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Neue Regelungen für H- und 07-Kennzeichen

Hervorgehobene Antworten

Habe nur im Autoradio kurz von frisch, also heute, beschlossenen Neuregelungen zu den beiden Kennzeichen gehört, aber keine Details mitgekriegt. Wer weiß Näheres? Grüße, Uli

ganz einfach; H-kennzeichen bleibt momentan noch unverändert, 07er ändert sich total:

erstens bundesweit nur noch für 30+ jährige Fahrzeuge

zweitens brauchst, wie für's H - einen Prüfbericht

also für bestimmt mindestens 90% der bisherigen Nutzer uninteressant.....

Im Gegenteil,sogar sehr interessant!

Die GTÜ toleriert bei dieser Prüfung für die 07er sämtliche Umbauten sofern die verbauten Teile nicht später als 10 Jahre nach Herstellung des Fzgs erzeugt wurden....In meinem speziellen Fall bedeutet dies das ich bei meinem 3.0si Bj.74 einen 745i Motor eingetragen bekomme.....so sagt es der GTÜ-Mann.....für schlappe 80€.....

  • Ersteller

Wird man da mit seiner ganzen bisherigen 07er Flotte zum TÜV eingeladen, und wenn, ab wann? Und muss man da alle 2 Jahre hin? Und muss man Warnblinkanlagen nachrüsten?Gruß, Uli

  • Ersteller

Und bekommt man dann endlich für jedes Fahrzeug einen Satz Nummernschilder? Denn wenn der TÜV-Termin auf den Schildern stehen sollte, müsste das so sein...oder? Gruß, Uli

Soweit ich weiss, bleibt fuer die bisher auf 07 registrierten Fahrzeuge alles wie gehabt,

auch und gerade was die neue TUEV-Regelung betrifft.

Richtig zu Ende gedacht ist das allerdings nicht, denn:

a) wenn man sein erst 22 Jahre altes auf 07 zugelassenes Auto ueber den Sommer

regulaer zulassen will, braucht man natuerlich TUEV und -- jetzt kommt's --

B) wenn man es danach wieder auf 07 legen will, geht das nicht mehr, weil noch keine 30.

Bingo.

Mit anderen Worten: Halter von bisher auf 07 zugelassenen Fahrzeugen, die juenger

als 30 sind, werden einen Teufel tun und diese Fahrzeuge zwischendrin TUEVen

um sie normal zuzulassen. Die Devise heisst also: warten bis 30.

wieso dat? 07ist ja keine zulassung, daher müssen die fahrzeuge ja auch nicht vom 07er schein gestrichen werden. eine saisonzulassung zwischendurch dürfte also nichts an der eintragung auf das 07er ändern. aber da wird wohl wieder jede zulassungsstelle machen, wozu sie gerade lust hat...

Nope.

Meine Zulassungsstelle (bzw. eine freundliche Mitarbeiterin) hat mir angeboten,

den roten Schein waehrend einer regulaeren Zulassung einzubehalten und danach

wieder stillschweigend rauszuruecken. Sozusagen eine Verwaltungsvereinfachung

auf dem kleinen Dienstweg. Ab dem 1.3. geht das allerdings nicht mehr!

So ist zumindest mein Kenntnisstand.

"Andere Kreise andere Sitten" war wohl mal.

dann würd mich nur mal interessieren, wo und mit welchen worten das geregelt ist. denn ebenso wie 06 ist doch 07 eben KEINE zulassung. muss allerdings anmerken, dass mein interesse rein akademischer natur ist, da ich einfach keine lust mehr hatte, mir noch eine 07er zu holen. die alten werden dieses jahr beide 30, also hackenzeichentauglich, der bx und der trevi müssen noch ein wenig warten ;-))

Um das zu verstehen, muss man wohl das Gehirn eines Verwaltungsmenschen haben

(homo administrationis).

Wie dessen Gehirn strukturiert ist, taete mich auch sehr interessieren -

rein akademisch latuernich ;)

P.S.: ich bin ja schon froh, dass es ueberhaupt einen Bestandsschutz gibt.

Jetzt heisst es leise sein, keine unueberlegten Zulassungen vornehmen und

bis zur 30-er Grenze durchhalten.

dann müsste ich es doch eigentlich verstehen, arbeite ich doch in einer (personal-) verwaltung. allerdings nicht im ö-dienst, sondern nur in einer anstalt...wenn auch des ö-rechts. aber eine so verquere fantasie haben wir hier alle zusammen nicht, dass wir das handeln unseres staates und seiner organe verstehen könnten. wahrscheinlich handeln in den seltensten fällen die hirne sondern eher nachrangige organe...

Im Gegenteil,sogar sehr interessant!

Die GTÜ toleriert bei dieser Prüfung für die 07er sämtliche Umbauten sofern die verbauten Teile nicht später als 10 Jahre nach Herstellung des Fzgs erzeugt wurden....In meinem speziellen Fall bedeutet dies das ich bei meinem 3.0si Bj.74 einen 745i Motor eingetragen bekomme.....so sagt es der GTÜ-Mann.....für schlappe 80€.....

mag ja sein, aber bislang war's ja noch interessanter; da konnte ich meinen Break zum Beispiel nach Vorlage der französischen carte gris und eines selbstgestrickten Datenblatts auf die Rote schreiben - das Auto selbst brauchte ich keiner Sau zu zeigen.

also nach meinem Verständnis muss ein 07er Auto eben nicht zum (regulären) TÜV.

Es wird lediglich vor Erteilung der roten 07er mittels Gutachten festgestellt, ob das Fzg die Kriterien erfüllt, nach denen eine 07er zugeteilt werden kann.#

Ich denke mal, die 07er werden sich mittelfristig gewaltig reduzieren, einen Vorteil hat ja nun nur noch, wer

a. rechtzeitig 20 jährige drauf genommen hat und die bis Erreichen des 30. nicht regulär zulassen will

b. wer tatsächlich mehrere 30+ jährige hat die nicht auf H laufen.

Für das Gross der heutigen 07er Halter wird diese Nummer definitiv uninteressant.

Tja, das ist wirklich schlimm. Ich hatte meinen auf Saisonkennzeichen zugelassenen 86er CX Ende letzten Jahres abgemeldet, um ihn vor Fristablauf noch in die 07er-Regelung zu ziehen.

Jetzt wär's schön, wenn ich in diesem Jahr den einen, und im nächsten Jahr den anderen auf Saisonkenzeichen zulassen könnte. Geht nicht. Gut, dann bleiben sie halt alle auf 07. Einsatz nur noch bei Treffen, zu Reparatur- und "Erhaltungsfahrten". Das schmälert die Freude am Hobby ungemein, schont aber die Umwelt. Na, das ist doch vernünftig, oder? :D

Noch läppische 5 Jahre, dann wird der Prestige Holdie, und in 9 Jahren ist dann der GTi turbo Holdie. Da bleibt keine Wahl. Bis dahin sind die Karren eh unverkäuflich.

Der dritte, mein goldener Opi könnte in einem Spielfilm mit einer großen Explosion in Feinstaub zerlegt werden. Produzent gesucht!

Wunschgage: 7-8 K€. :D

hs

mag ja sein, aber bislang war's ja noch interessanter; da konnte ich meinen Break zum Beispiel nach Vorlage der französischen carte gris und eines selbstgestrickten Datenblatts auf die Rote schreiben - das Auto selbst brauchte ich keiner Sau zu zeigen.

Für den Eintrag eines 30 Jahre alten Fzgs auf die 07er reicht ein Besitznachweis und ein vom Tüv erstelltes Datenblatt......

Ansonsten:

ALLE Fzg die auf der 07er zugelassen sind haben vollen Bestandschutz,dh. auch wenn ich nun meinen 84er GTI Turbo verkaufe bekommt der neue Besitzer eine 07er dafür!

ALLE Fzg die auf der 07er zugelassen sind haben vollen Bestandschutz,dh. auch wenn ich nun meinen 84er GTI Turbo verkaufe bekommt der neue Besitzer eine 07er dafür!

Bist Du da gaaaaanz sicher??

Trotz aller Fruehlincxgefuehle melde ich da meine Zweifel an...

Ansonsten:

ALLE Fzg die auf der 07er zugelassen sind haben vollen Bestandschutz,dh. auch wenn ich nun meinen 84er GTI Turbo verkaufe bekommt der neue Besitzer eine 07er dafür!

Woher stammt diese Info?

mag ja sein, aber bislang war's ja

Ansonsten:

ALLE Fzg die auf der 07er zugelassen sind haben vollen Bestandschutz,dh. auch wenn ich nun meinen 84er GTI Turbo verkaufe bekommt der neue Besitzer eine 07er dafür!

Stimmt leider nicht!!!

Der Bestandsschutz ist nur personenbezogen und gilt für den Inhaber der 07er Nr und die vor 1.3. eingetragenen Fahrzeuge im Zusammenhang. Ein neuer Besitzer eines verkauften Fz. mit 07er Nr. unter 30 Jahren Alter bekommt die 07er nicht!

Ist definitiv so!

Gerd

Nun,

meine Quelle ist der für die Sondernummern zuständige Sachbearbeiter am STVA Marl......Der sollte es wohl wissen,oder?

Nun,

meine Quelle ist der für die Sondernummern zuständige Sachbearbeiter am STVA Marl......Der sollte es wohl wissen,oder?

Nicht unbedingt. Es herrscht auch bei den Zulassungsstellen und Straßenverkehrsämtern

reichlich Unsicherheit und Halbwissen.

Fragt nach Leute, es stimmt nicht! Die 07er ist Halter- nicht Fahrzeugbezogen. Dann weiss der gute Mann in Marl nicht Bescheid, weil er wahrscheinlich die Situation noch nicht hatte

Gerd

Für das Gross der heutigen 07er Halter wird diese Nummer definitiv uninteressant

wieso?

kann ich nicht erkennen. Für mich ändert sich im status quo überhaupt nichts. Meine Nummer hat Bestandsschutz, die eingetragenen Autos auf meiner Nummer auch, alles bleibt wie es ist.

Uninteressant wird es erst bei Veränderungen. Entweder wenn ich ein jünger-als-30-Auto verkaufen will ( das eben dann regulär vom Käufer zuzulassen wäre) oder aber wenn ich ein neues Autokaufen würde, das jünger als 30 Jahre ist. Dann geht nur noch die normale Zulassung.

Gruß

Andreas

  • Ersteller

Also können meine Kisten, die alle weit über 30 Lenze auf dem Buckel haben, weiterhin ohne TÜV-Besuche die Zeit verbringen.

Nur neu draufzuschreibende Autos müssen ab jetzt einmal zum TÜV?

Dann ist die Rote 07 ja fast so interessant wie bisher schon immer...Gruß, Uli

Also können meine Kisten, die alle weit über 30 Lenze auf dem Buckel haben, weiterhin ohne TÜV-Besuche die Zeit verbringen.

Nur neu draufzuschreibende Autos müssen ab jetzt einmal zum TÜV?

So ist die Lage, ja.

Was Wolf zu dem Bestandsschutz der 07er Nummer ganannt hat, ist

fast richtig.

Es ist in der Tat so, daß Autos, die eine 07er Nummer haben und noch keine 30 Jahre alt sind, diese Zulassungsart behalten, auch wenn sie verkauft werden. Allerdings nur, wenn der Käufer schon eine 07er Nummer hat. Dann kann er den noch nicht 30 Jahre alten Wagen auf seine 07er Nummer zulassen.

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