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ebay, immer lustig

Hervorgehobene Antworten

#20

Martin ist die Seite von dem Anbieter?

Kann ich nicht sagen und will ich nicht behaupten. Man sollte sich schon genau ansehen, bei wem man seine Fotos einstellt. Das kann einen schnell in Verruf bringen.

Da isse wieder, die Auktion: 180102759499

Oh Gottogott,

wenn ich mir die Umgebung anschaue, kommt mir der Gedanke, mein Umfeld zu überdenken......

[quote name=palatin8;4255121

Da isse wieder' date=' die Auktion: 180102759499

Kann es sein, daß hier eingie Selbstvertrauen mit Überheblichkeit verwechseln ?

dann biete ich wieder mit ..

xm mit esp will ich haben ..

auf jeden foto im hintergrund ist ein citroen zu sehen ..

Vielleicht weil bei Eingabe über die Schlüsselnummer das ESP "automatisch" eingesetzt wird, weil die Leute, die die Datenbank gebaut haben Hydraktiv mit ESP verwechselten bzw. es nicht auseinanderhalten konnten.

Wikipedia sagt:

ESP ist die Abkürzung für Elektronisches Stabilitätsprogramm, einer Technik in Kraftfahrzeugen, die mittels elektronischer Sensoren und Computer dem Schleudern in Kurven durch gezieltes Abbremsen einzelner Räder gegensteuert.

Und ob nun durch Abbremsen oder eine teilweise Verhärtung des Fahrwerkes macht ja für einen "gewöhnlichen Informatiker", der den Schlüssel dreht uns losfährt und vorn guckt, was er gerade für ein Auto fährt, kaum einen Unterschied, oder ?

Schöner wäre natürlich, wenn da ABC stehen würde. Das würde es eher treffen.

...ESP ist klar einer Funktion zugeordnet, wie ja oben aus wiki zitiert. Wie der Fehler geschieht ist letztlich egal. Deshalb jetzt riesen Alarm zu machen ist auch übezogen. Nur der intensiv XM-Schrauber sollte es schon wissen.

Der bei ebay jetzt wieder eingestellte XM ist von den Fotos her wirklich gut und scheints auch ehrlich fotografiert. Der Text ist murks - bei den Fakten bleiben, und schon wird es ein gutes Inserat - als Kraftstoff ist immer noch DIESEL angegeben und einen Vielstoff-Cit.-V6-Motor kenne ich nicht ;-)

Den Diesel hat er zwar unten in einem Hinweis zurückgenommen, aber mir stellt sich immer noch die Frage, wie der Privatverkäufer mit der MwSt zusammengeht.

Also der Verkäufer is mal absolut unseriös...

Vorallem seine "sauteuren" Zenderfelgen... jenachdem was das auto für ne Orga hat, weil ab 52** kam ja die neue große Bremse würden die noch draufpassen, aber Drehen würd sich da nix mehr..

Ne Rechnung mit Märchensteuer... ? Ob er das überhaupt darf? Denn als Privatmann sicher nicht...

Dann halt 2 verschiedene Autos auf den Bildern...

Und der Lack vom XM soll Top sein? Naja wenn man die ganzen Beulen, Kitschen, Kratzer und Knitteroptik nicht beachtet... vielleicht ein bisschen..

"Fahrzeug hatte Spiel in der Lenkung, wurde soeben repariert."

Motor angelassen?

ich werde berichten bevor mein gebot gelöscht wird ..

  • 2 Wochen später...

Nu fährt er ihn wieder selber.......

Gruß Uli

Moin Ihrs,

nein, er versucht es noch einmal bei ebay (Auktion Nr. 180105169238), immer noch genauso unseriös, wie es allein aus der Sache mit der Mehrwertsteuer ersichtlich ist, denn das ist ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht. Bei Preisen für Endverbraucher muss die Mehrwertsteuer immer im Preis enthalten sein. ich bin bloß zu faul, die Auktion bei Ebay zu melden ...

Rumfaulenzende Grüße

LordAir

ich bin bloß zu faul, die Auktion bei Ebay zu melden ...

Da Du als angemeldetes eBay-Mitglied die AGB's und Regeln kennst: ist das dann nicht Beihilfe zum Betrug ? Who knows

Von wegen Melden:

Die erste Auktion hab ich gemeldet - nach wenigen Stunden war sie weg.

Den zweiten Versuch hab ich gemeldet, da die gleichen Mängel immer noch bestanden (1.: Titel verspricht Gasanlage, 2.: ESP, 3.: MWSt., 4.: noch irgendwas, vergessen). Resultat: Keine Reaktion by ebay.

Hängt wohl vom Bearbeiter ab, ob etwas passiert. Ein drittes Mal probier ich's nicht. Soll er doch auf seinen Gebühren sitzen bleiben, wenn er das Ding (hoffentlich) wieder nicht los wird.

Der Schwachmat mit der "automatischen Entlüftung" für Xantia Bremsen ist auch wieder aktiv.

"Air-Ride-System" war auch mal ein ganz toller Ausdruck für Hydropneumatik (war aber bei mobile).

  • 1 Monat später...

Er ist wieder drin,

aber nen anderes Auto ... oder?

iehbah Nr. 180126864745

"Bis ein Gebot eingeht, erhöhe ich ab und zu den Startpreis."

Macht Sinn, wo man doch weiß, dass viele Leute erst bei richtig hohen Preisen einsteigen. Kost nix, iss auch nix.

Ein XM ohne Folgekosten? Kann man sich das schriftlich geben lassen, wenn ja, dann nehm ich ihn sofort und ungesehen ;-))

  • 4 Wochen später...

ESP: Das fügt die Autodatenbank in Ebay bei den Artikelmerkmalen automatisch ein, kein Verkäuferfehler.

MWST: Privatverkäufer dürfen diese einnehmen und einbehalten! Gewerbetreibende hingegen müssen diese an den Fiskus abführen. Dürfen dafür aber auch gezahlte MWST gegenrechnen!

Stets ähnliche (nicht identische) Auktionen legen den Schluss nahe dass die Auktion einmal "gebastelt" wurde und dann stets für die verschiedenen Fahrzeuge mit aktuellen Bildern und Texten versehen wurden. Es empfihlt sich da schon genau zu lesen.

PS: MWST

Urteil: Anspruch auf Mehrwertsteuer bei eBay-Auktionen smilie6.gif

Osnabrück (dpa/lni) - eBay-Kunden müssen zusätzlich zum Kaufpreis auch die Mehrwertsteuer bezahlen, wenn der Verkäufer dies in seinem Angebot ausdrücklich verlangt. Auch wenn in einem Gebot laut eBay-Geschäftsbedingungen die Mehrwertsteuer bereits enthalten sei, habe dies keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, geht aus einem Urteil des Landgerichts Osnabrück (Az.: 12 S 573/04) hervor. Die Geschäftsbedingungen beträfen nur das Verhältnis zwischen jeder einzelnen Partei und dem Internet-Auktionshaus. Das Gericht bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts Meppen.

Im vorliegenden Fall habe der Beklagte aus dem Raum Meppen im Januar 2004 auf ein unfallgeschädigtes Lastwagen-Fahrgestell geboten, teilte das Gericht mit. Unmittelbar über einem Bild des Fahrgestells habe es ausdrücklich geheißen: «Der Preis versteht sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer.» Daher handele es sich nicht um eine «überraschende Klausel». Der Beklagte habe bei einem Gebot von 7451 Euro den Zuschlag erhalten, die Mehrwertsteuer aber bisher nicht bezahlt. Mit der Klage habe der Verkäufer die restliche Zahlung verlangt. Hätte der Käufer sein Gebot als Bruttopreis verstehen wollen, dann hätte er dies ausdrücklich kenntlich machen - oder weniger bieten müssen, hieß es.

Landgericht Osnabrück (Az.: 12 S 573

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