den einen oder anderen Tip geben kann, auch gerne off-list über gernotPUNKThilgerÄTnetcolognePUNKTde täte mir einen großen Gefallen. Ich glaube zwar nicht, daß der Lappen weg ist, aber ein bißchen knapp ist es schon. Tacho 143 bei 100... Und das bei den 205/65 Reifen des Automatik, da wird die Voreilung nicht so besonders hoch sein, Mist.

Nochmal, bis vor kurzem konnte man an der Stelle brettern was das Zeug hielt, also bitte keine überkorrekten Kommentare.

Also, OT Ende und danke schonmal

g

Edit: Felerkorrektur

Tja, scheint rechtens.

Is mir auf der Superbaustellen-A4 vor einigen Monaten auch passiert. Da is man wohl in der Beweispflicht, dass die Blitzung einen anderen (knapp vor einem auf der rechten Spur Fahrenden) "meinte". Bei "Radarfalle.de" / "Blitzer-undsoweiter... .de" oder so steht alles recht ausführlich; hab auch überlegt dagegen vorzugehen.

Einspruch einlegen kann man ja immer, aber nur die allerwenigsten kommen damit durch. Lohnt den Aufwand und die strapazierten Nerven nicht - meiner Meinung nach; man sollte sich wohl erstmal sehr sicher sein (im Gegensatz zu uns beiden).

Gruß,

Clive.

Nur ganz kurz:

Engagiert sich nicht der ADAC mit ganz vielen Beipielen von Fehlmessungen und Messungen, die wegen falschen Meßaufbaus keinem Widerspruch standhalten? Da mal nachforschen!

>>Jürgen, fährt fast täglich auf dieser Strecke und fragt sich auch seit einigen Wochen, ob diese komischen Schilder schon immer dort waren. Sind auch einigermaßen unsinnig auf freier Strecke und teils mit Uhrzeiten (22-6 Uhr) versehen, teils wieder nicht, also schon verwirrend...

Im FS kan mal eine Dokumentation über das Thema. Da wurde wiederholt auf die erforderliche Genauigkeit beim Aufstellen und Justieren der Anlage hingewiesen. Insbesondere der Winkel zwischen Gerät und Straßenachse scheint extrem wichtig zu sein, das blieb bei mir in Erinnerung. Wie stelle ich nun ein Gerät in einem bestimmten Winkel zur Straßenlängsachse auf, wenn ich in einer Kurve bin??? Vielleicht sollte sich ein Experte dieser Frage annehmen.

Ich würde erst einmal abwarten ob überhaupt etwas kommt. Wenn mehrere Fahrzeuge auf dem fot sind ist die Chance recht hoch, das da garnichts passiert.

Wenn doch, erst einmal Foto abwarten und nachsehen. Außerdem solltest Du dann Einmeßprotokoll und Eichbestätigung anfordern.

Einsprüche haben recht häufig Erfolg, bei mir leigt die Quote bei etwa 50%. Besonders die Leute von den Ordnungsämtern, die hierzulande für die Aufbesserung der Stadtkasse zuständig sind machen gern gravierende Fehler.

Es kommt auch gut, nach einem Blitz anzuhalten, den Zollstock zu schnappen und nachzumessen, ob die Räder des Meßfahrzeuges auch genau straßenparalell stehen (gut, ist auf de BAB etwas schwierig).

Mit der Methode hab ich schon zwei Tickets eingestampft (für "Einheimische" Kiel, Seebadeanstalt)

  • Ersteller

Heinz,

ich WUSSTE, daß Du mir genau diese fehlenden Informationen liefern würdest.

Danke an alle. Ich muß jetzt einmal den Tacho mit dem GPS kontrollieren, dann weiß ich, ob es wirklich ein Problem gibt.

g

Ich bin ja nicht freiwillig so pessimistisch - das macht die Erfahrung.

Nur man sollte sich keine übertriebenen Hoffnungen machen. Am Ende hat man sich dann nämlich 2-mal geärgert.

Tipps wie "... ja, man hätte da mal messen sollen ..." bringen jetzt sooo viel auch nicht mehr.

Aber auch wenn die Chancen der Statistik nach (und aus der Ferne betrachtet) (sehr) schlecht stehen: Schreib doch dann noch mal, was das ganze gegeben hat.

Viel Glück.

Gruß,

Clive.

  • 1 Monat später...
  • Ersteller

oh oh,

habe heute mal mit dem GPS den Tacho kontrolliert. 80=80, 100=100, 120=120. Ersatunlich! Wenn überhaupt, geht der Tacho bei 140 1 km/h nach... Jetzt wundere ich mich auch nicht mehr, warum das Auto ab 210 so müde wird. Der Tacho im Y3 war wesentlich ungenauer und ging bei hohen Geschwindigkeiten ziemlich vor.

Bisher ist noch nichts gekommen.

g

Hallo Gernot,

kann es sein, dass das GPS ungenau ist? ;-) Bei meinem Y3 zeigt es bis 190 ziemlich genau 10 km zu wenig an. Danach gleichen sich Tacho und GPS an. Bei Tacho 220 liegen lt. GPS 215 an.

Na ja, so kann ich dann wenigstens fast immer 30 km schneller als erlaubt fahren. ;-)

Viele Grüße

Helge

Die zeitlich von 22 bis 6 Uhr festgelegte Höchstgeschwindigkeit ist eine Lärmschutzmaßnahme.Also eigentlich eine schöne Sache!Die Anwohner wirds freuen.

klette postete

Die zeitlich von 22 bis 6 Uhr festgelegte Höchstgeschwindigkeit ist eine Lärmschutzmaßnahme.Also eigentlich eine schöne Sache!Die Anwohner wirds freuen.

Die sollen um diese Zeit schlafen und sich nicht freuen dass wieder jemand den Staatshaushalt aufbessert wenns blitzt.

Hm..mit meinem XM damals und meinem BX hat es insgesamt 4 mal am Straßenrand rot aufgeleuchtet, es kam nie Post.

Einfach mal abwarten.

Gruß

Bernd

  • Ersteller

Das Glück hatte ich erst ein- oder zweimal. In 25 Jahren...

Oder meinst Du die komischen Dinger, wo rot, gelb und grün übereinander angeordnet sind?

Vorläufige Jahresbilanz 2005:

5 mal Rotlicht gesehen, drei Briefe bekommen, einmal nach Einspruch eingestellt, den Staat mit rund 90 Euro gesponsort, macht je Km 0,26 Cent Expresszuschlag - damit kann ich gut leben.

Aus aktuellem Anlass hier das Kennzeichen des Radarwagens vom Kreis Viersen. (ich arbeite bei der KV und habe den Wagen zufällig in meiner Raucherpause auf dem Hof stehen sehen ;-))

Silbergrauer Golf IV Variant, NE-XD 735

Lieben Gruss,

Oliver

  • 1 Monat später...
  • Ersteller

Holdrio!

Am Mittwoch sind die drei Monate herum gewesen. Bis heute ist nix gekommen. Auch wenn die Burschen inzwischen unverschämterweise das Absendedatum geltend machen dürfen, müßte die Sache nun sauber sein. Es darf also weiter gerast werden ;-)

Danke an alle für die Tips, man weiß ja nie.

g

@Oliver: imho dürfen nicht nur Blitzer- und Videowagen im Dienste der Grün-Weißen die Nummernschildern wechseln (und das tun sie auch), sondern auch die BLitzerwagen der Stadtkasse.

Allerdings gibt es zum. hier in Zwickau zB nur ca. 30 fixe Stellen an denen überhaupt (mit Falle oder Wagen oder Laser) abkassiert werden darf.

Soll eine neue Kontrollstelle eröffnet werden, muß quasi eine Stelle von der Liste genommen werden....

@Gernot2: da solltest du Recht haben dennoch möchte ich drauf aufmerksam machen, daß die Verjährungsfrist in so nem Fall 6 Monate sind und nicht iwe früher 3 Monate.

Mh nichtschwebenden G der olle Olo

  • Ersteller

StVG § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

...

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Die sechs Monate gelten nur, wenn schon ein Bescheid ausgestellt ist (es zählt die Austellung und nicht der Zugang!). Es ist richtig, daß einem der Bescheid auch nach mehr als drei Monaten zugehen kann, davon gehe ich jetzt aber mal nicht aus. Die ganze Liste der verjährungsunterbrechenden Vorgänge findet man in g'>hier

Neeee, da findet man garnichts.

  • 1 Monat später...
  • Ersteller

Dürfte ich die werte Gemeinde mit einem Bild belästigen, das ich heute morgen zugestellt bekommen habe? 30 km/h zuviel. Lohnt sich da vielleicht ein Einspruch? Viel erkennen kann man ja nicht.

Ist insofern interessant, als ich ausgerechnet heute nachmittag auf einer Bundesstraße blöderweise zwei riesige 50-Schilder übersehen habe und mit >25 zuviel geblitzt worden bin. Verdammt, ich habe wirklich jahrelang nichts gehabt und jetzt zwei Mal. Bald habe ich den Tomtom 910, dann hört das hoffentlich auf.

knoellchen.gif

Edit: Sonderzeichen im Dateinamen klappen nicht

Äh Gernot 2, hast du ein Kopftuch auf?

für die 30 km/h gibt es wohl 1 bzw. 3 Punkte geben. Die Augenbinde, die der Fahrer trägt, wird da bestimmt mehr bringen! Kein Wunder, dass Du die Schilder dauernd übersiehst :-))

Gruß Jörg

Haha, wirklich witzig. Sehr hilfreiche Leut seid ihr mal wieder... *grummelbrummel*

Nunja, die Kennzeichen wurden wohl separat photografiert.

Mit dem Photo vom Gesicht sitzt du in der Patsche.

Auch wenn die Augen nicht zu erkennen sind - Nasenpartie und Kinn sind mind. genauso markant.

Da läßt keiner deinen Einspruch durch.

Bitte poste doch mal das komplette Photo vom Wagen, also samt Straße. Da läßt sich vllt was machen.

Auf jeden Fall aber - auch wenn du vor Gericht keine Chancen hast - erstmal FRISTgerecht Einspruch einlegen.

Seltenst werden Verfahren dann eingestellt, aber es kostet dich auch nix - drum kann manns versuchen.

Den Einspruch kannst du noch im Gerichtssaal zurückziehen, bevor der Richter die Verhandlung eröffnet - und das Ganze kostet dich keinen Heller. Wohl aber den Staat.

[Wenn du den Einspruch einlegst, dann eben anhand des kompletten Bildes, dazu fordere ein Protokoll an, das die Pozilisten anfertigen müssen, wenn die Falle aufgestellt wird.

Und laß dir nachweisen, das der Aufstellende an dem Gerät ausgebildet ist -oftmals kann so ein Nachweis nämlich nicht erbracht werden.] EDIT: hatte Xantiaheinz ja schon gesagt...

Soviel von mir an dieser Stelle.

N blöden Witz über die Sache laß ich mir später einfallen, keine Angst....

  • Ersteller

Leider war das - bis auf das Detailphoto des Nummernschildes - alles, was ich bekommen habe. Ich werde mich wohl doof stellen und sagen, daß ich den Fahrer auf dem Bild nicht erkenne

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