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Garntie auf Original-Ersatzteile


Christian Hammel

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Hallo,

ich war letzte Woche mit meinem X2 Break, Bj. '99 bei der Vertragswerkstatt zur Inspektion. Die haben mir die hinteren Kugeln ausgetauscht (gut so, die waren fällig - also o.k.) und den Hauptdruckspeicher (das hatte ich schon irgendwie befürchtet, dass der fällig ist, weil der Regler in letzter Zeit so oft geklackert hat, also auch o.k.) und außerdem die beiden vorderen Federkugeln.

Die beiden vorderen Kugeln haben mich aber doch kräftig geärgert. Die waren nämlich nur etwa 7000 km gelaufen und vor 13,5 Monaten neu eingebaut worden (von der gleichen Werkstatt).

Dass ich mit der Reparatur nach 13,5 Monaten ärgerlicherweise aus der Gewährleistung raus bin oder beweisen müsste, dass die Mist gemacht hätten (was ich nicht kann und auch nicht unterstelle), ist mir klar.

Frage: Weiß jemand von Euch, ob Citroen auf Original-cit-Teile irgendeine länger laufende Garantie gibt, so dass ich bei denen mal anfragen könnte, ob sie mir wenigstens die Teile erstatten, wenn die schon nur so erbärmlich kurz gehalten haben?

Auf der Citroen-Website habe ich dazu leider nichts gefunden.

Gruß und Dank im Voraus

Christian

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Werkauftrag (= Reparatur durch Werkstatt) = 12 Monate Gewährleistung

Kaufvertrag (= Ersatzteile an der Theke mitgenommen) = 24 Monate Gewährleistung

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Hallo Christian,

wie ist Dein Verhältnis zu dem Händler? Bist Du dort (gern gesehener) Stammkunde? Dann rede mal mit dem Händler und bitte ihn, einen Kulanzantrag zu stellen, gerade wenn Du die "Lebensdauer" der Kugeln in Zeit und Kilometer belegen kannst.

Ähnliches hat bei mir bei anderen Ersatzteilen auch nach 15 Monaten funktioniert, allerdings dann nur auf's Material, nicht den Einbau.

Gruß

Bernhard

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bitte nicht verwechseln (in 001): es geht hier um garantie, nicht um gewährleistung. diese beträgt aber in der tat die genannten unterschiedlichen zeiträume.

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Hallo zusammen,

noch ein Wort zur Gewährleistung. Nach 6 Monaten mus der Käufer dem Verkäufer beweisn, dass der aufgetretene Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes in seinen Grundlagen angelegt war.

Das wiederum ist in der Regel schwer zu beweisen.

Gruss

Norbert

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Hallo Christian ,

geh zu deiner Cit.Werkstatt und lass dir deine Kugeln abdrücken.

Sollten sie nicht mehr da sein , hat die Werkstatt ein Problem.Tip bei Problemen (oder vorher) mit Permanentstift kleine Markierung auf alle erreichbaren Kugeln - erleichtert später die Identifizierung.

Sind sie defekt hast Du noch Garantie (auf die Kugeln).

Garantieleistung des Herstellers meines Wissens nach =6 Monate

Gewährleistung des Händlers=6 bis 24 Monat.

Wo ist das Problem ??

Wenn ich falsch liegen sollte Bitte um Korrektur.

MfG Herbert

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ManfredK postete

Werkauftrag (= Reparatur durch Werkstatt) = 12 Monate Gewährleistung

Kaufvertrag (= Ersatzteile an der Theke mitgenommen) = 24 Monate Gewährleistung

Hallo Jungs,

hehe Manfred gibst dich och mit 12 Monaten zufrieden? ;-)

jetzt macht euch mal hier nicht so wuschig.Hoffe ich habe das jetzt richtig Verstanden das du wissen möchtest.

Also grundsätzlich gilt vom gesetzlichen her auf materiele Ersatzteile ebenso eine 2- jährige Gewährleistung!,die der Kugelhersteller gewähren muss also 2 Jahre (außer es sind Gebrauchtteile dort gilt eine 1 jährige Gewärleistung)

Die Garantie gibt der Hersteller d.h. die müsste er nicht geben sonder s.o. .

Um bei der Sache zu bleiben 1. die Werstatt kann dir nicht einfach so nach 7000 km die Kugel wechsel, dazu braucht sie dein Einverständnis und 2. muss ein Fehler , ein Defekt (Membran defekt,ect) zu grunde liegen der sich am Ende bestätigen muss, 3. sonst muss das Autohaus die kosten übernehemen.

Ich kann auch nicht einfach jemand eine AHK in der Werkstatt dran bau obwohl er diese gar nicht braucht (ist doch genauso Stumpfsinn wie 2 Federkugel wechsel die i.O. sind)

-->d.h. im ersten moment sieht dich Sache für mich sou aus, dass hier nur mal wieder das schnelle Geld gemacht werden wollte, zu Lasten des verärgerten Kunden.

Sowas kann einfach nicht sein wenn kein Defekt zu grunde liegt.

Nun wird es aber auch schwer nachzuweisen, wenn es schon länger her ist.

Jungs lasst euch bei soetwas nicht über den Nugel ziehen, wenn ihr denk da läuft was falsch nehmt die "angeblich" defekten Teile mit, und macht euch hier im Forum kundig ob das i.O. ist was Vertrags-Cit "Experten" machen, versauen.

...ist nicht so einfach wenn man nicht aus dieser Richtung kommt.

Grüße

Christian

P.S.: 7000 km sind keine Fahrleistung und deswegen irreparabel Kugeln zu wechsel wenn Sie erst neu sind.

P.P.S.: Nach 6 Monaten ist die Beweislastumkehr für den Kunden. d.h. der Kunde muss den Verkäufer dann beweisen das ein Fehler eines Teiles schon bei Einbau vorlag.

Also das heißt auf gut deutsch, immer vor Ende der 6 Monaten reklamieren!

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Werkauftrag (= Reparatur durch Werkstatt) = 12 Monate Gewährleistung

Kaufvertrag (= Ersatzteile an der Theke mitgenommen) = 24 Monate Gewährleistung

Es ist egal, ob Du Teile an der Theke mitnimmst oder ob die Werkstatt sie einbaut, gekauft hast Du sie in beiden Fällen. Der Unterschied ist zu machen zwischen Teilen und Areitsleistung.

Wenn Du ein Auto in die Werft bringst schließt Du immer zwei Verträge, Kaufvertrag und Werkvertrag, daher die unterschiedlichen Fristen.

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Danke für die vielen Antworten,

ich habe keinen Grund, der Cit-Vertragswerkstatt, die bisher auch immer anständig gemacht hat, was sie sollte und mir auch schon manche Kleinigkeiten gegen ein Trinkgeld abgestellt hat, zu unterstellen, sie wolle mich mit unnützen Reparaturen über den Tisch ziehen. Deshalb wollte ich auch keinen Werkstatt-Hass-Flame lostreten.

Dass ich in Sachen Gewährleistung in der Frist bin, in der ich den Beweis antreten müsste, dass die alten Kugeln schon im Auslieferugnszustand nicht o.k. waren, ist mir auch klar und den kann ich wohl nicht erbringen. Deshalb hatte ich ja explizit danach gefrgt, ob Cit auf die *Teile* sowas wie eine Garantie (als freiwillige Herstellerleistung) gibt. Scheint ja nicht der Fall zu sein.

Trotzdem Dank und Gruß

Christian

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Ok,

ich möcht mich nicht Streiten. Die gesetzlich Lage ist 24 Monate außer gebraucht und Teile die den täglichen Verschleiß unterliegen (Bremsklötzer ..ect).

Hey Xantiaheinz ich will wirklich nicht Streiten und dein gutes Wissen anzweifel oder in Frage stellen ich weis dein Wissen zu schätzen, aber Gesetzt ist Gesetz, das ändern noch lange nicht Fristen auf Neuteile, wie eben Kugeln.

Es sollte doch hier kein Hass ausbrechen.

Grüße

Christian

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aber die informationen sollten dann schon stimmen.

also nochmal in ruhe:

citroen gewährt - freiwillig - auf seine ersatzteile folgende GARANTIE:

beim kauf über die "theke" 2 jahre und beim einbau durch eine autorisierte cit-werkstatt 1 jahr.

sie könnten auch 10 jahre oder gar keine garantie gewähren - das ist allein sache des garantiegebers.

bei der GEWÄHRLEISTUNG, auf die ein gesetzlicher anspruch besteht, gilt das oben geschriebene: handelt es sich um einen KAUFVERTRAG über eine neue ware, gilt 24 monate gewährleistung mit der beweislastumkehr nach 6 monaten. die gewährleistung bezieht sich aber immer nur auf die mangelfreiheit zum zeitpunkt der übergabe.

für gebrauchte waren KANN der verkäufer die gewährleistung auf ein jahr wirksam verkürzen, sei es durch AGB oder individuelle vertragsvereinbarung.

bei "gemischten" leistungen, also dem einbau eines ersatzteils in ein fahrzeug, liegt sowohl eine kaufvertragliche als auch eine werkvertragliche leistung vor.

in der regel wird einer solcher vorgang von der herrschenden meinung aber als werkvertrag gewertet, so dass das werkvertragsrecht anzuwenden ist.

hier beträgt die verjährung der mängelansprüche laut gesetz zwar auch zwei jahre (§ 634a Nr.1), allerdings kann diese frist zulässig in AGB auf ein Jahr verkürzt werden (§ 309 Nr. 8 ff).

heißt also: sollten diese AGB wirksam verwendet worden sein, so beträgt in diesem falle die gewährleistungsfrist ebenso EIN JAHR wie die freiwillige herstellergarantie. ein rechtsanspruch nach 13,5 monaten besteht also demnach nicht.

was man im sachlichen reklamationsgespräch unter geschäftspartnern daraus macht bzw. machen kann, ist eine ganz andere sache. es gibt immer oder zumindest meist auch einen kulanzweg.

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Gast gelöscht[107]

Hm, dann verwende zumindest mal die richtigen Begriffe: Im BGB ist die "Sachmängelhaftung" beschrieben. Die hat nix mit Garantie oder Gewährleistung zu tun.

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@ Schrauber ZX1.4....

Wenn ich hier zu den Gewährleistungspflichten was schreibe, betrifft das die in den Werkstätten übliche Praxis.... und wenn du zu einem freundlichen Citroen Händler und nicht zum Hinterhofschrauber gehst, dann hast du bei Auftragserteilung auch die AGB akzeptiert.... und die solltest du in diesem Falle unbedingt beachten!

Daraus ergeben sich in der Praxis die von mir genannten Zeiten!

Deswegen macht es keinen Sinn, hier auf die theoretische Möglichkeit hinzuweisen dass beim Werkvertrag grundsätzlich auch 24 Monate gelten könnten....

Und auch Teile die einem Verschleiß unterliegen, sind bei Sach/Rechtsmängeln Teile die nach Gewährleistungrecht beurteilt werden müssen!! Sprich auch bei Bremsbelägen, Leuchtmitteln, Filtern greift die gesetzliche Gewährleistung.

Von Hass keine Spur....

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Hey,

wenn Ihr alles besser wisst und so "belesen" seid dann schreibt doch nicht son Zeug hier rein .

Ich komme vielleicht aus diesen Bereich und arbeite mit den Gesetzten!

Es sollte hier kein Streit ausbrechen!!!

Es hat hier ein User nach Garantie und Gewähleistung gefragt und keine Verwirrung, die diesbezüglich im BGB "Sachmangelhaftung" hat recht wenig wenn überhaupt was mit den 2 Sachen zutun!

Ich mein wenn Ihr ein Auto im Werk kauft werden automatisch die Garantie- / Gewährleistungsansprüche weniger?

Jawohl wozu haben wir dann bitte eine gesetzliche Gewährleistungsfrist?

Tolle wenn ein neues Auto 1.Wahl bei Werksverkauf 1 Jahr Gewärleistung bekommt und dei einem Händler 2.

Juhuuuuuu deswegen holen ja z.B. viele Leute Ihre komischen VW ´s im Werk,....weil weniger ist ja mehr.

Ich mein bin zwar kein Schlosser und habe nicht all das Fachwissen, aber wenn es um soetwas geht, weis ich schon von was ich rede.

Es ist doch euer gutes Recht als Kunde, wenn Ihr aber euch gerne abzogen lasst ok... solchen Kunden bringen echt Schotter in die Kasse.

Warum hab ich mich noch nicht zur Ruhe gesetzt?

Ok also Jungs lasst uns bei einen Bierchen die Anspannung lösen?:-)

Viele Grüße

Christian

P.S.: AGB hin oder her das verändert noch lange keine A Ware in B Ware. Wenn dies so in den AGB s ist sollte man sich gedanken machen bzgl. rechtmäßigkeit.

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@peter: sonst bist du doch auch ganz gut im thema. nun wundere ich mich aber etwas. sachmängelhaftung ist korrekt, der sprachlich übliche begriff ist gewährleistung. mit garantie hat das, wie ich schrieb, in der tat nichts zu tun.

also etwas spitzfindisch, ohne in der sache zu widersprechen, oder?

@manfred k.:

sehr korrekt!

@schrauber zx 1.4:

ich habe es doch versucht, sachlich zu erklären.

deine behauptung, du arbeitest mit gesetzen... nun ja, möge sich jeder selbst ein bild machen.

zumindest hast du irgendwie ein problem zu verstehen, was werkvertragsrecht ist. mit einem verkauf ab werk hat das jedenfalls nichts zu tun.

also, ich meine es persönlich: du weißt überhaupt nicht, wovon du redest.

das ist dann nicht weiter schlimm solange du es unterlässt, anderen falsche ratschläge zu erteilen.

ich belehre dich schließlich auch nicht, wie du einer zylinderkopfdichtung korrekt zu tauschen hast. das wirst du besser wissen. und andere sind vielleicht in sachen recht besser im thema.

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@ Schrauber....

Nein kein Streit, deswegen der sachliche Hinweis auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag

Es scheint hier ein Missverständnis hinsichtlich des Wortes WERKVERTRAG im Vergleich zu einem WERK S VERTRAG zu geben.

Im übrigen gibt es alle Infos rund um das Thema Mängel und BGB hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

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Moin,

@Leo: sehr fein wie du aufbauscht *lächel*.....Leute beleideigen und in Frage stellen kannst du ja ganz gut.

Soetwas lässt mich etwas sehr sehr kalt. Wenn du denkst du bist vollkommen und belesen, bitte stelle ich nicht in Frage, denke weiter so.

@ManfredK, Xantiaheinz: Danke für die sachliche Art, stimme dir voll und ganz zu. Fairerweis SORRY mit dem klitzkleinen unterschied. Um hier jetzt nochn Aufstand von anderen zu umgehen. Das gibt sonst nur unnötig Streit durch Missverständnisse.

---------------------------Schlussstrich-----------------------------

Christian müsste dazu genau sagen, was dort zustande kam und warum, er hat sich ja nur geärgert über die 2 Kugel aber warum...hm weis keiner. Son Thema muss man unter den Leuten selbst sehen ect. warum, wieso, weshalb dort was gewechselt wurde. Gibt ja noch 2 Möglichkeiten die eigentlich eine Werstatt vorher abklatschen sollte bevor sie wechselt.

Ok Manfred, Heinz gibt bei einem der nächsten ACC Treffen nee Runde....wenn ich Zeit habe;-)

Schluss nun mit der Sache.

Danke

VG

Christian

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Also mal ganz abgesehen von Gesetzen.

Citroen hat schon vor über 30Jahren 2 Jahre GARANTIE auf alle Hydraulikelemente gegeben.

Ich glaube Christian ist die rechtliche Lage ziemlich klar, zumindest so klar wie den meisten hier, er will aber keinen Rechtsweg sondern verhandeln.

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[ich glaube Christian ist die rechtliche Lage ziemlich klar, zumindest so klar wie den meisten hier, er will aber keinen Rechtsweg sondern verhandeln.i]

So isses.

Und geärgert heißt, dass mich ärgert, wenn Kugeln nach 13 Monaten und 7000 km runter sind.

Dass sie wirklich runter waren, glaube ich meiner Werkstatt. Wenn ich das selber beurteilen könnte, bräuchte ich ja keine. Wenn die nicht vor Jahren zu meinen CX-Zeiten schon vertrauenswürdig gewesen wären und seit anderhalb Jahren mit der Xantia, hätte ich mir eine andere gesucht. Überprüft werden die das schon haben. Auf der Rechnung steht nämlich "Drückprüfung" (oder so ähnlich) bei diversen Kugeln (sogar ohne extra-Berechnung, weil das in Inspektion und Reparatur ja schon drin ist). Die Vermutung der Werkstatt war übrigens, dass die wegen des kaputten Hauptdruckspeichers so schnell hinüber waren. Die hätten dann einfach "mehr zu tun".

Gruß

Christian

(der beeindruckt hat, was er hier alles losgetreten hat)

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Hi,

ahja ein Problem löst sich von selbst "Druckprüfung" ;-)...schlecht Montagskugel gehabt?

Viel Spaß beim "schweben"

Grüße

Christian

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