9. März 200620 J. Hallo! Laut Aussage der netten Polizei bei Stern TV vom 07.03.06 wäre es gestattet, dass im PKW 6 Personen mitfahren, sofern dadurch die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wird. Was haltet Ihr davon?? Grüße anfichtn
9. März 200620 J. Das ist mir auch "sauer aufgestossen". Ich kenne die Vorschrift nur so: Man darf soviele Leute mitnehmen, wie Rückhaltesysteme vorhanden sind.... Ich würde sowas nicht riskieren.. Liebe Grüße Barbara
9. März 200620 J. Ersteller Hallo! Selbst wenn tatsächlich 4 Personen auf der Rückbank Platz finden würden, würde eine Person nicht angeschnallt mitfahren. Wäre demzufolge trotzdem ein Bussgeld-Tatbestand. Grüße anfichtn
9. März 200620 J. ... es sei denn, das Auto ist etwa älter und es besteht keine Gurt-Einbaupflicht für die Rücksitze, dann muss man sich auch nicht anschnallen.
9. März 200620 J. früher, als es noch keine Anschnallpflicht gab (hinten), war es in der Tat so und auch Fahrschulwissen. Die Anzahl der Sitzplätze laut Fahrzeugpapieren ist unerheblich. Jedoch zu beachten: Der Fahrer darf weder in Sicht noch in seiner Bewegungsfreiheit beeinträchtigt werden Das zulässige Gesamtgewicht daf nicht überschritten werden. eigentlich ein alter Hut (*TeVau eben)
9. März 200620 J. Mein alter Ponton (leider schon den Weg alles Irdischen gegangen) war offiziell ein Sechssitzer - drei vorne, drei hinten. Mir war aber immer ein Rätsel, wo sich der Dritte vorne niederlassen soll, der Mercedes hatte keine Sitzbank ! (Übrigens war es beim Heckflosser genauso)
9. März 200620 J. ACCM sigi posteteMein alter Ponton (leider schon den Weg alles Irdischen gegangen) war offiziell ein Sechssitzer - drei vorne, drei hinten. Mir war aber immer ein Rätsel, wo sich der Dritte vorne niederlassen soll, der Mercedes hatte keine Sitzbank ! (Übrigens war es beim Heckflosser genauso) Es gab für diese Modelle Polster, die in die Mittelablage eingelegt wurden. Zusammen mit derr hochgeklappten Mittelarmlehne ergab das den 3.Sitz. Wenn ich das noch richtig auf de Reihe habe, galt diese Regel aber nur für die Autos mit Lenkradschaltung.
9. März 200620 J. Anschnallpflicht gibts nur bei Sitzen, für die es eine Gurteinbaupflicht gibt. Und die hängt vom Datum der Erstzulassung (z.B. 07/1969 für Vordersitze) und der Einbaulage der Sitze (nur Sitze in Fahrtrichtung!) ab. Es ist also legal, sich im älteres Fz. hinten nicht anzuschnalle, obwohl Gurte vorhanden sind, wenn das Fz. vor Einführung der Einbaupflicht zugelassen wurde. Anschnallen ist nur mit "vorgeschriebenen Rückhaltesystemen" Pflicht. Sonst ist 004 korrekt.
9. März 200620 J. Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden ist richtig. Anschnallen können sich nur die, die einen Gurt haben, der sechste, siebte,... eben nicht. Gurtpflicht besteht nur für diejenigen, die auch einen Gurt zum Anschnallen haben. Nur im Falle eines Unfalls kann der Nichtangeschnallte eine teilschuld bekommen. Ich habe die Info von zwei Polizisten(ehem. Schulkameraden) bekommen. Der eine ist der beste Polizeischüler in Niedersachsen gewesen, daher denke ich, dass er weiß, wovon er spricht. Ansonsten sollten in der Tat keine Behinderungen des Fahrers auftreten und die Sicht ist egal, wenn in der Mitte hinten jemand auf dem 5. Platz sitzt, sieht man eh nichts mehr! Klingt alles komisch, ist aber so. Die Infos habe ich bekommen, als wir mal zu einer Party gefahren sind und ich den Prestige hatte, da ist ja genug Platz für mehr als 5.
9. März 200620 J. Pizzicato posteteDas zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden ist richtig. Anschnallen können sich nur die, die einen Gurt haben, der sechste, siebte,... eben nicht. Gurtpflicht besteht nur für diejenigen, die auch einen Gurt zum Anschnallen haben. Nur im Falle eines Unfalls kann der Nichtangeschnallte eine teilschuld bekommen. Ich habe die Info von zwei Polizisten(ehem. Schulkameraden) bekommen. Der eine ist der beste Polizeischüler in Niedersachsen gewesen, daher denke ich, dass er weiß, wovon er spricht. Ansonsten sollten in der Tat keine Behinderungen des Fahrers auftreten und die Sicht ist egal, wenn in der Mitte hinten jemand auf dem 5. Platz sitzt, sieht man eh nichts mehr! Klingt alles komisch, ist aber so. Die Infos habe ich bekommen, als wir mal zu einer Party gefahren sind und ich den Prestige hatte, da ist ja genug Platz für mehr als 5. Dem stimme ich zu, beim Fahrsicherheitstraining (Trainer war ist Polizist) wurde uns das folgendermaßen erklärt: Zulässiges Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Ansonsten darf man beliebig viele Personen mitnehmen, solange zuerst alle Gurte verwendet werden. Alle weiteren Personen müssen dann nicht mehr angeschnallt werden und dürfen laut seiner Aussage sogar im Kofferraum sitzen. Bußgelder bei einer Polizeikontrolle wären auch unzulässig in diesem Falle.
9. März 200620 J. dann duerfte man auch in einem geschlossenen vw-bus oder toyota hiace 10 leute mit nehmen ? auch wenn er nur 3 sitze hat ??? ... war mal in so ´ner situation als ich nen arbeitskollegen hinten in den vw caddy setzen musste
9. März 200620 J. Also ich bin schonmal mit 8 Personen im Opel Rekord zu einer Party gefahren. Vorne jeweils einer, auf der Rückbank 4 und im Kofferraum nochmals 2. ;-) Was man im jugendlichen Leichtsinn nicht so alles macht!?
9. März 200620 J. Mein Fahrlehrer hat damals gesagt, das mit der Anzahl der Sitzplätze in den Papieren stimme schon, aber es sei nirgends festgelegt, wieviele Personen auf einem Sitzplatz sitzen dürfen ist aber schon so 17 Jährchen her.
9. März 200620 J. In den einschlägigen Gesetzen (StVO) lässt sich auch kein Hinweis darauf finden, dass die Anzahl der Passagiere begrenzt wäre. Randbedingungen gibt es nur in der oben genannten Form bzw. der Pflicht eines Personenbeförderungsscheins. :-)
9. März 200620 J. Es gibt auch immer noch Leute, die der Meinung sind, man dürfe nicht so langam Fahren, dass man den fließenden Verkehr behindert. Selbst wenn der Verkehr – wie hier in Berlin in der Regel – mit 70 km/h fließt, trotz 50km/h innerorts.
9. März 200620 J. So, jetzt geb ich mal fix meinen (Polizisten-) Senf dazu... Es ist tatsächlich so, daß man im PKW so viele Personen mitnehmen darf, wie man möchte, hauptsache, das ZGG wird nicht überschritten und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt. Ist ne Grauzone im Gesetz... Anschnallpflicht gilt für die Personen, für die tatsächlich ein Gurt da ist... der Rest ist praktisch "befreit"... MfG, Benne
9. März 200620 J. Also, ich habe mal ein Osterseminar hier in Franken für den Bund Naturschutz veranstaltet und geleitet. Aus mir nicht mehr erinnerlichen Gründen war ein Fahrer oder der VW-Bus nicht verfügbar. Weil das Wetter recht bescheiden war, habe ich trotzdem die geplante Exkursion in die Rhön gemacht und damals in meinen Visa 17RD so an die 10-12 Jugendliche reingepackt... Würde ich heute nie mehr machen! (Ist aber auch schon rund 20 Jahre her und längst verjährt!) ;-) Gruss, Christian
9. März 200620 J. in meinem dreiachser waren mal 14 tramper und tramperinnen, das hätte wohl busgeld gegeben. und gesungen ham die auch noch... ;-) gruss z.
9. März 200620 J. Also ich weiß nur daß es hier in Ö früher mal erlaubt war, mehrere Kinder zu transportieren, so viele halt auf den Rücksitzen Platz hatten. Die Verkehrssicherheit durfte dabei natürlich nicht beeinträchtigt sein. ;-) Dies ist jetzt natürlich nicht mehr möglich, ich kann mir auch schwer vorstellen, daß man mehr Erwachsene transportieren darf, als Sitzplätze zugelassen sind. Grüße Michi
9. März 200620 J. Wie sieht es bei mehr als 9 Personen mit dem Führerschein aus ???? Da reicht der 3er nicht mehr, oder ? Bernd ----------------- Y$ 2.5
9. März 200620 J. Die 9 Personen beziehen sich m.E. auf die in den Papieren eingetragene Anzahl der Sitzplätze - bei mehr als neun braucht man diesen PersonenbeförderungsodersonstwasfüreinenSchein. Aber wenn in ein Auto mit nur 8 eingetragenen Sitzplätzen 12 oder 27 Leute drin sind, ist das für den Führerschein egal. Rest s.o. Gruß Florian
9. März 200620 J. Bernd posteteWie sieht es bei mehr als 9 Personen mit dem Führerschein aus ???? Da reicht der 3er nicht mehr, oder ? Bernd ----------------- Y$ 2.5 Vorallem wäre es ja immernoch eine Privatfahrt auch wenn du mehr als 9 Leute drin hast. Mir wurde gesagt, in diesem Fall hätte das keine Auswirkungen
9. März 200620 J. Oft passieren aber gerade mit den zu voll besetzten Autos schlimme Unfälle... Ich würds nicht machen. Gruß Fred
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren