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Neue Regelungen für H- und 07-Kennzeichen

Hervorgehobene Antworten

Mein Informationsstand ist:

1. Jedes Auto <20, dass bereits 07er hat, bleibt auch bei Halterwechsel bei 07.

2. Jeder Auto mit <20 und 07, das regulär zugelassen wird, verliert den 07-Bestandsschutz

Ein neuer Halter muss die 07 schon haben, bevor überhaupt das erste Auto da drauf kommt. Insofern verstehe ich "...Allerdings nur, wenn der Käufer schon eine 07er Nummer hat" nicht. man kann eine 07 Nummer beantragen, ohne ein Auto zu haben. Ob ein Auto eine 07 bekommt, ist wiederum nicht davon abhängig, ob der Besitzer bereits ein 07er KZ hat.

da ist bei vielen offensichtlich der Wunsch der Vater des Gedankens, probierts einfach aus, es läuft nicht!

Bestandsschutz gibts für die Inhaber des 07er und die dort bis zum 1.3. eingetragenen Autos sofern sie dort verbleiben - der Käufer eines solchen Wagens muss regulär anmelden, selbst wenn er ein 07er Kennzeichen hat. Neueintragungen nach dem 1.3. auf bestehende 07er Fahrzeugscheinhefte gibts nicht! Hatte das gerade beim Verkauf zweier auf mein 07er Heft eingetragener Autos, Erkundigungen ergaben eindeutig diese bundesweit geltende Regelung.

Die Basis für neue 07er Hefte und einzutragender Autos gleich woher, ob vorher 07er oder nicht, ist ausschließlich die 30 Jahres Grenze

Nehme gerne Wetten entgegen!

Gerd

Die Basis für neue 07er Hefte und einzutragender Autos gleich woher, ob vorher 07er oder nicht, ist ausschließlich die 30 Jahres Grenze

Wobei natürlich bestehende unter 20 Jahre alte Fahrzeuge auf ein ggf. neu auszustellendes

Fahrzeugscheinheft wieder eingetragen werden, falls ein über 30 Jahre altes Fahrzeug

hinzukommt.

Ansonsten d'accord.

da ist bei vielen offensichtlich der Wunsch der Vater des Gedankens, probierts einfach aus, es läuft nicht!

Bestandsschutz gibts für die Inhaber des 07er und die dort bis zum 1.3. eingetragenen Autos sofern sie dort verbleiben - der Käufer eines solchen Wagens muss regulär anmelden, selbst wenn er ein 07er Kennzeichen hat. Neueintragungen nach dem 1.3. auf bestehende 07er Fahrzeugscheinhefte gibts nicht! Hatte das gerade beim Verkauf zweier auf mein 07er Heft eingetragener Autos, Erkundigungen ergaben eindeutig diese bundesweit geltende Regelung.

Die Basis für neue 07er Hefte und einzutragender Autos gleich woher, ob vorher 07er oder nicht, ist ausschließlich die 30 Jahres Grenze

Nehme gerne Wetten entgegen!

Gerd

Naja, also hier in Dortmund wird so verfahren, wie ich es geschrieben habe. Vom StVkA habe ich ja auch die Info. Denn ich hatte mich ja auch mit dem Gedanke der 07er Nummer für meinen CX gequält und dann doch dagegen entschieden.

mal in die Verwaltungslogik eindenk:

der Bestandsschutz bezieht sich ja auf die bis zum 1.3.07 geltende Regelung.

Diese war jedoch landes- bzw. sogar kreisabhaengig "ausgestaltet",

wie man so schoen sagt.

Dementsprechend bezieht sich der Bestandsschutz nur darauf, was in den einzelnen

Kreisen bis zum 1.3. Usus war. Und das kann ja bekanntlich sehr unterschiedlich sein.

Wenn also jemand sein auf 07 zugelassenes Fahrzeug an einen 07-er-Kennzeichenbesitzer

aus einem anderen Zulassungsbezirk verkauft, kann sich letzterer nicht auf den

Bestandsschutz berufen, weil seine eigene Zulassungsstelle auf die Regelung der

anderen jederzeit pfeifen kann.

Im Prinzip gilt fuer den Bestandsschutz also der gleiche Wirrwarr wie vor dem 1.3.07.

Weitere Konsequenz: jeder Zulassungsbezirk kann den Bestandsschutz, wie bis

zum 1.3.07 auch, selbst ausgestalten.

Oder anders formuliert:

Verlassen kann man sich eigentlich nur darauf, dass sich fuer bisher auf 07 registrierte

Youngtimer nichts aendert - sofern man an deren Status nicht selber ruettelt.

Weiteres Entgegenkommen der Zulassungsstelle duerfte rein freiwillig sein, wie

vor dem 1.3. auch.

Das faende ich zumindest "logisch".

Oder sehe ich das falsch?

"Verwaltungslogik" ist ein in sich unlogisches Wort.

Hallo Michael,

genau diese Auskunft habe ich auch erhalten.

Und auch, wenn ich das Fahrzeug mit roter 07er Nummer zwischenzeitlich regulär anmelde, mit Streichung der roten Anmeldung, denn Doppelzulassung geht nicht, bekomme ich die Zulassung auf rote Nummer hinterher im Rahmen des Bestandsschutzes wieder.

Scheinbar hat Peter hier aber vollkommen Recht mit der "Verwaltungslogik".

Die Kriterien werden wohl, wie bei den ehemaligen Zulassungsrichtlinien vor dem 1.3., in jedem Bundesland nach eigenem Gutdünken ausgelegt.

Die Kriterien werden wohl, wie bei den ehemaligen Zulassungsrichtlinien vor dem 1.3., in jedem Bundesland nach eigenem Gutdünken ausgelegt.

Das wird zunehmend offensichtlich. In meinem Kreis lautet die Aussage des 07-Beauftragten: Mit einer Zulassung enfällt der 07er-Bestandschutz für das betreffende Fahrzeug.

Ich bin so froh, dass wir überhaupt Bestandschutz bekommen haben, dass ich mich nicht sonderlich darüber aufrege. Meine katlosen Youngtimer im Alltag einzusetzen hatte ohnehin immer einen müffeligen Beigeschmack. Ich spreche hier für mich!

Holger

Hallo in Sachsen braucht man TüV für 07, gilt aber für 5 Jahre und ist im Oldtimerbrief und der roten Zulassung für jedes Fahrzeug eingetragen

Gruß AKschäfer

  • Ersteller

Erstaunlich, diese Vielfalt der Handhabungen je nach Ort, wo man sich befindet. Das erinnert mich an die Verhältnisse im Mittelalter mit Grafschaften und Rittern, um nicht Raubritter zu sagen. Modern nennt man es glaube ich Föderalismus. So haben mich die Begriffe des Sachsen "Oldtimerbrief" und "5 Jahre gültiger TÜV" wieder erwischt. Denn beides ist mir unbekannt.

Und bei den vielen Beiträgen zum Bestandsschutz geht es doch wohl nur um die Teilklasse der zwischen 20 und 30 Jahre alten Wagen, oder? Für die über 30 Jahre alten Wagen ist doch weiterhin der Bestandsschutz kein Problem, oder sehe ich das falsch? Gruß, Uli

ganz einfach; H-kennzeichen bleibt momentan noch unverändert, 07er ändert sich total:

erstens bundesweit nur noch für 30+ jährige Fahrzeuge

zweitens brauchst, wie für's H - einen Prüfbericht

also für bestimmt mindestens 90% der bisherigen Nutzer uninteressant.....

so, und heute muss ich meine eigene Aussage revidieren;

Über die 07er wurde ja jetzt schon reichlich geschrieben, die H-zulassung ging dabei etwas unter.

War gestern beim TÜV, H-gutachten für meinen Pallas machen.

Nada - gibt es nicht !

Ab 1.März 07 gilt laut TÜV Böblingen definitiv bundesweit die Mindestanforderung: Zustand 2 !

Mir isses im Moment egal, die haben auch die Differenz zw. H-gutachten und normaler HU anstandslos erstattet, und mit 1220 ccm kann man ohne H leben, interessant war es dennoch, denn ich hatte bislang mitgekriegt, daß sowas mal diskutiert wurde, nicht aber, das es jetzt tatsächlich gilt.

Was konkret meinen GS anbelangt - meiner persönlichen Einschätzung nach eine 3-, meinte er, im Prinzip sei er unglücklich darüber, daß er dem kein H-gutachten ausstellen könne, da der technische Zustand ausgesprochen gut sei (obwohl ich wegen eines techn. Problems - hinterer Bremssattel undicht - beim ersten Anlauf durchgefallen bin ) aber der Einschätzung Zustand 2 würde jedes der bneiden Probleme alleine scho im Weg sein: Rost an nicht tragenden Teilen und einige Beulen.....zweiteres, was man bei Franzosen eigentlich auch gerne als Patina bezeichnet :)

!

Ab 1.März 07 gilt laut TÜV Böblingen definitiv bundesweit die Mindestanforderung: Zustand 2 !

Da würde mich doch mal die Gesetzesgrundlage interessieren. Es gab/gibt immer

wieder mal Diskussionen um das Thema, aber entscheiden ist da m.E nix.

Echt ätzend, welcher Willkür man bei der ganzen Thematik 07/H ausgesetzt ist!

Es gibt kein "Gesetz" sondern die Sache ist per Verordnung geregelt, in der die einzelnen Zuslassungsstellen relativ viele Freiräume haben, die sie mehr oder weniger ausreizen.

Klipp und klar ist die 30 Jahres Regel für H und 07, die generell gegebene Zustandsanforderung ist allerdings recht schwammig. Eine drei muss es auf jeden Fall sein! (wobei dei meisten ihre Autos ein Nr. zu gut bewerten. Kratzer oder Dellen lassen einfach eine glatte zwei nicht zu, egal wie toll der Wagen sonst ist!

Bei strittigen Fällen helfen oft Gespräche (mit fundierten Kenntnissen in der Hinterhand) mit dem Leiter der Zulassungsstelle.

Die Anforderung des TÜV Böblingen, eine glatte zwei, ist nirgends festgeschrieben, das ist schlicht und einfach Unsinn! Hier würde ich auch nachdrücklich und hartnäckig auf einen Quellenverweis bestehen.

Gerd

Klipp und klar ist die 30 Jahres Regel für H und 07, die generell gegebene Zustandsanforderung ist allerdings recht schwammig. Eine drei muss es auf jeden Fall sein!

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Ich habe meinen 76er GS auf 07er angemeldet und den Wagen nicht einmal vorgeführt, wie auch alle anderen unter 30 Jahre von der Zulassungsstelle keiner Vorführung bedurften.

Wer kontrolliert den hier die Zustandsanforderungen?

Oder gilt diese Aussage erst nach dem 1.3.?

  • Ersteller

Das mit den Kratzern und Dellen erscheint mir auch unsinnig. Ich besitze einen 2CV PO von 1955 im 52 Jahre alten Erstlack und lückenlos bekannter Vergangernheit. Natürlich hat der Wagen Dellen und der Lack besteht fast nur aus Kratzern. Trotzdem ist der Wagen "historischer" als jede Restauration. Und dafür soll ich keine 07 bekommen? A Schmarrn. In meinem Verständnis jedenfalls. Gruß, Uli

Klipp und klar ist die 30 Jahres Regel für H und 07, die generell gegebene Zustandsanforderung ist allerdings recht schwammig. Eine drei muss es auf jeden Fall sein!

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Ich habe meinen 76er GS auf 07er angemeldet und den Wagen nicht einmal vorgeführt, wie auch alle anderen unter 30 Jahre von der Zulassungsstelle keiner Vorführung bedurften.

Wer kontrolliert den hier die Zustandsanforderungen?

Oder gilt diese Aussage erst nach dem 1.3.?

erst ab dem 1.3.!

Gerd

hier noch mal ein interessanter Link mit Stellungnahme des TÜV Süd dazu, Ansprechpartner ist hier Herr Mathias Gerst, evtl. hilft dies dem TÜV Böblingen auf die Sprünge wenn man den mal kontaktiert!

http://www.forum.mercedes-benz-clubs.com/viewtopic.php?t=695

Gerd

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