23. Januar 200719 J. Moin, vielleicht passt das nicht unbedingt unter "Technik" aber bräuchte mal einen "Tip" Habe das was aufgeschnappt, dass ab 2007 die Zulassung von Fzg. die länger abgemeldet waren nur noch eine HU/AU und keine Vollabnahme erfordert... Kann da mal jemand was konkretes zu sagen? In meinem Fall geht es konkret um einen XM 24v, der seit 5 Jahren keinen Tüv hat und abgemeldet ist, sowie um einen T.c.T dessen Tüv in 3/06 abgelaufen ist.
23. Januar 200719 J. Für Fahrzeuge, die schon stillgelegt sind, dürften weiterhin die alten Fristen gelten. Falls der XM auch schon 5 J. abgemeldet ist, sind die Papiere eh schon ungültig.
23. Januar 200719 J. Und wie ist es, wenn das Fahrzeug jetzt noch gültige Papiere hat, aber erst nach insgesamt mehr als 18 Monaten wieder zugelassen wird? Also konkret: Meine Dyane wurde im September 2005 abgemeldet und soll im Juni 2007 (also nach insgesamt 22 Monaten) wieder zugelassen werden. Ist dann eine Vollabnahme nötig? Danke und viele Grüße! Martin
23. Januar 200719 J. Ab März 2007 gilt: Fahrzeug stillgelegt bis 7 Jahre, dann kann es über eine gültige HU/AU normal wieder in den Verkehr gebracht werden. D.H. die bisherigen 18 Monate werden auf 7 Jahre verlängert.
23. Januar 200719 J. .... und soweit ich das verstanden habe, gilt das auch für 'Altfälle' wie Martins Dyane, da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung noch ein gültiger Brief vorlag. Allerdings würde ich da vorsichtshalber mal auf der Zulassungstelle anrufen, um sicher zu sein. @ Olaf - der seit 5 Jahren abgemeldete XM muss auf alle Fälle noch zum Gutachten, denn der Brief wurde ja nach alter Regelung schon vor 3 1/2 Jahren ungültig. Für den anderen - da hängt es davon ab, wann er stillgelegt wurde, nicht, wie lange er TÜV hatte.
23. Januar 200719 J. Nach Auskunft des KBA gilt: Alle Fahrzeuge, die nach dem 01.09.2005 vorübergehend stillgelegt wurden, können innerhalb von 84 Monaten nach dem Tage der Stillegung wieder zugelassen werden, ohne daß ein Gutachten eines a.a.S. vorgelegt werden muß. Gültige HU/AU genügt. Die grundsätzliche Regelung der 7 Jahres-Frist findet sich §44 Abs. 1 FEV.
23. Januar 200719 J. Ersteller Danke Euch allen für die zahlreichen Antworten! Mit dem T.c.T bin ich also aus dem Schneider (Abgemeldet in 3/06), neue HU kein Problem. Mit dem 24v bin ich dann wohl beim Tüv.... ;-) Was kostet so eine Vollabnahme? Hat das schon jemand durch? Wie ist da die Vorgehensweise?
23. Januar 200719 J. Hallo Olaf, die 21er Abnahme ist im Prinzip eine normale HU, bei der von einem vorhandenen Fz.- Brief die techn. Daten abgeschrieben oder aus den Akten gesucht werden. Ist deshalb auch teurer. Unbedingt Preise vergleichen! Die 21er Abnahme gilt nur als erfüllt, wenn das Fz. mängelfrei ist (auch nicht "geringe Mängel") und das ist ja bekanntlich Ermessenssache.
23. Januar 200719 J. Ersteller @ ak-Thomas, Danke für die Info! Du schreibst : "Preise vergleichen" .... muss man denn damit nicht zwingend zum Tüv ???? Oder meinst Du unter den verschiedenen Tüv-Prüfstellen vergleichen ?
24. Januar 200719 J. Hallo Olaf, die 21er Abnahme ist im Prinzip eine normale HU, bei der von einem vorhandenen Fz.- Brief die techn. Daten abgeschrieben oder aus den Akten gesucht werden. Ist deshalb auch teurer. Unbedingt Preise vergleichen! Die 21er Abnahme gilt nur als erfüllt, wenn das Fz. mängelfrei ist (auch nicht "geringe Mängel") und das ist ja bekanntlich Ermessenssache. Aus eigener Erfahrung: Vollabnahme März 2005: geringe Mängel waren KEIN Hindernis. Auch mit geringen Mängeln gab es die Vollabnahme (ich hatte 4: Rückfahrscheinwerfer gingen nicht, LHM-Verlust Höhenkorrektor, Scheinwerfereinstellung zu niedrig, FIN kaum lesbar). Kosten: ca. 20 Euro für das Gutachten zuzüglich zu normalen HU/AU-Gebühren (TÜV Iserlohn/Märkischer Kreis/NRW). Für den neuen Brief an der Zulassungsstelle ca. 5 Euro. Alles halb so wild! Gruß Jörg
24. Januar 200719 J. Hallo @Thomas Hirtes: Bist Du sicher das das §44 FEV ist?. ich habe das ebenmal gesucht und danach ist die FEV die "Fahrerlaubnisverordnung". In §44 ist die Teilnahme geregelt.
24. Januar 200719 J. Ersteller @ Carkultur..... Danke! Das macht mir Mut! Ich hatte mit DEUTLICH höheren Kosten gerechnet! Ich werde die Sache demnächst dann mal angehen, möchte meinen 24v doch gerne im Sommer auf der Strasse haben...dort sieht er bestimmt besser aus als in der Garage!
24. Januar 200719 J. Oh man, stelle mir gerade ein Treffen der 24v Gemeinde vor, zusammen ein wenig durch die Fränkische Schweiz cruisen
24. Januar 200719 J. Fränkische Schweiz , bin dabei mit roter Nummer allerdings und fürchterlichem Geruckel... Rü
24. Januar 200719 J. @ Rü werde mich nächste woche mal melden... vielleicht könenn wir da ja was machen Gruß, Benjamin
24. Januar 200719 J. Hallo@Thomas Hirtes: Bist Du sicher das das §44 FEV ist?. ich habe das ebenmal gesucht und danach ist die FEV die "Fahrerlaubnisverordnung". In §44 ist die Teilnahme geregelt. Muß "FZV" heißen. Sorry.
24. Januar 200719 J. Oh man, stelle mir gerade ein Treffen der 24v Gemeinde vor, zusammen ein wenig durch die Fränkische Schweiz cruisen mach ich auch gerne mit wenn ich darf -
24. Januar 200719 J. Ersteller @ all.... wieso Fränkische Schweiz? Das Münsterland soll auch ganz toll sein ;-) @ Rü... wieso Geruckel ??? @ Christian, dann sind wir ja schonmal bei um die 800 Ps, solange Du nicht mit Zweit-, oder Dritt-Wagen anreist!
25. Januar 200719 J. @ @ Christian, dann sind wir ja schonmal bei um die 800 Ps, solange Du nicht mit Zweit-, oder Dritt-Wagen anreist! Ist doch eh nur ein 24V angemeldet. Die anderen haben doch kein Tüv. Obwohl - für jede Woche einen Anderen Spritsäufer ...... Das wäre doch die pure Dekadenz !!!
22. Februar 200719 J. Hallo, also um hier noch einen Abschluss zu bringen: bei meienm XM der schon über 18 Monate abgemeldet war, keinen TüV und keine HU hat, wird rückwirkend die neue Regel in Kraft treten.
22. Februar 200719 J. Die neue regelung gilt für fahrzeuge die nach dem 01.01.2004 abgemeldet wurden. diese fahrzeuge benötigen keine neuabnahme §21, sondern können von jeder prüforganisation hu abgenommen werden. fahrzeuge vor dem datum müssen nachwievor zum tüv direkt und brauchen die volabnahme nach § 21 viel spass
22. Februar 200719 J. Die neue regelung gilt für fahrzeuge die nach dem 01.01.2004 abgemeldet wurden. diese fahrzeuge benötigen keine neuabnahme §21, sondern können von jeder prüforganisation hu abgenommen werden. fahrzeuge vor dem datum müssen nachwievor zum tüv direkt und brauchen die volabnahme nach § 21viel spass Woher stammt die Info?
22. Februar 200719 J. @thomas hirtes: ie info kommt von meinem tüv prüfer. habe das heute mit ihm durchgesprochen wegen einem ford consul coupe das am 02.02.04 abgemeldet wurde. warte mit dem wagen jetzt noch biszum 1 märz.
22. Februar 200719 J. @thomas hirtes:ie info kommt von meinem tüv prüfer. habe das heute mit ihm durchgesprochen wegen einem ford consul coupe das am 02.02.04 abgemeldet wurde. warte mit dem wagen jetzt noch biszum 1 märz. Frage den guten Mann doch mal nach der Quelle seiner Aussage. Ich habe sowohl von der Zulassungsstelle als auch vom KBA eine andere Info erhalten. Danach ist der Stichtag der 01.09.2005.
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