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HY als LKW


Patisier

Empfohlene Beiträge

Hallo

Meinen Hy habe ich als LKW jetzt angemeldet und versichert

so hat ihn der Vorbesitzer auch in Hamburg laufen lassen

Jetzt habe ich am Freitag vom Finanzamt eine Anfrage zwecks HY bekommen

Was ist das für ein Auto? Ich soll Prospekte schicken ( wäre froh ich hätte selber welche)

und die wollen mir den LKW nicht anerkennen

Vorschriften wäre nur 2 Sitzplätze (hab ich)

keine Fenster an der Seite ( das wird auch erfüllt))

und eine Trennwand zum Fahrgastraum ( hab ich nicht)

wären auch total blöd wenn ich sowas einbauen müsste mein Hy wird ja als Verkaufswagen

genutzt und da brauch ich den Platz drinnen

Ist eine Trennwand zwingend vorgeschrieben oder muss nur eine bestimmte Anzahl von Kriterien erfüllt sein ?

Grüsse Wolfgang

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HAbe meinen HY auch als LKW angemeldet, einfach ein paar Fotos hinschicken und gut.

Hat jedenfalls bei mir gereicht.

Viele Grüße Dirk hy

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Zur Not:

In der Bedienungsanleitung des HY ist der Einbau einer selbstgezimmerten Trennwand beschrieben. Diese wird nur geklemmt und ist somit rückstandsfrei und simpel ein- und auszubauen!

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meine kastenente haben sie auch erst abgelehnt.

dann bin ich hingefahren, die beamtin des amtes hat gelacht und gesagt:

ist ein lkw, alles ok.

gruss

z.

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...mit Behörden muss man sensibel umgehen. Obwohl sie ja eigentl. FÜR die Bürger...aber lassen wir das jetzt. Wenn die Schwierigkeiten machen, würde ich nächstes Mal ganz nachdrücklich versuchen, den HY als PKW mit 2 Sitzen anzumelden - und drauf hinweisen, dass hinten keinesfalls Fenster rein sollen. Das ganze mit ein paar Bildchen belegen ...und du wirst Folgendes beim Amtsschimmel erleben: "DAS kann ich nicht als PKW anerkennen - der erfüllt klar die Voraussetzungen eines LKWs - mehr als 50 % der Grundfläche ist Ladefläche, nur 2 Sitze, keine Fenster hinten - nein, beim besten Willen, DAS GEHT SO NICHT.

Im Prinzip ganz einfach -man muss nur wissen, wie Behördenmenschen denken ;-)

...nachdenklich hinterherschieb...es gibt auch ein paar Ausnahmen - vielleicht 3 oder 4 in ganz Deutschland...aber find die mal auf Anhieb...

So - jetzt noch ein besinnliches Schlusswort, denn es wird Frühling. Dank Klimaverschiebung dürfen wir uns auf einen Süpersommer freuen - HYs rosten nicht mehr, wir brauchen nicht mehr weit in den Süden zum Urlaub in die Sonnen fahren --- können zu Hause im Garten bleiben. Der Stinkediesel bleibt aus, kein Feinstaub mehr => Klimawandel ist ne tolle Sache: Besseres Wetter, saubere Luft...

Munter bleiben - es geht doch!

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ACCM Gerhard Trosien

Da ist etwas, was ich nicht verstehe:

ein Kfz. wird von einem Sachverständigen geprüft, ausgemessen und getestet. Er ist dazu ausgebildet, nicht nur den Zustand eines Fzg. zu beurteilen [:-)], sondern auch seine Bauart zu erkennen und im Rahmen der StVzO zu definieren.

Diese Definition müsste doch dann auch die Grundlage für die BESTEUERUNG sein!?!?! Oder sind ausgerechnet Finanzbeamte fähigere Kfz.-Sachverständige als die Fachleute von TÜV, Dekra und anderen? Mit welchem Recht darf ein FINANZBEAMTER ein Fzg. in eine andere Kategorie einstufen als ein Kfz.-Sachverständiger, der genau diese Einstufung im Auftrag des Staates kurz zuvor bereits erledigt hat???

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Da ist etwas, was ich nicht verstehe:

ein Kfz. wird von einem Sachverständigen geprüft, ausgemessen und getestet. Er ist dazu ausgebildet, nicht nur den Zustand eines Fzg. zu beurteilen [:-)], sondern auch seine Bauart zu erkennen und im Rahmen der StVzO zu definieren.

Diese Definition müsste doch dann auch die Grundlage für die BESTEUERUNG sein!?!?! Oder sind ausgerechnet Finanzbeamte fähigere Kfz.-Sachverständige als die Fachleute von TÜV, Dekra und anderen? Mit welchem Recht darf ein FINANZBEAMTER ein Fzg. in eine andere Kategorie einstufen als ein Kfz.-Sachverständiger, der genau diese Einstufung im Auftrag des Staates kurz zuvor bereits erledigt hat???

Wieso möchtest du das VERSTEHEN??? Das würde LOGIK voraussetzen. Die wäre durchaus vorstellbar - und einfach zudem. Es gäbe auch nicht soviele Fragen. Der Finanzbeamte unterstellt grundsätzlich, dass der Bürger versucht, wenig Steuern zu bezahlen und deshalb trickst - also "trickst" das FA auch.

Einfache Regelung: Der Sachverständige stellt fest, was er per Ausbildung gelernt hat - das FA findet plausible und LOGISCHE Regelungen für die Besteuerung.

Meinetwegen: Nutzfahrzeuge werden in Gewerbebetrieben als Nutzfahrzeuge besteuert. Bei privat genutzten Fahrzeugen gelten schlicht andere Bemessungsgrundlagen. Denn darum geht es doch im Kern...Ende der Dauerdiskusion.

Evtl. stellst du einfach zu hohe Anforderungen an unseren Staat. Im Übrigen verstehe ich im Zusammenhang mit staatl. Organisation und Verwaltung auch etwas nicht: Wenn ich Klempner werden will, muss ich eine recht konkrete Ausbildung durchlaufen. Das Berufsbild des Klempners stellt sich für mich noch recht überschaubar dar - um aber Politiker zu werden, mit diesen völlig unübersichtlichen Aktionsräumen und langfristig wirkenden Handlungskonsequenzen...nee, ich hör jetzt mal lieber auf...darüber nachzudenken könnte aber eine Basis für das VERSTEHEN offensichtlichen Unsinns sein

Munter bleiben - es geht doch!

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ACCM-XM-Schlitten

also wenn jemand Bilder braucht

kann er mich gerne anmailen

habe einen ganzen Ordner von verschiedenen Ausführungen -Ausbauten

Rainer

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ACCM Gerhard Trosien
...Meinetwegen: Nutzfahrzeuge werden in Gewerbebetrieben als Nutzfahrzeuge besteuert. Bei privat genutzten Fahrzeugen gelten schlicht andere Bemessungsgrundlagen. Denn darum geht es doch im Kern...
Bei Kraftfahrzeugen mit Hubkolbenmotoren gibt es aber nur 2 Bemessungsgrundlagen:

(1) Personenkraftwagen - Besteuerung nach Hubraum und "Schadstoff"ausstoß

(2) Lastkraftwagen und sonstige Kraftfahrzeuge - Besteuerung nach der verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse und dem Schadstoffausstoß

Bei LKW und SoKfz gibt es 2 Sonderregelungen:

1. bei einer Gesamtmasse von unter 3,5t wird unabhängig von der Schadstoffklasse der höchste Steuersatz angerechent.

2. Beim SoKfz "Wohnmobil" gibt es (neuerdings; alle Wohnmobilfahrer warten gespannt auf den entsprechenden Steuerbescheid, nur die Finanzämter kennen für die meisten WoMo die Schadstoffklassen nicht :-D) nach Gewicht und Schadstoffklasse gestaffelte Steuersätze.

Ob der LKW gewerblich oder privat genutzt wird, spielt weder bei der Zulassung noch im Kraftfahrzeugsteuergesetz eine Rolle.

Eine Ausnahme gibt es aber doch: die grünen Schilder für steuerbefreite Fahrzeuge sind von der tatsächlichen Nutzung abhängig: Traktor in Privatbesitz als Spaßmobil = schwarzes Nummernschild = Kfz-Stuer, Traktor beim Landwirt = grünes Nummernschild = Steuerfreiheit/-ermäßigung.

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:-))) ...ist ja richtig. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es (meiner Meinung nach) sehr einfach wäre, die Endlosdiskutierei über "LKW-Zulassung" zu beenden und die Fahrzeuge fiskalisch nicht über die reine Bauart sondern die NUTZUNG zu definieren - wie es bei den Trakoren ja z. B. auch klappt. Klarheit & Wahrheit. Fertich.

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Klar, immerhin läuft unser Trecker auch als landwirtschaftliches Gerät - und somit steuerbefreit - auf`s Jugendamt; wir beackern ja auch das pädagogische Feld!!

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Um mich auch noch in die Diskussion einzubringen:

mein HY hat Fenster rundrum und ist trotzdem ein LKW und kostet somit 172,00 € Steuer im Jahr. Steuerminderung wegen fehlender Angaben zum Emissionsverhalten nicht möglich...

Bin wieder "on the road" und diesmal klappt alles mit meiner neiuen Kupplung. Juhuu!!!

Grüße Roland.

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HY Roland,

Kupplungsproblem gelöst?...gute Meldungen werden immer gerne vernommen! Ich denke auch, wenn die Finanzamtsmenschen den HY sehen, ist das LKW-Thema klar.

Teurer wird es demnächst leider trotzdem deutlich - auch für LKW-Zulassung. Also immer dran denken: SOWENIG NUTZLAST WIE MÖGLICH eintragen lassen. Hab die Regelung nicht exakt im Kopf (ADAC im web hat es irgendwo aufgeschlüsselt).

Der HY-LKW wird nach meiner Berechnung mit geringst mögl. Nutzlast etwas über 400,-- kosten. Lasse mich gerne eines Besseren belehren.

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@hy-plus

Ich zahle für meinen HY-LKW auch 172 € steuern im Jahr. Musste allerdings auch vorfahren damit Sie mir es glaubten.

Gruss

Christian

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ACCM Gerhard Trosien

Nach derzeitiger Rechtslage muss man für einen HY (also der mit 1.600 kg Nutzlast = 2935 kg GM) als LKW 172 EUR Steuer/a zahlen, als Wohnmobil, welches bisher ebenso hoch besteuert war, sind 450 EUR/a fällig.

Bei LKW spielt das Abgasverhalten bis zur GM von 3,5t keine Rolle (es wird immer der höchste Steuersatz zu Grunde gelegt), bei WoMo ist der HY dank Vorkriegstechnik und fehlender Nachrüstmöglichkeiten sowieso in der teuersten Klasse.

http://www.kfz-steuer.de/

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Teurer wird es demnächst leider trotzdem deutlich - auch für LKW-Zulassung.

Echt? Weißt Du dazu schon genaueres? Ich dachte, die Erhöhung gälte nur für Wohnmobile?

Martin

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...ja, DERZEIT NOCH 172,-- aber das wird demnächst auch für diese LKW bis 3,5 t deutlich teurer. Ich such nachher nach der Quelle. Wurde im Forum aber auch schon besprochen.

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...HIER der Link zur LKW-Besteuerung >>> http://www.promobil.de/fm/2/PRO_0107_Kfz-Steuer.pdf

...und hier noch der dazugehörige Artikel aus "promobil" - das kann man aber mittlerweile in etlichen Quellen lesen - für die meisten Betroffenen nix Neues: http://www.promobil.de/news/kfz-steuer_aufhellerundpfennig.91124.htm?&template=d_pro_aktion_detail06

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ACCM Gerhard Trosien

Hallo CXVIRUS,

diese Info betreffen ausschließlich Wohnmobile! Eine Erhöhung der LKW-Besteuerung ist offensichtlich nicht angedacht, im Gegenteil: schwere LKW (über 12t) sollen sogar entlastet werden, im Gegenzug soll die Autobahnmaut angehoben werden.

Für HY, die als LKW laufen, wird sich kurzfristig nichts ändern. Bleibt abzuwarten, ob die Pläne, die LKW-Flottenerneuerung zu fördern, auch auf Kleinlastwagen ausgedehnt wird. Die derzeitigen Pläne sehen aber zur Zeit keine Strafsteuer vor, sondern eine direkte Förderung von Neuanschaffungen.

Aber so was ist im Notfall schnell geändert, und in Not ist die Regierung, wegen der rasanten Klimaerwärmung, die bestimmt um 0,000000000000000000001°C verringert werden kann, wenn alle HY sofort verschrottet werden ;-)

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