9. August 200620 J. Hallo Ihr Kundigen, wer weiss, was das mit dem Tagfahrlicht auf sich hat? MUSS immer der ganze Christbaum brennen, d.h. Abblendlicht, Standlicht, Rücklicht, Armaturenbrettbeleuchtung etc. ?????? Kann man(n)/frau nicht z.B. die Nebelscheinwerfer separat und einzeln anschalten, ohne den ganzen Rest? Oder helle LED´s in die Standlichter bauen? Ich finde nirgends den Gesetzestext, den sich unsere Berliner Klugscheisser ausgedacht haben (sorry für das milde Wort für unsere völlig überbezahlten aber reziprok fähigen Regierenden - aber das gehört ja eigentlich nicht hier hin....). Wer weiss mehr? Gruß Georg
9. August 200620 J. Wer am Tag Autos nur mit eingeschalteten Licht sehen kann, sollte überlegen, nicht besser seinen Führerschein abzugeben! Punkt!
9. August 200620 J. deuxcv6 posteteWer am Tag Autos nur mit eingeschalteten Licht sehen kann, sollte überlegen, nicht besser seinen Führerschein abzugeben! Punkt! Das ist ja noch schlimmer … Bei soviel Gedröhne kann ich mich dann auch leider nicht zurückhalten: ohne Für und Wider hier diskutieren zu wollen, aber es gibt auch Leute, die keinen Führerschein haben und noch nicht mal in einem Auto sitzen, um deren Sicherheit es gehen könnte. Aber davon geht ja der gemeine Autofahrer nicht aus.
9. August 200620 J. Hier ist die EU wieder in der Steinzeit. CZ: volle Christbaumbeleuchtung; Hellas Tagfahrlicht ist nicht anerkannt. Evtl. kann man (ich) mich mit der österr. Sparvariante (nur Abblendlicht, 80%) durchmogeln. A: Tagfahrlicht von Hella akzeptiert; vorg. Variante gleichermaßen Slo: wie CZ; Akzeptanz der österr. Variante mir unbekannt. D: Hellas Tagfahrlicht ist 'geduldet'; ähnl. in F. Über die österr. Variante hat hier sich noch keiner einen Kopf gemacht. Zum Glück, vielleicht. Ach ja: Nebelscheinwerfer sind, glaube ich, in A unter irgendwelchen Bedingung akzeptiert; probeweise; kann mich aber irren. (Also bin ich vielleicht doch noch Mensch.) In D ist Nebelscheinwerfer nicht zulässig; Standlicht übrigens auch nicht (wie der Name schon sagt.....; warum man dann im Stand im Dunkeln vor 'ner Schranke Abblendlicht anhaben muß, ist da allerdings unlogisch; wie so vieles in diesem regulierten, verklausulierten, geordneten, gerechten [vielleicht auch mal] Lande. Im übrigen: macht die Autos mal wieder farbenfroh; laßt, wann geht, insbes. im Sommer das Licht aus, damit der Motorradfahrer als solcher sich deutlich hervorheben kann. Denn das war wirklcih eine sinnvolle Regelung zum Thema Licht. Lichtvolle Grüße, auch zur Sommerzeit, Jan der keinem heimleuchten wollte
9. August 200620 J. Ich habe da mal von einer Studie gelesen die besagt, dass in einer grösseren Kolonne von Fahrzeugen die auffallen, die das Licht eingeschaltet haben. Aber nur dann, wenn zum Kontrast sich etliche in der Kolonne befinden, die ohne Licht fahren. Das heisst: Hat die ganze Meute das Licht eingeschaltet, ist der Effekt des optischen Herausstechens wieder dahin.
9. August 200620 J. In Österreich liefert Citroen ab sofort alle Neuwagen mit Tagfahrlicht aus. Alle Citroens, die noch in der 2-Jahres-Garantie liegen, erhalten eine kostenlose Umrüstung. Das Tagfahrlicht besteht in A darin, dass die Nebelscheinwerfer abgeklemmt werden und über ein Relais als alleinige Lichtquelle beim Starten des Motors eingeschaltet werden.
10. August 200620 J. Was soll diese Diskussion?? Die Erfahrungen der Skandinavier sind eindeutig PRO Licht am Tag. Nach schwedischen Berechnungen braucht das Licht (alles an, was auch nachts an ist) ca. 1/4l/100km. Für jmd., der keine Hemmungen hat, mit der Klimaanlage 2l/100km zu verschleudern, durchaus verkraftbar. Natürlich ist es lächerlich, im strahlenden Sonnenschein die Scheinwerfer an zu haben. Man muss schon genau hinsehen, um sie zu bemerken. Aber darum geht es gar nicht. Wer hat nicht schon Verkehrsteilnehmer gesehen, welche in der Dämmerung das Licht schlicht vergessen? Wer ist nicht schon bei Gewitterstimmung am Tag auf einer Allee mit großen, dichtbelaubten Bäumen gefahren? DAS sind die Situationen, die gefährlich sind. Wenn bei unsichtigem Wetter und lockerem Verkehr nur EINER im Gegenverkehr das Licht aus hat, und vor einem fährt so ein besch.... 50cm³-Roller mitten auf der Fahrspur, wirds richtig gefährlich. Darum gehts. Und weil man keine objektive Grenze ziehen kann, sollten halt ALLE zu JEDER Zeit das Licht an haben. Dann hats jeder an, wenn's gebraucht wird! Punkt! An 002: Gehirn einschalten, auf meine Signatur achten...
10. August 200620 J. Das heisst: Hat die ganze Meute das Licht eingeschaltet, ist der Effekt des optischen Herausstechens wieder dahin. Eben, das heißt doch nur das alle gesehen werden. Und darum gehts.
10. August 200620 J. Wenn eine ganze Meute beleuchtet ankommt, muss gar keiner rausstechen, weil man die Autoschlange als solche wahrnimmt. Ein einziger unbeleuchteter in der Meute könnte aber als Lücke angesehen werden, welche man fürs Roller-überholen nutzt... Die von Peter Ritter zitierte Studie scheint nicht so recht seriös zu sein. Auch hier gilt meine Signatur. Für die Dichter der Studie...
10. August 200620 J. "In Österreich laufen angeblich gerade Studien, ob sich die Lichtpflicht am Tage bewährt. Sollte es zu weniger Unfällen kommen, soll die Lichtpflicht auch Nachts eingeführt werden!" Inhaltlich so oder so ähnlich die selbstironische Anmerkung eines Österreichers am letzten Sonntag im ZDF-Fernsehgarten. Und jetzt ohne Scherz. Morgen gehts wieder nach Schweden und ich habe eigentlich überhaupt kein Problem damit das Licht einzuschalten. Das einzige, was mich stört sind die dann abgedimmten Anzeigen. Mir fällt auch in D schon auf, daß immer mehr Autofahrer vernünftig sind und auch am Tag mit Licht auf der Landstraße unterwegs sind. Ich fahre viel Landstraße und weiß es durchaus zu schätzen, wenn ich schon aus weiterer Entfernung den Gegenverkehr erkennen kann. Den einen oder anderen Überholvorgang lässt man dann halt einfach sein. In der Stadt und auf der Autobahn finde ich das mit dem Licht am Tage auch nicht unbedingt notwendig. Gruß Joachim
10. August 200620 J. mein C6 hat tagfahrlicht sind unten vorne 2 speziel nur für das und nur die sind an. hinten nix ug
10. August 200620 J. hallo, ich möchte es kurz und schmerzlos auf den punkt bringen: in der STVO § 17 absatz 1;2 und 3 hat sich der gesetzgeber ganz eindeutig für die regelung der beleuchtung ausgelassen. ohne wenn und aber!!!!!!!! mfg fiete
10. August 200620 J. also meine Meinung ist, fahren mit tagfahrlicht ist gut, man wird gerade bei Hell/Dunkel wechselnden Lichtverhältnissen besser gesehen. Motorradfahrer sind auch nicht im nachteil, denn Tagfahrlicht am Auto sieht anders aus, wie motorrad-Fahrlicht. ich habe am BX die Conrad/IN-Pro Nachrüstleuchten dran. Außerdem machen einem mit Tagfahrlicht selbst die BMWs die linke Spur freiwillig frei.
10. August 200620 J. Die Datei ist ja super-aktuell: April 2003! Gab es denn da schon eine Diskussion über Tagfahrlicht?
10. August 200620 J. Nebelscheinwerfer sind in A sicher nicht OK, da es im Ortsgebiet auch bei Nebel nicht erlaubt ist mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern zu fahren.
10. August 200620 J. ACCM livinginbasel posteteNebelscheinwerfer sind in A sicher nicht OK, da es im Ortsgebiet auch bei Nebel nicht erlaubt ist mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern zu fahren. doch, Nebelscheinwerfer sind in Österreich tatsächlich als Tagfahrlicht erlaubt.
11. August 200620 J. roloeka posteteDie Datei ist ja super-aktuell: April 2003! Gab es denn da schon eine Diskussion über Tagfahrlicht? Ja, die Diskussion ist sogar noch erheblich älter. Die Datei entspricht immer noch den geltenden Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung. Ich werde in jedem Fall in den nächsten Tagen das Gerät aus dem österreichischem Forum einbauen. Dabei wird das Abblendlicht auf Zündung geschaltet und leuchtet auf, sowie die Spannung über rund 13 V steigt. Zitait: Wer am Tag Autos nur mit eingeschalteten Licht sehen kann, sollte überlegen, nicht besser seinen Führerschein abzugeben! Punkt! Zitatende. Wer soviel Ignoranz gegen einfache Erfahrungswerte an den Tag legt sollte besser seinen Führerschein abgeben.
11. August 200620 J. Ob Tagfahrlicht sinnvoll ist oder nicht, bleibe dahingestellt. Heute früh auf der Autobahn bei Dämmerung und Regen habe ich mich wieder mal davon überzeugen können, daß eine generelle Lichtpflicht leider notwendig ist – anders bringt man die Leute wohl nicht dazu, vernünftig beleuchtet bei schlechter Sicht unterwegs zu sein.
11. August 200620 J. Ersteller Hallo Leute, die Diskussion zeigt, wie sinnig oder unsinnig unsere Vorschriften sind. Man(n) könnte nahezu die gesamte StVO überprüfen und würde 90% Müll finden. Was aber die ganbze Diskussion gezeigt hat: keiner weiss so recht,w as erlaubt ist, und was nicht. Es geht mir darum, wie ich z.B. mit meinem 92er XM künftig in D, seit 2006 im Ausland, herumfahren darf/soll/muss. D.h. grundsätzlich Abblendlicht an. Mit der kompletten Christbaumbeleuchtung innen, aussen, hinten. ODER kann man zusätzliche Mini Lampen anbauen, oder kann man ggf. helle LED´s ins Standlicht einbauen oder kann mann ggf. die Nebelscheinwerfer mit 60%-80% Leuchtkraft als Tagfahrlicht nutzen. Ich suche eigentlich nur die passenden Paragraphen, bzw. Leute, die wirklich wissen, was man(n) darf und was nicht. Grundsätzlich halte auch ich dieses Tagfahrlicht für Bullshit, andererseits fahre ich als Motorradfahrer immer mit Licht (auch schon, als es noch nicht Vorschrift war) um aus der menge heraus aufzufallen. Dieses feature geht dem Motorradfahrer demnächst verloren, wenn alle immer Licht anhaben. Gruß Georg immer noch unwissend
11. August 200620 J. In dtl darfst du nachgerüstete E-zugelassene Tagfahrleuchten benutzen oder das normale Abblendlicht einschalten. erlaubt sind außerdem Schaltungen, die nur die normalen Abblendlichter ohne die hintere beleuchtung einschalten. Nebelscheinwerfer mit veränderten(schwächeren) Glühlampen sind nicht zulässig, da dadurch für die Nebelis die Betriebserlaubnis erlöschen würde, da ja kein dafür eingetragenes Leuchtmittel verbaut ist (werd das allerdings kontrollieren will, weiß ich net, Neblis haben ähnliche Abstrahlungswinkel wie Tagfahrleuchten, dürfte also kaum auffallen). Helle LEDs in Standlichtern sind ebenfalls nicht zulässig, da es noch keine für den Straßenverkehr zugelassenen LEDs/LED-Beleuchtungen (zum Tauschen gegen normales Glühobst) zum Nachrüsten gibt. Tagfahrleuchten dürfen nur an der Fahrzeugfront montiert sein. Sie werden automatisch mit der Zündung eingeschaltet und leuchten, so lange die Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht) ausgeschaltet sind. Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschaltetem Tagfahrlicht nicht brennen. Das Tagfahrlicht unterscheidet sich vom Abblendlicht durch die deutlich schwächeren Leuchtmittel (6 bis 16 Watt statt über 150 Watt beim Abblendlicht einschließlich Stand-, Rück- und Kennzeichenleuchten) sowie die völlig andere Lichtstreuung. Hier geht es nicht wie beim Abblendlicht darum, die Fahrbahn auszuleuchten. Vielmehr sollen andere Verkehrsteilnehmer früher auf ein herannahendes Fahrzeug aufmerksam gemacht werden. Deshalb darf bei Dämmerung und Dunkelheit nicht mit Tagfahrleuchten, sondern muss mit Abblendlicht beziehungsweise (außerhalb geschlossener Ortschaften und wenn kein Gegenverkehr kommt) kann mit Fernlicht gefahren werden. Wie nachrüsten? Viele Fahrzeuge können mit Tagfahrleuchten nachgerüstet werden. Einbausätze gibt es ab etwa 50 Euro von Anbietern wie Hella, in.pro und anderen. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Tagfahrleuchten das E-Zeichen auf der Streuscheibe tragen nach der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sind die Buchstabenkombination RL im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe tragen Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Der Einbau an der Frontschürze lässt sich meist schnell erledigen, der elektrische Anschluss ist verhältnismäßig einfach. Nur wenige Fahrzeuge mit kompliziert geformter Frontschürze erfordern mehr Aufwand. In allen nachstehend aufgeführten Ländern muss im Rahmen der Lichtpflicht grundsätzlich das Abblendlicht verwendet werden. Lediglich in den skandinavischen Ländern, in Italien, Österreich, Frankreich und der Schweiz darf man tagsüber alternativ auch Tagfahrleuchten anschalten. In den übrigen Ländern sehen die Gesetzestexte ausdrücklich die Benutzung von Abblendlicht vor; Tagfahrleuchten können allenfalls geduldet werden (ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht). In der Praxis gab es bislang nur in Kroatien, Slowenien und Ungarn Beanstandungen der Polizei bei der Verwendung von Tagfahrleuchten. Lichtpflicht tagsüber ganzjährig Land Geltungsbereich Bußgeld bei Verstoß Dänemark alle Straßen 500 DKK (ca. 70 Euro) Estland alle Straßen bis 3000 EEK (etwa 190 Euro) Finnland alle Straßen 50 Euro Frankreich alle Straßen keine Geldbuße, da nur Empfehlung Island alle Straßen 60 Euro Italien auf Autobahnen und außerorts ab 35 Euro Kroatien alle Straßen 300 Kuna (ca. 40 Euro) Lettland alle Straßen 10 Lats (ca. 15 Euro) Mazedonien alle Straßen 2000 Dinar (etwa 34 Euro) Norwegen alle Straßen 1.500 NOK (ca. 180 Euro) Österreich alle Straßen 15 Euro Portugal nur auf der IP5 von Vilar Formoso nach Aveiro ab 60 Euro Russland auf Autobahnen und außerorts bis etwa 200 Euro Schweden alle Straßen 500 SEK (ca. 55 Euro) Schweiz alle Straßen keine Geldbuße, da nur Empfehlung Slowenien alle Straßen 10.000 SIT (ca. 42 Euro) Tschechien ab Juli 2006 ganzjährig 500 CZK (ca. 18 Euro) Ungarn auf Autobahnen und außerorts 10.000 HUF (ca. 40 Euro) Lichtpflicht tagsüber in einem bestimmten Zeitraum Land Zeitraum Bußgeld bei Verstoß Litauen 1. November bis 1. März des Folgejahres bis 50 LTL (ca. 15 Euro) Polen 1. Oktober bis Ende Februar des Folgejahres 200 Zloty (ca. 52 Euro) Slowakei 15. Oktober bis 15. März des Folgejahres 2.000 SKK (ca. 54 Euro)
11. August 200620 J. Also ich find die Regel, auch am Tag mit Licht zu fahren sehr sinnig. Wie viele Pfeifen ohnehin morgens schon rumgurken in Morgengrauen und da schon ohne Licht. Dann hamm die nochn ein silbernes oder gar mausgraues Auto, die sieht man ggfs sehr spät. Und in ländlichen Regionen die stark bewaldet sind, schalte ich so immer das Licht ein. Allein schon, um von Motorradfahrern früher gesehen zu werden, die sich sonst zum Überholen aus entgegenkommender Richtung zu sicher fühlen oder wieder in Langgezogenen kurven die komplette Straße nutzen. Tut mir Leid, aber Sicherheit geht vor. Selbst wenn ich mit dem Activa durch die Eifel heize, hilfts immer, den Gegenverkehr ein paar Sekunden früher zu sehen. Auch im Sommer, wenn die Sonne vom Himmel knallt und die Sonnenbrille das Sichtfeld eh etwas abdunkelt. Beste Grüße Dä Commander
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