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Sitzplatzanzahl im HY-Wer darf mitfahren?


Florhy

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Da hatte ich doch davon geträumt im HY einfach noch eine 2. Sitzreihe zu installieren. So sollte es mir dann möglich sein mit 4 Personen zu fahren. Dies hielt ich bei einer Zulassung als Sonder Kfz. Wohnmobil für unkompliziert machbar. Nun fragte ich beiläufig beim TÜV wie sich das denn verhalte ( war mit einem anderen Fzg. da und fragte nur mal so nebenbei ), und bekam zu hören, dass sich da 2001 etwas geändert habe und nunmehr nur an original vorgesehenen Verankerungspunkten zusätzliche Sitze ( nebst der beiden vorne) möglich seien. Mein 91 er Ducato war ursprünglich Lkw geschlossener Kasten und wurde mit einer gegen die Fahrtrichtung eingebauten " Holzbank" mitte der 90er zum Wohnmobil mit 4 eingetragenen Sitzplätzen. Theoretisch wären auch noch mehr Plätze möglich gewesen.

Ist das jetzt vorbei? Hat damit jemand Erfahrung gemacht? Klar gibts originale H als Fensterbus mit 7 ++ Plätzen , aber was ist mit dem Kastenwagen?

Mein ursprünglicher Plan war eigentlich der eine Zulassung als Lkw Doppelkabine zu bekommen. Klar, wegen der Steuerersparnis und weil ich tatsächlich nur gelegentlich mal beide Kids und eventuell auch die Mama dabei habe ( also 4 Plätze ).

Leider ist es so, dass ich den HY mit nur 2 Sitzplätzen auf Dauer nicht halten könnte.

( Ganz nebenbei hab ich von Michelin Deutschland eine "Bescheinigung für den Eintrag von Michelinreifen ( 185/75R16C)". Die alten Hasen haben sowas bestimmt in der Schublade liegen, falls das aber sonst jemandem nützt, gebe ich es gerne weiter )

Gruß Florian

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Hi Florian,

das mit den 16"-Reifen wundert mich zwar, aber wenn es dafür eine TÜV-Bescheinigung gibt, dass würde mich das sehr (auch für die CitDoks) interessieren.

Kannst Du mir das zumailen?

Zu den Sitzplätzen kann ich leider nichts sagen.

Danke schonmal und viele Grüße!

Martin

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ACCM Gerhard Trosien

Grundsätzlich gilt: das Datum der Erstzulassung des Basisfahrzeugs UND die Zulassungsart samt Gesamtmasse des umgebauten Wagens entscheiden, ob zusätzliche Sitze in Fahrtrichtung auch ohne Gurte oder Gurtbefestigungspunkte möglich sind.

Wagen vor EZ 07/1969 machen gar keine Probleme: erst am 01.07.1969 wurde überhaupt eine GurtEINBAUpflicht erstmals eingeführt, und das auch nur für PKW, und das auch nur für die vorderen Sitze. Rücksitze kamen viel später dazu.

LKW und WoMo über 2,8t GM bekamen die Einbaupflicht als letzte "normale" Fahrzeugart aufgedrückt, und das lange nachdem der letzte HY vom Band lief. Irgendeine Änderung der Zulassungsordnung 2001 ist also für einen HY, der spätestens 1982 in Verkehr kam, schlicht uninteressant (Ausnahme: Blinker und Warnblinkanlage). Wenn Dein TÜV-Mann also solche Behauptungen aufstellt: such Dir einen anderen!

Das mit den Reifen hört sich interessant an. Der Unterschied des Abrollumfangs zu 19 x 400 scheint beträchtlich (wg Tacho!) und 16" und 400mm scheinen mir persönlich auch nur auf den ersten Blick ähnlich zu sein: vielleicht irre ich mich, aber 6mm Unterschied erscheinen mir viel...

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...die Diskussion über die Alternativreifendimensionen wurde schon öfter geführt. Die 16" sollen angeblich nicht sauber im Felgenbett aufliegen, da sie in der Tat weiter sind. Das bedeutet, dass sie hauptsächlich von den Seitenwülsten der Felgen gehalten werden. Und die bieten wohl genug Halt - habe noch nie gehört, dass sie einem HY-Fahrer von der Felge gefluppt sind. Diese Aussage hat allerdings allenfalls Unterhaltungswert, da mir jegliche empirische Basis fehlt :-).

MIT der Freigabe der Reifengr. von Michelin bekommt die Angelegenheit eine Basis auf der ich es riskieren würde...also meine Bitte an Florian: eine Kopie der Bescheinigung auch an meine Mehladresse. DANKE!

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mir auch bitte, oder citoks stellen

thx!

mein tüüüüüüüüüüüf prüfer ist sich nämlich nicht sicher ob es geht oder nicht - evt. könnte ich ihm damit helfen....

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Hallo,

zu der Sache mit den Reifen versuche ich hier mal die Unterlagen von Michelin "anzuhängen". Das sind 2 für verschiedene Fzg. Gesamtgewichte. Außerdem noch eine Tabelle, anhand welcher wohl der nette Herr Müller von Michelin Deutschland die Vergleichsgrößen zum 17/400 herangezogen hat. ( Wenn das mit dem Anhängen hier nicht klappt versuche ich es am Wochenende anders ).

Wegen der Sitzplätze: Was Gerhard da schreibt stimmt mich ja sehr hoffnungsvoll. Es leuchtet mir auch ein, dass das Erstzulassungsdatum massgeblich ist. Also geh ich bei Gelegenheit mal bei einem anderen TÜV vorbei. Habe ja noch einen Hoffnungsschimmer wegen meiner " Lkw-Doppelkabine".

Schöne Grüße aus Heidelberg, Florian

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> Reifengr.: DIESER thread beschäftigt sich mit den Sitzplätzen - damit es bei diesen wichtigen Themen übersichtlich bleibt, setze ich gleich den neuen "HY-Reifen-thread" ...

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Hallo,

...und noch ein TÜVPrüfer sagt dasselbe: Nix is mit zusätzlichen Sitzen ohne Gutachten ! ( Also wiederum original Aufnahmepunkte und so) Auch der 2. Prüfer fing mir von geänderten Bestimmungen an zu erzählen- jaja früher ging das aber...

Besitz denn jeman einen H mit mehr originalen Plätzen oder muß ich mich aufs Tricksen vorbereiten ( zu Info: hab noch keine deutschen Papiere...) ?

Danke mal vorab, Gruß Florian

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ACCM Gerhard Trosien

Wenn Du keinen vernünftigen Prüfer finden kannt, prüfe doch mal die Möglichkeit, Sitze längs oder gegen die Fahrtrichtung einzubauen. Auf meiner Längssitzbank dürfen Leute sitzen, es braucht nur eine stabile Barriere in Schulterhöhe, bei mir ist es der Schrank gegenüber der Schiebetür.

Ein verständiger Prüfer kann Gurtbefestigungspunkte nach Augenschein abnehmen...

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Hallo Gerhard,

tja mit den Sitzen quer oder gegen die Fahrtrichtung verhält es sich leider seit etwa 2001 nicht anders als mit jedwelchem zusätzlichen Sitz: Nix original oder nix Gutachten = nix Sitz! - leider, habe gefragt. Ich habe die ausführlichen TÜV - Vorgaben von Stand 1999 hier: Da ging noch alles! Möglich natülich, dass man wie Du sagst einen verständigen ( und nicht nur "Herrn Sachverständigen") Prüfmeier von der Qualität nachträglich eingeschweißter Befestigungspunkte überzugen kann.

Gruß Florian

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ACCM Gerhard Trosien

Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Warnblinkanlage, die auch bei ältesten Autos nachgerüstet werden muss) entscheidet i.d.R. das Datum der Erstzulassung, wie das Auto ausgestattet werden muss. Das würde mich jetzt interessieren: wo steht, dass auch älteste Autos bei einer Vollabnahme überall Gurtbefestigungspunkte und Gurte haben müssen? Die Prüfung von Gurtbefestigungspunkten im Rahmen eines Gutachtens erfolgt i.d.R. NICHT zerstörungsfrei - wie wird ein zum Wohnmobil umgebauter HY oder ein 50 Jhre in einer Scheunne versteckter Hispano-Suiza geprüft, wenn seit 2001 ALLE Autos Gurte oder sonstige Rückhalteeiinrichtungen brauchen? Da KANN irgend etwas nicht stimmen!

Und noch was, nur zum Verständnis:

welchen Sinn haben Gurte bei Sitzen quer zur oder gegen die Fahrtrichtung???

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Also: ich war heute mit meinem HY beim TÜV in München und der sagt zum Thema zusätzliche Sitzreihe einbauen folgendes: Baujahrbedingt (1975) sind keine Gurte nötig. Um den LKW-Status nicht zu verlieren, muß die Hälfte des Innenraums Ladefläche bleiben; gemessen wird die Innenlänge vom Gaspedal bis Heckklappe. ZUr Befestigung reichen stabile Schrauben und ein eingeschnittenes Gewinde. Das wars dann schon und dann sind 4 Sitzplätze schon eintragbar.

Ich werde mir nur noch eine passende Rückbank suchen und die dann montieren.

Grüße, Roland

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Juhuuuuu...

auf nach München zum TÜV! Das klingt ja mal gut! Wenn das bei Dir über die "Bühne" ist kannste mir dann möglicherweise mit einer Briefkopie helfen? Möglicherweise ticken die TÜVs ( ohne`! ) in anderen Bundesländern ja anders.

Zu Gerhard: ja scho - ein 68er Käfer ohne Gurte muss jetzt nicht auf einmal Gurte haben. Da gab es schon immer so um die 4 Sitzplätze und nix zum fesseln und darf auch so bleiben. Im Fall vom HY mit normalerweise 2 Plätzen wären zusätzliche Sitze doch aber eine Veränderung bzw. das gab es so auch zur Erstzulasung nicht. Der Prüfmeier wiederholte es hat nun mal eine Veränderung der Bestimmungen gegeben. Unabhängig von Erstzulassung sind nach 2001 nachträgliche Veränderungen wie zusätzliche Sitze ohne Gutachten einfach nicht mehr möglich.

...aber happy end in Sicht! Gruß Florian

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ACCM Gerhard Trosien

Hallo Florhy,

so weit musst Du nicht. Ein sehr verständiger Ingenieur ohne Cit-Phobie, dafür mit Ahnung, der zumindest um die Grundsätze des Bestandsschutzes und der Verhältnismäßigkeit weiß und den Aufbewahrungsort der Vorschriften- und Datensammlung kennt, und der einen excellenten Lehrmeister hatte (nein, nicht mich :-), sondern seinen Vorgänger im Amt, der alle Schwachstellen der D-Modelle kannte und sogar wusste, dass bei HY mit orig. Auspuffanlagen Abgas beim Schiebebetrieb ins Innere kommt...), steht der TÜV-Prüfstelle in Bühl/Baden vor! Der hat vor über 13 Jahren, damals noch als 2. Mann in Bühl, meinen HY abgenommen (ich fahre Originalauspuff, während Etdeco wenige Wochen vorher vom damaligen Chef genötigt wurde, den Auspuff zu verlängern...). DIESE Vollabnahme hat sogar MIR Spaß gemacht. Allerdings war ich vorher zur Beratung und Abstimmung der Ausbauplanung bei ihm.

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...und sogar wusste, dass bei HY mit orig. Auspuffanlagen Abgas beim Schiebebetrieb ins Innere kommt...), steht der TÜV-Prüfstelle in Bühl/Baden vor! Der hat vor über 13 Jahren, damals noch als 2. Mann in Bühl, meinen HY abgenommen (ich fahre Originalauspuff, während Etdeco wenige Wochen vorher vom damaligen Chef genötigt wurde, den Auspuff zu verlängern...). ... Allerdings war ich vorher zur Beratung und Abstimmung der Ausbauplanung bei ihm.

Hallo Gerhard,

dass im Schiebebetrieb Gas ins Innere eindringen kann, liegt bei DER Konstruktion nahe. Da ich grade dabei bin, die Auspuffanlage von meinem HY zu reparieren, stellt sich mir die Frage: Welchen VORTEIL hat denn die Originalität in diesem Fall?

Der (indirekte) Tipp, sich VOR Abnahme mit dem anschließend auch prüfenden Ing. in Verbindung zw. Abgleichung zu setzen, kann nicht oft genug gegeben werden. Damit entfällt Einiges an unnötigem Stress (...oder man wechselt nicht die Teile am Auto - sondern den PRÜFER...).

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ACCM Gerhard Trosien
...Auspuffanlage ...: Welchen VORTEIL hat denn die Originalität in diesem Fall?...
Der einmalige Ton des Autos, der im Einheitsgekreische heutiger Massenprodukte Akzente setzt!

Und dann, zumindest bisher: keine Anpassarbeiten. Die Montage der Originalteile ist schon diffizil genug, nachgefertigte Schalldämpfer wollen mitunter gar nicht passen, weil das Eingangsrohr in einem falschen Winkel eingeschweißt ist. So war's jedenfalls mal vor 5 Jahren...

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... Eingangsrohr in einem falschen Winkel eingeschweißt ist. So war's jedenfalls mal vor 5 Jahren...

[ist immernoch so]

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ACCM Gerhard Trosien

Mein damaliger Lieferant (der die Sch...dinger selbst einkaufte) sagte: der Hersteller geht davon aus, dass die Kunden das schon selbst in den Griff kriegen... ich war sprachlos angesichts eines solchen Maßes an Arroganz.

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naja, hat er aber nicht ganz unrecht, wer so ne kiste faert den interessiert nen falscher winkel am auspuff nicht wirklich

trennscheibe auf die flex und los gehts...

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...ist schon ne Frechheit, wenn man das Teil (das zudem nicht ganz billig ist) hartnäckig über Jahre unsauber baut. Da sollte man die Flex am Rohr des Verursachers ansetzen...

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also bei einer Innenlänge von ca. 380 cm bei meiner kurzen Version geteilt durch zwei bleiben 190 cm Länge: das wird ganz schön eng mit der zweiten Sitzreihe...

mal schauen was für eine wenig ausladende Rückbank es da gibt.

Roland

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also bei einer Innenlänge von ca. 380 cm bei meiner kurzen Version geteilt durch zwei bleiben 190 cm Länge: das wird ganz schön eng mit der zweiten Sitzreihe...

mal schauen was für eine wenig ausladende Rückbank es da gibt.

Roland

Ich würde mal die 2. Reihe des letzten Heckmotor-VW-Busses nehmen. Die ist zwar nicht bequem, sehr dünn gepolstert (also keine dicke Rückenlehne), simples Rohrgestell drunter und hat von der Sitzhöhe her brauchbare Maße. Zum Ausprobieren und messen einfach reinstellen. Ich würde dann damit zum zuständigen TÜV-Prüfer fahren und ihn dazu befragen - dann bist du auf der sicheren Seite und ggf. nicht umsonst geschraubt...

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  • 2 Monate später...
Also: ich war heute mit meinem HY beim TÜV in München und der sagt zum Thema zusätzliche Sitzreihe einbauen folgendes: Baujahrbedingt (1975) sind keine Gurte nötig. Um den LKW-Status nicht zu verlieren, muß die Hälfte des Innenraums Ladefläche bleiben; gemessen wird die Innenlänge vom Gaspedal bis Heckklappe. ZUr Befestigung reichen stabile Schrauben und ein eingeschnittenes Gewinde. Das wars dann schon und dann sind 4 Sitzplätze schon eintragbar.

Ich werde mir nur noch eine passende Rückbank suchen und die dann montieren.

Grüße, Roland

Hallo Roland,

wir hatten im Frühjahr schonmal im Forum über die möglichen zusätzlichen Sitze im Hüü gesprochen. Hat das bei Dir zwischenzeitlich geklappt? Bin selbst gerade dabei ein 2. Sitzbank vom Mitsubishi L300 einzubauen. Die läßt sich wegklappen - ist praktisch! Aber etwas Sorge macht mir noch der TÜV ! Du hattest geschrieben Innenlange/ 2 muß Laderaum bleiben um den LKW Status zu behalten. Bei mir kommt es auch auf ein Paar Zentimeter an: Also wie misst der TÜV Bayern , ab dem Gaspedal oder schon davor die paar Zentimeter? Wäre um Antwort recht dankbar. Gruß aus Heidelberg, Florian

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Also ich bin leider noch nicht dazu gekommen, bei mir weiter zu machen. Verstehe nicht, wo ihr immer die Zeit her bekommt neben Arbeit, Frau und Kindern...

Aussage vom TÜVler war die gesamte Innenlange; vom vordersten Punkt bis ganz hinten.

Ist aber wohl auch Ermessensfrage des Prüfers, ob er es ganz genau nimmt, oder ein paar cm hin oder her nicht beachtet.

So warten bei mir noch immer: Einbau meiner Standheizung, Rückbank besorgen und eintragen lassen; meine neuen Reifen eintragen lassen, die schon montiert sind, meine AHK anschrauben und eintragen, die Fensterführungen, Mike-Sanders-Fett..........

Und immer noch mein leidiges Thema Getriebe: Schaltet geräuschfrei solange der Motor kalt ist, aber dann kracht es. Habe jetzt ein 80/140 Api GL 4 eingefüllt, was zwar zu einer Verbesserung führte, aber leider das Problem nicht löste. Vielleicht muß ich ja doch mal das Getriebe öffnen?

Aber wann?

Jetzt freu ich mich erst mal auf Sandelzhausen; hoffentlich hört der Regen bis dahin auf.

Roland.

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