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Steuervort., wenn HY ausschließlich mit Gas betrieben?


HY-plus

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...habe heute mit einem Citroen-Infizierten gesprochen, der der Meinung ist, dass die ganze Eure X-Regelung NICHT angewendet werden würde, wenn man sein Fahrzeug NUR mit Gas betriebe. Konsequenterweise muss der Benzintank raus und auch mit Gas gestartet werden. Dafür gäbe es eine Starthilfeeinrichtung á la "Startpilot" - zumindest für die TÜV-Abnahme. Anschließend kann man dann einen Bootstank nehmen (der Vergaser bleibt ja...).

Alles Märchen - oder ist da was dran? Würde ich sofort machen. Habe mir aus dem Internet eine Liste der verfügbaren Gastankgr. gezogen von einem Anbieter aus Braunschweig (=40 km von hier): Bsp.-Abmessung. für einen 110 l-Tank: 315 x 1544 mm = nicht gerade klein - aber den Platz habe ich locker und die Reichweite wär auch okay...

Gruß Christian

hy_screen010kl.jpg

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Ja, theoretisch richtig. Da es aber für den reinen Benzinbetrieb kein Abgasgutachten gibt sind diese Überlegungen hinfällig. Würde sich ohnehin nur auswirken, wenn man Euro1 oder besser damit schaffen würde, also bei einem ungeregelten Motor sowieso nicht drin. Monovalenten Betrieb kannst Du aber trotzdem machen, wenn Du den Benzintank nicht mehr willst. Fast alle Gasanlagen lassen sich auch zwangsweise auf Gas starten. Das hat mir mal den Urlaub gerettet, als ich mir bei Ankunft in Holland den Benzintank aufgeschlitzt habe. Weg mit der Suppe und weiter auf Gas. Urlaub gerettet. Jeder andere wäre per ADAC nach Hause gefahren.

Gruß, gasmann

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...na ja, mal abwarten. Mir geht es eben hauptsächlich darum, den HY auch zu Stadtteilfesten, verk.offenen Sonntagen usw. im Innenstadtbereich/Fußgängerzonen einsetzen zu können - und zwar OHNE den per Anhänger reinzuzerren. hoffe nur dass es (wie so oft) etliche Ausnahmeregelungen geben wird.

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Deine Frage war ja, ob für Gasfahrzeuge die Abgasklassen gelten. Das ist eindeutig so. Wenn Du jetzt einen Euro1 Benziner hast wirst Du per Gas schon viel bessere Werte schaffen. Das alles nützt aber nix, solange man kein Abgasgutachten dazu hat. Gleiche Problematik wie die Kaltlaufregler für modernere Fahrzeuge.

Ich arbeite bei einem Automobilzulieferer der eine eigene Abgasmessanlage betreibt, allerdings nur zu Entwicklungszwecken, nicht für offizielle Abgasgutachten. Wenn mein HY denn dann umgerüstet ist werde ich die Jungs von unserer Abgasrolle mal beschwatzen, ob sie mich mal spasseshalber einen Zyklus mit dem HY fahren lassen. Auf das Ergebnis bin ich dann sehr gespannt.

Gruß, gasmann

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...stimmt - hast du Recht. Die Abgasklasse bleibt. Tolle Regelung - nicht ganz logisch, aber konsequent bürokratisch - nicht die Werte zählen, sondern der Erlass...

Die projektierten Messergebnisse interessieren mich auch. Bin gespannt. Können wir daraus dann nicht ein Mustergutachten machen?

Um mein Anliegen zu konkretisieren: Die Frage ist, ob es irgend eine Möglichkeit gibt, z. B. über Einzelgutachten (bezahlbar) nachzuweisen, dass die Abgaswerte MEINES FAHRZEUGES unterhalb der Grenzwerte z. B. der EURO 1 oder 2 liegen und entsprechend die Plakette erteilt wird - meinetwegen mit dem Einzelgutachten belegt.

Gruß Christian

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Soweit ich weiss ist das nur zulässig unter Aufsicht eines TÜV-Prüfers. An der Ausweich-Messanlage vom Institut in Aachen wurde das wohl schon gemacht. Kosten sind aber immens, werden wir nie reinspielen. Es wird also allenfalls für unser gutes Umweltgewissen nützlich sein. Und darauf kommt es ja schliesslich an :-) Gruß, gasmann

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Interessehalber und als Argumentationsbasis bei TÜV-Verhandlungen wegen Gas und H-Zulassung werde ich da aber dranbleiben. Eine Gasanlage kann (!) nämlich ganz einfach als Emissionsverbesserung betrachtet werden und widerspricht dann nicht der H-Zulassung.

Gruß, gasmann

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Ein Abgasgutachten dürfte bei unseren HY für die normale Zulassung nicht

erforderlich sein. Die müssten ja alle vor 1992 erstzugelassen sein (oder

stand irgendwo noch ein Ladenhüter über 11 Jahre beim Händler?) ;-)

Wenn man allerdings die Schadstoffklasse verbessern will, braucht es natürlich

ein Abgasgutachten. Und "bezahlbar" ist relativ. Ich hörte mal was von 2500,-

bis 3000,- für ein Einzelgutachten.

Martin

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ca 5000Euro habe ich gehört, ist aber alles sowieso hinfällig, da ja wohl niemand vorhat einen G-Kat für den HY zu bauen, oder? Für die aktuelle Abgasklasse (nämlich garkeine) ist es in der Tat egal, da braucht es kein Gutachten für den monovalenten Betrieb. Man hat dann allerdings auch keine Vorteile dadurch.

Gruß, gasmann

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...das heißt, dass es völlig wurscht ist, ob ich meine Kiste (nachweislich) sehr umweltfreundlich fahre oder nicht - der HY fällt immer ins Raster der schlechtesten Schadstoffklasse. Toll - unser Staat ist wirklich megaflexibel...

Danke für die Infos

Gruß Christian

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Ja, selbst wenn Du Dir in Eigenarbeit einen G-Kat zurechtbaust ist das nur für den eigenen Spass solange Du nicht per Gutachten alles belegen kannst. HAT ein Auto bereits zB Euro1 dann reicht eine simple AU zur Aufrechterhaltung des Status. Und mit einem gut laufenden ungeregelten Gasmotor sind die Grenzwerte dazu schon zu erreichen. Ich gebe zu, das ist alles nicht so ganz logisch, erschwert aber die nachträglichen Aufrüstungen ungemein. Wahrscheinlich ist das genauso auch gewollt...

Gruß, gasmann

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ACCM Gerhard Trosien

Du sollst ja auch nicht mit so nem alten Schrotthaufen rumfahren, sondern Dich mit nem schönen neuen mit hoher Ladekante, niedrigem Innenraum und ständig gestörter Kleincomputeranlage herumärgern. Ist doch pervers, eine Uraltkarre ohne Servolenkung und -bremse, ohne Zentralverriegelung mit Fernbedienung und Navi, ohne Zentralrechner, der den Außenspiegel dahin dreht, wo er es für richtig hält, toll zu finden. Und vielleicht auch noch SPASS dabei zu empfinden. Solch Abweichungen gehören bestraft, zumal sie den Umsatz unserer wichtigsten Schlüsselindustrie schmälern. Dass tausende Arbeitsplätze an der Oldtimerei hängen, sind doch nur unbewiesene Behauptungen, außerdem haben diese Kleinstbetriebe keine Lobby. Und eine gut geschmierte Umweltbürokratie wird es noch schaffen, auch dem letzten Depp einzuhämmern, dass der Betrieb eines alten Autos sooo was von umweltschädlich ist. Die Karre beim Vorbeigehen mit einem zufällig in der Hand befindlichen Schlüssel zu zerkratzen, als kleine Argumentationshilfe sozusagen, ist da doch zwangsläufig.

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...:-))) nu erst recht: Wir bleiben bei unserem Familien-Schrottfuhrpark, der merkwürdigerweise überwiegend pannenfrei & zuverlässig & kostengünstig funktioniert: CX Saugbreak Bj 86, Volvo Kombi Bj 91, XM Bj 93, BX Bj 92 und dann noch der HY bj. 81. Die fisk. teuersten laufen als Firmenwagen - so kann sich "unser" Staat wenigstens an einigen Kosten beteiligen.

Bleibt jetzt nur noch die Frage offen, ob der HY oder der BX den seinerzeit niedrigsten Listenpreis bringt. Ist wegen der schlauen 1 % - Regelung.

Frage also: Was hat der HY, einfachste Ausstattung 1981 gekostet? Die teuren Reifen, die kostspielige Überholung von Bremsen, Motor und Getriebe des HYs findet unter intensiver Beteiligung unseres Staates statt. Muss man auch mal die Positiven Seiten sehen. Leider wird dann mein (kärglicher) steuerpfl. Gewinn reduziert. Und da ich mit der (gasbetriebenen) Umweltverseucherkiste nicht in die Innenstädt darf, brauche ich ja noch das mindestens-euro-1-Benzinkatauto - klar. Und unter Kostenaspekten wird das mit allen Unterhaltskosten nicht teurer als ein popeliger Golf-Jahreswagen: Vollkasko entfällt, teure Garantie-erhaltende-Pflichtinspektionen-durch-desinteressierte-Kundendienstmeister entfallen, Wertvernichtungspauschale bei Neuwagen entfällt.

Es gibt sicherlich sachlich durchaus begründete Argumente GEGEN meine Auflistung hier - nur interessiert mich die gar nicht.

Munter bleiben - nicht die Lebensfreude nehmen lassen (sollte die evtl. demnächst auch besteuert werden? ...aber nur , wenn im Gegenzug die GRINSESTEUER für unsere "Volksvertreter" eingeführt wird...

...hier noch der link zur Alternative: http://de.wikipedia.org/wiki/Anarchie

Gruß Christian

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ACCM Gerhard Trosien

Du hast wohl auch keine Angst vor der menschengemachten Klimakatastofe? Wo die sich sooo Mühe geben...

Dann lies mal das:

http://www.huegelland.net/manifest2004.htm

Jetzt aber mal zu Kat und EURO1:

in der Markt stand mal vor längerer Zeit, dass "Schadstoff"einstufungen auch auf Fahrzeuge mit demselben Motorenkonzept übertragen werden können, d.h. das Abgasgutachten einer DS20 ist auf den Halbautomaten, aber auch auf den (gedrosselten) ID übertragbar, und mehr. Sinn ist ausnahmsweise eine ERLEICHTERUNG (auch das gibts in Deutschland, wenn die Umweltbürokraten (dazu: http://www.novo-magazin.de/85/novo8520.htm ) mal nicht richtig aufpassen oder, was immer seltener vorkommt, einfach überstimmt werden), so dass nicht für jede Variante einer Fahrzeugreihe ein eigenes sauteures Gutachten erstellt werden muss.

Jetzt hat, wie wir alle wissen, unser HY einen Motor, der mit dem aus dem ID19/DS19 vor 1966 engstens verwandt ist. Ist DAS nicht vielleicht ein Ansatz? Es gibt G-Kat mit Gutachten für DS, ebenso für 11CV, aus dessen Motor unser ja schießlich abgeleitet ist.

Meiner läuft als Wohnmobil, also sind die (wesentlich laxeren) "Schadstoff"klassen der Nutzfahrzeuge relevant. Wie sich die "Schadstoff"klassen der PKW auf Nutzfahrzeuge übertragen lassen, weiß wohl niemand so recht. Ich denke, dass unter anderem an diesem Problem die Überführung der Wohnmobile in die PKW-Besteuerung gescheitert ist.

Jetzt muss sich nur jemand finden, der mit diesem Ansatz zu einem Sachverständigen geht und sich schlauer macht....

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...den Text des Links werde ich mir in der Mittagspause zu Gemüte führen...

Problem der Gutachtenübertragung von PKW mit gleichen Motoren ist solange relativ unproblematisch, solange das Fahrzeuggewicht, Luftwiderstand und Getriebeabstufungen ähnlich sind. Bei LKW ist der Luftwiderstand durch die andere Form i. d. R. größer und das Getriebe kürzer abgestuft, da Lastentransport eine wesentl. Aufgabe ist. Damit wird der Motor anders belastet und kann andere Abgaswerte produzieren. Das ist die Aussage eines Freundes der Fahrzeugtechn. Ing. ist. Das leuchtet mir sogar ein. Machbar ist die Übertragung schon, aber eben nicht 1 : 1.

Der HY wird über meine Weltfirma ganz simpel als LKW laufen. Werde versuchen, den fisk. unumgänglichen 1 % -Ansatz auf den HY zu bringen - der hat lt. MARKT 1981 nämlich nur 9.000,-- DM gekostet, ist also nochmal deutlich billiger als der BX ;-))))) sind dann knapp 50;-- im Monat - dafür darf ich dann SÄMTL. KOSTEN FÜR DEN HY vor Steuer abziehen, erhalte die MwSt. für den Sprit wieder usw. Für den XM und den BX sowieso. Was soll ich da noch meckern?

"Gefreut" hat mich heut morgen in der früh auf dem Weg zum Zahnarzt (Termin 7.45), dass unsere Ordnungshüter in der Morgendämmerung schon hellwach sind und kurz hinterm Ortsschild beim Landhandel - keinerlei Gefahr weit und breit - ihren neuen (mir noch nicht bekannten) neutralen Wegelagerer-Dienstwagen im Einsatz hatten.

Gut, dass ich mich bislang noch nicht dazu durchringen könnte, einen Porsche anzuschaffen - denn dann wär der Lappen weg. Ein Grund mehr, HY zu fahren.

Einen schönen Tag wünsche ich allen Optimisten - die Pessimisten müssen sehen, wie sie klar kommen.

Gruß Christian

auto_radar1850.gif

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Gasmann hat Recht: ich war mit dem XM unterwegs; das schaff ich mit dem HY aber- allerdings vorrr. erst ab Frühsommer und werde dann ein Foto vom HY, der das Limit überschreitet nachreichen ;-)

Gruß Christian

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