9. November 200619 J. Eigene Kfz-Steuer für WohnmobileBerlin - Zahlreiche Halter von Reise-Wohnmobilen müssen tiefer in die Tasche greifen. Die Bundestagsmehrheit beschloss die Einführung eines eigenen Kfz-Steuertarifs für Wohnmobile rückwirkend zum 1. Januar 2006. Der Sondertarif orientiert sich für alle Camper an Gewicht und Schadstoffausstoß. Die Regelung führt zu Mehreinnahmen der Länder und Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer von etwa 50 Millionen Euro. Die FDP lehnt das ab. Der Wohnmobiltarif soll über der Lkw- und regelmäßig unter der Pkw-Besteuerung liegen. Donnerstag, 09. November 2006, 22:46 © RZ-Online GmbH & dpa-infocom
9. November 200619 J. Die eigentliche Frechheit daran ist die rückwirkende Besteuerung, fast ein Jahr zurück. Und außer wirtschaftlichen gibt es keine vernünftigen Gründe für eine Steueranhebung. Der Schadstoffausstoß kann es bei der im Regelfall sehr geringen Jahresfahrleistung nicht sein.
9. November 200619 J. Aus dem Thread: FTD: Bund und Länder einig über Förderung von Rußfiltern: ACCM Jürgen P. Schäfer posteteUnd was ist mit solchen Rechtsgrundsätzen wie Bestandsschutz oder wie das heißt? Es kann doch nicht sein, daß rückwirkend zusätzliche Abgaben erhoben werden, oder? >>Jürgen Leo H. postetehallo jürgen, nein, das kann ich mir nun auch nicht vorstellen, dass es eine rückwirkende steuererhöhung geben wird. das ist entweder schlecht formuliert in der zeitung oder wird falsch interpretiert. ich denke, dass eine rückwirkene FÖRDERUNG angedacht ist. Ich bin ja altmodisch. Ich glaube immer noch daran, daß es rechtsstaatliche Grundsätze gibt, welche auch eingehalten werden. >>Jürgen
9. November 200619 J. Ersteller Kein Irrtum. Die Steuer soll tatsächlich rückwirkend erhöht werden. http://camperline.de/
10. November 200619 J. da hatte ich heute morgen als ichs im radio gehört habe sooooo einen hals!! rückwirkend!! wer kann das machen sonst? ich kanns ja bezahlen,für meinen bus,muß jetzt auch noch einen russfilter kaufen... aber zb mein sohn? der hat so ne alte vw schüssel und wir hatten eine auflastung mit felgen für 400 euro gekauft,die sich in 2 jahren amortisiert! wenn rückwirkend,dann sind aber erst 1,5 jahre rum. und wie soll er das von seinem lehrlingsgehalt aufbringen? und es gibt viele leute und immer mehr die jeden cent umdrehen müssen.. ist soooo eine sauerei!! uwe
10. November 200619 J. ...ich werde mich jetzt "rückwirkend" beim Finanzamt und der IHK abmelden! Gruß Christian
10. November 200619 J. @ HY-plus super Idee! ... ich trete dann "rückwirkend" aus der Berufsgenossenschaft aus... "Rückwirkender" Kirchenaustritt wäre auch noch ne Überlegung wert. Gruß Jürgen, der schon mal zusammenrechnet was er sich für ein Auto von dem Geld anschaffen kann :-) .
10. November 200619 J. Der Steuersatz ist ab 01. Januar 2006 (also rückwirkend) in der für die allermeisten relevanten Gewichtsklasse ab 2t GM 10 EUR je 100 kg GM. Der Clou: diese 10 EUR sind in allen 5 Schadstoffklassen gleich. Nur unter 2 t gibts eine Staffel nach Schadstoffklassen, und bei Schadstoffklasse S0 (= die schlechteste) gibt es eine Staffelung ab 5 t (15 EUR) und ab 12 t (25 EUR). Diesel und Benziner sind gleich, Russfilter wird nicht berücksichtigt. Die LKW auf Basis derselben Fahrzeuge, die i.d.R. einige wenige km mehr Jahresfahrkeistung aufweisen, behalten die alten, deutlich günstigeren Tarife.
10. November 200619 J. meldet die autos doch einfach rückwirkend ab ... ein versuch wär es wert. und publicity bringt sowas dann auch.
10. November 200619 J. Wird ja wohl höchste Zeit! Wieso sollen ausgerechnet überflüssige Luxusfahrzeuge steuerlich gegenüber anderen Autos begünstigt werden? Gabs hier nicht letztens einen Riesenprotest wegen der "Steuervorteile" für große SUV? Gleiche Besteuerung für alle Fahrzeuge, gestaffelt nach Schadstoffausstoß muß das Ziel sein
10. November 200619 J. Was ist an einer rückwirkenden Besteuerung so ungewöhnlich ??. Bei der Umstufung per Herstellerbescheinigung von Euro1 nach Euro2 gab es massenweise rückwirkende Steuerrückerstattungen. Mir ist nicht bekannt, dass sich darüber irgendjemand beschwert hat. Die steuerliche Rückwirkung gilt - wenn sie gegeben ist (es gibt sie nicht überall) schon immer in beide Richtungen.
10. November 200619 J. Moin Ihrs, deshalb sollte die Kfz-Steuer komplett abgeschafft und auf die Benzinpreise aufgeschlagen werden. Wer dann viel fährt und viel verbraucht zahlt auch viel. Vielleicht machen sich dann die Menschen mehr Gedanken über nötige und unnötige Fahrten. Zusätzlich wird noch einiges an Verwaltungskosten eingespart, was den öffentlichen Haushalten zugute käme. Natürlich geht dann erst mal ein Aufschrei durch die Republik, doch das legt sich auch wieder. Wenn ich an das Geschrei denke, als der Liter Super erstmals über 2 DM kostete und dann die heutigen Benzinpreise betrachte, glaube ich dass der Protest spätestens nach drei Wochen abebben würde. Und dann sollte man die Folgekosten der Straßenbeschädigungen durch den Lastverkehr noch über die Maut komplett umlegen. So wären die Verantwortlichen dazu gezwungen, wieder etwas nachhaltiger zu denken, Lagerhaltung zu betreiben und die Bahn als konkurrenzfähiges Transportmittel einzusetzen. Die Grünen haben einmal einen Benzinpreis von 5 DM pro Liter im Landtagswahlkampf NRW gefordert und wurden dafür abgestraft. Dabei hatten sie einfach nur recht. Nachdenkliche Grüße LordAir
10. November 200619 J. "....deshalb sollte die Kfz-Steuer komplett abgeschafft und auf die Benzinpreise aufgeschlagen werden...." Im Grundsatz richtig, muß aber europäisch geregelt werden, um nicht neue Wellen von Tanktourismus zu erzeugen. Da wir bereits vergleichsweise hohe Steuerlast auf Treibstoffen haben, hat Berlin wenig Lust, entsprechende Vorschläge in Brüssel zu machen. Ein europäischer Kompromiß würde vermutlich zu Lasten unserer Staatskasse ausgehen. Wie andere und ich schon öfter angemerkt haben, führt nahezu jede Neuregelung - die rückwirkenden insbesondere - zu mehr Konfusion. Aktuelles Beispiel: Prämie für Filternachrüstung, aber nicht, wenn bereits in 2005 nachgerüstet wurde !!!!???? Versteht das jemand? Gruß
10. November 200619 J. "....deshalb sollte die Kfz-Steuer komplett abgeschafft und auf die Benzinpreise aufgeschlagen werden...." Das finde ich auch, denn dann blieben die zwangsweise weit fahrenden Arbeitnehmer aus Flächenländern wie z.B. Schläfrig-Holzbein und Mecklenburg-Vorpolen endlich zu Hause und würden nicht mehr sinnlos die Strassen verstopfen! *kopfschüttel*
10. November 200619 J. ....deshalb sollte die Kfz-Steuer komplett abgeschafft und auf die Benzinpreise aufgeschlagen werden.... Gute Idee, wird aber nichts, da die KfZ-Steuer den Ländern zukommt, die Mineralölsteuer dem Bund. Wer glaubt ernsthaft, da es da eine Einigung über eine Neuverteilung gibt?
10. November 200619 J. Hier wird die rückwirkende Berechnung verteidigt mit dem Hinweis auf rückwirkend berechnete Steuerlastverminderungen, sprich Rückzahlungen, gegen die man sich schließlich auch nicht gewehrt habe. Ich denke, dieser Vergleich hinkt: eine Rückzahlung ist erst einmal für den Steuerpflichtigen keine Belastung. Sie ist für den Gesetzgeber und seine Organe eine Belastung, die dieser aber FREIWILLIG übernimmt. Ebenso ist eine Nachzahlung aufgrund längst bestehender Vorschriften, die durch niedrig berechnete Abschlagszahlungen entsteht, nicht zu vergleichen. Hohen Steuerlasten kann ich mich entziehen: ich kann das Auto abmelden, ich kann mir ein Saisonkennzeichen zuteilen lassen, beides verringert ganz legal meine Steuerlast. Aber für einen vergangenen Zeitraum, in dem ich mich durch irgendwelche Maßnahmen der später nachträglich größer gewordenen Last entzogen hätte, nachträglich die Last zu erhöhen, ist der Oberhammer. Ich bin leider zu träg dafür, aber ich hoffe, es findet sich jemand, der gegen diese Maßnahme klagt.
10. November 200619 J. Da ist nichts rückwirkend, Steuerjahr ist das Kalenderjahr, Änderungen im Laufe eines Kalenderjahres können -können- für das gesamte Jahr gelten.
10. November 200619 J. ACCM Gerhard Trosien postete...Sie ist für den Gesetzgeber und seine Organe eine Belastung, die dieser aber FREIWILLIG übernimmt.... Bei uns verteilen "DIE" hier alle 4 Jahre solche seltsamen Zettel, wo man Kreuze machen kann. Ich weiss immer nicht so recht, wer "DIE" sind ?
10. November 200619 J. @016: Das ist richtig Heinz, aber über die Neuverteilung wurde schon vor zwei Jahren diskutiert.
10. November 200619 J. Das Problem ist doch, wovon soll ein Harz 4 Empfänger (ich weiß gar nicht wo der Harz liegt) seine Steuern für das WOMO nachzahlen.
10. November 200619 J. Ja das Leben ist ungerecht und hart. Na und diesen SUV, ich weiß nicht was das ist, ich hohle mein Bier immer am Getränkemarkt.
11. November 200619 J. > Da ist nichts rückwirkend, Steuerjahr ist das Kalenderjahr, Änderungen im Laufe > eines Kalenderjahres können -können- für das gesamte Jahr gelten. Und das verstehe ich jetzt nicht. Bei uns auf dem Dorf beginnt das Kalenderjahr immer am ersten Januar. Und alles, was nach dem ersten Januar ist, ist nach dem Beginn des Kalenderjahres. Martin
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