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Geteiltes Nummernschild ID19 vor BJ 9/67


balu__

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen...

hab ne ID aus Holland, die noch ein zweigeteiltes (Holland)Nummernschild an der Front hat.

Das hätt ich auch gern, denn so würd ich gern mein Kennzeichen anbringen. Weiß jemand, ob das in D erlaubt ist und/oder ob es da irgendeine Vorschrift für oder gegen gibt?

(naja, ne Vorschrift gibts bestimmt, aber gibts auch ne Lösung?)

Besten Dank im Voraus

Balu

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Originalzustand. .

Wenn das Fahrzeug original in der EU so zugelassen war/ist muß/darf keine Änderung erlaubt werden.

Mit freundlichem Gruß,

Volker

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Das Risiko würde ich eingehen. Normales Nummernschild holen und zu Hause diskret auseinandersägen. Und beim TÜV behaupten, das sei schon immer so gewesen. Wenn Du das Holland-Bild dabei hast, sollte das eigentlich funktionieren. In der allergrößten Not besorgst Du dir halt ein unzerschnittenes Schild für den TÜV. Bloß nicht um Genehmigung fragen, das schreckt den Amtsschimmel auf und jemand, der dafür die Verantwortung übernimmt gibt es vermutlich seltener als rostfreie DS.

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BTW: Was ist denn mit dem Tacho passiert? So besoffen bin ich noch nicht, sieht aber etwas verschwommen aus. :-)

Gruß, gasmann

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BTW: Was ist denn mit dem Tacho passiert? So besoffen bin ich noch nicht, sieht aber etwas verschwommen aus. :-)

Gruß, gasmann

Das is die 61er ID 19 Break, die irgendwann mal jemand komplett in schwarz lackiert hat (AUCH das DACH). Ich nehme an, sie hat mal bei sehr schönem Wetter einen Sonnenstich gekriegt...oder es ging sonst irgendwie mal sehr heiß her...bei gut 2 Meter Ladefläche is ja reichlich Platz :-))

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Schau mal in einschlägigen Oldtimer-Heften im Anzeigenteil nach, es gibt eine Firma, die gewinkelte Nr.-Schilder anbietet. Das paßt dann unter die Mittelleiste.

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Das Risiko würde ich eingehen. Normales Nummernschild holen und zu Hause diskret auseinandersägen. Und beim TÜV behaupten, das sei schon immer so gewesen. Wenn Du das Holland-Bild dabei hast, sollte das eigentlich funktionieren. In der allergrößten Not besorgst Du dir halt ein unzerschnittenes Schild für den TÜV. Bloß nicht um Genehmigung fragen, das schreckt den Amtsschimmel auf und jemand, der dafür die Verantwortung übernimmt gibt es vermutlich seltener als rostfreie DS.

Prüfer sind meist ja nicht dumm, die Sprüche kennen die bereits alle, genau wie der mit dem daneben gelaufenen Öl.

Bei mir gibts jedenfalls für solche Schwätzer gleich die rote Karte.

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Hallo zusammen,

die Kennzeichendiskussion bei D-Modellen der 1. und 2. Serie wurde schon sehr oft geführt. Fakt ist, daß diese Modelle vorn mit einem konventionellen Kennzeichen ausgerüstet werden können, dies jedoch die Ästhetik und auch die Originalität deutlich vermindert.

Die angesprochenen Baujahre (1955 - 1967) benötigen in der Grundform ein Bogenförmiges Kennzeichen, das der Kontur der Kennzeichenaufnahme entspricht.

Bis vor ein paar Jahren konnten solche Kennzeichen in Düsseldorf bei Ralf Schaarschmidt geordert werden, sogar in der aktuellen Euro-Ausführung.

Meines Wissens nach ist Herr Schaarschmidt mittlerweile nicht mehr berufstätig, aber die Prägevorrichtung wurde von einem anderen Schildermacher - meiner Information zufolge in Hannover - übernommen.

Die gebogenen Kennzeichen entsprechen nicht der deutschen Norm für Fahrzeugkennzeichen und bedürfen daher einer Sondergenehmigung. Je nach Region muß diese von der Zulassungsstelle, dem TÜV oder vom Verkehrsministerium ausgestellt werden.

Die Begründung bei der Antragsstellung sollte sich auf die Originalität des Fahrzeugs unter Bezugnahme auf die Tatsache, daß es in den 50er und 60er Jahren auch in Deutschland bogenförmige Kennzeichen gab, beziehen. Eine fotografisch dokumentierte Gegenüberstellung von montiertem und bogenförmigem Kennzeichen ist dabei hilfreich. Zudem gibt es diverse Quellen, in denen historische Fotos von bogenförmigen Kennzeichen auf deutschen D-Modellen zu sehen sind.

Zum geteilten Kennzeichen: Dieses wurde bei den D-Modellen zwischen 1962 und 1967 verwendet, da als Fortsatz der mittigen Edelstahlspange, die die Stoßstangenghälften verbindet, eine Gumminase über der Kennzeichenaufnahme montiert war.

Für den deutschen Markt (und eventuell auch andere Länder) gab es eine spezielle Verbindungsspange, die im Gegensatz zur französichen Ausführung nach oben geschlossen war, so daß die Montage der Gumminase entfiel. Somit gab es keine Veranlassung, ein geteiltes Kennzeichen zu montieren.

Mit anderen Worten: Bogenförmiges Kennzeichen (eventuell) ja, geteiltes - in Deutschland - Nein!

Gruß

M.

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Prüfer sind meist ja nicht dumm, die Sprüche kennen die bereits alle, genau wie der mit dem daneben gelaufenen Öl.

Bei mir gibts jedenfalls für solche Schwätzer gleich die rote Karte.

Das mit dem Öl ist natürlich Dummschwatz, das mit dem Schild muß nicht so sein. Wenn man das Originalschild hat und nach diesem Muster ganz naiv ein deutsches Schild auseinandersägt, kann das als gutgläubig durchgehen.

Es gibt halt Prüfer und Prüfer. Bei meinen Motorrädern gibt es ab und zu auch Diskussionen, aber wenn man vernünftig mit dem Prüfer redet, geht erstaunlich viel.

Der Lösungsansatz von M.Ferchaud ist natürlich besser.

g

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