14. Oktober 200718 J. Da mein nächster Urlaub in Kürze nach Frankreich führt und ich bei der Gelegenheit ev. eine DS importieren möchte, bin ich z.Z. auf der Suche nach Infos zum französischen Exportkennzeichen. Bisher weiß ich nur, dass es WxL heisst, habe aber noch nichts gefunden, wie wan es beantragt und welche Kosten damit verbunden sind (Kurzzeitversicherung notwendig?, welche Unterlagen für Antrag?). Hat das schon mal jemand gemacht und kann mir in dieser Causa weiterhelfen? Infos zu Möglichkeiten mit deutschen Kennzeichen sind übrigens irrelevant, da ich aus Österreich bin. Danke und liebe Grüße
14. Oktober 200718 J. Soviel ich weiß, gibt's doch einige hier im Club, die in Frankreich wohnen. Da sollte kompetenter Rat möglich sein! Sorry, daß ich jetzt nichts Relevantes zu Beantwortung Deiner Frage beitragen konnte. Gruß, Cat.
15. Oktober 200718 J. Da die französischen Kennzeichen am Fahrzeug bleiben (hast du auf ´nem franz. Schrottplatz schonmal ein Auto ohne Kennzeichen gesehen), kannst du mit einem zugelassenem Fahrzeug noch 2 Tage nach dem Kauf versichert fahren. War zumindest früher so! Aber Cathérine hat recht, wir haben genug (halb)Franzosen hier, die es wissen müßten... Gruß, Uli
15. Oktober 200718 J. Natürlich gibt es eine Möglichkeit der „immatriculation provisoire“, irgendwas mit ww im Nummernschild, wobei mir nicht ganz klar ist, wie es sich mit Privatpersonen verhält. Das ganze wird in der Prefektur zu erledigen sein. Ich denke aber, es ist am einfachsten es irgendwie über einen Händler oder einen Menschen der dort zumindest seinen Wohnsitz hat abzuwickeln. Meine (telephonischen) Erfahrungen mit französischen Zulassungsstellen reichen von langen Gesprächen/Monologen über das Privatleben der Vorbesitzer bis zu herben Beschimpfungen duch die im Leerlauf gestörten Beamten. Könnte man sich nicht einfach ein Zollkennzeichen per Expressversand nach Frankreich kommen lassen? Grüße Yannick
15. Oktober 200718 J. Also in Belgien ist es so, daß man dort beim Straßenverkehrsamt Kennzeichen beantragen (kaufen?) muss und schraubt sie dann an das KFZ. Welche Belege gefordert werden, ist mir unbekannt und da ich der französischen Sprache leider nur minderwertig zugetan bin, fuhr ich das Auto dann mit Deutschen Kurzzeit-Kennzeichen zurück. Gruß, Cat.
15. Oktober 200718 J. Vielleicht holft ja dieser Link: http://mitglied.lycos.de/giganten/seiten/import.htm
15. Oktober 200718 J. hallo fliege, eine gute adresse um zu hinterfragen ist für mich carsten bussmann. der müßte das doch wissen. mfg fiete
15. Oktober 200718 J. Der beste Weg ist ohl ein deutsche Kurzzeitkennzeichen dranzuschrauben (gilt 5 Tage), die Franzosen akzeptieren das und kostet summa summarum so etwa 80 Euro (0 .. 50 Euro Versicherung, 20 Euro Numernschilder 10,85 Euro bei Zulassungsstelle.) Gruß Claus
16. Oktober 200718 J. Gibts den in Österreich keine Kurzzeitkennzeichen, die du vor der Abfahrt beschaffen kannst??? Innerhalb Europas sind diese Kennzeichen zwischenzeitlich anerkannt. Rote D-Kennzeichen sind in Frankreich / Italien und Österreich gültig. Sollte doch umgekehrt auch gehen?! Sonst wirklich mit den Originalkennzeichen nach Hause fahren. Gruss Holger
16. Oktober 200718 J. a) Überführung bis zur deutschen Grenze Für den Transport des Fahrzeugs vom Händler bis zur deutschen Grenze müssen Sie in Frankreich ein Export-Kennzeichen, ein sog. „ww“-Kennzeichen verwenden. Achtung: Wenn Sie mit einem französischen „ww“-Kennzeichen in Deutschland fahren machen Sie sich strafbar und fahren auch ohne Versicherungsschutz! Weitere Überführung ab der deutschen Grenze Für den Weitertransport ab der deutschen Grenze müssen Sie ein deutsches Kurzzeitkennzeichen verwenden. Das Kurzzeitkennzeichen gilt bis zu max. 5 Tagen und wird in Frankreich nicht anerkannt. Quelle:http://www.ortenaukreis.de/baf.phtml?La=1&FID=597.299.1&call=suche&sfwort=1
16. Oktober 200718 J. hallo patric, das blöde ist nur fliege möchte von frankreich nach austria!!!!!! das fahrzeug überführen. wer lesen kann ist klar im vorteil. mfg fiete nicht zu eng sehen!
16. Oktober 200718 J. Ui, nett hier! Bin zwar noch nicht lange hier, möchte mir aber erlauben anzumerken, dass „fliege“ entweder über deutschland, schweiz oder italien -hoffentlich mit einem netten mitbringsel- zurückfahen kann. fassen wir also zusammen: ein abgemeldetes fahrzeug braucht ein ww kennzeichen. dies scheint nur von händlern benutzt/gekauft werden zu können. ferner scheint es in der eu ausserhalb der fr. grenzen keinen versicherungschutz zu haben. wie alle meine vorredner kann ich hier nur ahnen, dass ein ö. zollkennzeichen von anfang an ein guter begleiter im handgepäck sein könnte.
16. Oktober 200718 J. hallo, ich denke mal, fliege wird über liechtenstein - schweiz aus bzw einreisen. die beste auskunft wäre wohl noch immer die, zum zollamt zu gehen. das wäre meine vorgehensweise. mfg fiete
16. Oktober 200718 J. wer lesen kann ist klar im vorteil. Es ist nicht notwendig, dass die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller in [Deutschland] wohnt. Außerdem braucht das Fahrzeug, für das das Kurzzeitkennzeichen verwendet wird, nicht schon bei Antragstellung bekannt sein, etwa bei einem beabsichtigten Fahrzeugkauf. Quelle: http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/produkte/00163/index.htmlBilalaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung [des deutschen Kurzkennzeichens] bestanden zuvor bereits mit Italien und Österreich. Toleriert wurden deutsche Kurzzeitkennzeichen in Schweden, Irland, Niederlande und Bulgarien. Quelle:http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=17144&_nav_id1=11217&_nav_id2=11327&_nav_id3=11101&_lang=de
16. Oktober 200718 J. Ui, nett hier! Wir können NOCH netter!! Ansonsten ist alles paletti hier - sind alle okay! Ich bin die mit der großen Klappe, aber es muss ja auch jemanden geben, der den Jungs mal sagt, wo die ente die Locken hat, gell!! Gruß, Cathérine, inkl. accent-aigue
18. Oktober 200718 J. Ersteller Ich war ein paar Tage im Ausland (nein, noch nicht in Frankreich :-) und komme daher erst jetzt dazu auf eure Postings zu antworten. Danke mal für die (etwas widersprüchlichen) Hinweise und Links. Ein paar nähere Infos, die vielleicht mehr Licht in die Sache bringen: Ich fahre in zwei Wochen nach Frankreich und möchte eventuell eine DS importieren - sicher und sehr wahrscheinlich ist das aber noch nicht. Die Variante mit den österreichischen bzw. deutschen Kurzzeitkennzeichen ist daher nicht die beste Wahl - u.U. waren die Ausgaben dafür dann umsonst. Die Modalitäten für Exportkennzeichen wurden in Frankreich vor kurzem geändert. Bin mir nicht sicher, ob die Variante mit dem französischen Kennzeichen und zwei Tagen Restversicherung noch aktuell ist. Über die Schweiz bzw. Liechtenstein fahre ich sicher nicht, da es dann wahrscheinlich noch zusätzliche Komplikationen mit dem Zoll gibt. Am meisten Infos zu den französischen Exportkennzeichen fand ich hier: http://www.europe-camions.com/html_fr/actualite/tableau_bord/importation_vehicule.html Alles habe ich davon leider nicht verstanden, vielleicht kann noch jemand mit sehr guten Französischkenntnissen weiterhelfen. Aber es hat auf mich den Eindruck gemacht, dass ich mit diesen Kennzeichen (sofern ich sie bekomme) innerhalb der EU damit fahren kann (wozu wären sie sonst gut?). Liebe Grüße und danke für eure Unterstützung
18. Oktober 200718 J. Ich habe mir den Text schnell durchgelesen. Dort steht nichts Neues drin... Kurzform der wichtigen Teile: Mit den WW-Kennzeichen darfst du nur in Frankreich fahren, ausländische provisorische Kennzeichen in Frankreich nicht anerkannt. Ist die DS denn noch zugelassen in Frankreich? Falls ja, würde ich die so bis zur Grenze fahren und dann ab deutscher Grenze die deustchen Kurzzeitkennzeichen draufmachen. Dürfte es auch in Grenznähe geben (z.B Kehl am Rhein bei Strassburg). Falls nicht mehr zugelassen wirds schwierig...dann müsste ein französisches ww-Kennzeichen dran und dann ab deutscher Grenze eine deutsche Kurzzeitnr. Da stellt sich die Frage, ob der Trailer nicht billiger kommt. Einfacher ists sowieso... Dazu kommt auch noch: Bist du sicher, dass die DS für die doch recht lange Strecke fahrtauglich ist? Ich würde wohl eher einen Trailer nehmen....rauffahren der DS geht ja ohne Probleme, da sie selbst rollt. Gruss Holger
10. Juli 200818 J. muss hier aus aktuellem Anlass nochmal nachhaken: Kann ich wirklich, wenn ich als Deutscher in F ein Auto kaufe, mit diesem noch in F zugelassenem Auto offiziell bis zur deutschen Grenze fahren?
10. Juli 200818 J. Deine CG wird beim Verkauf entwertet und mit dem Kaufdatum versehen, das kann durchaus handschriftlich passieren. Ab dem vermerkten Datum hast Du noch einige Zeit das Auto weiter zu bewegen (10 Tage?).
10. Juli 200818 J. na das wär ja super, wenn das stimmt. Bis zur Grenze reicht das. und wenn ich in D weiterfahre innerhalb der Frist...? aber egal, für D kann ich mir ja vorher sicherheitshalber ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Als Deutscher darf ich hier ja theoretisch kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug bewegen, wenn es kein vorübergehender Gebrauch ist.
10. Juli 200818 J. Ich glaube einfach nicht, dass die französische Versicherung damit rechnet, dass man damit im Ausland rumkurvt. Dieses System ist einfach der Ausgleich für die fehlenden Überführungskennzeichen. So denk ich es mir zumindest, ohne eine Garantie zu gewähren.
11. Juli 200818 J. na das wär ja super, wenn das stimmt.Bis zur Grenze reicht das. und wenn ich in D weiterfahre innerhalb der Frist...? aber egal, für D kann ich mir ja vorher sicherheitshalber ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Als Deutscher darf ich hier ja theoretisch kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug bewegen, wenn es kein vorübergehender Gebrauch ist. DOCH DU KANNST innerhalb der EU * Nämlich seit die Binnenzollgrenzen gefallen sind, es war bis dahin ein rein zollrechtliches Problem * Beispiel: Ich bin mal zwei Jahre international LKW gefahren: mein Wohnsitz in Frankreich - der LKW zugelassen in Luxembourg - die Firma sass in Österreich * Das gilt auch für Privatfahrzeuge bzw -personen * Und noch was darf man bei diesem ganzen Fragenkomplex nicht verwechseln: Nicht Nationalität einer Person ist massgebend, sondern stets deren WOHNSITZ (bewiesen durch entsprechenden Ausweis oder Meldebestätigung) *** Zum Thema Weiterverwendung eines französischen Kennzeichens nach dem Kauf: Die Carte Grise wird vom Verkäufer zwar entwertet durch den Vermerk: VERKAUFT und das entsprechende Datum. Gleichzeitig sollten die Adressdaten des Käufers auf der Rückseite eingetragen werden, bei den neueren Exemplaren gibt es hierfür sogar eine extra Vorgabe. Dann kann man diese Nummer (und den Schein) ZWEI WOCHEN ab Kaufdatum weiterverwenden und auch im EU-Ausland damit fahren, Voraussetzung ist eine französische Versicherung mit grüner internationaler Versicherungskarte (wichtig). Das ist möglich indem die bisherige Versicherung des Verkäufers, sofern vorhanden, weiterbesteht * Ist diese aber nicht mehr gültig, oder der Verkäufer will sie nicht abtreten weil er z. B. im Falle eines Unfalles sich um den Verlust irgendwelcher Schadensfreiheitsrabatte sorgt, kann solch eine zeitlich begrenzte Versicherung abgeschlossen werden, bei sofortiger Bezahlung auch von Personen mit Wohnsitz irgendwo in der EU * Ist die C.T. , also der französische TÜV, abgelaufen, ist auch dieses Problem lösbar: Man fährt zum Service, das ist auch mit durch den Kauf entwerteter Carte Grise möglich. Und egal wieviel Schäden die dann feststellen, bekommt man einen Mängelbericht verbunden mit Fahrerlaubnis für weitere zwei Monate. Dann kann man mit diesem Auto entsprechend der Versicherung mindestens zwei Wochen überall in der EU fahren, im Gegensatz zur WW Nummer, die tatsächlich nur in Frankreich gilt. Abschliessend noch ein Ratschlag: Stets auch den Kaufvertrag mitführen, auch wenn nicht zwingend vorgeschrieben.
11. Juli 200818 J. Ist es in Frankreich überhaupt möglich, ein Fahrzeug an - bzw. abzumelden? Es gibt doch keine KFZ-Steuer mehr dort, und das Kennzeichen bleibt am Fahrzeug. Auf dem Kennzeichen ist doch auch keine amtliche Plakette. Vor über 10 Jahren (deswegen kann es heute sicher anders sein) habe ich auch mal eine DS überführt. Das Kennzeichen blieb dran, ich habe lediglich eine französische Kurzzeitversicherung abgeschlossen. Empfand ich damals als recht teuer für die paar Tage. Dann durfte ich bis zur dt. Grenze fahren. Weiter ging es mit rotem Kennzeichen. Nils
11. Juli 200818 J. Moin, und ob ein Auto in Frankreich zugelassen werden muss! Es gibt allerdings keine Steuer und auch kein Melderegister, d.h. man weist seine Existenz bei der Prefecture mit einer Gas-, Strom-oder Telefonrechnung nach und entrichtet eine einmalige, leistungsabhängige (nach CV-Zahl/Steuer-PS) Abgabe. Diese Summe ist von Departement zu Departement unterschiedlich, wobei aber alte Autos günstiger weg kommen als Neuwagen, für die zum Teil schon Strafsteuern gelten. Wenn das favorisierte Auto gekauft wurde, darauf achten, dass der Verkäufer die carte grise (falls vorhanden) entweder mit einem Scherenschnitt (eine Ecke) oder mit zwei diagonalen Strichen und dem Vermerk "vendue" (verkauft) entwertet. Damit kann man dann noch 14 Tage fahren, allerdings sollte man sich in F kurzzeitig versichern. LG, Oliver
11. Juli 200818 J. Genau das meine ich ja. Du kannst den Wagen also nicht "abmelden" wie bei uns, oder? Das würde ja auch keinen Sinn machen, da es ja keine Steuer zurückgeben würde. Man kann einen Wagen also "anmelden" um die carte grise zu bekommen und damit das Kennzeichen, ihn aber nicht abmelden, oder?
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