23. Februar 200620 J. Ersteller Hallo Wolfgang, da fällt mir ein Post von dir aus dem "Wie französisch ist Citroën"- Thread ein: "Der Facelift-R19 konnte im Innenraum zudem mit einem besonderen Material- und Designmix aufwarten, da man zwar das Armaturenbrett, nicht aber die Türverkleidungen geliftet hatte...." ..nun auch beim Citi- Golf (das Lenkrad sieht ja so aus wie vom 3-Liter-Lupo) ;-)) Gruß.
24. Februar 200620 J. Nochmal zurück zur Diskussion um die 07er Nummer: Ich habe gute Nachrichten, vielleicht sogar nicht nur für diejenigen, die "unbegrenzt" auf dem Schein stehen haben: Drucksache 811/05 des Bundesrats Seite 182 §50 Zitat: "zu § 50 Übergangsvorschrift: Zur Wahrung des Besitzstandes werden Übergangsregelungen getroffen, dass auf Fahrzeuge, die sich bereits in Verkehr befinden auch weiterhin die bisherigen Vorschriften über die Zulassungsfreiheit und die Verwendung von Fahrzeugbriefen und -scheinen, Vordrucken zum Versicherungsschutz sowie Kennzeichen Anwendung finden. Die neue Vorschrift hat demzufolge keine nachteiligen Auswirkungen auf diese Fahrzeuge und deren Halter." Zitat Ende Na, das sieht doch erst einmal ganz gut aus, oder? :-))) Gruß Holger
24. Februar 200620 J. >Na, das sieht doch erst einmal ganz gut aus, oder? :-))) Nicht zwingend. In der StVZO, die durch die FZV teilweise ersetzt wird, taucht das rote 07er nicht auf, nur in der bekannten 47.Ausnahmeverordnung. Die in Deinem Zitat erwähnte "Zulassungsfreiheit" bezieht nicht auf rote Kennzeichen sondern auf diverse zulassungsfreie Fahrzeuge nach §18 StVZO, z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Leichtkrafträder bis 11 km/h, Feuerlösch- anhänger usw. Dadurch ergibt sich nicht unbedingt ein Besitzstand. Allerdings wäre diese Formulierung in §50 FZV durchaus ein Ansatz in einem möglichen Rechts- streit.
24. Februar 200620 J. Aber: Die Inhaber einer unbegrenzt zugeteilten 07er können sich aber m.E. auf den §49 II Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg) berufen, den ich heute mit einem befreundeten Rechtsanwalt ausgegraben habe und der auch schon im Oldtimer-Forum beiläufig erwähnt wurde. daß ein "begünstigender Verwaltungsakt" zurückgenommen werden kann, wenn er "von vornherein unter einem Widerufsvor- behalt stand": Ergo: Alle "unbefristeten", die keinen Bescheid mit eben diesem Widerrufsvorbehalt haben, haben m.E. sehr gute Karten, denn hier gibt es eben nicht die Möglichkeit den Verwaltungsakt zurückzunehmen. Nach Aussagen meines Anwaltes wäre das dann vergleichbar mit einer ohne Widerufsvorbehalt erteilten Baugenehmigung. Auch diese kann man nur bei Zuwiederhandlung zurücknehmen, sonst nicht!
24. Februar 200620 J. Na, dann machen wir halt mal einen Live-Recherche-Thread draus: Lies mal Seite 67 § 50 (2) ------ "begünstigender Verwaltungsakt" Ja, den Thread habe ich auch gelesen und er hat mich dann zum Suchen animiert. Der dort postende Frank W. scheint ja selber Anwalt zu sein. Jedenfalls hält er die Besitzer von unbegrenzten Scheinen für Glückspilze. Gruß Holger
24. Februar 200620 J. coupespace posteteNa, dann machen wir halt mal einen Live-Recherche-Thread draus: Lies mal Seite 67 § 50 (2) In der Tat, auch eine so globale Formulierung wäre in einem Rechtsstreit hilfreich...
24. Februar 200620 J. Ach ja, in den Foren wurde ja auch mal geschrieben. dass die 07er ab 2007 zum TÜV müssten: Hier im Originaltext: "§ 29 wird wie folgt geändert: Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne von 3 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (...) haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 1. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen. 2. Fahrzeuge der bundeswehr und der Bundespolizei"
24. Februar 200620 J. coupespace posteteAch ja, in den Foren wurde ja auch mal geschrieben. dass die 07er ab 2007 zum TÜV müssten HU/AU für 07 ausdrücklich nein. Allerdings muß eine Oldtimer-Begutachtung nach §2 (22) FZV erfolgen, d.h. ein neu auf die 07er einzutragendes Fahrzeug muß eine Untersuchung analog H-Kennzeichen bestehen. Danach aber keine lfd. HU-Pflicht mehr.
25. Februar 200620 J. Ich bin schon wieder mal zu doof, um durchzublicken: Wo erkenne ich, ob "unbefristet" oder "befristet" für 07? Sehe ich das auf dem roten "besonderen Fahrzeugschein" auf der Rückseite links oben? Da steht bei mir zum Beispiel auf einem solchen Schein: gültig vom 11.11.03 bis ... Also bei bis ist kein Datum eingetragen. Auch bei 5. Tag der ersten Zulassung/ Baujahr in der rechten Spalte steht nichts. Auf Grund welcher Information will die Zulassungsstelle denn jetzt feststellen, ob der Schein eingezogen werden sollte? Oder finde ich die Befristung oder Nichtbefristung auf einem Formular "Zuteilung des 07er Kennzeichens", ein Formular, das ich momentan nicht auffinden kann. Gruß, Uli
25. Februar 200620 J. Hi Uli, so sieht meiner aus: Gruß Holger Edith: Vorsicht. Bei uns ist das jedenfalls so. Wenn ein neues Fahrzeug eingetragen wird, gibt's auch einen neuen Schein und damit auch ein neues Datum. Auf dem vorigen Schein stand ein Datum aus 2005.
25. Februar 200620 J. Martin Beckmann postete coupespace postete@ Martin: Chips um 5 Uhr morgens? :-)))) Das ist eindeutig Popcorn, das sieht man doch wohl
25. Februar 200620 J. Oder so: Das Beginndatum wurde bei Ausstellung eines neuen Heftes immer beibehalten.
25. Februar 200620 J. @coupespace: Also sieht der rote 07-Schein auch schon für jeden Kreis verschieden aus! Bei uns gibt es nur eine ausgefüllte Seite, hier ein Bild des Scheins für meinen Mehari ( das Wort Mehari habe ich selbst drauf geschrieben), den Kreis habe ich verdeckt. Das Wort unbefristet kommt nicht vor, also kann ich hier die Unbefristetheit aus dem Fehlen des 2ten Datums folgern? Immer noch ist mir auch nicht klar, wie die Zulassungsstelle das Alter eines Fahrzeugs wissen soll, wenn ich dazu keine Angaben geliefert habe. http://home.arcor.de/djjulian/uli/schein.jpg
27. Februar 200620 J. @ Holger! Mein Hinweis, dass ein Euro1-Benziner nur einen wenig höheren Steuersatz hat als ein Euro3-Diesel ist wirklich nicht besonders durchdacht. @ Markus Justin: Vielleicht stammt das Lenkrad des Citi-Golf tatsächlich vom 3-Liter-Lupo. Ein Airbag ist jedenfalls nicht drin. Immer wieder interessant: der Metallick-Lack erfordert nur einen Aufpreis von 590 ZAR, was zur Zeit umgerechnet gerade mal 82 EUR entspricht. Ein schöner Hinweis auf die tatsächlichen Mehrkosten für dieses Merkmal im Vergleich zu den bei Neuwagen in Europa üblichen Aufpreisen... @all 1000 km mit ein katlosen Benziner-"Youngtimer" verursachen grob geschätzt (aber nicht aus der Luft gegriffen) soviel Umweltverschmutzung wie 10.000 km mit einem Euro1-Benziner. Fiese Zahl, und so frappierend direkt... Es gibt viele Rentner, die ihr Auto nur 1000 km pro Jahr bewegen. Trotzdem zahlen die die volle Kraftfahrzeugsteuer. Ist das dann auch ungerecht? Abgesehen davon, ist natürlich tendenziell ein eher unpopuläres Thema: man wird kaum bestreiten können, dass bei der Reparatur und Wartung sogenannter "Youngtimer" das Geld tendenziell eher am Staat vorbei fliesst. Und so manch ein "Youngtimer"-Fan würde schon morgen eines seiner bisher heissgeliebten Gefährte eigenhändig "schlachten", wenn der Platz oder das Geld für einen noch interessanteren "Youngtimer" oder z.B. einen Urlaub gebraucht wird.... MFG
27. Februar 200620 J. Falls tatsächlich einige 07-er Bestandsschutz genießen könnten: -vermutlich werden dann nur die bislang eingetragenen Fahrzeuge beibehalten. -die Eintragung neuer Fahrzeuge wird wohl ab dem 1.1.2007 eher nicht mehr vorgenommen werden, es sei denn man könnte einen Anspruch unstrittig herleiten. -zudem könnte die Gefahr bestehen, das bei Eintragung von neuen Fahrzeugen im Verlauf 2006 die Befristung dann reingeschrieben wird. Also Obacht. Somit würden die bestehenden 07er allmählich austrocknen, wenn die eingtragenen Fahrzeuge verkauft werden oder verunfallen etc. , quasi keine Entlassungen, frei gewordenen Stellen werden nicht neu besetzt ))
27. Februar 200620 J. Frank(F) postete-zudem könnte die Gefahr bestehen, das bei Eintragung von neuen Fahrzeugen im Verlauf 2006 die Befristung dann reingeschrieben wird. Also Obacht. Davon ist wohl auszugehen :-( Selbst ein Umzug, verbunden mit der Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheinheftes, birgt die Gefahr einer plötzlichen Befristung.
27. Februar 200620 J. Die befristete 07er CX-Fraktion arbeitet bereits beflissentlich an Ausweichstrategien. Oldtimer Markt Anzeige März 07: Drei 2er CX für eine 2er DS abzugeben. :-))) Gruß Holger
27. Februar 200620 J. coupespace posteteDie befristete 07er CX-Fraktion arbeitet bereits beflissentlich an Ausweichstrategien. Oldtimer Markt Anzeige März 07: Drei 2er CX für eine 2er DS abzugeben. :-))) Gruß Holger Holger, ich sehe wieder einen Smiley bei Dir. So muß das sein. Nicht unterkriegen lassen! :-)
27. Februar 200620 J. Klar, Thomas. Keep smiling. Bei dem Luxus. Ich werde einen CX durch ein hübsches 30+ J. Auto ersetzten. Das hat doch auch was! Gruß Holger
3. März 200620 J. Auf der Seite des DEUVET ist mittlerweile dieser Text zu finden: "Frage:Mein Rotes 07-Kennzeichen wurde mir nur auf Widerruf zugeteilt. Kann meine Zulassungsstelle das Kennzeichen widerrufen, wenn die 30-Jahresregelung in Kraft ist, nur weil mein Oldie noch keine 30 Jahre alt ist? * Nein, es gibt wie bereits erwähnt eine Übergangsregelung zur Weitergeltung des alten Rechtes bei zugeteilten Kennzeichen. Ihre Zulassungsstelle kann daher die Zuteilung des Kennzeichens nicht widerrufen, nur weil Ihr Fahrzeug jünger als 30 Jahre ist. Ein Widerruf aus anderen Gründen bleibt natürlich möglich z.B., wenn Sie sich aus irgendwelchen Gründen als Halter als unzuverlässig erwiesen haben, eines Ihrer Fahrzeuge nachweislich nicht verkehrssicher ist oder Sie eines der Fahrzeuge zu anderen als den zulässigen Fahrten bewegt haben" Woher stammt diese Erkenntnis? Auf meine Mail mit dieser Frage hat der DEUVET bisher nicht reagiert.
3. März 200620 J. Und wem haben wir solche Einschränkunen zu verdanken? Lest mal hier: http://www.osg-forum.de/viewtopic.php?t=4549 Ich habe bei den Pappnasen inzwischen schon den Status als Lieblingsfeind, "Rene E" gilt in dem Forum inzwischen als Schimpfwort. Ich bin fast stolz darauf. "Viel Feind, viel Ehr!" Wie blöd muß man sein, sich erst Sorgen zu machen, daß eine Videoaufnahme von einem illegalen Rennen mit 07-Nummer, die in falsche Hände geraten ist, zum Entzug der 07 führen könnte, um das "Corpus Delicti" dann am Tag darauf zum download ins www zu stellen. Und das zu einer Zeit wo wegen der 07 Einschränkungen sowieso alle im roten Bereich drehen. Aber nee, sind ja nur Freunde in dem Forum lesen. Nein, da kommt ja nie irgendein "Feind" hin und liest das. Könnte ja auch nicht passieren daß einer von den Entscheidungsträgern die man im Moment versucht zu sensibilisieren, per Suchmaschine ausgerechnet dort landen. Und das wo "07 Einschränkung" und "07 Mißbrauch" im Moment in der Top 10 der Suchbegriffe knapp hinter "Paris Hilton nackt" stehen. Das war wohl mehr Glück als Nachdenken, daß auf dem Video keine von den 07 Nummern zu lesen ist. Oh Mann!
4. März 200620 J. Thomas Hirtes postete Woher stammt diese Erkenntnis? Auf meine Mail mit dieser Frage hat der DEUVET bisher nicht reagiert. Diese Erkenntnis kann der Deuvet noch gar nicht haben, weil auf seiner Webseite auch folgendes steht: Der DEUVET arbeitet daran über den Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung eine Weitergeltung, d.h. unbefristete Verlängerung Roter 07-Kennzeichen, auch für Fahrzeuge zu erreichen, die das neue Einstiegsalter von 30 Jahren noch nicht erreicht haben. Die Gespräche hierzu mit den Bundesländern laufen aktuell. Die Problematik wird auf der Sitzung des BLFA Anfang Mai behandelt. Wir werden im Anschluss über die Ergebnisse informieren D.h. im Klartext, dass man fruehestens ab Mai weiss, ob es einen Bestandsschutz geben wird. Folglich hat es z.Zt. auch gar keinen Sinn, bei den Landratsaemtern nachzufragen, wie das gehandhabt wird. Die wissen es schlichtweg noch nicht.
4. März 200620 J. @sensenmann: zu verdanken haben wir die 30-Jahresgrenze mit Sicherheit nicht dem 07er-Missbrauch. Tatsache ist doch, dass Fahrzeuge so ca. ab 85 "unerwartet" langlebig sind. 18 Jahre alte Goelfe stehen doch an jeder Strassenecke. Von daher finde ich die 30er Grenze gar nicht sooooo falsch. Dummerweise hat man aber versaeumt, den Seltenheitsfaktor zu beruecksichtigen. Hier hat der Deuvet komplett versagt, weil er auf seiner 25er-Regelung rumgeritten ist, d.h. nur den Oldtimer im Visier hatte. Das haette man auch schlauer einfaedeln koennen. Sinnvoller waere gewesen, ein zusaetzliches Kriterium zu erwirken, naemlich die Seltenheit, d.h. "mindestens 30 Jahre alt" oder "KBA-Bestand der betreffenden Schluesselnummer < X". Beides objektive Kriterien, die jeder Beamte nachpruefen kann. So haette man auch super seltene Fahrzeuge auf 07 nehmen koennen, die vielleicht erst 15 Jahre alt sind. Aber darum ging es dem Deuvet offenbar nicht. Der ist eben ein Oldtimer-Club und kein Autosammler-Club
8. März 200620 J. Heute im Oldtimerforum ein Beitrag von RA Wilke: "Unschöne Nachrichten kommen aus dem Kreis Siegburg. Laut Straßenverkehrsamt Meckenheim plant der Kreis zum Jahresende alle auf Widerruf erteilten 07er Kennzeichen "einzuziehen", um dann zum Jahresbeginn nach Inkrafttreten der neuen FZV die Halter zum erneuten Beantragen zu bewegen. Diese Regelung gilt für unbefristet und befristet erteilte Kennzeichen. So erfuhr es gestern ein Oldtimer-Info Leser anläßlich eines Anrufs in Meckenheim. Ein Beispiel, daß hoffentlich nicht Schule macht und das zeigt, daß auch Behörden nicht immer so lethargisch sind wie man meint." Ich glaube da noch nicht dran, bisher ist noch überhaupt nicht klar, ob die FZV am 01.01.2007 in Kraft tritt.
8. März 200620 J. Wie wär's mit einem bundeweit organisierten Kreis-07er-Youngtimer-Treffen? Presse einladen. Treffpunkt Parkplatz der jeweiligen Kreiszulassungstelle 01. :-)))))
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