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Absage an Fahrverbotsausnahme f.Oldtimer

Hervorgehobene Antworten

Mit der Aussage bist Du IMMER politisch korrekt !

Geht wählen ! wählt links !

Carsten

Och Cathérine. Ich finde Ché ok. Er hat zwar dutzendweise (Hundert, Tausend???) Konterrevolutionäre hinrichten lassen und Einige sogar selber exekutiert, aber das finde ich schon richtig so. Ham die sich verdient. Ist aber nix für Pazifisten

Letztens hab ich was lustiges gesehen. Einen roten Seat Ibiza, erstes Modell. "IBIZA" war mit schwarzem Klebeband durchgestrichen, darunter stand aus dem gleichen Klebeband geklebt "CUBA".

Außerdem bildete das Klebeband auf der Flanke noch einen roten Stern (War ja ein roter Seat)

  • Ersteller

Das habe ich mir schon halbwegs so gedacht, ich hoffe es immer noch, dass es politisches Zinnober ist, ääh, kann mir eigentlich jemand sagen wer dort in Bärlin was und und warum und weshalb entscheidet, mal ne andere Frage wo bin ich und was such ich hier...

Also wie erkläre ich einem deutschen Ordnungshüter dass mein Auto ein H-Oldtimer ist und kein gewöhnliches gut gepflegtes über 30 Jahre altes seltenes Auto(nehmen wir als Beispiel eine 9 PS-Ente mit weniger als 400 ccm die einfach steuerhalber kein H im Nummernschild hat)?

Probleme über Probleme...ts ts ts...

Gruß

und bonne nuit

Andreas

Moin,

leider finde ich den Schriftwechsel nicht mehr, aber ich habe mal meinen örtlichen (leider CDU)-Bundestagsabgeordneten wegen dem Feinstaub-Kram angeschrieben, weil ich in Innenstadtrandlage wohne und habe ihm meine Situation geschildert. Seine Antwort schlug dem Fass die Krone ins Gesicht. Er war allen ernstes der Auffassung, dass man einen Kat oder DPF nachrüsten könne, obwohl ich ihm schrieb, dass es schwierig bis unmöglich sei. Zwischen den Zeilen konnte man lesen, dass er mir die Schuld zuschob, weil ich so eine alte Kiste fahre.

Andererseits: Was kann man von jemandem erwarten, dessen Schwerpunkt Sozial-und Jugendpolitik ist?

Für mich jedenfalls waren seine Aussagen mehr als unbefriedigend.

LG,

Oliver

...eine 9 PS-Ente mit weniger als 400 ccm die einfach steuerhalber kein H im Nummernschild hat...

Dito mit meinem 1967er R4, der als 747ccm-Version

billiger (und hübscher) ohne Hakenzeichen ist.

Ich finde gepflegte Altwagen charmanter als

aufgebrezelte Oldtimer. Aber jetzt muß ich den

R4 mit dem H aufbrezeln oder mit 07 verdächtig

machen. Alter Steuerhinterzieher...

D.

Hallo Zusammen,

Euch ist aber schon klar, dass seit 01.07.07 die 07-Nummer gar nicht mehr bzw. unter stark verschäften Bedingungen ausgegeben werden. Die Fahrzeuge müssen jetzt sämtliche H-Richtlinien erfüllen (30 Jahre, Erhaltenswert, usw.) und auch alle 2 Jahre zur HU anrücken.

Servus aus Bavaria,

Acady84

Bin ich froh, daß meine 07 von 1998 ist...

Muß dann ab sofort jedes neu eingetragene

Fahrzeug zweijährige TÜV-Kontrollen einhalten?

D.

1) Zitat: "Im MOment sieht es so aus daß das H-Kennzeichen sein MUSS. Damit der deutsche Büttel das als ordnungsgemäß anerkennt. Die rote 07 ist wohl so sicher noch gar nicht wie in dem Zitat dargestellt.

Ist natürlich Quatsch, aber dieser Staat und dieses politische System ist halt scheiße und gehört gewaltsam abgelöst. Die sogenanten Volksvertreter verhaftet und als Volksverräter für einige Jahre ins Arbeitslager gestecktoder gleich geköpft, zusammen mit den kapitalistischen Bonzenschweinen deren Marionetten sie sind. Letztere gehören natürlich vollständig enteignet, wobei man auch "strenge Befragungen" durchführen sollte, um an die Nummernkonten im Ausland zu kommen."

Ahahaha! Darf ich bei den "strengen Befragungen" teilnehmen? Mein historischer Fuhrpark braucht etwas finanzielle Unterstützung... ;-)

2) Links wählen?! Sind nicht gerade die Linke und die SPD ganz besonders für den Ausschluss ältere Fahrzeuge im innerstädtischen Verkehr?

3) Tüv bei 07er-Kennzeichen: Ist von der Zulassungsbehörde abhängig. In Gifhorn muß man gar nicht zum TÜV. Hier in Göttingen gibt es den TÜV für drei Jahre. Und das mit dem "erhaltungswerten Zustand" erfüllen meine Wagen...

LG Julian

Links wählen hat bisher immer nur geschadet. Und mir ist die CDU schon zu weit links.

Ich mag Rechtslenker, da sieht man den Graben besser.

D.

Doppelwankel lebt!

Nü glor, ünd rötiat wie äh ün jäh...

Danke, Doktor!

D.

Nü glor, ünd rötiat wie äh ün jäh...

...Watt-is? Kannzatt ma erklärrn?

C.

Woll.

Also, hömma, isch hab mein ACC-Boykott

vorerst auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Also bin isch wieda da. Ma emt auffe Leine.

Also ährlisch! Ma kucken wat sich so tut.

Auffem Forum. Aba sachma, da tut sisch watt.

Gar nit so schlescht. Kamma so sagen.

D.

Hallo Julian,

Der Prüfintervall ist in ganz Deutschland gleich:

Neuwagen nach 3 Jahren,

alles andere muss nach 2 jahren zur HU.

Seit 01.07.2007 eben auch die rote 07 als einzigstes rotes Kennzeichen, da fest zugeordnet. 06 Kennzeichen sind rein für gewerbliche Überführungen und Probefahrten.

Mein letzter Wissenstand ist:

Es ist ebenso nicht mehr möglich weitere Fahrzeuge auf eine bestehende 07 eintragen zu lassen. Zumindest war das in der Diskussion. Wer weiß mehr?

Ausnahmen:

Fahrzeuge zur Personenbeförderung= Busse, Taxis, Mietwagen müssen jährlich zur HU.

Ebenso LKW über 7,5t müssen jährlich zur HU und SP.

Ausnahmen für einzelne Bundesländer oder gar Komunen gibt es nicht.

Servus aus Bavaria,

Acady84

Seit 01.07.2007 eben auch die rote 07 als einzigstes rotes Kennzeichen, da fest zugeordnet.

Wo ist das geregelt?

Hallo Thomas,

Es steht z.B. hier:

Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#17

§ 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer

(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

(2) Für die Zuteilung und Verwendung der roten Oldtimerkennzeichen findet § 16 Abs. 3 bis 5 entsprechend mit der Maßgabe Anwendung, dass das Kennzeichen nur an den Fahrzeugen verwendet werden darf, für die es ausgegeben worden ist. Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "07". Es ist nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 und 7 auszugestalten und anzubringen. Fahrzeuge mit rotem Oldtimerkennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 12 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 nicht vorliegen.

(3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ergeben.

Dies geht aus der Fahrzeug-Zulassungsverordung hervor, die seit 01.03.07 in Kraft ist und große teile der bisherigen STVZO ersetzt.

Da steht auch mehr über die Vergabe der 07 Nummer. Allerdings nicht ob auf schon bestehende Kennzeichen nach wie vor ohne Porbleme weitere Fahrzeuge eingetragen werden können. Feyst steht allerdings folgendes:

Quelle: http://www.landkreis-esslingen.de/servlet/PB/menu/1122571_l1/index.html

Oldtimer

Sowohl für das H-Kennzeichen, als auch für das rote 07-Kennzeichen beträgt das erforderliche Mindestalter des Fahrzeugs einheitlich 30 Jahre, gerechnet ab Erstzulassungsdatum. Für alle Fahrzeuge ist ein Gutachten nach § 23 FZV (sog.

Oldtimergutachten) vorzulegen.

das heißt ein Fahrzeug unter 30 Jahren ist nicht mehr auf 07er Kennzeichen möglich.

Servus aus Bavaria,

Acady84

Bon jour erst mal......

zum Thema politische Gesinnung:Nur die dümmsten Kälber wählen Ihre Schlechter selber.

Euer Neu-PDSler.......

Zum Thema Politische Vertreter:Wer ist der grössere Narr.Der Narr,oder der Narr der dem Narren folgt.

In diesem Sinne.......

  • Ersteller

Zur Reglung des 07er-Kennzeichens gilt ab der Einführung der FZV(Fahrzeug-Zulassungsverordnung,die ab 01.03.2007 die StVZO,die VoInt und FRV einschließt), dass diese zum Betrieb über dieses Kennzeichen eine Abnahme nach §23 StVZO(ersetzt bisherigen §21c StVZO) benötigen. Die 49.Ausnahmeverordnung ist somit außer Kraft. Grundvorraussetzung für das positive Ergebnis einer Untersuchung nach §23 StVZO ist das Mindestalter von 30 Jahren ab Tag der ersten Zulassung und natürlich eine Untersuchung im Rahmen einer HU, sowie die Erfüllung der Kriterien des bisher geltenden Oldtimer-"Kataloges".

Bisherige "rote" Fahrzeuge behalten ihren Status, bei Umzug oder Halterwechsel gibt es jeweilige Sonderregelungen der Landratsämter, bzw.Rathäuser.

Also ist für 90% der Inhaber dieses Kennzeichens, bzw. für Neuinteressenten, die Sache witzlos geworden und die "Gefahr", dass ein Großteil von später mal seltenen Youngtimern in der Presse landen, oder in der Wiese vermodern wieder so wie vor der Einführung der roten Nummer vor über 10 Jahren, aber sind ja eh bloß Sondermüll,bzw Edelschrott.

Gruß

Andreas aus LB

Tendenziell hast Du recht, aber so ganz schlecht kann

ich die §23-Regelung nicht finden. Über die 30-Jahres-

regelung kann man sich allerdings leicht streiten.

Ich habe meinerseits sowohl vor als auch nach dem

01.03.2007 zwei extreme Erfahrungen gemacht mit

einer "alten" 07, also noch mit 20-Jahresregelung.

Ende Feb einen 1984er Golf II (rostfrei) umständehalber

eingetragen, nach kurzer TÜV-Zustandsbewertung

(kostenlos). Selbst der Prüfstellenleiter stand mit

Tränen in den Augen neben der Schuhschachtel

und memorierte seine verblichenen besten Erfahrungen

mit dem Teil. Klar, das Auto war bestens erhalten, aber

"historisch wertvoll"? Not my cup of tea...

Heute gleiche Zeremonie bei der Zulassung versucht

für einen Zustand 2 Renault R4 1967, bei dem leider

der TÜV im März nicht geklappt hatte - Hinterbeinchen

durchgerostet. §23 versaute mir den Tag, da kein

Gutachten vorlag. Kriege ich jetzt auch von niemandem

mehr, wg. TÜV-Mangel. Also nächstes Jahr nach der

Reparatur mit 06 oder Kurzzeitkennz. zum TÜV, dann

§23 nachholen usw. Langfristig soll der R4 sowieso H

bekommen wg. Smogzone. Ob man mit H aber definitiv

in die Zone darf, mal sehen. Abwarten und Tee trinken...

D.

Also in Bochum brauchen 07er nicht zur HU, allerdings sollten die Fahrer natürlich im eigenem Interesse darauf achten, daß es mängelfrei ist.

Gruß,

CAt.

Zitat: "Hallo Julian,

Der Prüfintervall ist in ganz Deutschland gleich:

Neuwagen nach 3 Jahren,

alles andere muss nach 2 jahren zur HU.

Seit 01.07.2007 eben auch die rote 07 als einzigstes rotes Kennzeichen, da fest zugeordnet. 06 Kennzeichen sind rein für gewerbliche Überführungen und Probefahrten."

Nö, hier in Gö gibt es das "Testat" vom TÜV für die 07er Fahrzeuge für drei (3) Jahre.

LG Julian

Warum sollte ich mit einem meiner auf auf 07 zugelassenen Oldtimer zum TÜV fahren? Es ist keine keine Plakette auf dem keinem Schild und ab wann sollte die 2- oder 3-Jahresfrist zählen?

Ich sehe das wie Catherine. Gruß, Uli

Kannst Du ja sehen wie Du möchtest, aber in den Göttinger 07er-Regularien ist vorgesehen, daß man nach drei Jahren selbsttätig beim TÜV vorstellig wird um ein neues Testat zu bekommen, da einem das 07er Kennzeichen sonst entzogen werden kann.

Wie das kontrolliert wird, keine Ahnung. Ich lasse es aber nicht auf einen Versuch ankommen, mein Kennzeichen durch DummDreistigkeit zu verspielen & fahre also zum TÜV, wenn´s soweit ist...

Julian

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