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Einfuhrzoll

Hervorgehobene Antworten

Hallo!

Wir haben hier ja auch einige Franzosen oder in Frankreich Lebende.

Wie hoch ist der Einfuhrzoll für ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Frankreich? Und wie sind dort die Formalitäten?

Hy Basti,

Ich habe heute mit dem Zoll telefoniert und die Auskunft war ,bezogen auf nen 74er HY, kostet nix (zumindest im EU Frankreich, die Schweiz macht da sicher eine Ausnahme)

Jetzt stehe ich aber vor dem Problem des versicherten Rücktransports

Gruß Christian

  • Ersteller

Die Schweiz ist kein EU-Land, sondern ein EFTA-Staat. Dass heißt, eine Einfuhr nach D kostet 16% Einfuhrumsatzsteuer und 10% Zoll, wenn man nicht so eine bestimmte Bescheinigung hat. Nun soll das Auto aber nach Frankreich importiert werden, nur weiß ich da nicht die richtige Stelle zum Ansprechen, bzw. ist mein französisch dafür zu schlecht.

Gruß

Basti

Pizzicato postete

Die Schweiz ist kein EU-Land, sondern ein EFTA-Staat. Dass heißt, eine Einfuhr nach D kostet 16% Einfuhrumsatzsteuer und 10% Zoll, wenn man nicht so eine bestimmte Bescheinigung hat. Nun soll das Auto aber nach Frankreich importiert werden, nur weiß ich da nicht die richtige Stelle zum Ansprechen, bzw. ist mein französisch dafür zu schlecht.

Gruß

Basti

Da die Zölle und andere Richtlinien in der gesamten EU gleich sind, kannst du auch beim Zollamt in deiner Nähe anrufen und das erfragen.

Nähere Infos hier: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#einreise_nicht_eg4

Das Zollamt in deiner Nähe müßte hier zu erreichen sein: ZA Lüneburg, Tel.: 04131-751 180 oder poststelleLG@zalg.bfinv.de

Nach meinem Wissensstand unterliegen aus Drittländern eingeführte Fahrzeuge dem Zollsatz von 10% und natürlich der nationalen Einfuhrumsatzsteuer (bei uns 16%). Um die ganze Abwicklung so einfach wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, eine Spedition/Zollabwicklungsbüro damit zu beauftragen. Als Privatperson ist es eine ziemliche Rennerei.

Gruß

  • Ersteller

"Verzollung

Beim deutschen Grenzzollamt muß das Fahrzeug zur Einfuhr angemeldet werden. Wenn Sie eine Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" vorlegen können, müssen Sie nur 16 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Fahrzeugwert zahlen. Wenn der Kaufpreis zu weit vom tatsächlichen Wert des Fahrzeuges abweicht, weil Sie beispielsweise innerhalb der Familie ein Fahrzeug besonders günstig erwerben konnten oder es sogar geschenkt bekommen haben, kann vom Zollamt der tatsächliche Wert zugrunde gelegt werden.

Für Fahrzeuge ohne Warenverkehrbescheinigung, also eventuell für eines, das in Übersee produziert und von Ihnen in der Schweiz gekauft wurde, sind 10 % Zoll und 16 % Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.

Als Nachweis der korrekt erfolgten Einfuhr und der Bezahlung aller Einfuhrabgaben stellt Ihnen das deutsche Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeits-

bescheinigung aus, die für die Zulassung des Fahrzeuges sehr wichtig ist."

Mich interessiert aber die Einfuhr nach Frankreich...

wie gesagt, EU-Richtlinien sind hier überall gültig. Bei den Frankreichern wird´s wohl auch nicht anders laufen.

Im Zweifel ruf doch mal z. B. in Strassburg oder Colmar beim Zollamt an. Da sprechen Sie noch Deutsch. Oder noch besser: bei den Schweizern in Basel. Basel liegt im Dreiländereck (F, D, CH) und mit Deutsch kommt man da noch relativ gut voran ;-). Sie kennen sich da bestens im französischen und schweizerischen Zollrecht aus.

  • Ersteller

Die Steuern sind aber nicht EU weit gleich. Von daher denke ich, dass die Franzosen da andere Vorgaben haben...

der EUSt-Satz in F beträgt 19,6%

  • Ersteller

Das ist doch mal eine Aussage...

Nun ist die Frage, ob sie das so handhaben, wie in D, dass sie bei einem zu gering erscheinenden Preis das Ganze nach Richtwert besteuern....

...klar machen sie das. Das machen alle Länder, nicht nur in der EU.

Für 1,- Teuro kriegst du die Karre nicht rüber.

  • Ersteller

Das ist mir auch klar, aber in D kann es passieren, dass ich ein Auto für 1000 Euro kaufe, die Behörden aber sagen, der Wert sei zu gering, der echte Wert beträgt 6000 Euro.

Hier in GB habe ich 1998 und 2002 nie Steuern bezahlt, weil die Wagen älter als 8 Jahre waren oder so. Aber bezahlt habe ich nichts. Das wüßte ich noch.

Würde mich da auf keine Diskussion einlassen: Entweder die schlucken den angegebenen Preis, oder Ihr droht damit, die Mühle über ein anderes EU-Land einzuführen.

Entweder der Staat kriegt das was Ihr ihm vorschlagt, oder gar nix. Dann kriegt eben ein anderes Land den Einfuhrzoll. Wenn die das begreifen, dann klappt es auch.

Als ich meinen Schweizer HY importiert habe musste ich die 16% MwSt bezahlen, diese 10% kann man vermeiden, wenn im Kaufvertrag die Klausel:"Der Ausführer der Waren auf die sich dieses Handelspapier bezieht erklärt, dass diese Waren soweit nicht anders angegeben präferenzbegünstigte EG Ursprungswaren sind"

Fragt bitte nicht, was das auf deutsch bedeutet, konnte mir der Zöllner auch nicht erkären. Spart aber immerhin 10% vom (Kaufvertrags-)Preis.

@ 009: Der Kaufpreis muss schon halbwegs plausibel sein. Bei mir hat sich aber niemand das Auto angeschaut, ich hätte auch 100 Euro Kaufpreis angeben können.

@ 012: Ich habe die Zöllner nicht als besonders diskussionsfreudig und verhandlungsbereit erlebt:-(

Gruß, gasmann

Sach ich doch: Keine Diskussion. Entweder die spuren, oder ein anderer Kriegt meine Kohle. Ich lasse mir doch von solchen Schlafwagenschaffnern nicht ins Geschäft quasseln.

@gasmann

Der Text nennt sich Ursprungserklärung bzw. Präferenztext.

Er muss auf einem Handelsdokument abgegeben und handschriftlich unterschrieben werden. Das gilt jedoch beis zu einem Warenwert von 6000 Euro. Darüber hinaus ist es nur noch einem bestimmten Personenkreis erlaubt, solche Erklärung abzugeben.

Achtung: jeder kann so eine Erklärung anzweifeln, die Behörde auch. Wird sie zu Unrecht ausgestellt, können die Strafen drastisch ausfallen (Steuerhinterziehung).

Gruß

(komme aus der Branche ;-))

@Hal2000: Und was bedeutet der Text so in etwa?

Gruß, gasmann

...das will nur sagen, dass es sich um präferenzbegünstigte EG Ursprungswaren handelt. Nix mehr und nix weniger:-)))

@gasmann: ...dass die Waren zum ermäßigten Zollsatz eingeführt werden dürfen. Dieser kann sogar gänzlich wegfallen.

Achtung: nicht zu verwechseln mit "Made in..." . Dieser Begriff ist sehr lasch formuliert und hat in der Außenwirtschaft kaum eine Bedeutung.

@P. Marlowe: falsch. Die eingetriebenen Zölle stehen der gesamten EU zur Verfügung. Deutschland oder andere EU-Länder verwalten nur die Kohle.

Es ist also völlig Wurscht, wo du die Zölle bezahlst. Think big !

Aber es ist mir nicht Wurscht wieviel ich bezahle: Wenn der eine zu teuer ist, geh ich halt zum Nachbarn. Wie die die Gelder hinterher unter sich verteilen ist mir Wurscht:

Ich kaufe ja auch meine Citroën bei dem Hàndler, der mir die meisten Rabatte gibt, letztendlich landet das Geld trotzdem in Frankreich.

Grüße

@Marlow ganz so einfach ist es nicht.

wenn die Fahrzeugpapiere sich auf ein schweizer Fahrzeug beziehen ist es Wurst wo her Du es einführst Grundlage sind die letzten relevanten Papiere und nicht der Standort des Fahrzeugs.

Bsp:Amischlitten aus der Schweiz nach Frankreich geschippert fränz.Einfuhrzoll und Märchensteuer gezahlt nur wenn dass belegbar ist zahlst Du beim deut.Zoll die Märchensteuer 16% wenn Du die fränz.Zollerklärung nicht hast zahlst Du in BRD nochmals 10% und Märchensteuer.

Sonst für alle EU Länder Einfuhr EU Fahrzeuge(produziert in der EU) aus FTA Ländern OHNE Zoll nur gültige Märchensteuer.

Noch ein Tip wer einen nicht EU Wagen aus EU Ländern einführen will braucht den Nachweis dass die Einfuhrumsatzsteuer für das Fahrzeug im jeweiligen Land schon gezahlt wurde sonst berappt er die 10% Zoll nochmal eine Zulassung in dem EU Land alleine genügt nicht als Nachweis!

Diskussionen mit dem Zoll sollte man tunlichst vermeiden eine Begutachtung des Fahrzeuges zur realen Preisfeststellung kann teuer werden.

Gruß Pit

Sag ich doch. Habe das schon öfter gemacht:

Wenn das Fahrzeug schweizer Papiere hat, muß ich dort, wo ich es zulasse Einfuhrzoll und TVA bezahlen. Wenn die deutschen mir den Wert des Fahrzeuges nicht glauben, dann nehme ich die Papiere und lasse es in einem anderen EU Land auf jemand anderes zu. Man kennt ja genügend Leute. Anschließend kauf ich es EU intern und nix ist mehr fällig.

Grüße

@pitkawa

Du schmeisst die Begriffe Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ein wenig durcheinander.

Einfuhrumsatzsteuer: 16% in D oder halt 19,6% in F. Fällig immer bei Neuwagenkauf im Land, wo das Fahrzeug seinen Hauptstandort hat. Bei Gebrauchtwagen ist es Wurscht. Die interessieren das Finanzamt nicht.

Zoll: 10% in der gesamten EU, fällig bei Einfuhr von Fahrzeugen aus einem Nicht-EU-Land, wenn man keine Ursprungserklärung vorlegt. Gilt für Neu- und Gebrauchtwagen.

ABER: beide Abgaben sind nur einmal in der EU fällig.

Wenn dein Amischlitten in F verzollt worden ist, brauchst in D nichts mehr zahlen. Dafür bekommt man vom franz. Zoll entsprechende Belege/Quittungen. Wenn du für einen AMIschlitten eine Ursprungserklärung vorlegen kannst, dann hast du oder dein Lieferant das Zollamt einfach beschissen. Diese gibt es nämlich nur für Fahrzeuge aus EU-Ländern.

@P. Marlowe:

Im Prinzip hast du recht. Ich weiss zwar nicht, um welche Beträge es jetzt hier geht, aber die Unterschiede in der Einfuhrsteuer sind marginal. Für 20,- oder sogar 100,- Euro Ersparnis würde ich die Rennerei erst gar nicht anfangen. Spritkosten, Bearbeitungsgebühren und Zeit - der Steuervorteil wird nicht nur aufgefressen, do zahlst sogar noch drauf.

Grüße

Na wenn ich z.B. Eine Sm für 30.000.- Euronen einführen will, könnte dies auch ein "Motorschadenmodell" für 5.000.- sein.

Wenn die Bürokraten mir dann 7800.- Euronen abknöpfen wollen, im Unterschied zu 1.300.-, dann setze ich aber einiges in Bewegung, bevor ich mich von einem BEAMTEN!!! veräppeln lasse.

einfach mal aus Berufserfahrung: wenn du sehen könntest, wie sich die Zollbeamten im Ausland (auch im EU-Ausland) benehmen oder anstellen, würdest du die deutschen Zöllner lieben.

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