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Geschrieben

Was ist denn ein Testat (im Zusammenhang mit 07)? Auch ich möchte mein unbefristet erteiltes Kennzeichen nicht loswerden. Aber wenn ich mit 6 Autos gleichzeitig zum TÜV soll, kostet mich das auf einen Schlag 600 Euri, und das vermeide ich natürlich, wenn ich nicht muss, was ich hoffe und bisher denke. Uli

Geschrieben

meiner Meinung nach war die rote Sammlernummer den Zulassungsbehörden seit ihrer Einführung ein Dorn im Auge. Die ganze Verantwortung von der Behörde weg, auf den Fahrzeughalter selbst zu übertragen, das geht in Deutschland nicht!!! Daher erfanden die Zulassungsstellen eigene, oft abstruse, Regularien. Die wiedersprachen der 49. Ausnahmeverordnung aber eigentlich nicht, das musste ich auch erst Mal lernen, da die Verordnung keine Regelungen traf - aber auch keine verbot!

Wenn ich einige Beiträge hier lese, kann ich nicht mehr ausschließen, ob die Zulassungsstellen nicht vielleicht sogar recht hatten und einige Schrottkärren und Brutalumbauten nicht auf der Straße sehen wollten. Die Ehrlichen und Verantwortungsvollen leiden halt, wie immer, darunter.

Ähnlich ist es mit der derzeitigen Regelung. Es wird nur sehr wenig geregelt und ebenso wenig ausgeschlossen. Das lässt der einzelnen Behörde einen großen Spielraum. Die KFZ-Prüfstellen spielen da natürlich mit, wenn sie der Behörde nicht sogar selbst tolle Vorschläge machen.

Aber so werden bei uns Gesetze heutzutage gemacht: unausgegorene Vorschläge werden Gesetz, dies wird vielleicht sogar rückwirkend in Kraft gesetzt (siehe WoMo-Besteuerung),

Durchführungsbestimmungen gibt es nicht oder später oder nie und irgendwann müssen die obersten Gerichte in die Gesetzgebung eingreifen.

Aber zurück zum eigentlichen Thema: In der neuesten Oldtimer-Markt, die bei mir heute eingetrudelt ist, wird Optimismus verbreitet, wenn sie sich auch ein Hintertürchen offen halten ...

uko

GSASpecialViersen
Geschrieben

Moin,

ich verstehe die Welt auch nicht mehr. Mein 82er Citroen GSA hat keinen Kat, ist für ein Hakenzeichen zu jung und im Kreis Viersen hätte er auch vor der Änderung der Bestimmungen keine 07 bekommen, weil man sie hier erst ab 30 Jahren vergab. Jetzt darf das gute Stück wahrscheinlich kaum noch in eine Innenstadt. Jetzt ist mir ein 90er Renault 5 GTX zugelaufen, 1800 ccm und Kat nach US-Norm. Und was schafft diese 17 Jahre alte Kiste? Euro II mitsamt gelber Plakette! Übrigens bekommt ein Klo IV TDi auch nur gelb....... Ist doch alles fürn Mors!

LG,

Oliver

Geschrieben

Dein R5 müsste wenn schon eine grüne Plakette bekommen, wenn Du sagst dass er Euro 2 erreicht (mit Minikat oder Kaltlaufregler), für Benziner gibt es nur hopp ( Einstufung 1-also keine Plakette-so sieht es noch offiziell für alle Benziner unter Euro2 aus) oder topp (Einstufung 4 - also grüne Plakette).

Laut Feinstaubverordnung gibt es sog. Umweltzonen, in die man nur einfahren darf, wenn das Fahrzeug eine Plakette hat, welche ist zunächst egal. Ob rot, gelb oder grün alles darf lt.Verordnung bis 2012 fahren. Erst dann ist rot dran!

Wegen der 49.Ausnahmeverordnung: die Zuteilung der 07er Nummer ist eine Sache der unteren Verwaltungsbehörde (sprich Landratsamt oder in manchen Städten das Rathaus), sie kann eine unregelmäßige Vorführung des Fahrzeugs beim Technischen Überwachungsverein o.ä. anordnen.

Mit der Einführung der FZV(s.o.) ist diese 49.Ausnahmeverordnung entfallen. Die 07er-Nummer hat nun Gesetzesgrundlage und wird dem H-Kennzeichen, mit folgender Ausnahme gleichgestellt: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen haben eine gültige Betriebserlaubnis und müssen also nach §29StVZO dem TÜV o.ä. vorgeführt werden. Rote Nummern-Fahrzeuge haben keine gültige Betriebserlaubnis und sind deßhalb auch nur eingeschränkt (Kriterien bekannt) nutzbar.

Wenn Julian mit seinem GSA trotz roter Nummer zum TÜV muß ist das legitim und als Absicherung vom LRA zu sehen.

Gruß

Andreas aus LB

GSASpecialViersen
Geschrieben

Hallo Andreas,

erstmal danke für Deine Infos. Ich habe wegen der Maschine und des Kat gestern noch mit unserem alten Renault-Dealer telefoniert. Dort bekam ich die Auskunft, dass die Supercinq von Anfang an mit einem Werkskat nach der damals strengsten US-Norm ausgestattet wurden, sodass er Euro II schafft. In den Papieren steht auch die Schlüsselnummer 51.

LG,

Oliver

Geschrieben

Hallo Andreas,

"Laut Feinstaubverordnung gibt es sog. Umweltzonen, in die man nur einfahren darf, wenn das Fahrzeug eine Plakette hat, welche ist zunächst egal. Ob rot, gelb oder grün alles darf lt.Verordnung bis 2012 fahren. Erst dann ist rot dran!"

??????????????????

schon wieder eine neue Variante oder auf welche Stadt beziehst du dich??

lg micha

Geschrieben

Nö, leider schon bekannt: Ab 2012 wird alles noch schöner - keine Atempause!

Julian

Geschrieben

Mein 3L-A2 kriegt ab 2012 das rote Wapperl. Wahnsinn.

Aber nochmal zurück zur 07: Die TÜV-Untersuchungen

beziehen sich meines Halbwissens nach lediglich auf die

"Eingangsuntersuchng" zu 07 (oder H), d.h. daß der ein-

zutragende Wagen eine gültige Prüfbescheinigung vor-

zuweisen hat. Im allgemeinen sind die zwei Jahre gültig,

womöglich in Göttingen drei...

Daß man jetzt grundsätzlich zum TÜV muß finde ich OK.

Jeder, der ein ausländisches Fahrzeug auf 07 haben wollte,

mußte schon bisher die Prozedur durchziehen, damit er

gültige deutsche abgemeldete Papiere vorweisen konnte.

Jetzt wird's halt auch für ursprünglich deutsche Wägen

gleich schwierig. Nur blöd, daß auch noch eine H-Spezi-

fikation nach §23 verlangt wird. Bei einer 30-Jahresfrist

allerdings nur konsequent.

Ich bin nach wie vor für eine Baujahrs-bezogene Regelung

wie im Rennsport. Das ist allerdings noch restriktiver, also

sollte man doch zufrieden sein, daß uns noch ein Rest

"Liberalität" geblieben ist!

Der nette Herr am Rote-Nummern-Schalter in München

hat mich höflich darauf hingewiesen, daß er mir beim

nächsten Besuch die Taferl unbefristet zuteilen kann.

Bisher mußte ich immer alle drei (?) Jahre vorstellig

werden und eine neue Doppelkarte vorlegen.

Das wäre dann die Erlösung pünktlich zum 10jährigen.

D.

Geschrieben

Hallo Micha,

die Formulierungen betreff der Feinstaubverordnung sind auf dem elektronischen Wege z.B. beim Regierungspräsidium Stuttgart(für mich zuständig, weil in Ludwigsburg wohnend) zu finden.

Hier steht, dass zunächst sog. Umweltzonen geplant sind in denen "Ausweispflicht" besteht, that means irgendeine dieser "offiziellen" bunten Plakettchen. Da steht nix von grünen, gelben oder roten Zonen, diese gibt es also nicht(Gottseidank, überleg mal das Chaos und die armen Büttel, völlig überfordert und auch noch in der Minderzahl!). Erst ab Schlag 0.00 Uhr 01.01.2012 geht es den "Roten" an den Kragen, für die gilt was keiner weiß wie es gehen soll(und vor allem WO?)-Karre abstellen und per Anhalter, mit Öffentlich oder (wie unsere Vorfahren schon von Rußland)zu Fuß weiter.....

So dieser saloppe Ausrutscher.

Gruß

Andreas aus LB

Geschrieben

Hi Andreas,

kapiert :-)

war der irrigen Ansicht, daß unter rot alles gepackt wird, was bestimmte Vorausetzungen nicht erfüllt. War mir doch glatt entgangen, das es ja noch die Stufe, überhaupt keine Plakette, gibt.

Also ab 2008 erst mal alle ohne raus. sowas hab ich ja auch noch.

lg micha

Geschrieben
Mein 3L-A2 kriegt ab 2012 das rote Wapperl. Wahnsinn.

D.

Jau. Für viel Geld ein Öko-Prestige-Auto gekauft das wirklich sparsam ist und dann wird man so verarscht von diesem Drecksstaat. Das ist wirklich hart, führt diese Regelung ad absurdum, zeigt das die gesamte Verordnung nur der Automobilindustrie dient und alles der Volksverblödung unterliegt.

Da ich ja jetzt in das schwarz regierte Frankenland ziehe (und nicht in die rote Hauptstadt) biete ich dir 1000 EUR für die Dreckschleuder :-)

Geschrieben
Jeder, der ein ausländisches Fahrzeug auf 07 haben wollte,

mußte schon bisher die Prozedur durchziehen, damit er

gültige deutsche abgemeldete Papiere vorweisen konnte.

D.

Ne, ne, dem war nie so. Bei einer vernünftigen Zulassungsstelle konnte jedes Fahrzeug auf die rote Nummer eingetragen werden, das glaubhaft älter als 20 Jahre war, egal wo es herkam. Fahrzeugpapiere, Herkunftsnachweise oder gar eine KBA-Auskunft waren nie vorgeschrieben.

Das ist aber eh alles Geschichte.

uko

GSASpecialViersen
Geschrieben

Hach,

wie gnädig. Das schwarze Monster aus der Geisterbahn und ihre Vasallen gönnen mir doch tatsächlich noch 5 unbeschwerte Jahre in meinem R5. Da lohnt sich doch glatt noch eine Investition in eine Wachsbehandlung. Ob sie in 5 Jahren auch eine Bankbürgschaft übernimmt, damit ich mir einen Neuwagen nach ihrem Gusto leisten kann? Oder muss ich dann nach alter Väter Sitte mit dem Hollandrad zur Arbeit?

LG,

Oliver

Geschrieben
Jeder, der ein ausländisches Fahrzeug auf 07 haben wollte,

mußte schon bisher die Prozedur durchziehen, damit er

gültige deutsche abgemeldete Papiere vorweisen konnte.

D.

Ne, ne, dem war nie so.

uko

Doch, die Münchener Zulassungsstelle verlangte grundsätzlich

einen Nachweis der deutschen ABE. Bei meinem GS Birotor

war's besonders pikant, da er zeitlebens nie eine deutsche

ABE bekommen hatte. Zum Glück winkte mich damals der

TÜV (gemäß 20Jahres-/Historizitäts-Wisch) ohne Gutachten

durch, nachdem er das blitzblanke Auto mit dem frischen

holländischen "TÜV" auf dem PHOTO "begutachtet" hatte.

Es gab und gibt natürlich da wie hie immer einen Ermessensspielraum.

Würde mich mal interessieren, wieviele Beamte und Ingenieure

sich da so tummeln, in dem Raum, muß ja ne super Stimmung sein, da.

D.

Geschrieben
Mein 3L-A2 kriegt ab 2012 das rote Wapperl. Wahnsinn.

D.

Jau. Für viel Geld ein Öko-Prestige-Auto gekauft das wirklich sparsam ist und dann wird man so verarscht von diesem Drecksstaat. Das ist wirklich hart...

Nee, richtig so. Das schicke Knausererchen rußt völlig filterlos und gehört damit nicht in die Ballungsräume. Mit nachgerüstetem Halbtaugfilter darf er dann wieder. Alles i.O.

hs

Geschrieben

Emt. Deshalb gehe ich weiterhin langfristig

davon aus, der Knaudilette sogar das 15.-

EUR teure Wapperl zu ersparen. Damit ver-

schone ich die Stadt vor Feinstaub und das

arme Teil vor den Mörder-Kurzstrecken. Der

Filter hat funktionsbedingt gerade hier sein

größtes Problem u.a. auch wg. erhöhter Abgas-

rückführung und damit schlechterem Abbrand

mangels Frischluft. Darm- und Schlundverschluß

vorprogrammiert. Auf den Steuer"vorteil" ver-

zichte ich gern zugunsten armer 07-Knechte.

So teuer war der Audi gar nicht. Neuwertig ein-

kauft zu Loremo-Tarif. Dafür wird's jetzt schon

langsam schwerer, einen zu bekommen. Mit 16tkm.

Und jetzt, mit 6 Jahren und 34tkm auf dem besten

Weg zum Scheunenfund in Nach-Öl-Zeiten...

D.

(Wenn der Lupo in der Familie bleibt, wird er vielleicht gefoltert, äh -filtriert...)

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Habe gerade bei bundestag.de die Drucksache Nr. 464/07 gefunden.

Hier heißt es (zu den aufgezählten Ausnahmen von der Fahrverboten):

"(...)folgender Nummer 10 angefügt:

10. Oldtimer (gemäß Â§2 Nr.22 der FZV), die ein Kennzeichen nach §9 Abs.1

oder §17 der FZV führen."

Damit wären sowohl Fahrzeuge mit H-Kennzeichen aber auch die 07er von den Fahrverboten

ausgenommen.

Geschrieben

Eigentlich ist es normal,oder es sollte so sein, das Oldies vom Fahrverbot ausgenommen werden, denn es ist irgendwie technisches Kulturgut.Aber wie ist es den mit Flugzeugen oder den LKW, die doch wesentlich mehr verschmutzen, wie die Autos. Und ich bezweifle, daß Autos vom Schlage eines Q7 von Audi "umweltfreundlicher" sind. Sicher spezifisch gesehen, aber absolut?Auch Euro 1 Autos fabrizieren keinen Feinstaub? Und 9 Liter verbrauch mit Euro 1 ist absolut gesehen umweltfreundlicher, als ein SUV-Monster mit Euro 4 mit 15-25 Liter Verbrauch.Man muß mehr überlegen, bevor man das Auto benutzt, das hilft!Weniger fahren ist weniger umweltschädlich!

Grüße

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Für Baden-Württemberg gilt nun, dass auch Oldtimer ohne H-Kennzeichen in die "Zone" fahren dürfen. Allerdings muss ein Gutachten nach §23 StVZO mitgeführt werden. Das ist das H-Kennzeichen-Gutachten.

Das ist interessant für alle Enten-, HY-, Fiat500-, Isetta-, usw.-Fahrer, weil man das Auto nicht mit H-Kennzeichen zulassen muss, was ja teurer wäre als eine normale Zulassung.

Bei Oldtimern, die nach dem 31.12.1970 zugelassen wurden, muss man zusätzlich noch nachweisen, dass eine Umrüstung nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist.

Quelle: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/29305/ausnahmekonzept.pdf#

Gruß

Martin

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